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Alter Wein in neuen Schläuchen? Integrationskonzepte vor der Bundestagswahl | Integrationspolitik | bpb.de

Integrationspolitik Editorial Alter Wein in neuen Schläuchen? Integrationskonzepte vor der Bundestagswahl "Wir wurden respektiert und haben auch Respekt gezeigt". Ein Gespräch Zuwanderung und Integration. Aktuelle Zahlen, Entwicklungen, Maßnahmen Sprache, Kultur, Arbeit? Zur Inklusion neu Zugewanderter durch Bildung Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Antwort auf den Fachkräftemangel? Sozialräumliche Integration von Flüchtlingen. Das Beispiel Hamburg-Harvestehude Angekommen und auch wertgeschätzt? Integration von Türkeistämmigen in Deutschland

Alter Wein in neuen Schläuchen? Integrationskonzepte vor der Bundestagswahl

Petra Bendel

/ 14 Minuten zu lesen

Zehn Thesen zur Leitkultur von Bundesinnenminister Thomas de Maizière oder 15 Thesen der "Initiative kulturelle Integration"? Wer sich in Anbetracht dieser politischen Ideen, dieser unterschiedlichen "Frames", um 20 oder gelegentlich sogar um 40 Jahre zurückversetzt fühlt, den trügt die Erinnerung nicht. Rückführung und Doppelpass, Arbeitsmarktintegration und Wertedebatte: Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl wird erneut um Konzepte von Integration gerungen.

Die Integrationsdebatte bewegt sich spiralförmig, kreist in sich wandelnden, aber auch wiederholenden Interpretationen von "Integration". Sie dreht sich um die immer selben Grundfragen: Wen wollen wir integrieren – und wen nicht? Wer soll zu uns gehören? Auf welche Weise und in welchen Bereichen soll Integration erfolgen? Wie gelingt Integration am besten, was steht an ihrem Beginn und was an ihrem Ende?

Auch zwei Monate vor den Bundestagswahlen lassen sich die widerstreitenden "Rahmungen" dessen, was Integration sein kann und sein soll, letztlich auf zwei Pole zurückführen: die klassische Unterscheidung von Assimilation – der einseitigen Anpassung als "Bringschuld" von Migrantinnen und Migranten an eine dominante Ankunftsgesellschaft – und von Integration – als einer Chance zur Teilhabe an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Integration umschließt dann auch die Leistungen der Aufnahmegesellschaft und hat auch im Sinne eines Mainstreamings die gesamte Gesellschaft zum Adressaten. Zwischen diesen beiden Polen entwickelt sich ein ganzes Kontinuum politischer Ideen, Schwerpunktthemen und Narrativen.

Die Art und Weise, wie Integration wahrgenommen und problematisiert wird, wie Lösungsansätze kommuniziert und in politische Programme eingebaut werden, spielt eine wichtige Rolle für deren Akzeptanz bei den Wählerinnen und Wählern und für ihre etwaige Umsetzung in Koalitionsverhandlungen und Regierungshandeln. Werfen wir zunächst einen Blick zurück.

Integration in den Arbeitsmarkt und Rückkehrförderung

Wen wollen wir integrieren, und wohin? Das Integrationsverständnis für die erste Generation von Migrantinnen und Migranten nach dem Zweiten Weltkrieg und für die nachfolgende Generation von "Gastarbeitern" war noch sehr eng. Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler, die nach dem Zweiten Weltkrieg in die Bundesrepublik Deutschland einwanderten, profitierten von Integrationsmaßnahmen, die allerdings nicht-deutschen Zuwanderern, die zwischen 1955 und 1973 zumeist Gastarbeiter waren, bis 2005 unzugänglich blieben. In den 1970er Jahren formulierte die damalige Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP "Grundsätze zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer". Wie der Titel verdeutlicht, waren diese aus arbeitsmarktpolitischer Sicht formuliert.

