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Verwendung der Zweitstimmen | Bundestagswahlen | bpb.de

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Verwendung der Zweitstimmen

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Mit 29,3 Prozent entschieden sich die meisten Wahlberechtigten, die CDU/CSU zu wählen. 28,5 Prozent gingen überhaupt nicht zur Wahl, die SPD kommt auf 18,2 Prozent aller Wahlberechtigten. DIE LINKE und die GRÜNEN vereinen 6,1 bzw. 6,0 Prozent aller Wahlberechtigten auf sich.

Klicken Sie auf die Grafik, um das PDF zu öffnen. (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Fakten

Die größte Gruppe aller wahlberechtigten Personen wählte bei der Bundestagswahl 2013 die CDU/CSU. Doch selbst die Unionsfraktion erreichte mit 29,3 Prozent weniger als ein Drittel aller Wahlberechtigten. Der zweitgrößte Anteil einer Partei entfällt demnach auf die SPD: Sie erhielt 18,2 Prozent der möglichen Zweitstimmen.

Darüber hinaus etablieren sich jedoch auch immer mehr kleine Parteien. So sind zu den schon länger existierenden Parteien DIE LINKE (6,1 Prozent aller Wahlberechtigten), Bündnis 90/Die GRÜNEN (6,0 Prozent) und der FDP (3,4 Prozent) noch zwei weitere kleinere Parteien hinzugekommen: Die AfD vereinten 3,3 Prozent aller Wahlberechtigten auf sich und die PIRATEN kamen auf 0,9 Prozentpunkte.

Sonstige Parteien wählten 2,8 Prozent aller Wahlberechtigten, 0,9 Prozent der Stimmen waren ungültig.

Gruppiert man die Parteien und betrachtet dann deren Anteile an den möglichen Zweitstimmen, dann fällt auf, dass die beiden Fraktionen, die nach der Wahl die Regierung gebildet haben (CDU/CSU und SPD), mit 47,5 Prozent der möglichen Zweitstimmen keine absolute Mehrheit der Wahlberechtigten hinter sich vereinen. Die beiden Oppositionsparteien im Bundestag kommen gemeinsam auf 12,0 Prozent der möglichen Zweitstimmen. Die Parteien, die bei der Wahl nicht in den Bundestag eingezogen sind, erreichen gemeinsam einen Anteil von 11,1 Prozent.

Demgegenüber stehen 28,5 Prozent der möglichen Wähler, die ihre Stimme am Wahltag nicht abgegeben haben.

Datenquelle

Der Bundeswahlleiter