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(Staats-)Gewalt und moderne Gesellschaft. Der Mythos vom Verschwinden der Gewalt | Gewalt | bpb.de

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(Staats-)Gewalt und moderne Gesellschaft. Der Mythos vom Verschwinden der Gewalt

Teresa Koloma Beck

/ 15 Minuten zu lesen

Wenn es darum geht, die moderne Gesellschaft gegenüber anderen abzugrenzen, ist die Frage des Umgangs mit Gewalt von zentraler Bedeutung. Denn der Moderne wird gemeinhin zugeschrieben, die Gewalt in den Griff bekommen zu haben: Die Würde und Freiheit des Einzelnen gelten ihr als universelle Prinzipien, die nicht nur philosophisch diskutiert, sondern auch in Verfassungen und Gesetzen kodifiziert worden sind und sich damit zu Grundprinzipien der Organisation von Gemeinwesen entwickelt haben. Daher gebe es in modernen Gesellschaften deutlich weniger Gewalt als in früheren und als in zeitgenössischen Gesellschaften, die (noch) nicht in der Moderne angekommen seien. Historische Untersuchungen scheinen dieses Argument zu belegen. Die Moderne hat – so scheint es – der Gewalt also in doppeltem Sinne den Rücken gekehrt: Sie ist gewaltavers in ihren ethischen Prinzipien und gewaltarm in ihren ihren alltäglichen Lebensrealitäten.

Diese Vorstellung mag beruhigen, doch greift sie zu kurz. Sie suggeriert, Gewalt sei ein Merkmal vormoderner Gesellschaften, das im Prozess der Modernisierung verschwinden würde, ähnlich wie der Geisterglaube oder Telefone mit Wählscheiben. Das Vorkommen von Gewalt erscheint als Modernisierungsdefizit, als Handlungsweise von "Rückständigen" oder "Rückwärtsgewandten" – so etwa in den jüngsten Debatten um den Islamismus in Europa. Diese Gleichsetzung von Gewalt und Vormoderne übersieht jedoch, dass die Fähigkeit des Menschen zu Gewalt und seine gleichzeitige Verletzlichkeit durch Gewalt Teil der conditio humana sind und sich weder durch Kultur noch durch Fortschritt überwinden lassen. Die Frage, wie sich angesichts dieser grundsätzlichen Gewaltfähigkeit menschliches Zusammenleben organisieren lässt, stellt sich deshalb immer und überall. Es handelt sich um ein konstitutives Problem aller Prozesse sozialer Ordnungsbildung, für das zu unterschiedlichen Zeiten in unterschiedlichen geografischen und kulturellen Kontexten je spezifische Lösungen gefunden worden sind.

Wie moderne Gesellschaften damit umgehen, soll im Folgenden näher analysiert werden. Im Zentrum steht die Frage nach dem spezifischen Verhältnis der Moderne zu Gewalt und dessen Auswirkungen im Feld der Politik. Dazu werde ich zunächst das Problem der Gewalt in Prozessen sozialer Ordnungsbildung skizzieren und rekonstruieren, wie es in der Moderne institutionell und normativ bearbeitet wurde. Anschließend werde ich die Effekte dieser Prozesse kritisch diskutieren und zeigen, dass die Moderne nicht durch das Verschwinden der Gewalt charakterisiert ist, sondern durch eine Multiplikation von Legitimationsnotwendigkeiten und Kritikpotenzialen in Verbindung mit einer Konzentration physischer Zwangspotenziale beim Staat. In dieser Dynamik entsteht eine spezifische diskursive Konstellation, die Gewalt systematisch außerhalb der modernen Ordnung verortet. So wird es möglich, dass sich der Mythos von der Moderne als besonders gewaltarmer Ordnung trotz kontinuierlich wachsender Gewaltpotenziale und historischer Gewaltkatastrophen hartnäckig hält.

