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Irreguläre Einwanderung | Irland | bpb.de

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Irreguläre Einwanderung

Emma Quinn

/ 2 Minuten zu lesen

Es ist wenig über das Ausmaß irregulärer Einwanderung nach Irland bekannt, aber da das Land nur eine einzige Landgrenze mit Nordirland hat, das zum Vereinigten Königreich gehört, ist es wahrscheinlich, dass irreguläre Einwanderung seltener vorkommt als in anderen Ländern.

Jüngste politische Reaktionen auf irreguläre Einwanderung haben sich auf Studenten und Arbeitsmigranten konzentriert. Wie oben beschrieben, dürfen Studenten aus Nicht-EWR-Ländern in Irland ohne Arbeitserlaubnis im Semester bis zu 20 Stunden pro Woche und in den Semesterferien Vollzeit arbeiten. Die Sorge besteht, dass dieses System missbraucht wird, indem manche Studenten länger arbeiten als erlaubt und andere nur arbeiten, aber überhaupt nicht studieren. 2004 wurden Beschränkungen eingeführt, um Schein-Sprachschulen entgegenzuwirken, die irreguläre Arbeitszuwanderung ermöglicht hatten. Seitdem dürfen nur noch Studenten arbeiten, die Kurse von mindestens einjähriger Dauer besuchen, die zu einem vom Bildungsministerium anerkannten Abschluss führen. Jedoch wurde das Problem noch nicht vollständig gelöst, und wahrscheinlich wird zukünftig eine Arbeitserlaubnispflicht für Studenten eingeführt, die neben ihrem Studium arbeiten wollen.

Die Ausbeutung von Zuwanderern ist ein anhaltendes Problem. Insbesondere zwischen 2005 und 2006 gab es Bedenken, dass schlecht bezahlte Zuwanderer irische Arbeitnehmer ersetzen könnten. Zwei Fälle, in welche die Unternehmen GAMA und Irish Ferries involviert waren, erregten besonders viel Aufmerksamkeit und führten zu hitzigen Debatten und in deren Folge zu strengeren Regelungen. Seitdem wurde eine nationale Arbeitsrechtbehörde (National Employment Rights Authority, NERA) eingerichtet und beauftragt, für die Einhaltung des Arbeitsrechts und der Arbeitsnormen auf dem gesamten Arbeitsmarkt zu sorgen, mit besonderem Augenmerk auf die Rechte der Arbeitsmigranten. Der Arbeitserlaubniserlass 2006 verbesserte in dieser Hinsicht manches, indem er bestimmte, dass Arbeitserlaubnisse an die Arbeitnehmer und nicht an den Arbeitgeber zu erteilen seien. Zudem führt die Arbeitserlaubnis gewisse Rechte und Ansprüche des betroffenen Arbeitnehmers auf. Der Erlass verbietet, dass Arbeitgeber die persönlichen Dokumente von Arbeitnehmern einbehalten.

Offizielle Daten über das Ausmaß von Menschenhandel nach Irland existieren zwar nicht, jedoch gab es diesbezüglich vor Kurzem eine Reihe von wichtigen Entwicklungen. Im Juni 2008 trat das Gesetz gegen Menschenhandel in Kraft (Criminal Law Human Trafficking Act 2008). Dies war das erste speziell auf die Bekämpfung von Menschenhandel ausgerichtete Gesetz in Irland seit dem Kinderhandel- und Pornographiegesetz von 1998. Zudem wurde 2009 ein nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel veröffentlicht.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Am 1. September 2009 veröffentlichte das Justizministerium eine Reihe von Reformvorschlägen über die Immigration von Studenten aus Nicht-EWR-Ländern und setzte einen Prozess öffentlicher Beratungsgespräche über dieses Thema in Gang. Während keine unmittelbaren Veränderungen an der Arbeitserlaubnis folgten, wurde angemerkt, dass diese Inhalt weiterer Analysen über die Studentenimmigration sein solle. Eine aus verschiedenen Abteilungen kommende Gruppe über die Studentenimmigration soll eine separate Bewertung durchführen.

  2. Siehe Quinn (2006) für eine ausführlichere Behandlung dieser Fälle.

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