Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Flüchtlinge aufs Land? | Land und Ländlichkeit | bpb.de

Land und Ländlichkeit Editorial Neue Ländlichkeit. Eine kritische Betrachtung Geschichte und Gegenwart des Dorfes Ländliche Lebensverhältnisse im Wandel 1952, 1972, 1993 und 2012 Politik im und für den ländlichen Raum Flüchtlinge aufs Land? Migration und Integration im ländlichen Raum Urbane Dörfer. Städtische Lebensformen im dörflichen Kontext Rurbane Landschaften. Landschaftsentwürfe als Projektionen produktiver Stadt-Land-Verschränkungen

Flüchtlinge aufs Land? Migration und Integration im ländlichen Raum

Jutta Aumüller Frank Gesemann

/ 15 Minuten zu lesen

Es gibt zahlreiche Barrieren, aber auch Chancen für die Integration im ländlichen Raum. Um eine langfristige Ansiedlung von Geflüchteten realisieren zu können, sind vielfältige Handlungsansätze auf kommunaler, Landes- und Bundesebene notwendig.

Das neue Integrationsgesetz, das die Bundesregierung im Mai 2016 beschlossen hat, soll den Zugang von Flüchtlingen zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt erleichtern, die Angebote für Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive verbessern sowie die Chancen auf die Erteilung einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis erhöhen. Für die kommunalen Spitzenverbände ist vor allem die Einführung einer befristeten Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge bedeutsam, da sie sich dadurch erhoffen, Integration besser steuern, durch Zuwanderung stark betroffene Kommunen vor Überforderung schützen und die Entwicklung von sozialen Brennpunkten vermeiden zu können. In diesem Beitrag werden Chancen und Grenzen einer Integrationssteuerung durch die Wohnsitzauflage vor dem Hintergrund des Forschungsstandes zu Zuwanderung und Integration im ländlichen Raum, der Erfahrungen mit der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in kleineren Städten und Gemeinden sowie der Debatte über demografischen Wandel und regionale Planung diskutiert.

Integration im ländlichen Raum

Seit der Anwerbung von Arbeitskräften in den 1950er und 1960er Jahren konzentriert sich die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in den städtischen Ballungsräumen der westdeutschen Bundesländer mit einem hohen Anteil an Industrie, verarbeitendem Gewerbe und spezialisierten Dienstleistungen. Die Daten des Mikrozensus 2013 zeigen, dass 61 Prozent der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in städtischen Regionen, 27 Prozent in Regionen mit Verstädterungstendenzen und 12 Prozent in ländlichen Regionen leben. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (55,8 Prozent) lebt allerdings in Städten und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern. Mit Bevölkerungsanteilen von 22,1 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund in Mittelstädten (20.000 bis 100.000 Einwohner), 15,6 Prozent in Kleinstädten (5000 bis 20.000 Einwohner) und 8,7 Prozent in Gemeinden (unter 5.000 Einwohner) sind Migration und Integration in den vergangenen Jahren zu einem prägenden Phänomen und einer zentralen Herausforderung für die lokale Politik auch kleinerer Kommunen geworden.

Auf den ersten Blick scheinen die Schwierigkeiten einer Integration in ländlichen Räumen zu überwiegen. Auf der Grundlage der bisherigen Forschungen zu Integration im ländlichen Raum lassen sich die Barrieren folgendermaßen bilanzieren:

In ländlichen Regionen ist es grundsätzlich schwieriger, ein ausreichendes, bedarfsgerechtes und differenziertes Integrationsangebot zu gewährleisten – bedingt durch eine niedrigere Siedlungsdichte, größere räumliche Entfernungen und eine geringere Zahl von Zugewanderten.

Die Selbstorganisation von Menschen mit Migrationshintergrund ist in ländlichen Regionen geringer ausgeprägt. Daher fehlen Migrantenorganisationen als wichtige Ansprechpartner und Multiplikatoren für eine kommunale Integrationspolitik, die notwendig sind, um Bedarfe festzustellen und Maßnahmen in die Communities hineinzutragen.

Kleine Städte und Gemeinden haben aufgrund der geringeren Ausstattung mit Personal und finanziellen Ressourcen besondere Schwierigkeiten, eine aktive und strategisch ausgerichtete Integrationspolitik sowie dauerhafte Strukturen in der kommunalen Integrationsarbeit auszubilden. Beispielsweise ist es für sie weitaus schwieriger, die Stelle einer/s Integrationsbeauftragten einzurichten und mit den entsprechenden Mitteln auszustatten.

