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Polizei | bpb.de

Polizei

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Allgemeine Informationen

Inhaltsbeschreibung

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Die Aufgabe der Polizei besteht laut Grundgesetz in der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Die Polizeien der Bundesländer werden dazu auf länderspezifische Weise in den Bereichen Gefahrenabwehr, Kriminalitätskontrolle und -prävention sowie Verkehrssicherheit tätig. Die Kompetenzen des Bundes sind auf den Bundesgrenzschutz, auf die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei sowie auf die Errichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung begrenzt (GG, Artikel 73). Bundespolizei (BPOL) und Bundeskriminalamt (BKA) unterstehen dem Bundesminsterium des Innern (BMI). Personalpolitisch haben sie erheblich von der (nicht erst seit dem 11. September 2001) veränderten Sicherheitslage profitiert.

Innere Sicherheit, für welche die Polizeien der Länder und des Bundes gemeinsam zuständig sind, reicht längst über "innere" Sicherheit hinaus. Das beginnt bei der Vermischung ehemals scharf getrennter Sicherheits- und Kompetenzbereiche äußerer und innerer Sicherheit, also jenen des Militärs mit jenen der Polizei und Geheimdienste, setzt sich mit der Ausweitung staatlicher Befugnisse fort und endet bei der Europäisierung oder gar Globalisierung der Aufgaben der inneren Sicherheit.

Produktinformation

Reihe:

Aus Politik und Zeitgeschichte

Ausgabe:

APuZ 48/2008

Seiten:

40

Erscheinungsdatum:

14.11.2008

Erscheinungsort:

Bonn