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Kamerun und die deutsche Kolonialgeschichte

Albert Gouaffo

/ 13 Minuten zu lesen

1884 begann die deutsche Kolonialherrschaft in Kamerun durch Verträge mit drei Doualaherrschern. Die von ihnen gestellten Bedingungen wurden ignoriert. Widerstände schlugen die Deutschen nieder, flammten aber im wieder auf. Heute wird in Kamerun sehr unterschiedlich über die Kolonialzeit gedacht.

Palast der Herrscherfamilie Bell in Douala auf der Postkarte des deutschen Kolonisten Emil Stark vom 7. Oktober 1904. Der Palast, auch Pagode genannt, ist bis heute ein Wahrzeichen der Stadt. (© picture-alliance/akg, akg-images)

Das Küstengebiet am Golf von Guinea, das Ende des 19. Jahrhundert als „Cameroons“ bekannt war, wurde damals wie heute von den Douala bewohnt. Maßgebend waren zu dieser Zeit die Familien Bell, Akwa, Dido und Hickory (Buchner 1914: 68, Stoecker 1960: 37). Die Oberhäupter der Familien wurden von den Engländern auch als „Kings“ bezeichnet. Macht und Befugnisse unterschieden sich jedoch von Königen nach europäischem Verständnis, da die Douala nicht zentral organisiert, sondern in mehreren communities strukturiert waren. Die Douala standen seit Mitte des 19. Jahrhunderts mit europäischen Händlern in Kontakt. Sie waren Zwischenhändler, die Kolonialwaren wie Elfenbein, Kautschuk und Palmkerne aus dem Hinterland brachten, und den Europäern an der Küste verkauften bzw. gegen ihre Waren tauschten.

Diese wirtschaftlichen Beziehungen weckten Begehrlichkeiten, als die europäischen Mächte ab den 1880er Jahren miteinander um die direkte Kontrolle möglichst weiter Gebiete außerhalb Europas konkurrierten, die sie als „herrenlos“ deklarierten. Die an der Küste des „Cameroons“ tätigen deutschen Firmen hatten die Absicht, das Monopol des Zwischenhandels der Douala zu brechen, und direkt mit den Karawanen im Hinterland zu handeln, bzw. dort Niederlassungen (Faktoreien) zu gründen. Das versprach mehr Gewinn und Unabhängigkeit von den Douala, die als Hindernis für die Interessen der Deutschen angesehen wurden.

Von Handelsbeziehungen zur kolonialen Eroberung

Auch manche Doualaherrscher, etwa die Familie Bell, waren an einer engeren Beziehung zu den Deutschen interessiert. Sie strebten an, ein gleichberechtigter Teil Deutschlands zu werden, in dem das deutsche Rechtssystem und Freizügigkeit mit dem Mutterland herrschte (Michels 2013: 270). Diese Doualaherrscher versprachen sich von der Anbindung an Deutschland eine Schlichtungsinstanz in Streitigkeiten zwischen europäischen und kamerunischen Händlern, eine Festigung ihrer eigenen Macht und eine Modernisierung ihrer Gebiete. Sie verbanden die Kolonialherrschaft mit dem Bau breiter Straßen und der Präsenz christlicher Missionare, von der sie sich eine Bekämpfung von als ‚Aberglaube‘ deklarierten religiösen Lehren erhofften. Dieses Streben nach Modernität wurde von den Königen jedoch nicht mit der Preisgabe eigener Souveränität über ihr Gebiet gleichgesetzt, sondern als eine Unterstützung ihrer Regierung und der Verbesserung von Lebensbedingungen verstanden.