Die vielfältigen Potenziale, die Zugewanderte mitbringen – wie Mehrsprachigkeit, berufliche Erfahrungen und Qualifikationen, Engagementbereitschaft und interkulturelle Kompetenzen –, werden bislang nicht systematisch für die Entwicklung von Kommunen in ländlichen Regionen erschlossen.

Es gibt aber nicht nur Barrieren für die Integration in ländlichen Regionen, sondern auch einige begünstigende Faktoren, wie empirische Studien belegen:

Menschen mit Migrationshintergrund empfinden ihr Leben in ländlichen Regionen in der Regel nicht als schwieriger als Zuwanderer in großstädtischen Regionen. Die Entscheidung für ein Leben in ländlichen Regionen hängt vor allem damit zusammen, dass ein eher ländlich geprägter Lebensstil bevorzugt wird und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten vorhanden sind. In der Praxis gibt es durchaus erfolgreiche Beispiele für die Niederlassung von Einwanderungsgruppen in ländlichen Gebieten. Beispielsweise finden sich in ländlichen Gebieten Süddeutschlands und Niedersachsens relativ viele Spätaussiedler, die dort seit den 1990er Jahren zugewandert sind. In Niedersachsen haben sich große Gruppen kurdischsprachiger Jesiden aus der Türkei angesiedelt, die seit den 1970er Jahren teilweise als Asylbewerber in der Bundesrepublik Zuflucht gefunden haben. Die dauerhafte Niederlassung einzelner Zuwanderungsgruppen in ländlichen Regionen beruht dabei auf mehreren begünstigenden Faktoren: Die Neueinwanderer können auf bereits vorhandene familiäre und ortsbezogene Netzwerke zurückgreifen, und sie sind beruflich weniger auf die Großindustrie hin orientiert. Zumindest für die Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion konnten die aufnehmenden Kommunen vielfach staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. Auch sind die genannten Gruppen stark auf den Erwerb von Wohneigentum ausgerichtet. In vielen Gemeinden und Kleinstädten stand günstig Bauland zur Verfügung, um in enger Nachbarschaft zueinander Eigenheime bauen zu können.

Die Überschaubarkeit des lokalen Raumes, die Nähe und Intensität des Zusammenlebens können sich auch günstig auf die Integration auswirken, indem Alteingesessene und Zugewanderte im Alltag viel häufiger aufeinandertreffen sowie miteinander kooperieren, als dies in Großstädten der Fall ist. In den örtlichen Kindergärten und Schulen kommt es zu einer guten Durchmischung von Kindern aus den verschiedenen Herkunftsgruppen.

In kleinstädtischen Zusammenhängen kommt zivilgesellschaftlichen Akteuren und Einrichtungen – also ehrenamtlich Engagierten, Vereinen, Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften – eine Schlüsselrolle bei der Integration von Zugewanderten zu. Auch hier schafft die räumliche Nähe weitaus mehr Kooperationsmöglichkeiten.

Kommunale Integrationspolitik in Gemeinden und Kleinstädten ist sehr unterschiedlich ausgestaltet. Dies hängt von verschiedenen strukturellen Faktoren ab, insbesondere von der Gemeindegröße sowie den demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Aber auch die lokale Migrations- und Integrationsgeschichte – ob es bereits eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Zuwanderung gegeben hat – und der Umstand, ob es vor Ort verantwortliche Politikerinnen und Politiker gibt, die das Thema zu ihrem Anliegen machen und in Verwaltung und Gemeinwesen vorantreiben, sind wichtige Einflussgrößen für die Gestaltung von Integration im ländlichen Raum.

Flüchtlingsaufnahme in ländlichen Regionen

In Deutschland werden Asylsuchende nach dem "Königsteiner Schlüssel" auf die Bundesländer verteilt. Dieser wird für jedes Jahr von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz auf der Grundlage der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahlen der Länder berechnet. 2016 müssen Nordrhein-Westfalen (21,2 Prozent), Bayern (15,5 Prozent) und Baden-Württemberg (12,9 Prozent) die meisten Flüchtlinge aufnehmen. Insgesamt entfallen 75,7 Prozent der Flüchtlinge auf die westdeutschen und 15,7 Prozent auf die ostdeutschen Flächenländer sowie 8,5 Prozent auf die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Der "Königsteiner Schlüssel" gilt allerdings nur für die Verteilung auf die Länder. Die Verteilung auf die Kommunen ist den Ländern überlassen und wird von diesen unterschiedlich gehandhabt.

