Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Familienpolitik in der Bundesrepublik. Kleine Politikfeldgeschichte | Familienpolitik | bpb.de

Familienpolitik Editorial Mutter, Vater, Kind: Was heißt Familie heute? Familienleitbilder junger Menschen und Parteipositionen zur Familienpolitik Familienpolitik in der Bundesrepublik. Kleine Politikfeldgeschichte Armutsrisiko alleinerziehend Geschlechter(un)gerechtigkeit: Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Wettbewerbsvorteil Familienbewusstsein. "Familienpolitik" von Unternehmen

Familienpolitik in der Bundesrepublik. Kleine Politikfeldgeschichte

Irene Gerlach

/ 14 Minuten zu lesen

Familienpolitik ist für Parteien ein beliebtes wie naheliegendes Wahlkampfthema: Die Forderung oder wahlweise das Versprechen "Familien entlasten" ist griffig und spricht eine potenziell große Wählerinnen- und Wählergruppe an, die sich über alle gesellschaftlichen Schichten und politischen Lager erstreckt. So kursiert eine Vielzahl an familienpolitischen Ideen, Vorschlägen und Schlagworten, mit denen die Bürgerinnen und Bürger von der einen oder der anderen Wahlentscheidung überzeugt werden sollen. Doch welche Änderungen wären wirklich ein "großer Wurf", und welche würden nur kleine Stellschrauben drehen? Häufig wird das erst erkennbar, wenn man über die Tagespolitik hinaus auf die langen Linien schaut.

Im Folgenden werde ich versuchen, eine Schneise durch das familienpolitische Dickicht der vergangenen rund 60 Jahre zu schlagen, um eine Beurteilung aktueller Politik zu erleichtern. Dabei sollen nicht nur Phasen und Zäsuren herausgearbeitet, sondern auch der Wandel der Motive und gesellschaftlichen Leitbilder aufgezeigt werden.

Wegmarken

In den 1950er Jahren und bis in die 1960er Jahre hinein war der deutschen Familienpolitik vor allem daran gelegen, die Situation der Nachkriegsfamilien zu verbessern, die von Unvollständigkeit, Vertreibung, Wohnraummangel und Arbeitslosigkeit betroffen waren. Den allermeisten Politikern schien dazu die Restaurierung der "bürgerlichen" Familie mit der Dominanz des erwerbstätigen Vaters und einer Mutter geeignet, die sich auf Haushalt und Familie konzentrierte. Berufstätigen Frauen wurde – etwa vom ersten Bundesfamilienminister Franz-Josef Wuermeling (CDU) – "Wohlstandsfieber" und "Geltungsstreben" vorgeworfen. Rein rechtlich gesehen brauchte es immerhin 27 Jahre ab Gründung der Bundesrepublik, bis mit der Reform des Ehe- und Scheidungsrechtes 1976 die Grundlagen für die endgültige Übertragung des Diskriminierungsverbotes nach Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) auf das Ehe- und Familienrecht gelegt wurden: Ehepaaren wurde damit die Freiheit eingeräumt, über die interne Arbeitsteilung zwischen Familie und Erwerb selbst zu entscheiden.

In der Phase des gesellschaftspolitischen Aufbruchs in den 1970er Jahren verlor "moralisierendes" Recht auch in der Familienpolitik an Bedeutung – etwa durch die Abschaffung des Schuldprinzips bei Scheidungen (1977) und die stufenweise Gleichstellung (1969, 1979, 1998) von ehelichen und nichtehelichen Kindern in ihren Rechten. Eine wesentliche Zäsur im Familienlastenausgleich fiel ebenfalls in die 1970er Jahre: die (phasenweise) Abschaffung der steuerlichen Kinderfreibeträge, eine Erhöhung des Kindergeldes und vor allem die Ausweitung der Kindergeldzahlung auf erste Kinder. Damit wurde der staatliche Wille dokumentiert, alle Eltern finanziell zu unterstützen und nicht nur Eltern mit mindestens zwei Kindern. Die ursprünglich stärker ausgeprägte sozialpolitische Funktion des Kindergeldes wurde so zu einer stärker familienpolitischen. Dennoch gibt es bis heute eine Staffelung des Kindergeldes nach Kinderzahl, um der Mehrbelastung von Vielkinderfamilien Rechnung zu tragen.