Forderungen aus der deutschen Öffentlichkeit und Industrie folgend entsendete das Kaiserreich den Afrikaforscher Gustav Nachtigal, um ein „Schutzgebiet“ in Kamerun zu errichten. Am 11. und 12. Juli 1884 schlossen die Deutschen drei Verträge mit Herrschern der Douala, King Dido, King Bell und King Akwa ab, in denen sie sich die Oberhoheit über die Gebiete der Douala-Herrscher und ihrer Unterherrscher zusichern ließen. Zuvor hatten die Douala-Herrscher ein Zusatzdokument unterzeichnet, das Bedingungen für ihre Zustimmung nannte. In diesen „Wünschen der Kamerunleute“ hieß es unter anderem, dass das Handelsmonopol weiter in den Händen der Douala liegen sollte. Außerdem legten sie fest, dass sie ihren Grund und Boden behalten würden.

List und Bestechung gehörten zu den Strategien der „juristischen“ Inbesitznahme Kameruns. Die manipulative Anfertigung der kolonialen Verträge durch die Deutschen dokumentiert der erste Vertreter der Kolonialverwaltung, Dr. Max Buchner, in seinen Aufzeichnungen (1887: 71, 1914: 263-264). So schrieb die Kolonialmacht die Verträge in der eigenen Sprache und einigte sich mit den einheimischen Vertragschließenden angeblich über die Bedeutung, indem sie diese den einheimischen Kontrahenten summarisch „übersetzte“. Diese Verträge wurden durch Geschenke wie Tabak, Stoffe, Schnaps und Rum oder Geld für die lokalen Herrschenden attraktiv gemacht - deshalb wird manchmal auch von Bestechung gesprochen. Das in den Verträgen verankerte Versprechen eines Schutzes gegen Feinde und sogar die Möglichkeit eines Vertragsrücktritts erwiesen sich als pure Illusion (Buchner 1914: 164).

King Dido (auch Jim Ekwalla) wollte beispielsweise seinen Vertrag rückgängig machen, da er wenig oder gar kein „Dash“ (Geschenk) von King Akwa erhalten habe. Buchner (1914: 133) antwortete ihm darauf rasch und unumwunden: „Jim Ikwalla, mach’ keine Dummheiten. Unterschriften lassen sich nicht zurücknehmen wie ein Fass Palmöl oder ein Elefantenzahn. Was geschrieben ist, bleibt geschrieben. Wenn du zu wenig Dash erhalten zu haben glaubst, so ist jetzt zu spät, darüber zu klagen.“

Nicht alle Doualaherrscher waren mit dem ursprünglichen Vertrag einverstanden, zumal die erhaltenen Geschenke samt dem Geld nicht gleichberechtigt unter ihnen verteilt worden waren. Bell wurde von seinen Untertanen wie den Joss vorgeworfen, den größten Teil der Geschenke, die er von den Deutschen erhalten hatte, für sich allein behalten zu haben. Darüber hinaus sympathisierten viele Douala aufgrund schon länger bestehender Wirtschaftsbeziehungen mit englischen Händlern und Missionaren und duldeten kaum eine deutsche Führung. Dies führte dazu, dass die Könige Akwa und Bell während der Verhandlungen mit den deutschen Vermittlern wegen der Drohungen ihrer Leute zögerten, den Vertrag zu unterschreiben.

Wurden die Verträge abgelehnt, versuchten die Deutschen, die Zustimmung zu erzwingen – auch mit Gewalt. King Kuma Mbappe alias Lock Priso von Hickory Town (heute Bonabéri, nahe der Großstadt Douala an der Küste Kameruns) hatte sich im Juli 1884 geweigert, einen Vertrag mit den Deutschen zu unterzeichnen. Die Spannungen mit der Kolonialmacht eskalierten ab Ende des Monats, als Lock Priso die Deutschen aufforderte, die ohne Erlaubnis auf seinem Gebiet gehisste Flagge zu entfernen (Buchner 1914: 121). Darauf entspann sich Ende 1884 der erste offene Krieg gegen die deutsche „Schutzherrschaft“, in dem die Hickory-Leute samt ihren Verbündeten, den Joss-Leuten, von der Kolonialmacht besiegt wurden. Der erste deutsche Militärsieg in „Kamerun“ wurde durch einen Friedensvertrag am 13. Januar 1885 besiegelt, in dem Lock Priso die deutsche Oberhoheit über sein Territorium bedingungslos anerkannte (Kum’a Ndumbe III 2012: 149, Hoffmann 2007: 40-44). Dem deutschen Angriff fielen nach Angaben der Kolonialmacht 25 Menschen zum Opfer, 43 wurden verwundet. Auf deutscher Seite gab es einen Toten und mehrere Verletzte.