Über die tatsächliche Verteilung von Asylbewerbern und Flüchtlingen auf Länder und Kommunen im Spätsommer 2016 gibt es keine verlässlichen Daten. Allerdings mehren sich die Stimmen, die sich für die Entwicklung eines neuen, zielgerichteten und transparenten Verteilungsmechanismus aussprechen, der "vor allem die Wohnraum- und Versorgungskapazitäten sowie die Perspektiven für die Integration in den Arbeitsmarkt und das Bildungssystem in den Blick nehmen" sollte. Hier stellt sich auch die Frage, inwieweit ländliche Regionen über unausgeschöpfte Kapazitäten verfügen, die stärker genutzt werden können, um insbesondere Großstädte zu entlasten.

Im Zuge der Asylzuwanderung 2015 zeigen sich unterschiedliche Erfahrungen, wie Geflüchtete in der örtlichen Bevölkerung akzeptiert werden. Diese reichen von einer grundsätzlichen Offenheit und Hilfsbereitschaft in der örtlichen Bevölkerung bis hin zu Ablehnung und massiven Widerständen. In der Praxis erweist es sich als vorteilhaft, die Zuweisung von Asylbewerbern frühzeitig und geplant an die örtliche Einwohnerschaft zu kommunizieren. Als akzeptanzbegünstigende Faktoren haben sich zudem die Unterbringung in dezentralen oder zumindest in kleineren Wohneinheiten sowie eine gute Kommunikation zwischen zuweisender Landesbehörde, der Kommune und der örtlichen Bevölkerung erwiesen. Die Ergebnisse einer aktuellen Befragung von Verantwortlichen für die kommunale Flüchtlings- und Integrationspolitik zeigen, dass die Aufnahme und Integration von Geflüchteten in vielen ländlichen Regionen – im Unterschied zu Großstädten und bevölkerungsreichen Landkreisen – als relativ unproblematisch erachtet wird. Knapp 40 Prozent der Befragten in Kleinstädten und Gemeinden bewerten die Einhegung fremdenfeindlicher Proteste als eine (eher) unwichtige Aufgabe.

Für die Aufnahme und Integration von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen im ländlichen Raum gibt es einige Besonderheiten im Vergleich zu anderen Migrantengruppen, die sich eher nachteilig auswirken. Dazu gehört der fehlende Anschluss an Mitglieder aus der Herkunftscommunity. Soziale Isolation macht es schwerer, die psychischen Folgen von Flucht und Verfolgung zu bearbeiten. Hierfür kann der Kontakt mit Menschen gleicher Herkunft sehr wichtig sein.

Soziale Beratungsangebote für Flüchtlinge beschränken sich im Allgemeinen auf einige zentrale Orte im Landkreis. Zudem fehlen nach Auskunft von Befragten in der Flüchtlingshilfe in den Kleinstädten zumeist Therapieangebote für traumatisierte Flüchtlinge. Therapiemaßnahmen scheitern entweder an Sprachhemmnissen, oder die Psychologen haben lange Wartezeiten oder sind nicht auf Traumatherapie spezialisiert. Im Allgemeinen muss in solchen Fällen auf Therapiemöglichkeiten in entfernten Städten zurückgegriffen werden, wobei sich hier die eingeschränkte Mobilität von Flüchtlingen besonders negativ bemerkbar macht. Zwar wurde die Residenzpflicht von Asylbewerbern seit 2014 schrittweise gelockert, sodass sich der Bewegungsradius von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen – mit Ausnahme Bayerns und Sachsens – inzwischen auf das jeweilige Bundesland ausgeweitet hat. Fehlende Nahverkehrsangebote aber machen eine Mobilität ohne eigenes Auto schwierig. Es ist daher keine Seltenheit, dass Flüchtlinge jede sich bietende Gelegenheit nutzen, um in großstädtische Zentren umzuziehen, wo sie bessere Anschlussmöglichkeiten an ihre Community haben.