Anthropologische Grundkonstellation

Um sich der Bedeutung der Gewalt in der Moderne zu nähern, bedarf es zunächst eines genaueren Blickes auf das bereits angesprochene Grundproblem, das die prinzipielle Gewaltfähigkeit des Menschen in Prozessen sozialer Ordnungsbildung aufwirft. "Verletzungsmächtigkeit, Verletzungsoffenheit", schreibt dazu der Soziologe Heinrich Popitz, "bestimmen wesentlich mit, was wir in einem fundamentalen Sinne ‚Vergesellschaftung‘ nennen". Damit ist eine anthropologische Grundkonstellation angesprochen, in deren Zentrum die Verletzlichkeit des Menschen steht. Unser Körper ist fragil. Es bedarf weder besonderer Stärke noch besonderer Kompetenz, um ihm Schmerz zuzufügen oder ihn nachhaltig zu schädigen. Diese physiologische Disposition ist von grundlegender Bedeutung in Prozessen sozialer Ordnungsbildung. Denn durch den Zugriff auf den stets verletzlichen Leib lassen sich in sozialen Beziehungen Grenzen markieren und Asymmetrien erzeugen. Wenn einer einem anderen etwas antut, wenn einer in dem Wissen leidet, dass ihm dieses Leid vorsätzlich von einem anderen zugefügt wird, dann entsteht ein Verhältnis von oben und unten, das unter bestimmten Umständen auch über die konkrete Gewaltsituation hinaus Bestand haben kann, indem es sich als Hierarchie oder Herrschaftsverhältnis stabilisiert.

Für menschliche Gemeinschaften wird diese Konstellation zur Herausforderung. Denn soziale Ordnung basiert auf Regeln. Doch was gelten diese, wenn praktisch jeder jederzeit versuchen kann, mittels Gewalt eigene Interessen gegen geltende Regeln durchzusetzen? Wenn jeder durch die Drohung, anderen Schmerz zuzufügen, die Ordnung unterlaufen kann? "Die Sorge, Furcht, Angst voreinander", heißt es deshalb bei Popitz weiter, "ist als ein Modus des Vergesellschaftet-Seins niemals ganz wegzudenken. Zusammenleben heißt stets auch, sich fürchten und sich schützen". Die Kontrolle der Gewalt stellt also eine Grundbedingung für Prozesse sozialer Ordnungsbildung dar. Deshalb finden sich in allen menschlichen Gesellschaften Regeln darüber, wer gegen wen unter welchen Umständen mit welchem Ziel und welcher Intensität physische Zwangsmittel einsetzen darf. Davon zeugen bereits die in den Schriftreligionen überlieferten Gewaltverbote. Die anthropologische Forschung hat dies anhand von Studien zu Völkern in Südostasien, Afrika und Lateinamerika gezeigt, von denen man annimmt, dass sie bis heute die Lebensweise der ersten sesshaften Jäger-und-Sammler-Gemeinschaften widerspiegeln.

Allerdings ist die Lösung des Problems der Gewaltkontrolle mit einer Paradoxie konfrontiert: Die Eindämmung der möglichen ordnungsstörenden Effekte der Gewalt kommt selbst ohne die Androhung und gelegentliche Ausübung von Gewalt nicht aus. Weil Gewalt auf den Leib und damit auf die biologischen Grundlagen sozialen Lebens zugreift, lässt sie sich nicht ohne Weiteres durch Worte in Schranken weisen. Wer eine Gewalthandlung stoppen will und die gewaltsam Handelnden nicht überzeugen kann, ist in der Regel gezwungen, selbst Gewalt einzusetzen. "Soziale Ordnung", fasst Popitz zusammen, "ist eine notwendige Bedingung der Eindämmung von Gewalt – Gewalt ist eine notwendige Bedingung der Aufrechterhaltung sozialer Ordnung". So kommt Gewalt im menschlichen Zusammenleben nicht nur eine ordnungsstörende, sondern auch eine ordnungsstiftende Funktion zu. Sie hat das Potenzial, Lebenszusammenhänge zu zerstören, indem sie Körper und Dinge beschädigt und vernichtet. Sie bringt aber auch Ordnung hervor und sichert deren Aufrechterhaltung, indem sie Grenzen markiert und Akteure in Grenzen verweist. Dabei verdeutlicht sie nicht nur, was erlaubt ist und was verboten, sondern auch, wo oben und wo unten, wer Herr und wer Beherrschter ist, wer dazugehört und wer nicht.