Mit steigendem Familiennachzug wurde Integration zusehends auch mit anderen Schwerpunkten und zugleich kontroverser diskutiert. Bedeutete sie für konservativere Kreise eher die politisch-administrative Eingliederung von Einwanderern, so beinhaltete sie für progressivere Gruppen eher die rechtliche Gleichstellung von Menschen ausländischer Herkunft mit Deutschen. Die Notwendigkeit von Integrationsmaßnahmen, wie sie etwa der erste Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, Heinz Kühn, vor 40 Jahren gefordert hatte, wurde zunehmend anerkannt, doch formulierte die schwarz-gelbe Koalition 1982 ausdrücklich: "Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einwanderungsland". Integrationsmaßnahmen in Form von Sprachkursen und Informationen zum Berufsalltag dienten somit primär der Integration in den Arbeitsmarkt.

Zeitgleich förderte die Bundesregierung aktiv die Rückkehr der Zuwanderer: Bereits 1983 hatte die Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl das "Gesetz zur befristeten Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern" verabschiedet. Die Rückkehrförderung als "Kehrseite der Integration" sorgte vor wenigen Monaten mit dem im Frühjahr 2017 verabschiedeten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch einige restriktive Maßnahmen erneut für politische Kontroversen.

"Doppelpass"

Wer darf Mitglied werden? Mit der Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Bundesregierung 1998 zeichnete sich ein Paradigmenwechsel ab. Das ab dem 1. Januar 2000 geltende neue Staatsangehörigkeitsgesetz etablierte eine weitreichende Optionspflicht, die nach der Volljährigkeit bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres griff: Dann musste zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit gewählt werden, ein etwaiger Antrag auf doppelte Staatsangehörigkeit bis zum Ende des 21. Lebensjahres gestellt werden. Mit dem im Dezember 2014 in Kraft getretenen zweiten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde der Kreis der Optionspflichtigen eingeschränkt: Die Optionspflicht entfiel für im Inland aufgewachsene Personen, die mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben und hier mindestens sechs Jahre die Schule besuchten oder in Deutschland einen Schul- beziehungsweise Berufsabschluss erworben haben.

Fast drei Jahre später fordern CDU und CSU in Reaktion auf das Türkei-Referendum 2017 für in Deutschland lebende Türken erneut spätestens von der zweiten Generation, die in Deutschland geboren ist, eine Entscheidung für eine der beiden Staatsbürgerschaften. Personen aus Nicht-EU-Staaten müssten sich also zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr auf eine Staatsbürgerschaft festlegen. Das Argument für diesen auf zwei Generationen beschränkten Doppelpass lautet, dass die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes ab der "Enkelgeneration" von Generation zu Generation weitergegeben wird, obwohl zu diesem Land keine oder kaum mehr eine Beziehung bestehe. Auch die SPD hat den Doppelpass zum integrationspolitischen Hindernis deklariert und fordert eine Abschaffung der Optionspflicht mit "Generationenschnitt". Die FDP hingegen fordert in ihrem Programm eine frühere Einbürgerungsmöglichkeit (nach vier statt wie bisher nach acht Jahren), jedoch ohne den Zwang, die alte Staatsbürgerschaft abzulegen.

"Einwanderungsland Deutschland" und "Willkommenskultur"

Auf welche Weise soll Integration erfolgen? Die Unabhängige Kommission "Zuwanderung" unter der Leitung der ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth formulierte 2001 umfassende Handlungsempfehlungen für eine Reform der deutschen Integrationspolitik. Das teilweise darauf basierende Zuwanderungsgesetz, das im Januar 2005 in Kraft trat und 2007 novelliert wurde, weitete die Perspektive auf eine längerfristige Zuwanderung aus. Nunmehr wurde das neue Narrativ etabliert, Deutschland bedürfe der Zuwanderung und müsse eine systematische Integrationspolitik entwickeln. Die erste Säule der Integrationspolitik bilden seither die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwalteten Integrationskurse. Sie sind das Schlüsselinstrument der Integrationspolitik auf Bundesebene und basieren auf einer Kooperation von Bund und Ländern. Die zweite Säule bilden die von der Bundesregierung finanzierten Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten: die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer sowie das Beratungsangebot der Jugendmigrationsdienste. In Ergänzung gibt es auch auf Länderebene organisierte Angebote. Neben dem Zuwanderungsgesetz zeugte auch der 2006 erstmalig einberufene Integrationsgipfel, in dem auch Migrantenorganisationen in einen gesamtgesellschaftlichen Dialog eintraten, von einem Wandel im Politikverständnis.