Ähnlich wie bei anderen Migranten kann ein kleinstädtischer Rahmen aber auch gewisse Integrationsvorteile für Flüchtlinge bieten, zumindest wenn sie anerkannt sind und über ein Mindestmaß an finanziellen Ressourcen verfügen. Dann bieten sich gute soziale Integrationsmöglichkeiten durch die Teilnahme am Vereinsleben und an den kulturellen Angeboten in der Kommune. Ländliche Regionen können zudem durchaus gute Bildungschancen für Flüchtlingskinder bieten, vor allem dann, wenn es engagierte Lehrkräfte gibt, die sich dieser Schülerinnen und Schüler besonders annehmen. In diesem Fall kann die Förderchance aufgrund der kleineren Community vor Ort und dem Umstand, dass die Betreuung durch die Lehrkräfte häufig intensiver ist, erhöht sein.

Eindeutig besser sind die Unterbringungsmöglichkeiten in ländlichen Regionen, da der Wohnungsmarkt weitaus entspannter ist und gerade in den dezentralen Orten häufig Wohnungsleerstand herrscht. Allerdings präferieren auch in Landkreisen Flüchtlinge eindeutig die Unterbringung in zentralen Orten.

Flüchtlinge, demografischer Wandel und Regionalplanung

Insbesondere die Arbeitgeberverbände dringen seit Jahren auf eine verstärkte Förderung der Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland, um vorhandene oder künftig erwartete branchenspezifische Lücken in der Erwerbsstruktur zu schließen. Bereits 2014 plädierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände in einem Positionspapier dafür, auch die Arbeitsmarktpotenziale von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen zukunftsorientiert zu nutzen. Auch auf kommunaler Ebene gibt es Überlegungen und erste Ansätze, die Aufnahme von Flüchtlingen mit einer längerfristigen demografischen Strategie zu verbinden. Eine Schutzquote von über 60 Prozent in der ersten Jahreshälfte 2016 spricht dafür, auch Asylbewerber beizeiten in strategische Integrationsmaßnahmen einzubeziehen.

Weitaus stärker als die großstädtischen Räume sind die ländlichen Regionen von einer Abwanderung junger Menschen und damit von einer Überalterung und dem Verlust von Arbeitskräften betroffen. Allerdings ist zu beachten, dass ländliche Regionen in Deutschland keine homogene Einheit bilden. Vielmehr sind die strukturellen Unterschiede von Region zu Region erheblich. In einem Positionspapier plädiert die Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) dennoch dafür, neue regionalpolitische Ansatzpunkte zu suchen, um Migrations- und Regionalpolitik strategisch zusammenzuführen. Ein wesentlicher Vorteil liege darin, dass in ländlichen Regionen kein neuer Wohnraum geschaffen werden müsse, sondern bestehende Immobilien umgenutzt und baulich aufgewertet werden könnten.

Um dem Vorhaben "Flüchtlinge aufs Land" eine operationale Grundlage zu verschaffen, wäre es zunächst erforderlich, vor Ort Bildungs- und Qualifizierungseinrichtungen vorzuhalten, um Geflüchteten eine Beschäftigungsperspektive zu bieten. Diese sollten auf die zentralen Orte fokussiert werden. Besonders zu berücksichtigen sind die Bedarfe der lokalen Handwerks- und Kleinbetriebe, die eine wichtige Rolle als Arbeitgeber spielen. Die ARL schlägt hierfür ein eng verzahntes Vorgehen insbesondere mit den Kammern vor. Bereits 2015 zeigten sich die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern sehr rührig darin, lokale beziehungsweise regionale Maßnahmen zu starten, durch die Geflüchtete in eine Ausbildung oder Beschäftigung gelangen.

Die Kommunen können die Integration von Flüchtlingen vor allem durch Vernetzung und Kooperation der lokalen Akteure, durch Unterstützung seitens der Wirtschaft und zivilgesellschaftlicher Akteure sowie durch die Einbeziehung von Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen in die lokale Gemeinschaft aktiv gestalten. Zu den Maßnahmen einer sozialen Eingliederung zählt es, den Spracherwerb und die frühkindliche und schulische Bildung zu unterstützen, berufliche Qualifikationen zu nutzen und das ehrenamtliche Engagement von Flüchtlingen zu fördern. Da es vielfach ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind, die die Integration in einem entscheidenden Ausmaß begleiten, sollten Qualifizierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für diese Akteure zur Verfügung gestellt werden. Vor allem ist eine professionelle Beratungsarbeit mit Blick auf das Asylverfahren und für traumatisierte Flüchtlinge wichtig.