Die 1980er Jahre brachten für die bundesdeutsche Familienpolitik eine Perspektivenerweiterung mit sich: Die zuvor durch die geschlechtsspezifische Aufgabenspezialisierung zwischen Erwerbs- und Familienarbeit weitgehend getrennten Bereiche von Sorge- und Erwerbsarbeit wurden in ersten Schritten miteinander verknüpft: Ab 1986 wurde ein Erziehungsurlaub (später Erziehungszeit genannt) eingeführt, der allerdings nur mit einem einkommensabhängigen, sehr niedrig dotierten Erziehungsgeld verbunden war. Ab 1987 wurden Kindererziehungszeiten zunächst für ein Jahr und ab 1992 für drei Jahre als Beitragszeiten in der Rentenversicherung anerkannt, ab 1989 auch Zeiten der Pflege von Angehörigen. Fürsorgetätigkeiten wurden damit erstmals konzeptionell explizit anerkannt – statt nur implizit in Konstruktionen wie dem Ehegattensplitting oder der kostenlosen Mitversicherung von Angehörigen in den Sozialversicherungen.

In den 1990er Jahren war die Familienpolitik vor allem von zwei Einflusssträngen geprägt: durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und die deutsche Einigung. In einer Reihe von Urteilen ab 1990 trug das Bundesverfassungsgericht zu einer systematischen Begründung von kindbezogenen steuerlichen Entlastungen von Eltern bei und äußerte sich auch zu Fragen des Verhältnisses von Erwerbs- und Familienarbeit sowie zu solchen der Berücksichtigung von Elternschaft in den Sozialversicherungen. Damit wurden wesentliche Elemente des Familienlastenausgleichs auf Dauer stabilisiert und eine Streichung oder Reduzierung bestimmter Leistungen "nach Kassenlage" oder Koalitionszusammensetzung war nunmehr unmöglich.

Im Zusammenhang des deutschen Einigungsprozesses wurden zwei familienpolitische "Regime" miteinander konfrontiert: das Müttererwerbstätigkeit seit Jahrzehnten fördernde (und fordernde) der DDR und das eher mit monetären Maßnahmen arbeitende und die väterliche Haupterwerbstätigkeit stützende der Bundesrepublik. Diese Konfrontation brachte mehrere Impulse für die Familien- und Frauenpolitik mit sich. So wurde Artikel 3 GG um den Satz ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Zudem wurde nach der Vereinigung beider deutscher Staaten die Forderung nach infrastruktureller Unterstützung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs-und Familienarbeit immer lauter, sprich: der Ruf nach mehr Kitaplätzen.

Im Rahmen der Angleichung der unterschiedlichen Regelungen von Schwangerschaftsabbrüchen (Indikationsregelung Bundesrepublik vs. Fristenregelung DDR) beschloss der Deutsche Bundestag die Einführung der Fristenregelung, die jedoch 1993 vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungsgemäß eingeordnet wurde. Mit dem "Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz" versuchte der Gesetzgeber anschließend, das geforderte Schutzkonzept für das Leben umzusetzen (Beratungslösung). Dieses Schutzkonzept schloss die Verbesserung der Lebensbedingungen für Familien ein und sicherte unter anderem ab 1996 das Recht auf einen Betreuungsplatz für drei- bis sechsjährige Kinder.