Mit dem daraus hervorgegangenen Nationalen Integrationsplan verpflichteten sich Bund, Länder und Kommunen zu einer "zukunftsweisenden, aktivierenden und nachhaltigen" Integrationspolitik. Integration wurde als "Aufgabe von nationaler Bedeutung" nicht nur rhetorisch auf eine neue Ebene gehoben. Auch politisch erkannte die Politik mit dem Integrationsplan an, dass Integration nur im komplexen Mehrebenensystem zu bewältigen sei und außerdem zivilgesellschaftlichen Engagements bedürfe. Damit war die "Willkommenskultur" geboren und im Nationalen Aktionsplan Integration von 2011 als Instrument zur Verankerung der Integration fixiert.

Das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" – auch Anerkennungsgesetz genannt – von 2011 galt als weiteres Indiz für einen Paradigmenwechsel hin zu einem Integrationsverständnis, das sich buchstäblich der Anerkennung und der Teilhabechancen verschrieb.

"Flüchtlingskrise" und "Bleibeperspektive"

Der seit 1992 bestehende Trend sinkender Zuwandererzahlen in Deutschland kehrte sich ab 2010 um. 2015 und 2016 erreichte er unter dem Begriff der "Flüchtlingskrise" einen vorläufigen Höhepunkt. Die "Willkommenskultur" manifestierte sich nun nicht als politisch verordnetes Instrument, sondern durch gelebtes Engagement von Haupt- und Nebenamtlichen. Auf sie folgte jedoch in Kürze eine gesellschaftliche Polarisierung "pro" und "contra" Flüchtlingsaufnahme und -integration. Staatliche Integrationsmaßnahmen zielten nun auf eine frühzeitige Sprachförderung und Bildungsintegration der überwiegend jungen Asylsuchenden und Geduldeten ab. Die "Bleibeperspektive", berechnet auf der Basis der Gesamtschutzquote der Asylsuchenden, wurde schließlich zu einer Wasserscheide für die Möglichkeit, Integrationskurse wahrnehmen zu können und raschen Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.

Waren die vergangenen Jahrzehnte vor allem durch die Betonung der sozioökonomischen Aspekte von Integration charakterisiert, lebte spätestens seit der Kölner Silvesternacht 2015 auch eine Debatte um eine normative oder gar kulturelle Integration wieder auf – und sogar um die schon im Jahr 2000 entwickelte und als eher ausgrenzendes Konzept wahrgenommene "Leitkultur", die allerdings keine begrifflich-konzeptionelle Präzisierung erfahren hat. Wenngleich es kaum empirisch erhärtete Informationen zu den Wertevorstellungen von Flüchtlingen (und anderen Zugewanderten) gibt, wurde eine Integration in die hiesigen Wertvorstellungen gefordert und wurden Integrationskurse um einen Teil zur "Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland" aufgestockt.

Anders als sein Titel vermuten lässt, legte das Integrationsgesetz des Bundes 2016 kein umfassendes Konzept zur Integrationsförderung vor. Vielmehr regelt es technische Detailfragen, vor allem zum Arbeitsmarkt. Darüber hinaus haben sich auch einige Bundesländer Integrationsgesetze gegeben. Ihr Wert liegt sicherlich in der Selbstreflexion und in der öffentlichen Auseinandersetzung über Form und Fördermaßnahmen der Integration.

Integrationskonzepte vor der Bundestagswahl

Neu an den derzeit diskutierten Integrationskonzepten ist insbesondere, dass fast alle politischen Parteien mit Aussicht auf eine Repräsentation im nächsten Deutschen Bundestag das Prinzip eines Integrations-Mainstreamings hervorheben. Von Fördermaßnahmen soll nicht allein die Gruppe von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen, sondern ebenso die Aufnahmegesellschaft profitieren. Unterschiede finden sich dann bezüglich der Terminologie, aber auch bezüglich der jeweils in den Vordergrund gestellten Handlungsfelder.

So betont die CDU in ihren Leitgedanken, Beschlüssen, Maßnahmen und Zielen die "Chancengerechtigkeit sowohl für Flüchtlinge als auch für unsere einheimische Bevölkerung. Deshalb müssen Fördermaßnahmen, etwa bei Wohnungsbau, Kinder- und Ganztagsbetreuung sowie schulischer Bildung, weiterhin beiden Gruppen zugutekommen."

