Geschlechtsidentität und Menschenrechte im internationalen Kontext
Im internationalen Menschenrechtsschutz hat sich Vieles zum Positiven entwickelt. Zugleich aber lässt die geschlechtliche Vielfalt und Randständigkeit von Trans* und Inter* sie weiterhin zum Ziel von Diskriminierung und Gewalt werden.Einleitung
Während meiner offiziellen Besuche der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates war ich erschüttert über die Wissensdefizite bezüglich der Menschenrechtsbelange von transgender Personen, sogar bei politischen Entscheidungsträgern."[1] Was Thomas Hammarberg, der ehemalige Menschenrechtskommissar des Europarates, beobachtet hat, ist ein bis heute ungelöstes Menschenrechtsproblem. Die rechtliche, medizinische und gesellschaftliche Diskriminierung von Transsexuellen, Transidenten, Transgendern, transgeschlechtlichen Menschen (kurz: Trans*), aber auch die von Intersexuellen, Intersex, zwischen- oder intergeschlechtlichen Menschen (kurz: Inter*) ist vielfach belegt, politisch umstritten und menschenrechtlich nur ungenügend thematisiert.[2] Das verwundert nicht, steht doch nicht weniger als das gesellschafts- und staatstragende Zweigeschlechtersystem auf dem Spiel. Sieht man genauer hin, entdeckt man hinter der Einfalt des Systems jedoch eine Vielfalt von Menschen, die - gleich welchen Geschlechtes - als Rechtsträger_innen in ihren Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrechten bis heute nahezu überall auf der Welt massiv eingeschränkt sind.[3]Dieser Artikel bietet einen kurzen Abriss der Geschichte internationaler Menschenrechte in Bezug auf Geschlechtsidentität sowie globale Einblicke in die Lebens- und Diskriminierungssituation von Trans* und Inter*. Als deutsches Autor_innen-Team haben wir uns entschieden, mithilfe von lokalen Selbstzeugnissen internationaler Aktivist_innen den Weg von Unsichtbarmachung, Ausschluss und Unterdrückung hin zum Sichtbarwerden und zu wertschätzender Anerkennung von geschlechtlicher und körperlicher Vielfalt zu beschreiben.[4]