Die am 11. und 12. Juli 1884 geschlossenen Verträge betrafen nur einige Doualaherrscher und deren Unterherrscher an der Küste. Da diese Herrscher keine feste Macht über die umgebenden Chiefs und Ortschaften hatten, konnten die Verträge nicht über das ganze Gebiet bis ins Landesinnere ausgeweitet werden. In Begleitung von Vertrauensmännern der bereits kolonisierten Könige machten die Deutschen Expeditionen ins Landesinnere, um ihre Kolonie zu erweitern. Auch bei Abschluss der neuen Verträge mit Herrschern im Landesinneren spielten Geschenke, Gewalt und Machtentfaltung durch die Präsenz von Soldaten der „Schutztruppe“ eine wichtige Rolle. Die Verträge wurden entweder durch Abdankung der lokalen Herrscher oder durch Waffengewalt erzielt. Zwischen 1884 und 1916 unternahm das Kaiserreich etwa 200 Strafexpeditionen. Insgesamt gibt es nicht nur, wie oft fälschlich verbreitet, den einen „Deutsch-Douala-Schutzvertrag“, sondern ungefähr 95 deutsch-kamerunische „Schutzverträge“ ab 1884 (vgl. Kum’a Ndumbe III 2012: 91).

Auch die in den „Wünschen der Kamerunleute“ geäußerten Bedingungen der Doualaherrscher wurden von der deutschen Seite missachtet. Expeditionen und Handelskarawanen ins Landesinnere fingen früh damit an, die festgelegten Landrechte der Douala und ihr anerkanntes Zwischenhandelsmonopol zu verletzen. Die Zerschlagung des Zwischenhandelsmonopols, welches – so Dr. Max Buchner (1887, 44-45) - die Douala zu Faulenzern gemacht hätte, wurde sogar als nötiger Kampf ums Dasein dargestellt. Handelssperren sollten die Doualaherrscher dazu zwingen, ihr Grundeigentum an deutsche Grundbesitzer zu übertragen (Buchner 1887: 174).

Verwaltung der Kolonie

Die Douala waren nun Untertanen der Deutschen und Fremde im eigenen Land, was für sie, die seit dem 18. Jahrhundert mit den Portugiesen partnerschaftliche Beziehungen unterhalten hatten, eine tiefe Niederlage und Beleidigung bedeutete und dem Verlust ihrer Würde gleichkam. Die ehemals genossene Souveränität war mit den 1884 geschlossenen Verträgen zu Ende.

Der deutsche Verwaltungsapparat vor Ort bestand zunächst hauptsächlich aus Max Buchner als Stellvertreter des Generalkonsuls Nachtigal, der für die zivile Verwaltung sowie die in der Kolonie stationierte Marine verantwortlich war. Der Herrschaftsbereich beschränkte sich zunächst auf einige Küstendörfer der Douala. Bis zum Ende der deutschen Kolonialzeit im Jahre 1916 wuchs das Gebiet auf 700 Quadratkilometer. Das Territorium stand unter der Führung eines Gouverneurs, der im Namen des Kaisers die Kolonie verwaltete.