Doch weil Gewaltkontrolle ohne Gewaltausübung nicht möglich ist, führt jeder dahin gehende Versuch unmittelbar in ein zweites Problem: die Notwendigkeit, ordnungsstiftende oder ordnungserhaltende von ordnungsstörender Gewalt zu unterscheiden. Ob das eine oder andere vorliegt, lässt sich nicht an der Gewalt selbst ablesen, sondern hängt vielmehr davon ab, ob die Gewalthandlung als gerechtfertigt gilt. Das handlungspraktische Problem der Gewaltkontrolle geht also stets einher mit dem normativen Problem der Rechtfertigung und Legitimität von Gewalt. Akteure und Institutionen, die mit dem Ziel der Gewaltkontrolle agieren, müssen diesen Anspruch begründen, aufrechterhalten und gegen Kritiker und Konkurrenten verteidigen. Sie müssen dafür sorgen, dass ihr Gewalthandeln die Legitimität der eigenen Position nicht untergräbt, weil es unangemessen oder unverhältnismäßig erscheint. Voraussetzung dafür ist, dass die Handlung nicht nur mit formal geltenden Regeln und Gesetzen, sondern vor allem auch mit Wert- und Weltvorstellungen im breiteren Sinne vereinbar ist. Deshalb ist Gewalt unter Menschen – anders als aggressives Verhalten in der Tierwelt – eine genuin soziale Praxis, die sich im Horizont der ethischen Normen und Regeln eines gegebenen sozialen Kontextes ereignet. Dies impliziert auch, dass Gewaltpraktiken veränderlich und damit historisch und kulturell verschieden sind und sich mit der Transformation gesellschaftlicher, politischer und technologischer Bedingungen wandeln.

So hat auch die moderne Gesellschaft die Grundkonstellation der paradoxen Verflechtung von Gewaltausübung, -kontrolle und -legitimation vor dem Hintergrund der ihr eigenen Wert- und Weltvorstellungen bearbeitet. Die Gewalt ist dabei nicht verschwunden, wohl aber hat sich die Vorstellung verbreitet, dies sei geschehen. Die Dynamiken, die dazu geführt haben, sollen im folgenden Abschnitt näher analysiert werden.

Wurzeln eines Mythos

Dass moderne Gesellschaften sich als besonders gewaltarm beschreiben, hat mit einer Verschränkung ideengeschichtlicher und institutioneller Entwicklungen zu tun, die ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts dazu führten, dass Gewalt in Europa als Handlungsform an Selbstverständlichkeit verlor und in Rechtfertigungszwänge geriet, die nach und nach auch systematisch die Institutionen der Gewaltkontrolle erfassten. Ideengeschichtliche Grundlage dieser Entwicklung war beziehungsweise ist die mit der europäischen Aufklärung angestoßene Verbreitung eines säkularen Universalismus, also der Vorstellung, soziales Leben sei um Prinzipien und Regeln strukturiert und zu strukturieren, die für alle gelten. Dabei kommt den Prinzipien der Vernunft und der Menschenwürde zentrale Bedeutung zu.

Was heute als Selbstverständlichkeit erscheinen mag, war im ideengeschichtlichen Entstehungskontext revolutionär. Denn die soziale Ordnung der europäischen Gesellschaften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit basierte auf dem Prinzip der Unterschiedlichkeit von Menschen. Es waren ständische Gesellschaften, deren geschichtete Ordnung als gottgegeben angesehen wurde und in denen das Schicksal der Geburt jedem seinen Platz im Leben zuwies. Rechte und Pflichten und damit auch Ressourcen und Lebenschancen waren standesspezifisch verteilt. In diesem Kontext war der Universalismus der Aufklärung eine Provokation. Denn mit der Aufklärung hielt eine Semantik der Gleichheit Einzug, die eine paradigmatische Wende im politischen Denken in Europa anstieß und nach und nach auch die Praxis der Politik erfasste. Weil die Würde des Menschen von dessen physischer Integrität nicht zu trennen ist, spielt in der Formulierung und Durchsetzung dieser neuen politischen Semantik das Verhältnis der Gesellschaft zu Gewalt eine zentrale Rolle. Wo Vernunft und die Würde des Menschen als Maßstab der Ordnung gelten, wird der Schutz dieser Würde zum Prinzip politischen Handelns und die vorsätzliche Verletzung der Integrität des Einzelnen problematisch. Dies verändert sowohl die Praktiken der Gewaltkontrolle als auch die Arten der Legitimierung von Gewalt.

