Stationäre Versorgung
Die stationäre Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gliedert sich in zwei Bereiche: den Bereich der Krankenhausversorgung und den Bereich der stationären medizinischen Rehabilitation.
Die stationäre Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gliedert sich in zwei Bereiche: den Bereich der Krankenhausversorgung und den Bereich der stationären medizinischen Rehabilitation.