Im Rahmen der Expeditionen, die zur Erweiterung des deutschen Territoriums gemacht wurden, wurden vermeintlich illoyale lokale Herrscher bekämpft und durch folgsame Männer ersetzt. Ihre Territorien samt denen ihrer Vasallen wurden dem Schutzgebiet angegliedert. Einige lokale Herrscher sahen aber auch in der Verbindung mit den Eindringlingen die beste Möglichkeit zur Realisierung des eigenen hegemonialen Machtkalküls (vgl. Tsogang 2019). Allmählich wurden diese Gebiete in Verwaltungsbezirke unter der Führung von Beamten oder Offizieren organisiert. Bis zum Ende der deutschen Kolonialherrschaft zählte man in Kamerun 18 von zivilen Verwaltungsbeamten geleitete Bezirksämter, sechs Militärstationen und vier Residenturen. Letzteren stand wegen der guten militärischen Ausstattung der lokalen Bevölkerung und der starken Verankerung der lokalen Eliten in der Regel ein Offizier vor. Dies war im nördlichen Teil der Kolonie üblich, in dem der deutsche Herrschaftsanspruch bis 1902 de facto nur auf dem Papier bestand.

Auch der Einsatz von Zwangsarbeit war vor allem im Norden üblich: Gefangene der Strafexpeditionen, oder Bürger, die die Kopfsteuer nicht bezahlen konnten, wurden unter Androhung von Gewalt zu harter körperlicher Arbeit ohne Bezahlung gezwungen. Auch Frauen und Kinder waren darunter. Eingesetzt wurde sie für den Trägerdienst, den Bau von Amtsgebäuden, Straßen und Eisenbahnlinien, die eine Erschließung der Kolonie erleichtern und den unrentablen Trägerdienst ablösen sollten. Diese Infrastrukturen dienten vor allem einer effizienteren Ausbeutung der Kolonie zugunsten der Metropole und nicht dem Wohlstand der Kolonisierten, die in erster Linie als auszubeutendes Kapital der Kolonie galten.

Auch das Bildungssystem war nicht auf das Wohl der Bevölkerung ausgerichtet, sondern sollte aus den Kolonisierten einfache Gehilfen der Kolonialverwaltung machen. Sowohl in den Schulen als auch auf den Arbeitsstellen war eine der häufigsten Züchtigungsmethoden die Prügelstrafe. Ihre Anwendung auf Kinder und Frauen, Soldaten und Gehilfen, Dorfoberhäupter und deren Untertanen sollte einen psychologischen Effekt erzielen, indem sie dem Schwarzen, der dem Kolonisator als „Untermensch“, großes Kind und unzivilisiertes Wesen galt, eine niedrige Stellung zuwies. Die Zahl der Hiebe lag häufig bei 25, nicht selten bei bis zu 50. Sie wurden mit einer Nilpferdpeitsche, auch Schambok oder Kimboko genannt, ausgeführt (Bommarius 2015: 36-37). Die Häufigkeit dieser Strafe ließ Kamerun bald als „the twenty-five-country“ bekannt werden (vgl. Hücking/Launer 2000: 129).

Widerstandsformen

Charakteristisch für die deutsche Kolonialherrschaft war nicht nur die geforderte Anerkennung der deutschen Oberhoheit, sondern auch die Abpressung von Reparationen in Form von Geld, Vieh, Elfenbein, Zwangsarbeitern, Lebensmitteln und Land. Kulturgüter wurden geplündert oder vernichtet, wenn sie nicht in die eigene Heimat abtransportiert werden konnten. Radikale Widerstandskämpfer wurden, wenn nicht hingerichtet, so doch abgesetzt und/oder deportiert. Das war bei den Maka im Ostkamerun ab 1905 der Fall. Ihre Anführer wurden von der deutschen Kolonialmacht in sogenannten Strafexpeditionen zwischen 1906 und 1910 hingerichtet, weil sie sich weigerten, sich der deutschen Kolonialmacht zu unterwerfen. Allein im Jahre 1910 wurden neun Könige und ein Notar summarisch der angeblichen Rebellion gegen die Kolonialmacht für schuldig befunden und hingerichtet, darunter Aulemakong/Aulemaku, Ekongamgamba, Okang, Babela/Bobele, Ngom/Ngoen, Nangabitun/Bonanga, Sef, Gule-Gamba und Kongo, der zur Königswache ernannt worden war.