Ein weiterer wichtiger Faktor, der den familienpolitischen Diskurs in dieser Zeit beeinflusste, war die Einführung des Begriffes "Humanvermögen" im Fünften Familienbericht 1994, wodurch die volkswirtschaftliche Bedeutung von Familienarbeit ins Bewusstsein gehoben wurde. Der Bericht lenkte damit endgültig weg von der zuvor oft ideologischen hin zu einer funktionalen Begründung von Familienpolitik und legte den Grundstein für den erheblichen Bedeutungszuwachs, den die Familienpolitik im Verhältnis der Ressorts in den Folgejahren erfahren sollte.

Im Zusammenhang mit der Familienpolitik ab den 2000er Jahren wird häufig von einem Paradigmenwechsel gesprochen. Hierbei steht die 2007 eingeführte Elternzeit mit der Zahlung eines Elterngeldes mit Lohnersatzcharakter im Mittelpunkt. Seit 2013 gibt es zudem einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder, die den 14. Lebensmonat vollendet haben. Mit diesen Maßnahmen und ihren Fortentwicklungen wurde in der Tat ein Wechsel in der Familienpolitiksystematik vom vormals "konservativen" Wohlfahrtsstaat hin zum "sozialdemokratischen" eingeläutet. Setzte der deutsche Staat zuvor stark auf die monetäre Förderung von Familien, so rückte nun zunehmend eine die Familien unterstützende Infrastruktur in das Zentrum der Politik.

Mit der Einführung der Familienpflegezeit 2012 knüpfte die Familienpolitik an die in den 1980er Jahren verabschiedeten Maßnahmen an, allerdings nun unter dem Gesichtspunkt, die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

Motive und Begründungen

In der Familienpolitikforschung werden seit ihren Ursprüngen in den 1960er Jahren vier Motive für Familienpolitik identifiziert: das bevölkerungspolitische, das familieninstitutionelle, das sozialpolitische sowie das emanzipatorische. Dabei spielten in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik vor allem das familieninstitutionelle (Förderung beziehungsweise Rekonstruktion von Familie in der Form der "Hausfrauenehe" mit väterlicher Erwerbstätigkeit) und das sozialpolitische Motiv (monetärer Ausgleich zwischen Eltern und Kinderlosen sowie Unterstützung von Mehrkinderfamilien) wesentliche Rollen. Mit der Politik der 1970er Jahre gewann das emanzipatorische Motiv an Bedeutung. Das bevölkerungspolitische Motiv wurde (ausdrücklich) erst nach der Jahrtausendwende mit der von der damaligen Familienministerin Renate Schmidt (SPD) vorsichtig vorgebrachten Forderung nach einer bevölkerungssensiblen Politik wieder in den Diskurs eingeführt. Bis dahin hatten sich deutsche Politiker aufgrund der ausschließlich bevölkerungspolitischen Ausrichtung der Familienpolitik unter den Nationalsozialisten gescheut, auch bevölkerungspolitische Ziele zu formulieren.

Die Betrachtung des frühen familienpolitischen Diskurses zeigt die große Bedeutung ideologischer beziehungsweise moralischer Politikbegründung. Diese wich erst in den 1970er Jahren einer Politik, die Familienmitgliederinteressen vertrat und mit ihren Rechtsreformen die eheliche Arbeitsteilung auf der einen Seite zur Privatsache machte und auf der anderen Seite das staatliche Wächteramt bezogen auf die Kinder ausbaute und konkretisierte. Doch schon Ende der 1960er Jahre hatte die CDU-Familienministerin Aenne Brauksiepe erklärt, eine Familienpolitik, die vor allem als Familieninstitutionenpolitik im Sinne der Stärkung der konservativen bürgerlichen Familie argumentierte, sei nicht mehr zeitgemäß. Anders als ihre männlichen Vorgänger hatte sie erkannt, dass die Doppelbelastung der Frauen in Familie und Beruf das zentrale Problem in modernen Familien war. Sie sah allerdings die mütterliche Erwerbstätigkeit immer noch als Notwendigkeit zum "Mitverdienen" an.

