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Editorial | Europäische Union | bpb.de

Europäische Union Editorial Europas Größenwahn Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union Eine Charta der Grundrechte für die Europäische Union Der Europäische Gerichtshof: Ein europäisches "Verfassungsgericht"? Die Europäisierung des deutschen Föderalismus

Editorial

Ludwig Watzal

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Der EU-Gipfel von Nizza war kein Meilenstein auf dem Weg zur europäischen Einigung. Halbherzige politische Kompromisse überdecken das Dilemma, in dem der Einigungsprozess steckt.

Einleitung

Der EU-Gipfel von Nizza war kein Meilenstein auf dem Weg zur europäischen Einigung. Halbherzige politische Kompromisse überdecken das Dilemma, in dem der Einigungsprozess steckt: Die EU steht vor der Gefahr, sich mit der angestrebten Mitgliederzahl von fast 30 Staaten zu Tode zu integrieren und handlungsunfähig zu werden. Kein Mitgliedsland war wirklich bereit, Souveränität abzugeben. Darüber darf auch der zur Schau gestellte Optimismus nicht hinwegtäuschen. Die Integration Europas kommt nur in kleinen Schritten voran.

Wilhelm Hankel zeigt in seinem Essay die politischen und finanziellen Schwierigkeiten auf, die auf die EU durch die Osterweiterung zukommen. Die Auswirkungen für die Stabilität des Euros sind gravierend. Der Autor sieht einen Ausweg aus dem Dilemma in einer "funktionalen Integration" Europas. Die EU sollte ihre Märkte für die beitrittswilligen Länder öffnen, den Protektionismus aufheben und die Entwicklungshilfe für europäische Regionen in Form der äußerst kostenintensiven Strukturfonds abschaffen.

Einer der wenigen unumstrittenen Erfolge auf dem Nizza-Gipfel war die Annahme der Charta der Grundrechte der EU. Dieses kostete nichts, und die Realisierung der Charta bleibt vorläufig im Stadium des Unverbindlichen. Nichtsdestoweniger ist sie nach Ansicht von Harald Hohmann ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Legitimität der EU. Sie sei dringend geboten, da die EU immer häufiger in das Leben der Bürger eingreife. Letztendlich komme die EU aber um eine Verfassung nicht herum, weil diese der Gemeinschaft erst den Charakter verleihen würde, den sie anstrebe: nämlich den eines Staatenverbundes. Die Charta weise viele Vorteile auf, sei aber auch mit Schönheitsfehlern behaftet: Neben der Unsicherheit der Einklagbarkeit der Grundrechte fehlten differenzierte Grundrechtsschranken und eine europäische Grundrechtsbeschwerde. Der Autor warnt davor, die Charta nur im Deklamatorischen zu belassen; sie bedürfe unbedingt der "Zähne", da sonst der Verdruss der Bürger über die EU weiter zunehmen werde.

Völlig konträr zu Hohmann argumentiert Karl Albrecht Schachtschneider, der in der EU-Charta einen "undemokratischen Oktroi" sieht. Hier sei wieder einmal eine wichtige Maßnahme gegen die Menschen und Völker Europas durchgesetzt worden. Der Autor sieht durch diese Politik schweren Schaden auf Europa zukommen. Allein schon das Verfahren beraube die Charta der "demokratischen Legitimation". Der Autor setzt sich kritisch mit allen Teilen der Charta auseinander und kommt zu dem Schluss: Die EU-Charta verfolge scheinbar nur den Zweck, der Existenz eines europäischen Staates ein weiteres Symbol hinzuzufügen. Die Staatlichkeit der EU könne aber nur durch die Zustimmung der Völker der Mitgliedstaaten ermöglicht werden.

Einen ähnlichen, aber bereits konkreten Symbolcharakter hat der Europäische Gerichtshof. Er habe die europäische Rechtsgemeinschaft maßgeblich geprägt und beeinflusse das innerstaatliche Recht bereits in erheblichem Umfang, so Tanja Hitzel-Cassagnes. Sein Ruf als eine "Verfassungsgerichtsbarkeit" komme somit nicht von ungefähr. Ausführlich begründet die Autorin, warum diese Qualifizierung berechtigt ist.

Martin Große Hüttmann und Michèle Knodt analysieren die Rolle der deutschen Bundesländer im Rahmen der Europäischen Integration. Der deutsche Föderalismus ist in besonderer Weise von den Folgen europäischer Politik betroffen. Die Autoren zeigen die Auswirkungen und Veränderungen in Bezug auf die Mitwirkungsrechte der Bundesländer nach den Konferenzen von Maastricht, Amsterdam und Nizza auf, die zu einer Stärkung der Länderinteressen geführt haben.