Gewaltmonopole und Steigerung institutioneller Gewaltpotenziale

Die mit der Aufklärung vorgezeichnete neue ideengeschichtliche Konstellation trug zur Konsolidierung der Nationalstaaten in Europa bei, die – ein Paradebeispiel für die Erzeugung sozialer Ordnung durch Gewalt – aus den Religionskriegen des 17. Jahrhunderts hervorgegangen waren. Sie tat dies, indem sie der staatlichen Ordnung als Garantin eines an den Prinzipien der Moderne orientierten sozialen Zusammenlebens besondere Legitimität verlieh. Was den Staat von anderen Institutionen der Gewaltkontrolle unterscheidet, ist sein Anspruch, Gewalthandlungen nicht nur zu regulieren – wie etwa im mittelalterlichen Fehdewesen –, sondern in einer gegebenen Gesellschaft die einzige Instanz legitimer Gewaltausübung zu sein. "Der Staat", definiert der Soziologe Max Weber in seinem bekannten Diktum, "ist diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes (…) das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht". Dabei lässt Weber offen, woher der Staat seine Legitimität bezieht.

Die Besonderheit moderner Staatlichkeit besteht nun darin, dass die Konzentration der Gewaltpotenziale als notwendige Grundlage einer vernunftbasierten sozialen Ordnung gerechtfertigt wird. Sie ist nicht Ergebnis der Überwältigung der Schwachen durch die Stärksten, sondern vertragstheoretisch begründet und Ausdruck der Rationalität moderner Subjekte. In dieser spezifisch modernen Perspektive beruht die Monopolisierung der Gewalt also niemals nur auf dem Auf- und Ausbau überlegener staatlicher (Zwangs-)Institutionen, sondern immer auch auf der Entscheidung vernünftiger Subjekte, aus Einsicht von der eigenen Gewaltfähigkeit keinen Gebrauch zu machen. So entwirft die Moderne ein philosophisch-politisches Programm, das auf institutioneller Ebene physische Zwangsmittel beim Staat konzentriert und gleichzeitig Subjekte erzeugt, denen die eigene Gewaltfähigkeit zunehmend fremd wird, weil sie im Kontrast zu Idealen der Vernunft und der Affektkontrolle steht.

Es sind diese "sozio- und psychogenetischen" Transformationen, die der Soziologe Norbert Elias in seinem Werk "Der Prozeß der Zivilisation" von 1939 beschrieben hat, das bis heute als zentrale Referenz gilt, wenn es darum geht, die These von der Moderne als besonders gewaltarmer Ordnung zu belegen. Sie führen dazu, dass in den europäischen Gesellschaften Gewalt als Alltagserfahrung an Bedeutung verliert. Es reduzieren sich die Horizonte des Handelns, in denen systematisch mit Gewalt gerechnet werden müsste. Insbesondere für die intellektuell prägenden bürgerlichen Milieus Westeuropas entspricht die These von der Gewaltarmut der Moderne mehr und mehr einer Alltagserfahrung. Verstärkt wird diese Dynamik dadurch, dass parallel zur Konsolidierung europäischer Nationalstaatlichkeit im 19. Jahrhundert Entwicklungen auf dem Gebiet der Medizin und Hygiene dazu geführt haben, dass das Sterben an Präsenz verloren hat. Nicht nur der gewaltsame Tod, sondern der Tod an sich ist weniger alltäglich geworden und zunehmend aus der Öffentlichkeit verschwunden.

Doch anders als es Elias’ Werk zu suggerieren scheint, haben diese Entwicklungen keineswegs dazu geführt, dass in modernen Gesellschaften Gewalt als soziale Praxis nicht mehr existiert. Aus dem beschriebenen Grundproblem der Gewalt gibt es kein Entkommen. Auch die vernunftgeleitete Gewaltkontrolle durch staatliche Institutionen kommt ohne die Androhung und den Einsatz physischer Zwangsmittel nicht aus. So bleibt Gewalt ein wichtiges Mittel der Regulierung zwischenstaatlicher, also internationaler Beziehungen wie auch ein zentrales Instrument der Disziplinierung innerhalb der Gesellschaft, etwa in staatlichen Institutionen wie Schule, Militär und Gefängnis, aber auch in der Familie. Dabei erzeugen die in den Institutionen der Nationalstaaten konzentrierten Kapazitäten und Ressourcen in Kombination mit technologischen Entwicklungen Potenziale für Gewalthandeln mit zuvor unvorstellbarer Reichweite und Intensität. Die Geschichte des 20. Jahrhunderts legt davon beredt Zeugnis ab. Doch verändern sich die Möglichkeiten der Produktion von Legitimität.