Bis heute wenig erforscht sind zum einen gewaltvolle Widerstandsformen wie die Vergiftung von Kolonisten, zum anderen aber auch friedliche wie Lieder bzw. Sprüche zur Warnung vor einer kolonialen Bedrohung. Auch falsches Dolmetschen zur Verheimlichung von Informationen oder das Rösten von Saatgut bilden heute Motive des kollektiven Gedächtnisses. Letzteres täuschte unfruchtbaren Boden vor, um Plantagenwirtschaft zu verhindern und das Land vor Enteignungen zu retten.

Eine besondere Form des friedlichen Widerstands stellten die Petitionen der Douala-Könige dar. Schon 1888 schrieb Manga Ndumbe Bell einen der ersten Protestbriefe an Bismarck. Grund war die Amtsführung des Gouverneurs Julius von Soden, dem Bell ein brutales und respektloses Verhalten vorwarf (vgl. King Bell an Reichskanzler Bismarck). In Reaktion auf das Protestschreiben wurde Bell durch den Gouverneur nach Togo deportiert. 1892 protestierten die Douala-Könige beim Gouverneur Eugen von Zimmerer gegen Machtmissbrauch und Missachtung der lokalen Herrscher. Sie beklagten die Zerschlagung ihres Zwischenhandelsmonopols, die unwürdige Behandlung durch Prügelstrafe oder Inhaftierung, und die Einmischung der Kolonialregierung in das Familienrecht (Eckert 1991: 98f.).

Was als „Petitionismus“ bekannt wurde, zeugte von dem Bemühen, antideutsche Stimmungen friedlich auszudrücken. Als Gouverneur Jesko von Puttkamer um 1900 durch eine Jagdsperre den Douala-Königen eine ihrer größten Einkommensquelle wegnahm, hatten diese ihre Bitterkeit noch auszudrücken vermocht, in dem Douala-Delegationen der Familien Bell und Akwa Reisen nach Deutschland unternahmen, um dem Reichstag den Protest zu übermitteln. 1902 traf die Bell-Delegation in Berlin ein. Sie bezweifelte, dass die Verordnungen wirklich von Berlin ausgingen (Eckert 1991: 141). Die Akwa-Delegation traf einige Jahre später mit weiteren Beschwerden ein, aber der Ton war drastischer. In ihrer Petition hieß es unmissverständlich: „Den Herrn Gouverneur v. Puttkamer, dessen Richter, Bezirksamtmänner, kurz seine ganze Regierungsbesatzung wollen wir nicht mehr hier haben“ (Hücking/Launer 2000: 153).

Der friedliche Widerstand erreichte seinen Höhepunkt ab 1910. Zu diesem Zeitpunkt begann der Bezirksamtmann von Douala, Hermann Röhm, ein von ihm entwickeltes Enteignungsprojekt auf der Joss-Platte, einem Stadtteil der Küstenstadt Douala. Röhms Plan sah die Schaffung einer segregierten Stadt vor: durch die Enteignung der lokalen Bevölkerung sollte Douala in einen Stadtteil geteilt werden, der nur Europäern vorbehalten war und einen, in dem die einheimische Bevölkerung lebte. Rudolf Douala Manga Bell, ab 1908 Oberhaupt der Bell-Familie, wurde von allen Douala-Volksgruppen ausgewählt, um deren Interessen zu verteidigen. Seine Opposition drückte sich in Beschwerdebriefen und Telegrammen an die lokalen Behörden und den Reichstag aus. Dem folgte die Entsendung von Adolf Ngoso Din nach Deutschland, um die tropen- bzw. „rassenhygienisch“ begründeten Enteignungen anzuprangern. In politischen und journalistischen Kreisen suchte er Verbündete und etablierte ein Netzwerk transnationaler Solidarität, um die öffentliche Meinung zu mobilisieren.