Ohne die massive Unterstützung durch Bund und Länder wird dieses Vorgehen nicht gelingen. Vorstellbar wären beispielsweise verstärkte interkommunale Kooperationen bei der Flüchtlingsunterbringung: Kleine und mittlere Städte stellen zusätzlichen Wohnraum für Asylsuchende bereit und entlasten damit die Großstädte. Im Gegenzug erhalten sie eine externe Unterstützung bei der Entwicklung lokaler demografischer Konzepte unter Einbeziehung von Flüchtlingen. Die Integration von Flüchtlingen sollte auch in überregionalen Programmen zur Gestaltung des demografischen Wandels berücksichtigt werden. Benötigt werden Austausch- und Aktionsplattformen für Konzepte zur langfristigen Integration von Flüchtlingen. Beispielsweise bietet sich das LEADER-Programm an, um flüchtlingsaffine lokale Gemeinschaften zu entwickeln und zu unterstützen.

In ihrem Positionspapier befürwortet die ARL den Vorschlag, einen Fonds zu gründen, in den Bund und Länder einzahlen und aus dem Kommunen und Landkreise je nach ihrer Belastungssituation Zuschüsse für die Integration von Geflüchteten beantragen können. Gefordert wird zudem ein querschnittsorientiertes Regionalmanagement auf der kommunalen und regionalen Ebene, durch das die vielfältigen sektoralen Maßnahmen der Integrationspolitik von verschiedenen öffentlichen, privaten und halbstaatlichen Trägern aufeinander abgestimmt werden können.

Erst zaghaft entwickeln sich Ansätze, Migrations- und Regionalpolitik stärker (oder überhaupt erst) zu verzahnen. Das Widerstreben dagegen war bislang hoch und hatte im Wesentlichen zwei Ursachen: Erstens war bis vor Kurzem eine Integration von Asylsuchenden politisch nicht vorgesehen, geschweige denn Überlegungen im Rahmen von demografischen und regionalpolitischen Strategien. Zweitens gilt es bisweilen immer noch als illegitim, Schutzsuchende, die aus humanitären Gründen um Asyl nachsuchen, zum Objekt solcher strategischen Überlegungen zu machen.

Mit Blick auf die Fachkräftediskussion und lokale Demografiestrategien eröffnen sich Gelegenheiten für Modellprojekte, in die auch Flüchtlinge einbezogen werden können. Die hessische Landesregierung hat im Sommer 2016 das Modellprojekt "Ankommen – Wohlfühlen – Heimisch werden" gestartet, mit dem die Integration von Flüchtlingen im ländlichen Raum erleichtert werden soll. An dem Projekt nehmen sieben hessische Kommunen teil, die vom Land eine finanzielle Unterstützung erhalten, um die langfristige Niederlassung von Flüchtlingen zu fördern. Bei den geplanten Fördermaßnahmen handelt es sich beispielsweise darum, ein gemeinsames Gründerzentrum für Flüchtlinge und örtliche Unternehmer zu schaffen, Integrationslotsen zu qualifizieren und Erzieherinnen und Erzieher in den kommunalen Kindertagesstätten für den Umgang mit Flüchtlingsfamilien weiterzubilden. Weitere Mikroprojekte sollen erprobt werden.

Selbstverständlich dürfen solche Strategien den grundsätzlich humanitären Charakter des Asylrechts, das Flüchtlingen unabhängig von ihrem Arbeitsmarktwert Schutz gewährt, nicht berühren. Demografische und regionalplanerische Erwägungen aber können dabei helfen, Flüchtlinge schneller zu aktiven Mitgestaltern der Gesellschaft zu machen. Die überwiegende Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, teilt die Vorstellung, nach dem Verlust von Heimat und Besitz das eigene Leben neu aufzubauen. Jede Kommune, die in dieser Hinsicht eine Perspektive bieten kann, ist bei der Ansiedlung von Flüchtlingen klar im Vorteil.

Integrationssteuerung durch Wohnsitzauflage?