Delegalisierung, Delegitimierung und Skandalisierung

Die Moderne hat nicht nur zu rechtlich kodifizierten Gewaltverboten und einer immer weiter reichenden Delegitimierung und Delegalisierung der Gewalt nichtstaatlicher Akteure geführt. Sie hat auch die Institutionen des Staates selbst unter Rechtfertigungsdruck gebracht. Denn die normative Ordnung der Moderne macht es möglich, jede Gewalthandlung als Verstoß gegen das universelle Prinzip der Menschenwürde zu kritisieren – und zwar unabhängig von möglichen instrumentellen oder ethischen Rechtfertigungsgründen. In ihren Anfängen war die Moderne noch relativ blind dafür, dass sie ihre universalistischen Ideale in recht exklusiver Weise in Anschlag brachte. So galt das Prinzip der Gleichheit zunächst nicht für Frauen und Kinder, nicht für Angehörige der sogenannten Unterschichten oder die Bewohner außereuropäischer Kolonien – kurzum: nicht für all diejenigen, von denen man annahm, sie stünden außerhalb der Vernunft. Doch entlarvten die politischen Kämpfe des 19. und 20. Jahrhunderts diese Denkfiguren als Technologien der Macht und sorgten dafür, dass "die Menschheit", die in universalistischen Prinzipien adressiert und abgebildet ist, einen immer größeren Personenkreis einschloss.

Unterstützt wurde diese Entwicklung ab dem späten 18. und 19. Jahrhundert vom Aufkommen humanitärer Bewegungen in verschiedenen Ländern, die sich der Propagierung universalistischer, ethischer Prinzipien verschrieben hatten. Dabei spielten Organisationen zur Ächtung von Gewalt eine besondere Rolle. Prägend waren hier die frühen Peace Societies im Vereinigten Königreich und den USA, die rasch Nachahmer auf dem europäischen Kontinent fanden, sowie die Abolitionismusbewegung, die sich für die Abschaffung der Sklaverei einsetzte. 1863 gründete sich mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz die erste internationale Organisation für die Verteidigung humanitärer Prinzipien in bewaffneten Konflikten. Die Kampagnen der humanitären Bewegungen problematisierten das Gewalthandeln von Staaten und leiteten die Kodifizierung internationaler Rechtsnormen zum Schutz menschlichen Lebens ein. Darüber hinaus haben sie bis heute einen weiteren wichtigen Effekt: Sie schärfen die öffentliche Aufmerksamkeit für Gewaltereignisse, indem sie Gewalthandeln öffentlich thematisieren und als Verletzung der Menschenwürde beziehungsweise Verstoß gegen Menschenrechte skandalisieren.

Neue legitimatorische Herausforderungen

Je mehr sich moderne Gesellschaften auf Gleichheit als ethisch-politisches Leitmotiv einlassen und je mehr der von diesem Prinzip erfasste Personenkreis wächst, desto schwieriger wird es, Gewalthandeln zu rechtfertigen – auch und gerade für den Staat, auf dessen institutioneller Kontrolle der Anspruch moderner Gesellschaften basiert, das Problem der Gewalt gelöst zu haben.

Rechtfertigungsdiskurse

Unter den Bedingungen der Moderne gibt es nur einen Legitimationsgrund für Gewalt, der auf Zustimmung hoffen darf: der Schutz, die Verteidigung oder Wiederherstellung der (Wert-)Ordnung der Moderne selbst. Daher erzeugen moderne Gesellschaften nicht nur Diskurse der Gewaltkritik, sondern auch eine Vielzahl von Semantiken, die bestimmte Teile der (Welt-)Bevölkerung außerhalb der Moderne verorten, um Gewaltmaßnahmen staatlicher Institutionen zu rechtfertigen. Dazu zählen nicht nur ausdifferenzierte Diskurskomplexe wie Rassismus, Antikommunismus oder Islamfeindlichkeit, sondern auch weniger politisierte Semantiken wie die Kriminalisierung von Unterschichten, die Infantilisierung von Frauen oder die Pathologisierung von Straftätern. Während in ständischen Gesellschaften Institutionen der Gewaltkontrolle Gewaltausübung dadurch legitimieren, dass strukturbildende Grenzen geschützt, verteidigt oder wiederhergestellt werden müssen, erscheint der modernen Gesellschaft Gewalt stets als etwas, das von außen an sie heran- oder in sie hineingetragen wird. Während die ständische Gesellschaft auch eine Gewalt kennt, die einschließt, neigt die Gewalt der Moderne dazu, auszuschließen.