In seinen Briefen, Petitionen und Telegrammen warf Douala Manga Bell dem Kolonialregime vor, das Land zu einem zu niedrigen Preis ohne Mitspracherecht der Eigentümer entschädigen zu wollen. Für den Zwangsverkauf bot die Regierung nur 40 Pfennig pro Quadratmeter (Eckert 1991: 163f., Rüger 1968). Als Douala Manga Bell vor die Wahl gestellt wurde, sein Volk oder die Kolonialregierung zu unterstützen, entschloss er sich für sein Volk und wurde von den Deutschen als Oberhaupt der Bell entlassen. Im Mai 1914 wurde er verhaftet. Kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges wurde er mit seinem Verbündeten Ngoso Din des Hochverrats bezichtigt und am 8. August 1914 durch Erhängen hingerichtet. Ihre deutschen Anwälte, die SPD-Politiker Hugo Haase und Paul Levi, konnten für den Prozess nicht nach Kamerun reisen, da der Prozess wegen des Kriegsbeginns in Europa vorgezogen worden war. Deshalb sind der Prozess und die Hinrichtungen von Levi als „Justizmord“ bezeichnet worden.

Fazit

Das heutige Kamerun entstand im Zuge der imperialen Expansion europäischer Länder als ein deutsches Projekt. Deutschland führte in diesem Teil seines Kolonialreichs Verwaltungs- und Militärinfrastrukturen sowie ein monokulturelles Wirtschaftssystem ein – also eine einseitig entwickelte Wirtschaft, die auf wenige Produktionsbereiche setzt. Diese Strukturen prägen das Land bis heute. Kulturgüter, sogar menschliche Überreste und Naturressourcen (Mineralien, Pflanzen, Tiere) aus dieser Kolonie wurden entwendet bzw. erbeutet und sind heute Anlass zur gemeinsamen Geschichtsbearbeitung.

Kamerunische Flora und Fauna wurde systematisch ausgeplündert. Botanische Gärten und Zoos zeugen noch heute von diesem massiven Extraktivismus der Kolonien. In Depots und Regalen von naturkundlichen Museen schlummern noch viele Sammlungen aus Kamerun. Nicht zu vergessen sind die menschlichen Überreste, die aus geschändeten Gräbern, aus Strafexpeditionen als Kriegsbeute oder von Toten in den Plantagen und Schienen- sowie Brückenbau stammen. Diese Ahnen befinden sich noch heute, über hundert Jahre später, in Kartons von universitären Anatomieinstituten und Museen im ganzen Bundesgebiet als deutsches „Staatseigentum“. Diese Stätten der kolonialen Sammlung perpetuieren die kolonialen Verhältnisse bis in die Gegenwart. Nicht zu vergessen sind auch koloniale Straßen, Brücken und Verwaltungsgebäude. Die von den Deutschen errichteten Gebäude werden zum Teil bis heute noch von kamerunischen Behörden als Büroräume verwendet. Wunden aller Art sind bei dem äußerst brutalen Kolonisierungsakt entstanden, die sich nur in einem offenen und kontinuierlichen Dialogprozess heilen lassen können. Grundsätzlich können meinen Forschungen zufolge drei Formen der Erinnerung an die deutsche Kolonialherrschaft in Kamerun unterschieden werden, die sich in den politischen und oft sensiblen Debatten über die koloniale Ausbeutung und Restitution bzw. Reparation beobachten lassen.

Manche Kameruner haben eine koloniale Nostalgie entwickelt. Sie denken vor dem Hintergrund schlechter Erfahrungen mit den Franzosen und Engländern, dass die Deutschen eine bessere Kolonialmacht gewesen seien. Sie heben die langlebige Infrastruktur wie Straßen, Straßenbahnen, Schulgebäuden und Krankenhäuser aus dieser Zeit hervor und glauben, dass diese auch für das Wohl der lokalen Bevölkerung gedacht waren. Fakt ist aber, dass kein Deutscher körperliche Arbeit in der Kolonie geleistet hat. Stattdessen hat die Kolonialmacht die Kameruner für sich arbeiten lassen. Straßen und Brücken und Gebäude wurden von Kamerunern gebaut.

