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Lediglich zwei Millionen Ausländer leben in Japan. (Diese Zahl umfasst alle in Japan als wohnhaft gemeldeten Ausländer). Die Registrierungspflicht besteht ab dem 90. Tag des Aufenthalts im Land für alle Statusgruppen mit der Ausnahme von Angehörigen des US-Militärs sowie Haltern von Diplomaten- bzw. Dienstpässen (Behaghel und Vogt 2006: 116). Das entspricht einem Anteil der Zuwandererbevölkerung an der Gesamtbevölkerung von 1,63% – eine verschwindend geringe Zahl für eine wirtschaftlich erfolgreiche und politisch stabile Nation und erstaunlich im Angesicht deren langer Geschichte internationaler Zu- und Abwanderung. Wollte man die Geschichte der japanischen Migration als eine von Extremen verstehen, in der sich Phasen des schier unbändigen Kontakts mit der internationalen Gemeinschaft mit solchen einer nahezu hermetischen Abgeschlossenheit abwechselten, müsste man die gegenwärtige Phase als ein halbherziges Öffnen verstehen. Dies zeigt sich in Japans internationalen Beziehungen ebenso wie in seiner Zuwanderungspolitik. Auffällig dabei ist, dass Japans Regierung die gegenwärtige zaghafte Öffnung der Grenzen des nationalen Arbeitsmarkts unter den Deckmantel anderer Felder der internationalen Politik – Repatriierung Japanischstämmiger, Entwicklungszusammenarbeit, Freihandelsabkommen – stellt. Internationale Arbeitsmigration und deren wirtschaftliche Notwendigkeit wird jedoch nicht thematisiert. So entsteht in Japans Zuwanderungspolitik eine höchst bemerkenswerte Diskrepanz zwischen politischem Anspruch und realem Ergebnis.
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