Unterschwellig wird aber sowohl der parteipolitische als auch der öffentliche Diskurs in der Familienpolitik selbst heute noch von moralischen Urteilen und Vorurteilen bestimmt. Dies wurde eindrücklich vor Augen geführt, als Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) im Frühjahr 2007 das – im europäischen Vergleich moderate – Ziel formulierte, zumindest für 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren in Deutschland mittelfristig Betreuungsangebote zu schaffen. Es entwickelte sich daraufhin eine emotional geführte öffentliche Debatte über das Wohl der Kinder, in der vielfach unterstellt wurde, dass Kinder unter drei Jahren zuhause (von der Mutter) grundsätzlich am besten betreut werden und in Einrichtungen Schaden nehmen könnten. Dabei wurde nicht beachtet, dass es sich nur um ein Angebot an gut ein Drittel der Kinder handeln sollte, zwei Drittel also weiterhin von den Eltern betreut würden, und ebenso wenig wurden Fragen nach der Betreuungssituation zuhause formuliert: Werden alle Kinder dort wirklich gefördert? Kann eine professionelle Betreuung nicht für manche Kinder auch besser sein als die elterliche? Wie kann eine stundenweise professionelle Betreuung mit intelligent gelegten Arbeitszeiten von Mutter und Vater verbunden werden? Von der Leyen gelang die Durchsetzung des Elternzeit- und Elterngeldkonzeptes letztlich nur, weil sie sich Allianzen außerhalb ihrer Partei suchte: die Kommunen und schließlich den damaligen SPD-Finanzminister Peer Steinbrück, der bereit war, für die notwendigen Investitionen ein Sondervermögen zu schaffen.

Interessanterweise wird bis heute in moralisierenden familienpolitischen Diskussionen häufig mit Klischees gearbeitet: Eine "gute Mutter" kann demnach nur eine sein, die nicht erwerbstätig ist, Elternkompetenzen werden quasi mit dem Erreichen des Elternstatus’ per Geburt von Kindern unterstellt. Der "gute Vater" hingegen geisterte bis zur Erforschung der "neuen" Väter in jüngster Zeit als eher unspezifische Figur durch die familienpolitische Diskussion.

Einen weiteren Höhepunkt erlebte die ideologisch-moralisch belehrende Argumentation in der Familienpolitik 2013 mit der Einführung des Betreuungsgeldes durch die damalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU). Gegen den Rat der familienwissenschaftlichen Fachöffentlichkeit setzte sie eine von der einen oder anderen Seite despektierlich als "Herdprämie" bezeichnete Leistung für Eltern durch, die keinen Betreuungsplatz nutzen. Ihr Versuch, die Einführung mit dem Ziel der "Wahlfreiheit" für Eltern zu begründen, konnte nicht überzeugen, da diese ja nur mit dem Ausbau der Betreuungsinfrastruktur realisiert werden konnte – die "Möglichkeit", Kinder zuhause zu betreuen, hatten die Mütter immer schon. Handlungsleitend für die Politik war wohl eher der Versuch, einer (angenommenen) konservativen Wählerschaft entgegenzukommen.

Abgesehen von diesem Roll-back-Versuch, dem letztendlich das Bundesverfassungsgericht 2015 den Garaus machte, hat sich die deutsche Familienpolitik seit Beginn des neuen Jahrtausends konzeptionell vergleichsweise geschlossen und die einzelnen Maßnahmen betreffend entsprechend schlüssig entwickelt. Dafür waren im Wesentlichen drei Motiv- und Argumentationsgruppen verantwortlich:

Erstens wurde die schon im Fünften Familienbericht 1994 verdeutlichte große volkswirtschaftliche Bedeutung familialer Leistungen mit dem heraufziehenden Fach- und Arbeitskräftemangel noch einmal betont, sodass die Frage der parallelen statt der sukzessiven Vereinbarkeit immer bedeutungsvoller erschien.