Das vorläufige Wahlprogramm der SPD betont unter dem Leitbild der Chancengleichheit: "Niemand darf wegen seiner Einwanderungsgeschichte oder seines kulturellen oder religiösen Hintergrundes schlechtere Chancen haben". Das Programm verfügt zwar über ein eigenes Integrationskapitel, aber entsprechend dem Mainstreaming-Prinzip finden sich auch integrationsrelevante Themen in anderen Kapiteln wie Bildung und Arbeit.

Bündnis 90/Die Grünen heben sowohl die Schaffung bezahlbaren Wohnraums als auch eine "Bildungsoffensive für mehr gute Kindertagesstätten und Schulen" hervor, die auch, aber nicht nur den Flüchtlingen zugutekommen sollen.

Bei der Linken zieht sich die Anapher "für alle" durch das gesamte Programm und so auch durch das integrationspolitische Kapitel "Bildung für alle! Bezahlbarer Wohnraum für alle! Gute Arbeit für alle! Solidarische Gesundheitssicherung für alle!".

Die FDP verzichtet gänzlich auf ein eigenes Integrationskapitel, erwähnt aber Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen von Inklusionsmaßnahmen bei der Bildung: "sofortiges Teilnahmerecht für Flüchtlinge am Unterricht in ganz Deutschland, auch wenn die Aufenthaltsdauer unklar oder nur kurz ist".

Entsprechend richtet sich das Integrationsverständnis aller bis hier zitierten Parteien sowohl an die neu Zugewanderten als auch an die Gesamtgesellschaft (SPD) und wird nicht als Bringschuld der Einzelnen konzipiert. Davon unterscheidet sich nuanciert der von der CDU wiederholt unterstrichene Grundsatz des "Förderns und Forderns", der zwar von einem zweidimensionalen Integrationsbegriff ausgeht ("Integration ist angewiesen auf die Offenheit derer, die schon hier leben") und betont, die zu uns kommenden Menschen zu fördern, zugleich aber von ihnen eigene Anstrengungen fordert.

Maßstab für die Integration ist für fast alle Parteien das Grundgesetz, für die FDP die "offene Gesellschaft", für die Union zusätzlich das "christliche Menschenbild sowie die Rechts- und Werteordnung unseres Landes". Für die Union steht die Auseinandersetzung mit Identitätsfragen schon längere Zeit im Mittelpunkt: "Deutsch-Sein ist keine Frage von Herkunft oder Hautfarbe, sondern der Haltung zu unserem Land, seinen Menschen und Werten".

In krassem Gegensatz dazu steht das Integrationsverständnis der AfD: Sie fordert explizit, Integration habe "die Aufgabe des Einwanderers, nicht ‚der Gesellschaft‘" zu sein. Dem entspricht die speziell auf Muslime abgestellte Position, Integration bedeute nicht, "dass Deutschland sich Muslimen anpasst. Integration heißt, dass die Muslime sich Deutschland anpassen." Die Vorstellung der AfD ist eindeutig die einer Assimilation an eine "deutsche Leitkultur" in expliziter Abgrenzung vom "Multikulturalismus". Indem sie sich auf den Schutz einer "deutschen kulturellen Identität" im "Kulturkampf zwischen Abendland und dem Islam als Heilslehre und Träger von nicht integrierbaren kulturellen Traditionen und Rechtsgeboten" beruft, offenbart die AfD ihren rechtskonservativen Kern mit kaum verhohlenem völkischen Anstrich und einem deutlichen Freund-Feind-Denken: "Kultur ist nur als etwas wechselbezügliches Ganzes von Gesellschaften zu verstehen." Nicht die Menschen als Träger von Rechten – wie bei allen anderen Parteien – sind die Grundlage für ihr Politikverständnis, sondern vielmehr deren Zugehörigkeit zu einer "Kulturnation".