Eine andere Gruppe hat eine koloniale Aphasie entwickelt. Sie will nicht über die schmerzhafte Vergangenheit sprechen, die für sie immer noch mit Traumata verbunden ist. Diese Traumata zeigen sich vor allem in Regionen, in denen zur Zeit der deutschen Kolonialherrschaft große Plantagen vorherrschten oder in denen die Menschen Zwangsarbeit beim Schienenbau leisten mussten, die das Leben vieler Kameruner kostete.

Die dritte Gruppe der Kameruner denkt, dass die Kolonialzeit vergangen ist und möchte nicht mehr davon sprechen und hören.

Die drei Haltungen zeugen von einer verflochtenen Vergangenheit, die weitgehend unbekannt ist. Sie sollte aufrichtig und systematisch sowohl von Kamerunern als auch von Deutschen aufgearbeitet werden.

Quellen / Literatur

  • Bommarius, Christian (2015): Der gute Deutsche. Die Ermordung Manga Bells 1914. Berlin: Berenber.

  • Buchner, Max (1887): Kamerun. Skizzen und Betrachtungen. Leipzig: Duncker & Humblot.

  • Buchner, Max (1914): Auroa colonialis. Bruchstücke eines Tagebuchs aus dem ersten Beginn unserer Kolonialpolitik. München: Piloty & Loehle.

  • Eckert, Andreas (1991): Die Duala und die Kolonialmächte. Eine Untersuchung zu Widerstand, Protest und Protonationalismus in Kamerun vor dem zweiten Weltkrieg. Münster und Hamburg: Lit.

  • Gouaffo, Albert (2005): « Ecrire par devoir de mémoire. L‘histoire coloniale allemande dans la littérature camerounaise francophone ». In: Mont Cameroun, Zeitschrift für interkulturelle Studien zum deutschsprachigen Raum, Bd. 2 2005, S. 79-91.

  • Gouaffo, Albert/Akieudji, Colbert/Djiala Melli, Diderot (Hg.) (2022): Mémoire, Paix et développement en Afrique: réflexions autour d’une éthique de la souvenance en contexte (post)colonial. Yaoundé : Editions CLE 2022.

  • Gouaffo, Albert: (2011) « Se guérir de la violence coloniale ? Jean Ikelle-Matiba et Réné Philombe face aux colonialismes français et allemand. In : Isaac Bazié/Hans-Jürgen Lüsebrink (Hg.) : Violences postcoloniales. Perceptions médiatiques, représentations littéraires, actes du colloque du 17 – 18 juin 2005 à Saarbrücken, Münster: Lit, S. 49-63.

  • Hoffmann, Florian (2007): Okkupation und Militärverwaltung in Kamerun. Etablierung und Institutionalisierung des kolonialen Gewaltmonopols 1891-1914. Teil I. Göttingen: Cuvillier.

  • Hücking, Renate/Launer, Ekkehard (2000): Aus Menschen Neger machen. Wie sich das Handelshaus Woermann an Afrika entwickelt hat. Hamburg: Galgenberg (1. Aufl. 1986).

  • Kum’a Ndumbe III (2012): L’Afrique s’annonce au rendez-vous la tête haute! Douala-Berlin-Wien: AfricAvenir/Exchange and Dialogue.

  • Matchinda, Yrine (2023): Gespräche über das Abwesende. Eine Annäherung. In: Mikaél Assilkinga et al (Hg.): Atlas der Abwesenheit. Kameruns Kulturerbe in Deutschland. Berlin: Reimer, S. 315-329.