Die größte Zuspitzung dieser Dynamik stellen Diskurse dar, die Gewalt rechtfertigen, indem sie dem Gegenüber nicht allein die Zugehörigkeit zur Moderne, sondern zur Menschheit überhaupt absprechen: "When you have to deal with a beast, you have to treat him as a beast", rechtfertigte etwa US-Präsident Harry Truman 1945 den Abwurf der Atombombe über Nagasaki. Paradoxerweise sind es gerade der weltweite Siegeszug des Universalismus und der Aufstieg der Moderne zu einer weltgesellschaftlichen Konstellation, die tatsächlich alle Menschen einschließt, die entmenschlichende Diskursfiguren attraktiv werden lassen.

Verschleierung

Angesichts dieser Rechtfertigungsschwierigkeiten gewinnen in der Moderne auch Strategien an Bedeutung, die darauf zielen, sich dem Legitimationsdruck und der potenziellen Kritik zu entziehen, indem Gewalt als solche gar nicht sichtbar wird. Dabei lässt sich zwischen diskursiven und pragmatischen Strategien unterscheiden.

Was erstere betrifft, hat die Moderne ein ausdifferenziertes Vokabular hervorgebracht, das absichtliches Verletzungshandeln bezeichnet, dabei aber semantisch dessen Zwangscharakter in den Hintergrund treten lässt. So üben Polizisten im allgemeinen Sprachgebrauch nicht "Gewalt" aus, sondern "sind im Einsatz", sie "sichern" oder "nehmen fest". Ähnliches gilt für Soldaten, die sich an "Friedensmissionen" und "humanitären Einsätzen" beteiligen, anstatt zu "kämpfen". Mit Strategien der diskursiven Verschleierung wird also nicht versucht, physische Zwangshandlungen zu rechtfertigen, sondern sie als Teil eines normativ zustimmungsfähigen Diskursfeldes umzudeuten.

Daneben gibt es jedoch auch Versuche, Gewalt von vornherein so zu organisieren, dass sie der Beobachtung so weit wie möglich entzogen bleibt. Dabei geht es nicht nur um den Ausschluss von Öffentlichkeit im Moment der gewaltsamen Interaktion selbst, sondern auch um die Blockierung all jener Beobachtungsinstanzen, die in offenen Gesellschaften normalerweise kollektive Gewaltprozesse begleiten. Ein Beispiel hierfür ist die zu beobachtende Transformation von Foltermethoden. Hier gewinnen seit einigen Jahren sogenannte White-torture-Techniken wie das Waterbording oder die Stehfolter an Bedeutung, die keine sichtbaren Spuren hinterlassen und damit eine spätere politische und juristische Aufarbeitung erschweren. Auch der in den USA und anderen demokratischen Staaten zu beobachtende Trend, militärische Einsätze in Form sogenannter Spezialoperationen zu organisieren, lässt sich als eine Strategie der pragmatischen Verschleierung staatlichen Gewalthandelns lesen. Denn so werden parlamentarische Aufsicht und Kontrolle, also die Mechanismen der Erzeugung von öffentlicher Beobachtbarkeit, bewusst ausgeschaltet.

Aufmerksamkeitsmagnet

Doch während die normative Gewaltaversion der Moderne gewaltfähige und gewaltkompetente politische Akteure vor neue Probleme stellt, eröffnet sie anderen Akteuren neue Spielräume. Denn die negative Sensibilisierung moderner Öffentlichkeiten für Gewaltprozesse erzeugt nicht nur Legitimitätsrisiken sondern auch Aufmerksamkeitschancen. Von dieser Konstellation profitieren jedoch nicht primär staatliche Institutionen, sondern vor allem kleinere, militärisch schwache Akteure in asymmetrischen Konfliktlagen. Die Inszenierung von Gewalt oder auch der Verzicht darauf kann ihnen die Aufmerksamkeit einer globalen Öffentlichkeit zuführen, die sich strategisch nutzen lässt.