Die Bundesregierung führte mit dem Integrationsgesetz vom Mai 2016 eine befristete Wohnsitzauflage für Flüchtlinge ein. Diese verpflichtet Geflüchtete auch nach Abschluss des Asylverfahrens, für eine Dauer von maximal drei Jahren im Bundesland ihrer Erstzuweisung wohnen zu bleiben. Ausgenommen von der Zuweisung sind Flüchtlinge, die eine Berufs- beziehungsweise Hochschulausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem wöchentlichen Umfang von mindestens 15 Stunden aufnehmen. Die Bundesregierung begründete die Einführung damit, dass dadurch die städtischen Regionen entlastet und durch eine gleichmäßigere räumliche Verteilung die Integrationschancen anerkannter Flüchtlinge erhöht werden sollen. Von den kommunalen Spitzenverbänden sowie von wohnungspolitischen Verbänden wurde die Einführung einer Wohnsitzauflage für Geflüchtete befürwortet. Dahinter steht die Erwartung, dass durch die Auflage Integration besser gesteuert und eine Überforderung besonders betroffener Kommunen vermieden werden kann. Strukturschwache Räume sollen gestärkt, Wohnraum und Infrastruktur stärker genutzt werden, um das grundgesetzliche Gebot bundesweit gleichwertiger Lebensverhältnisse besser umsetzen zu können.

Es gibt aber auch viele kritische Einwände gegen die Auflage. So beschränkt sie das Grundrecht auf die freie Wohnortwahl, und Raumplanungswissenschaftler weisen darauf hin, dass die Wohnortzuweisung ein völlig inadäquates Instrument sei, um die Probleme einer ungleichen Raumentwicklung zu lösen: "Solange in den Klein- und Mittelstädten nicht gleichzeitig der Wohnungsmarkt, Bildung, Gesundheitsversorgung, kulturelle Integration und der Arbeitsmarkt gestärkt werden, müssen sich diese Wohnorte zwangsläufig als Sackgasse für die Integration der Flüchtlinge erweisen." Das Ordnungsrecht sei nicht dafür geschaffen, "komplexe Strategien einer sozialen und ökonomischen Raumentwicklung" zu ersetzen. Hinter der Auflage stehe ein "autoritäres Politik- und Planungsverständnis"; sie widerspreche "einer modernen Raumentwicklung, die sich durch Kooperation und Teilhabe der Betroffenen auszeichnet".

Internationale Erfahrungen mit der Wohnsitzauflage, beispielsweise in Dänemark und Schweden, legen zudem nahe, dass sich eine staatliche Verteilungspolitik tendenziell negativ auf die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt auswirkt. Für Schweden wurde nachgewiesen, dass Flüchtlinge, die einen Wohnsitz zugewiesen bekamen, im Vergleich zu Flüchtlingen mit frei gewähltem Aufenthaltsort nach mehreren Jahren Aufenthalt ein signifikant niedrigeres Einkommen aufwiesen und häufiger arbeitslos sowie häufiger abhängig von Sozialleistungen waren. Schließlich trifft die Auflage bei den Geflüchteten selbst auf Misstrauen: Diese setzen – so berichten Flüchtlingsunterstützer aus der Praxis – in Sachen Integration vor allem auf Selbstorganisation und auf den Kontakt zur eigenen Community. Neben den üblichen Infrastrukturproblemen ländlicher Räume – mangelnde Integrationsangebote, fehlende öffentliche Verkehrsanbindungen – vermissen beispielsweise muslimische Geflüchtete auch die fehlenden Möglichkeiten zur Religionsausübung.

Das Gesetz überlässt es den Bundesländern, ob und wie sie die Wohnsitzauflage umsetzen. Bis zum September 2016 hat nur Bayern einen Beschluss zur Umsetzung getroffen. Mehrere Bundesländer – Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen – haben bereits erklärt, die Auflage nicht einführen zu wollen, in anderen Bundesländern wird die Einführung noch überprüft.

Fazit

Um die möglichen Chancen einer langfristigen Ansiedlung von Geflüchteten in ländlichen Räumen realisieren zu können, sind vielfältige Handlungsansätze auf kommunaler, Landes- und Bundesebene notwendig. Gesetzliche Zwangsinstrumente wie die Wohnortzuweisung wirken kontraproduktiv, wenn sie nicht von aktivierenden Maßnahmen flankiert werden. Schließlich aber werden alle Bemühungen zum Scheitern verurteilt sein, wenn es nicht gelingt, vor Ort eine Anerkennungs- und Willkommenskultur zu schaffen, die eine Wertschätzung für Zuwanderung ausdrückt, die Integration erleichtert und jeglicher Form von Ausgrenzung und Diskriminierung zugewanderter Menschen entgegentritt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Frank Gesemann, Gemeinsam ein neues Leitbild "Vielfalt" entwickeln – Zuwanderung als Chance, in: Ländlicher Raum 4/2014, S. 26–29.

