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Einleitung

Daria Braun

/ 3 Minuten zu lesen

Obwohl Deutschland auf eine jahrzehntelange Einwanderungsgeschichte zurückblicken kann, erfährt das Thema der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen erst seit etwa fünf Jahren verstärkt politische Aufmerksamkeit.

Apotheker der Apotheke am Südstern, Berlin-Kreuzberg (© Susanne Tessa Müller)

Brisanz erhält es durch den demographischen Wandel, der den in Deutschland und anderen europäischen Ländern bereits jetzt in einigen Branchen konstatierten Fachkräftemangel in Zukunft noch verstärken wird. Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zufolge, fehlten im Jahr 2011 bereits über 158.000 hochqualifizierte Fachkräfte, besonders in der Branche der MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) (BMWi 2012a). Um diesem Fachkräftemangel entgegenzuwirken hat sich die Bundesregierung im Juni 2011 auf fünf Strategien zur Erschließung von Fachkräften geeinigt. Dazu zählt unter anderem die bessere Ausschöpfung des inländischen Beschäftigungspotenzials, vor allem in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (BMWi 2011a), die 2009 etwa 15,7 Millionen Menschen umfasste. Unter ihnen verfügten etwa drei Millionen über einen im Ausland erworbenen beruflichen Abschluss (BMWi 2011b), bei nur etwa 500.000 aber war er anerkannt (Kaufmann 2012). Häufig kann der im Ausland erworbene Bildungstitel in Deutschland nicht verwertet werden, da die erworbene Qualifikation entweder nicht anerkannt wird oder ein Anerkennungsverfahren nicht erfolgversprechend erscheint. Dies führt dazu, dass viele Bildungsausländer/-innen unterhalb ihres eigenen Qualifikationsniveaus beschäftigt sind, wodurch wertvolle Potenziale ('Humankapital‘) verschenkt werden und der Integrationsprozess für den oder die Einzelnen deutlich erschwert wird. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im Jahr 2011 eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die in der Verabschiedung des "Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (kurz: Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) mündete. Das BQFG, dem der Bundesrat am 4. November 2011 zustimmte und das am 1. April 2012 in Kraft trat, soll die Praxis der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen einheitlicher, transparenter und effektiver gestalten und Inhabern bzw. Inhaberinnen dieser Qualifikationen so eine bessere Integration in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen.

Gliederung

Anlässlich des Inkrafttretens dieses Gesetzes widmet sich dieses Kurzdossier der Thematik der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen in Deutschland. Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die bisherigen Regelungen der Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse gegeben und gezielt nach den Schwierigkeiten gefragt, die sich in der bisherigen Anerkennungspraxis ergaben. In diesem Rahmen soll deutlich gemacht werden, warum eine gesetzliche Grundlage für die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen dringend notwendig erschien. Im Anschluss wird das BQFG umfassend vorgestellt, bevor ein kritischer Blick auf die neuen, mit ihm eingeführten Regelungen geworfen wird: Stellt das Gesetz wirklich ein geeignetes Mittel dar, um die Probleme der bisherigen Anerkennungspraxis zu beheben und diese effektiver zu gestalten? Oder greift das BQFG zu kurz, um wie geplant, Fachkräfte zu gewinnen und mehr Menschen die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen zu ermöglichen? Gibt es parallel zum Gesetz Bestrebungen das Anerkennungssystem zu verändern? Zu diesen und weiteren Fragen bietet das Kurzdossier eine Übersicht.

Dieser Text ist Teil des Kurzdossiers Interner Link: "Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen".

Fussnoten

Fußnoten

  1. 1. Aktivierung und Beschäftigungssicherung, 2. Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 3. Bildungschancen für alle von Anfang an, 4. Qualifizierung: Aus- und Weiterbildung, 5. Integration und qualifizierte Zuwanderung (BMAS 2011).

  2. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nennt in einer anderen Studie, dass sechs Millionen Menschen mit Migrationshintergrund einen mitgebrachten beruflichen Abschluss besitzen. Dieses Dossier orientiert sich bei der Zahl jedoch an den vielfach zitierten drei Millionen Personen (BMWi 2010, S. 3).

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Daria Braun für bpb.de

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Daria Braun schrieb ihre Diplomarbeit zum Thema der Anerkennung von im Ausland erworbenen Ärztequalifikationen in Hamburg, mit der sie ihr Studium der Regionalwissenschaften Lateinamerika an der Universität zu Köln beendete. Seit Mai 2012 arbeitet sie als Bildungsreferentin für die Otto Benecke Stiftung e.V. in der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung in Berlin.
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