Die von der AfD vorgeschlagenen Maßnahmen basieren zum Teil auf unbelegten Behauptungen: etwa dergestalt, dass "zwischen 50 Prozent und 80 Prozent derer, die sich als minderjährig ausgeben", volljährig seien. Sie zielen allenfalls auf Assimilation, meist aber auf Migrationsbegrenzung und Rückkehrförderung: "Ziel der Beschulung schulpflichtiger Asylbewerber muss es sein, diese auf das Leben nach der Rückkehr in ihr Herkunftsland vorzubereiten und die Zeit bis zur Rückkehr sinnvoll zu überbrücken". Integrationspolitische Maßnahmen im engeren Sinne finden sich daher nicht, sodass die Analyse des Programms an dieser Stelle enden kann.

Dort, wo sich spezifische Integrationsmaßnahmen der übrigen Parteien direkt an Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge richten, betonen Grüne und Linke die Notwendigkeit einer möglichst zügigen Integration. Beide adressieren dabei möglichst breite Gruppen unabhängig von ihrem Status oder ihrer Bleibeperspektive. Letztere hingegen ist für die CDU die Grundlage für Integrationsmaßnahmen überhaupt: "Unsere Integrationsangebote richten sich an schutzbedürftige Frauen und Männer mit guter Bleibeperspektive. Sie richten sich nicht an Menschen, die in Deutschland bessere wirtschaftliche Verhältnisse für sich suchen. (…) Wer keine Bleibeperspektive hat, muss Deutschland wieder verlassen." Auch die FDP unterstützt die Bleiberechtsregelung: "Wer kein Bleiberecht hat, muss konsequent abgeschoben werden". Sie moniert aber, dass aufgrund zu langer Asylverfahren "bereits integrierte Flüchtlingsfamilien abgeschoben werden, aber umgekehrt Findige unser System ausnutzen". Dies sei "humanitär nicht verantwortbar, gesellschaftspolitisch gefährlich und auch volkswirtschaftlich" ein Fehler. Während die AfD jeglichen Familiennachzug ablehnt, zählt dieser für die Grünen gerade als Voraussetzung für eine Integration.

Weitere integrationspolitische Schwerpunkte der vorläufigen Programme liegen auf der Teilhabe an Sprache und Bildung (CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP) auf allen Ebenen und auf der Arbeitsmarktintegration inklusive besserer Kompetenzfeststellungsverfahren (CDU, SPD, FDP) und des Zugangs zum öffentlichen Dienst (Grüne). Spezifische niederschwellige Maßnahmen für Frauen (Grüne, Linke) beziehungsweise Frauen und Mütter (SPD) werden gefordert. Spezifisch professionelle Hilfe im Bereich psychosozialer Betreuung fordern Linke und Grüne. Angebote und zivilgesellschaftliche Akteure in Sport und Kultur ("Integrationsmotoren") sollen unterstützt werden (SPD, Grüne, Linke). Ferner fordern Grüne und Linke die massive Unterstützung von Ländern und Kommunen durch den Bund. Die Forderung nach dezentraler Unterbringung und auch der politischen Partizipation bis hin zur Teilnahme von Drittstaatsangehörigen bei Kommunalwahlen werden von den Grünen eingebracht. Sie fordern ferner ein verlässliches Bleiberecht während und nach der Ausbildung, die Abschaffung der Vorrangprüfung und keine Beschränkungen bei der Leiharbeit.

Fazit

Die Zuwanderung von so vielen Asylsuchenden in den vergangenen beiden Jahren hat allen politischen Parteien eine Rückbesinnung auf ihre integrationspolitischen Grundsätze abverlangt. Dass dabei alte Konzepte wieder auflebten und auf die integrationspolitische Agenda drängten, ist wenig verwunderlich. Die Debatte dreht sich aber nicht nur im Kreis: Im Unterschied zu früheren Jahrzehnten dominiert heute das Konzept einer Integration für alle und durch alle hier lebenden Menschen den Diskurs der meisten Parteien – anstelle eines Ansatzes, der von einer einseitigen Bringschuld der neu Zugewanderten ausgeht. Die Antwort auf die Frage, wen wir integrieren wollen, scheidet heute Befürworter und Gegner des Konzepts einer "Bleibeperspektive". Und auch die Rückführungen von Flüchtlingen sind umstritten. Die Frage, wer zu uns gehören darf, trennt nur noch graduell Befürworter und Gegner eines Doppelpasses mit Generationenschnitt. Über die integrationspolitisch wünschenswerten Maßnahmen und die sie tragenden Akteure bestehen teils erhebliche Unterschiede, hingegen gibt es etwa beim Thema "Familiennachzug" nur graduelle Differenzen.