  2. Die folgenden Aussagen beruhen im Wesentlichen auf den Ergebnissen eines Forschungs-Praxis-Projekts zu Integrationspotenzialen ländlicher Regionen im Strukturwandel: Jutta Aumüller/Frank Gesemann, Integrationspotenziale ländlicher Regionen im Strukturwandel, Darmstadt 2014. Siehe auch Gesemann (Anm. 1).

  3. Vgl. Aumüller/Gesemann (Anm. 2), S. 125 f.

  4. Vgl. Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, Königsteiner Schlüssel von 2010 bis 2016, Externer Link: http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/koenigsteiner-schluessel-2010bis2016.pdf.

  5. Vgl. Frank Gesemann, Kommunale Flüchtlingspolitik, in: Karl-Heinz Meier-Braun/Reinhold Weber (Hrsg.), Deutschland Einwanderungsland. Begriffe – Fakten – Kontroversen, Stuttgart 20162.

  6. Wido Geis/Anja Kathrin Orth, Flüchtlinge regional besser verteilen. Ausgangspunkte und Ansatzpunkte für einen neuen Verteilungsmechanismus. Gutachten für die Robert-Bosch-Stiftung, 2016, S. 45, Externer Link: http://www.iwkoeln.de/_storage/asset/268526/storage/master/file/8755390/download/
    Gutachten_Regionale_Verteilung_von_Fl%C3%BCchtlingen_IW_K%C3%B6ln.pdf
    .

  7. Vgl. Jutta Aumüller/Priska Daphi/Celine Biesenkamp, Die Aufnahme von Flüchtlingen in den Bundesländern und Kommunen, Stuttgart 2015.

  8. Vgl. Frank Gesemann/Roland Roth, Kommunale Flüchtlings- und Integrationspolitik in Städten, Landkreisen und Gemeinden, Berlin 2016, S. 14.

  9. Vgl. Aumüller/Gesemann (Anm. 2), S. 140.

  10. In den Bundesländern Bayern und Sachsen beschränkt sich die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern auf den jeweiligen Regierungsbezirk.

  11. Vgl. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Arbeitsmarktpotenziale von Asylbewerbern und Geduldeten zukunftsorientiert nutzen. Aktualisiertes Positionspapier zum Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern und Geduldeten, Berlin 2015.

  12. Vgl. ARL, Migration und Raumentwicklung, Positionspapier aus der ARL 105/2016, S. 6, Externer Link: http://shop.arl-net.de/media/direct/pdf/pospaper_105.pdf.

  13. Ebd., S. 7.

  14. Vgl. Jutta Aumüller, Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen: Bestehende Praxisansätze und weiterführende Empfehlungen, Gütersloh 2016, S. 30 ff.

  15. LEADER (Liaison entre actions de développement de l‘économie rurale) ist ein Programm der Europäischen Union, das modellhafte Innovationen im ländlichen Raum fördert.

  16. ARL (Anm. 12), S. 9.

  17. Siehe beispielsweise das Positionspapier des Deutschen Landkreistages "Integration von Flüchtlingen in den Landkreisen: Herausforderung und Chance" vom 12./13. 1. 2016; Jürgen Aring/Bernd Hallenberg, Eine flexible Wohnsitzauflage für Geflüchtete. Plädoyer für ein unterstützendes Instrument, Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, VHW Werkstadt 4/2016.

  18. Vgl. Peter Dehne/Jörg Knieling, Residenzpflicht für Flüchtlinge als Instrument der Raumordnung?, in: Nachrichten der ARL 1/2016, S. 5–8, hier S. 6.

  19. Ebd., S. 7.

  20. Ebd.

  21. Vgl. OECD, Making Integration Work. Refugees and Others in Need of Protection, Paris 2016, S. 24.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autoren/-innen: Jutta Aumüller, Frank Gesemann für bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und der Autoren/-innen teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

ist Politologin und Mitbegründerin des Instituts für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI). E-Mail Link: jutta.aumueller@desi-sozialforschung-berlin.de

ist Politologe und Mitbegründer sowie Geschäftsführer des DESI. E-Mail Link: frank.gesemann@desi-sozialforschung-berlin.de