  • Michels, Stefanie (2013): „Schutzherrschaft revisited. Kolonialismus aus afrikanischer Perspektive“. In: Andreas Fahrmeir/Annette Imhausen (Hg.): Die Vielfalt normativer Ordnungen. Ethnologische und historische Perspektiven. Frankfurt am Main: Campus, S. 243-274.

  • Stoecker, Helmuth (1960): Kamerun unter deutscher Kolonialherrschaft. Berlin: Verlag der Wissenschaften. Bd. 1.

  • Tsogang Fossi, Richard (2019): „Du bist wie ein Kücklein in mein Haus gekommen, Weisser...“ Intermediale Erinnerung an eine transnationale Männerfreundschaft im kolonialen Kamerun. In: Gouaffo, Albert/Michels, Stefanie (Hg.): Koloniale Verbindungen – transkulturelle Erinnerungstopografien. Das Rheinland in Deutschland und das Grasland Kameruns. Bielefeld: Transcript, S. 111-130.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Die Händler kamen vor allem aus dem späteren Kaiserreich (seit den 1860er Jahren) und aus England (seit den 1840er Jahren).

  2. Unberücksichtigt bleiben Tote und Verwundete, die von der fliehenden Bevölkerung mitgenommen wurden.

  3. Die Kolonialregierung begründete den Versuch, das deutsche Familienrecht einzuführen, mit den Gebräuchen der Douala. Zu diesen Bräuchen zählten unter anderem die Verheiratung von Frauen, die Zahlung von Brautpreisen sowie Polygamie. Die Deutschen sprachen von einer Versklavung und einem Verkauf von Doualafrauen.

  4. Die durch die Kolonialisierung verursachten finanziellen Probleme der Bells zwangen das damalige Oberhaupt der Familie, Manga Ndumbe Bell, als „Oberhäuptling“ in den Dienst der Deutschen zu treten. Nach dem Willen der Kolonialmacht sollte er in dieser vergüteten Rolle die Deutschen bei der Durchsetzung ihrer Anordnungen unterstützen. Außerdem ging die Rolle mit der Hoheit über Gerichtsbarkeit und dem Sammeln von Steuern einher.

  5. Der Begriff ‚Extraktivismus‘ erscheint hier passender als ‚Ausbeutung‘, da er mehr umfasst. Es geht um die Extraktion von Gütern, von denen der Wohlstand in Deutschland abhing, beispielsweise Kaffee, Kakao, Kautschuk, Holz und Rohstoffe für die Industrie.

  6. Albert Gouaffo : « Se guérir de la violence coloniale ? Jean Ikelle-Matiba et Réné Philombe face aux colonialismes français et allemand, in : Isaac Bazié/ Hans-Jürgen Lüsebrink (Hg.) : Violences postcoloniales. Perceptions médiatiques, représentations littéraires, actes du colloque du 17 – 18 juin 2005 à Saarbrücken, Münster : Lit 2011, S. 49-63 ; Albert Gouaffo : « Ecrire par devoir de mémoire. L‘histoire coloniale allemande dans la littérature camerounaise francophone », in: Mont Cameroun, Zeitschrift für interkulturelle Studien zum deutschsprachigen Raum, Bd. 2 2005, S. 79-91 ; Gouaffo, Albert/ Akieudji, Colbert / Djiala Melli, Diderot (Hg.): Mémoire, Paix et développement en Afrique: réflexions autour d’une éthique de la souvenance en contexte (post)colonial, Yaoundé : Editions CLE 2022.

  7. Yrine Matchinda : Gespräche über das Abwesende. Eine Annäherung, in : Mikaél Assilkinga et al (Hg.) : Atlas der Abwesenheit. Kameruns Kulturerbe in Deutschland, Berlin: Reimer. S.315-329.

Weitere Inhalte

Albert Gouaffo ist Professor für germanistische Literatur- und Kulturwissenschaft sowie interkulturelle Kommunikation an der Université de Dschang, Kamerun.