Die weitaus größere Diskrepanz besteht zu denen, die in der radikalen Begrenzung weiterer Einwanderung und der Ausgrenzung der längst zu uns Gehörenden ihr Heilsversprechen sehen und dieses lauter als je zuvor artikulieren. Am 24. September 2017 entscheiden wir nicht nur über Nuancen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Siehe "Wir sind nicht Burka": Innenminister will deutsche Leitkultur, Thomas de Maizière im Interview mit der Zeit, 30.4.2017, Externer Link: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-04/thomas-demaiziere-innenminister-leitkultur; Fabian Schweyher, Aus einem Streit um die "Leitkultur" entstanden diese 15 neuen Thesen, 16.5.2017, Externer Link: http://www.vorwaerts.de/artikel/streit-um-leitkultur-entstanden-diese-15-neuen-thesen.

  2. Vgl. Ludger Pries, Weder Assimilation noch Abschaffung des Integrationsbegriffes – für ein transnationales Mobilitäts- und Teilhabeverständnis, in: Marianne Krüger-Potratz/Christoph Schroeder (Hrsg.), Vielfalt als Leitmotiv, Göttingen 2014, S. 7–36; Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration, Migration und Integration – Erfahrungen nutzen, Neues wagen, Jahresgutachten 2004, Berlin 2004; Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), Integration im föderalen System: Bund, Länder und die Rolle der Kommunen. Jahresgutachten 2012 mit Integrationsbarometer, Berlin 2012, S. 54ff.

  3. Vgl. Petra Bendel, Coordinating Immigrant Integration in Germany: Mainstreaming at the Federal and Local Levels, Migration Policy Institute, Report August 2014.

  4. Die folgenden Ausführungen basieren auf Petra Bendel/Andrea Borkowski, Entwicklung der Integrationspolitik, in: Heinz Ulrich Brinkmann/Martina Sauer (Hrsg.), Einwanderungsgesellschaft Deutschland, Entwicklung und Stand der Integration, Wiesbaden 2016, S. 99–116.

  5. Siehe Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerbeschäftigung in Deutschland 1880–1980. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Bonn 1986; Klaus Bade, Ausländer- und Asylpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, in: Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.), Einwanderungsland Deutschland: bisherige Ausländer- und Asylpolitik, Vergleich mit anderen europäischen Ländern, Bonn 1993, S. 51–67.

  6. Siehe zum Beispiel die Stellungnahme des SVR, Gesetzentwurf zur Ausreisepflicht geht bei Verschärfungen zu weit und greift bei geförderter Rückkehr zu kurz, 22.3.2017, Externer Link: http://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2017/03/PM_SVR_zu_Gesetz_Ausreisepflicht.pdf.

  7. Vgl. Heike Hagedorn, Wer darf Mitglied werden? Einbürgerung in Deutschland und Frankreich im Vergleich, Opladen 2001; Ursula Mehrländer/Günther Schultze (Hrsg.), Einwanderungsland Deutschland. Neue Wege nachhaltiger Integration, Bonn 2001.

  8. Dieser geht zurück auf die Empfehlungen des SVR, Deutschlands Wandel zum modernen Einwanderungsland, Jahresgutachten 2014 mit Integrationsbarometer, Berlin 2014.

  9. Vgl. dazu den Kommentar von Ariane Bemmer, Der Doppelpass taugt nicht für den Wahlkampf der SPD, 3.6.2017, Externer Link: http://www.tagesspiegel.de/19889290.html.

  10. FDP, Schauen wir nicht länger zu. Programmentwurf der Freien Demokraten zur Bundestagswahl 2017, o.D., Externer Link: http://www.fdp.de/sites/default/files/uploads/2017/05/29/20170523-schauen-wir-nicht-langer-zu.pdf.

  11. Siehe etwa Anita Böcker/Dietrich Thränhardt, Erfolge und Misserfolge der Integration – Deutschland und die Niederlande im Vergleich, in: APuZ 26/2003, S. 3–11; Andreas Ette, Germany’s Immigration Policy, 2000–2002, Understanding Policy Change with a Political Process Approach, Center on Migration, Citizenship and Development, Working Papers 3/2003.

