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Vertragsärztliche Versorgung | bpb.de

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Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung besteht gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die Planzahlen (Einwohner-/Arzt-Verhältniszahlen)...

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Antwort c) ist richtig: Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung besteht, wenn die Planzahlen in der hausärztlichen Versorgung um 25 Prozent und in der fachärztlichen Versorgung um 50 Prozent unterschritten werden.
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Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung besteht gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn die Planzahlen (Einwohner-/Arzt-Verhältniszahlen)...

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Antwort c) ist richtig: Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung besteht, wenn die Planzahlen in der hausärztlichen Versorgung um 25 Prozent und in der fachärztlichen Versorgung um 50 Prozent unterschritten werden.