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Ministerpräsidenten für NPD-Verbot | Hintergrund aktuell | bpb.de

Ministerpräsidenten für NPD-Verbot

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Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Die Chancen auf Erfolg seien größer denn je, argumentieren Befürworter. Ein erneuter Fehlschlag hätte fatale Konsequenzen, warnen die Gegner. 2003 war ein NPD-Verbot an Verfahrenshindernissen gescheitert.

NPD-Chef Holger Apfel äußert sich während einer Pressekonferenz am 5. Dezember zu dem Antrag seiner Partei beim Bundesverfassungsgericht auf Festellung der Verfassungskonformität. (© picture-alliance, dpa-Zentralbild)

Grundlage des geplanten NPD-Verbotsverfahrens ist ein Gutachten, das der Vizepräsident des Sozialgerichts Karlsruhe, Franz Wilhelm Dollinger, zusammen mit Hans-Joachim Jentsch, einem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht erstellt hat. Über 2.600 Belege sollen die Verfassungswidrigkeit der NPD beweisen: Für Dollinger eine "hinreichende Wahrscheinlichkeit", dass Karlsruhe die NPD verbieten wird. Auf dieser Grundlage wollen die Länder erneut für ein NPD-Verbot vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Bereits am Mittwoch (5. Dezember) sprachen sich die Innenminister der Länder für ein Verfahren aus. Die Ministerpräsidentenkonferenz ist diesem Votum auf ihrer heutigen Sitzung (6. Dezember) gefolgt und wird dem Bundesrat einen Verbotsantrag gegen die NPD empfehlen. Ein Beschluss der Länderkammer könnte bereits auf der nächsten Sitzung am 14. Dezember folgen. Das Votum der Ministerpräsidenten fiel einstimmig aus. Hessen und das Saarland äußerten jedoch wiederholt Bedenken gegenüber einem Verfahren in Karlsruhe.

2003 scheitert NPD-Verbot an V-Leuten

Bereits 2001 hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein Verbotsverfahren eingeleitet. Zwei Jahre später wurde der Prozess jedoch eingestellt. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass sich das Beweismaterial für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei weitgehend auf Aussagen sogenannter V-Leute des Verfassungsschutzes beziehe und deshalb vor Gericht nicht verwendbar sei. Im Klartext: Die Gefahr, der Staat schaffe sich seine Beweise selber, sei zu groß. Das soll bei einem neuen Verfahren umgangen werden: Bis April 2012 wurden daher die V-Leute aus den Vorständen der NPD zurückgezogen. Der aktuelle Bericht soll die Auflagen der Karlsruher Richter erfüllen und keine Aussagen von Informanten enthalten. Laut Winfried Hassemer, dem ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, stehen die Chancen dieses Mal gut, dass das Gericht "auch zum materiellen Problem" vordringt. Hassemer gehörte 2003 zu den Verfassungsrichtern, die sich wegen des V-Mann-Skandals für eine Einstellung des Verfahrens ausgesprochen hatten.

Hintergrund der erneuten Verbotsdebatte

Die Forderungen nach einem Verbot der NPD wurden Ende vergangenen Jahres wieder lauter: Hintergrund waren die Ermittlungen gegen Ralf Wohlleben, den ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden der Thüringer NPD. Wohlleben soll Verbindungen zu der terroristischen Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" gehabt haben. Die rechtsextreme NSU steht im Verdacht, zwischen 2000 und 2007 neben Banküberfällen und Sprengstoffanschlägen mindestens zehn rassistisch motivierte Morde begangen zu haben.

Bereits auf der Innenministerkonferenz im März 2012 wurde ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren diskutiert. Damals setzten sich die Gegner durch. Auch in der aktuellen Debatte werden die Chancen und vor allem Konsequenzen eines Prozesses unterschiedlich bewertet.

InfoboxWann kann eine Partei verboten werden?

Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes können Parteien verboten werden, die verfassungswidrig sind. Dies ist der Fall, wenn eine Partei nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will. Eine Partei kann nicht einfach per Gesetz oder Verordnung verboten werden, sondern nur durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung wiederum sind als einzige berechtigt, einen entsprechenden Antrag auf den Ausspruch eines Parteiverbots zu stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat seit seinem Bestehen in nur zwei Fällen ein Parteiverbot ausgesprochen: gegenüber der nationalsozialistisch orientierten Sozialistischen Reichspartei (SRP) im Jahr 1952 und 1956 gegenüber der stalinistischen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD).

Pro und Contra

Das Parteiengesetz sieht vor, dass Parteien in Deutschland u.a. durch Steuermittel finanziert werden. Abhängig von den Wahlerfolgen einer Partei steht ihr also Geld zu, das sie in ihrer politischen Arbeit unterstützen soll. Mit dem NPD-Verbot soll verhindert werden, dass die Partei ihre rechtsextreme Politik weiterhin mit öffentlichen Mitteln finanzieren kann, sich regional etabliert und damit auch die Szene unterstützt. Beobachter haben keinen Zweifel an der verfassungsfeindlichen Gesinnung der NPD. Daher argumentieren Befürworter eines Verfahrens auch damit, die Demokratie sollte ihre eigenen rechtsstaatlichen Mittel nutzen um sich zur Wehr zu setzen.

Diesbezüglich haben die Gegner eines erneuten Prozesses jedoch Zweifel. Sie verweisen auf die juristischen Risiken und die negative Signalwirkung, sollte das Verfahren nicht zu einem Verbot führen: "Ein erneutes Scheitern wäre ein Propagandaerfolg der NPD und eine riesige Blamage für den Staat", sagte Wolfgang Bosbach, der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestags. Die NPD könnte dann "auf ihre Plakate und auf ihre Wahlprogramme den Stempel setzen: vom Bundesverfassungsgericht geprüft".

Ein weiteres Argument der Verbotsgegner: Man könne zwar die Partei verbieten, nicht aber die Gesinnung: Mit dem Verbot würden schließlich weder die Probleme noch das Anhängerpotenzial beseitigt. Kritiker eines Verfahrens verweisen daher auf die Erfahrungen mit den Verboten anderer rechtsextremer Gruppen, welche die organisatorische Flexibilität der Szene bewiesen haben: Nachdem Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger drei Neonazi-Vereine mit Verweis auf deren Gewaltbereitschaft verboten hatte, fanden sich die Führungsfiguren bereits nach kurzer Zeit in der neu gegründeten rechtsextremen Splitterpartei "Die Rechte" wieder zusammen. Beobachter befürchten, dass im Falle eines NPD-Verbots, Gruppierungen wie "Die Rechte" zum Auffangbecken für NPD-Mitglieder werden könnten.

NPD befürwortet Verbotsverfahren und droht mit Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die NPD selbst versucht derweil Vorteile aus der aktuellen Debatte zu ziehen. Ihr Bundesvorsitzender Holger Apfel sprach sich persönlich für ein Verbotsverfahren aus: "Ein besseres Wahlgeschenk kann uns Berlin gar nicht machen". Apfel hofft auf eine Solidarisierungswelle im rechtsextremen Lager. Zusätzlich geht die NPD in die Offensive und zog im November selbst vor das Karlsruher Gericht um ihre Verfassungstreue gerichtlich prüfen zu lassen. Experten werten dies als strategisches Vorgehen: "alles Show", bewertet der Politikwissenschaftler Hajo Funke den Schritt. Bei einem Verbot will die NPD vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen – mit Aussicht auf Erfolg: Das Gericht in Straßburg könnte ein Verbot der NPD mit der Begründung aufheben, dass die Partei nicht relevant und gefährlich genug sei.

InfoboxNationaldemokratische Partei Deutschlands

Gründung: 28. November 1964
Parteivorsitzender: Holger Apfel
Mitglieder: 6.000
Die NPD ist derzeit in zwei Landesparlamenten vertreten. Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gehören fünf Abgeordnete der NPD an, im Landtag von Sachsen besteht die Fraktion der Partei aus acht Parlamentariern.

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