Dr. iur., geb. 1978; wissenschaftliche Mitarbeiterin, Zentrum für Europäische Rechtspolitik, Universität Bremen, Universitätsallee, 28353 Bremen. laura.adamietz@uni-bremen.de
Geschlechtsidentität im deutschen Recht
Eine "Geschlechtsidentität" haben alle Menschen, diese wird aber nur dann thematisiert, wenn sie von der Norm abweicht. Zwei große Fragestellungen der Geschlechtsidentität fordern das Rechtssystem heraus: Transgender und Intersex.
Einleitung
Das Recht ist seit jeher ein Ort, in dem Geschlechterfragen verhandelt werden, und demokratisch gesetztes Recht bewegt sich immer im Spannungsfeld zwischen Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz. Nun ist es kein Ding der Unmöglichkeit, eine Mehrheit von den schützenswerten Interessen einer Minderheit zu überzeugen. Eine Herausforderung ist es aber allemal, und dies gilt vor allem für Fragen des Geschlechts. Die historisch wie aktuell relevante gesellschaftliche Ordnungskategorie "Geschlecht" hat - vergleichbar mit der Hautfarbe - die Eigenschaft, insbesondere dann unsichtbar zu sein, wenn sie unproblematisch ist, das heißt der Vorstellung des gesellschaftlich (und rechtlich) gesetzten "Normal-Subjekts" entspricht. "Geschlecht" wird aufgrund dieser Dynamik ebenso wie gender regelmäßig mit der "Frauenfrage" gleichgesetzt. Und auch die "Geschlechtsidentität" ist eine Eigenschaft, die alle Menschen tragen, die aber nur dann thematisiert wird, wenn sie von der Norm abweicht und so zur Herausforderung für das Rechtssystem wird.
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