  12. Vgl. Stefan Rother, Multikulturelle Gesellschaft und Leitkultur, in: Karl-Heinz Meier-Braun/Reinhold Weber (Hrsg.), Deutschland Einwanderungsland, Stuttgart 2013, S. 229–232.

  13. Auch nicht im Bayerischen Integrationsgesetz, vgl. Andreas Funke, Integratives Verwaltungsrecht? Analyse und Kritik des Bayerischen Integrationsgesetzes, Erlanger Migrations- und Integrationsstudien, Band 2, Erlangen 2017, S. 55–58.

  14. Vgl. SVR, Chancen in der Krise: Zur Zukunft der Flüchtlingspolitik in Deutschland und Europa, Jahresgutachten 2017, Berlin 2017, S. 156–167, hier S. 158 sowie die Bewertung des SVR auf S. 165.

  15. Vgl. Daniel Thym, Integration kraft Gesetzes? Grenzen und Inhalte des "Integrationsgesetzes" des Bundes, in: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik 8/2016, S. 241–273.

  16. Zu Redaktionsschluss hatten alle politischen Parteien die inhaltlichen Auseinandersetzungen begonnen, an deren Ende die jeweiligen Wahlprogramme stehen sollten. Die hier dargestellten Aussagen basieren daher größtenteils auf Entwürfen, die noch im Abstimmungsprozess waren. Dieser war bei Redaktionsschluss unterschiedlich weit gediehen. Dies gilt insbesondere für den Abstimmungsprozess zwischen CDU und CSU. Im Einzelnen wird nicht auf die Vorschläge der Parteien zur Migrationssteuerung oder zu einem Einwanderungsgesetz eingegangen, sondern nur auf die integrationspolitischen Vorschläge im engeren Sinne.

  17. CDU, Wir bringen das Land voran: Integration durch Fördern und Fordern. Leitgedanken, Beschlüsse, Maßnahmen und Ziele der CDU, Stand 26.5.2016, Externer Link: http://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/160526-argupapier-integration-durch-foerdern-und-fordern.pdf?file=1.

  18. Entwurf des Leitantrags der Programmkommission für das Regierungsprogramm 2017.

  19. Zumindest ein Teil der SPD um die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie um die AG Integration und Vielfalt plädiert für ein umfassenderes Integrationsverständnis, das Unterschiedlichkeit wertschätzt, aber zugleich für eine gemeinsame Klammer plädiert. Vgl. Interview mit SPD-Migrationspolitiker Aziz Bozkurt, "Multikulti" für die "nächste Deutsche Einheit", 10.6.2017, Externer Link: http://www.tagesspiegel.de/19914126.html.

  20. Bündnis 90/Die Grünen, Zukunft wird aus Mut gemacht, Entwurf Wahlprogramm 2017, 8.3.2017, http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/ Gruener_Bundestagswahlprogrammentwurf_2017.pdf.

  21. Die Linke, Die Zukunft, für die wir kämpfen: Sozial. Gerecht. Für alle., Programm zur Bundestagswahl 2017, 1. Entwurf.

  22. FDP (Anm. 10).

  23. CDU (Anm. 17).

  24. Cemile Giousouf, Integration als Zukunftsaufgabe, Oktober 2016, Externer Link: http://www.cducsu.de/fraktion/integrationsbeauftragte.

  25. Alternative für Deutschland, Programm für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017, Leitantrag der Bundesprogrammkommission zum Bundesparteitag am 22./23.4.2017 in Köln, Externer Link: http://www.alternativefuer.de/wp-content/uploads/sites/111/2017/03/2017-03-08_afd_leitantrag-bpt-btw-programm_mit-zeilennummern-1.pdf.

  26. Diskursanalytisch interessant ist das Programm allemal, so etwa der im Programm verwendete Begriff einer "Willkommenskultur" für deutsche Kinder ("Paradigmenwechsel hin zu einer nationalen Bevölkerungspolitik").

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Petra Bendel für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

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ist Professorin für Politikwissenschaft und Geschäftsführerin des Zentralinstituts für Regionenforschung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Ihr Forschungsschwerpunkt ist die Migrations- und Flüchtlingspolitik. E-Mail Link: petra.bendel@fau.de