So gelang es etwa der Bewegung der verarmten, indigenen Bauern im südmexikanischen Chiapas erst 1994 mit der Inszenierung eines gänzlich unblutigen Coups, der die Augen der Weltöffentlichkeit auf diese Region richtete, die Regierung zu langfristigen und substanziellen Reformen zu bewegen. Ein drastischeres Beispiel sind Berichte über Milizen im Osten der Demokratischen Republik Kongo, die gezielt Vergewaltigungen einsetzten, um mit dieser besonders geächteten Form der Kriegsgewalt genug Aufmerksamkeit zu generieren, um zu politischen Verhandlungen eingeladen zu werden.

Gewalt verschwindet nicht

Charakteristisch für das Gewaltverhältnis moderner Gesellschaften ist die Verbindung zweier widersprüchlicher Dynamiken: Die massive Delegitimierung und Skandalisierung von Gewalt, die vorsätzliches Verletzungshandeln als Verstoß gegen die Wertordnung der Moderne ächtet, geht Hand in Hand mit einer kontinuierlichen, bürokratisch und technologisch vorangetriebenen Steigerung staatlicher Gewaltpotenziale, die als Garant genau dieser Wertordnung gelten. Somit ist die Moderne zwar tatsächlich normativ gewaltavers, aber empirisch alles andere als gewaltarm.

Die Verbreitung universalistischer Ideen und das Bekenntnis der Moderne zum Prinzip der Menschenwürde bringen insbesondere staatliche Gewaltakteure in Rechtfertigungszwänge, denen nur dadurch zu entkommenen ist, Gewalt entweder zu verschleiern oder als etwas zu rekonstruieren, das von außen kommt. Seit den Anfängen der Moderne markieren und erzeugen die Grenzen der Moderne die Grenzen der Gewalt – und umgekehrt. Schon immer war dies politisch problematisch, weil es Exklusionsdynamiken erzeugte, die im Widerspruch zu universalistischen Idealen standen. Mit dem Aufstieg der Moderne zu einer weltgesellschaftlichen Ordnung, die tatsächlich alle einschließt, spitzt sich diese Dynamik aber noch einmal zu. Denn was nun in so gerahmten Debatten auf dem Spiel steht, ist nicht mehr die Grenze zwischen Moderne und Barbarei, sondern die Zugehörigkeit zur Menschheit überhaupt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Einschlägig Norbert Elias, Über den Prozeß der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen, Frankfurt/M. 1976 (1939); Steven Pinker, The Better Angels of Our Nature. The Decline of Violence in History and Its Causes, London 2011.

  2. Heinrich Popitz, Phänomene der Macht. Autorität, Herrschaft, Gewalt, Technik, Tübingen 19922, S. 44.

  3. Ebd.

  4. Vgl. Siniša Malešević, Forms of Brutality. Towards a Historical Sociology of Violence, in: European Journal of Social Theory 3/2013, S. 273–291, hier S. 277f.

  5. Popitz (Anm. 2), S. 69.

  6. Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 1985 (1921/22), S. 822.

  7. Vgl. Philippe Ariès, Geschichte des Todes, München 1985.

  8. Hierzu wegweisend Zygmunt Bauman, Modernity and the Holocaust, Ithaca 1993. Für einen aktuellen Überblick siehe Malešević (Anm. 4).

  9. Siehe etwa David Cortright, Peace. A History of Movements and Ideas, Cambridge MA–New York 2008.

  10. Siehe etwa Claudine L. Ferrell, The Abolitionist Movement, Westport u.a. 2006.

  11. Zit. nach Gar Alperovitz, The Decision to Use the Atomic Bomb, New York 1995, S. 563.

  12. Hierzu ausführlich Teresa Koloma Beck/Tobias Werron, Gewaltwettbewerbe. "Gewalt" in globalen Konkurrenzen um Aufmerksamkeit und Legitimität, in: Stephan Stetter (Hrsg.), Ordnung und Wandel in der Weltpolitik, Baden-Baden 2013, S. 239–267.

  13. Hierzu ausführlich Jan Philipp Reemtsma, Vertrauen und Gewalt, Versuch über eine besondere Konstellation der Moderne, Hamburg 2008.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Teresa Koloma Beck für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

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ist Professorin für die Soziologie der Globalisierung an der Universität der Bundeswehr München. E-Mail Link: tkb@unibw.de