Zweitens waren mit den seit 2000 regelmäßig stattfindenden Schulleistungstests deutliche Mängel des deutschen Bildungssystems zutage getreten. Das Ziel der frühen Förderung aller Kinder und ein entsprechender Beitrag zur Realisierung ihres Rechtes auf Chancengleichheit durch das Betreuungs- und Bildungssystem wurden politikleitend.

Drittens schließlich war der massive Geburtenrückgang selbstredend im Bewusstsein der Politik, auch wenn eine bevölkerungspolitische Argumentation lange als politisch unkorrekt galt. Aus der international vergleichenden Familienpolitikforschung wusste man spätestens seit der Jahrtausendwende, dass eine allein monetäre Familienförderung die Geburtenrate in Europa nicht beeinflusst, sehr wohl aber Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.

Ein wichtiges Charakteristikum der Begründung von Familienpolitik in den zurückliegenden knapp zwei Jahrzehnten ist ihre (auch) wissenschaftliche Herleitung. Schon in den 1950er Jahren wurde von Vertreterinnen und Vertretern der Familienwissenschaft ebenso wie von solchen der Familienpolitik gefordert, Wissen als Grundlage von Familienpolitik zusammenzutragen. Mit der Institutionalisierung der Familienberichte und vor allem mit der Verlagerung der Autorenschaft auf eine Expertenkommission (der erste Bericht 1968 war noch unter der Leitung des Familienministers erstellt worden) wurde ein Instrument geschaffen, Handlungsbedarf im Aktionsfeld Familie auf der Basis von Ist-Analysen und Soll-Werten zu definieren. Die Familienberichte beanspruchen den Status von Schlüsseldokumenten gesellschaftlicher Problemdefinition in Bezug auf die Familie; die Stellungnahmen der jeweiligen Regierung dokumentieren das Ausmaß der Bereitschaft vonseiten der Politik, diese Problemdefinitionen auch tatsächlich zum Inhalt politischen Handelns zu machen.

Rasante Entwicklung in zwei Jahrzehnten

Die Gesetzesänderungen der vergangenen zwei Jahrzehnte – seit dem Paradigmenwechsel um die Jahrtausendwende – spiegeln letztlich den Wandel gesellschaftlicher Leitbilder wider. Elternschaft wurde im Hinblick auf viele Aspekte und von unterschiedlichen Akteuren neu beziehungsweise umdefiniert und zwar unter drei Perspektiven: Familienleben ist erstens viel pluraler geworden als es je war, zweitens wird die bis vor wenigen Jahrzehnten selbstverständliche geschlechtsspezifische Arbeitsteilung zunehmend infrage gestellt, und drittens ist Familienleben eingebunden in Kooperations- und Unterstützungsangebote, die es so zuvor nicht gab. Welche Konsequenzen ergeben diese drei Veränderungsperspektiven für die Familienpolitik?

Pluralisierung

Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein galt die auf der Ehe basierende Familie mit geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung zwischen Erwerbs- und Familienarbeit nicht nur als Idealform von Familie und quasi normativer Prototyp, sondern wurde auch rechtlich entsprechend gefestigt. Heute ist dagegen das Ausmaß der Deinstitutionalisierung von Familie und Elternschaft fortgeschritten, unter anderem abzulesen an der deutlich gewachsenen Anzahl der nicht ehelich geborenen Kinder und von nicht ehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern. Eine vergleichsweise hohe Zahl von Trennungen und Scheidungen und davon betroffenen Kindern führt in der Konsequenz zu einer wachsenden Anzahl abschnittsweiser und/oder langfristiger Alleinerziehender sowie zu Stief-, Fortsetzungs- und Patchworkfamilien. Rechtliche und soziale Elternschaft können dabei in ein hochgradig konfliktäres Verhältnis geraten. Und vor allem ist das Risiko, von Transferzahlungen abhängig zu sein, bei Alleinerziehenden im Vergleich zu erwerbstätigen Paarfamilien stark erhöht.

Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz wurde ab 2001 die Grundlage für formalisierte Lebensgemeinschaften gleichgeschlechtlicher Paare gelegt. In Stufen wurde zunächst das kleine Sorgerecht, später die Stiefkindadoption und die Adoption für eine/n Partner/in eingeführt, sodass gelebte Familie eine nochmalige Erweiterung erfuhr. Die Ermöglichung der "Ehe für alle" im Sommer 2017 setzte dann das Signal vollständiger Gleichwertigkeit gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Dieser Pluralität von Familien, die durch die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin noch einmal erweitert wird, muss Familienpolitik heute gerecht werden.

Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung

Die abnehmende Bedeutung geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung zwischen Erwerbs- und Familienarbeit bringt für die Organisation von Elternschaft größere Herausforderungen mit sich. Die deutliche Mehrheit der Männer und Frauen möchte Erwerbsleben mit Elternschaft verbinden. Bisher ist die am häufigsten gelebte Form der Arbeitsteilung die väterliche Vollzeiterwerbstätigkeit in Kombination mit der mütterlichen Teilzeiterwerbstätigkeit. Wenn Väter und Mütter jedoch nach ihren Idealvorstellungen von Vereinbarkeit gefragt werden, so wünscht sich heute die Mehrheit der Eltern eine Umverteilung in der Zeitorganisation: Väter möchten sich (moderat) weniger in der Erwerbsarbeit engagieren und mehr in der Familie, Mütter wünschen sich erhöhte Erwerbsarbeitsvolumina. Die Umsetzung dieser Wünsche erfordert nicht nur eine Neuabstimmung von Geschlechterrollen und Arbeitsteilungsmustern bei den Paaren, sondern auch zwischen Eltern und ihrer Umwelt – von Betreuungseinrichtungen über Schulen bis zur Arbeitswelt – und setzt einen langfristigen Entwicklungsprozess voraus. Als gelungener "Treiber" in diesem Prozess hat sich die Einführung des Elterngeldes 2007 erwiesen. Auch wenn die meisten Väter nur für die zwei Partnermonate in Elternzeit gehen, zeigt sich hier eine Neugewichtung von Werten und Rollen in der Elternschaft.

Kooperations- und Unterstützungsstrukturen

Die Entwicklung von Kooperations- und Unterstützungsstrukturen für Eltern und vor allem im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowohl für Mütter als auch für Väter erfordert eine Justierung der Rahmenbedingungen in vielerlei Hinsicht. Frauen und Männer, Mütter und Väter müssen ihre gegenseitigen Erwartungen und ihre Beteiligung an der Erwerbs- und Familienarbeit miteinander neu bestimmen, durchaus auch aushandeln. In der Erwerbsarbeitswelt wird es zukünftig nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Fach- und Arbeitskräfteknappheit unverzichtbar sein, die von Mitarbeitenden geleistete Sorgearbeit immer mitzudenken und durch entsprechende Maßnahmen zu ermöglichen. Dies kann nur geschehen, wenn die Betreuungsinfrastruktur weiter ausgebaut wird und Angebote auch flächendeckend zur Verfügung stehen (und bezahlbar sind).

Insbesondere die Arrangements innerhalb der Paare müssen unter den Bedingungen, die Staat und Arbeitswelt heute bieten, neu ausgehandelt und organisiert werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass Verhaltensänderungen und vor allem deren Aufnahme in das Recht träge Prozesse sind. 1958 hat der Gesetzgeber die gleichberechtigte Elternschaft eingeführt, und 1977 zog sich der Staat durch eine Änderung im Familienrecht aus der paarinternen Verteilung von Familien- und Erwerbsarbeit zurück. 1996 begann er mit der Schaffung eines Anrechts auf einen Betreuungsplatz für alle Drei- bis Sechsjährigen mit dem Aufbau von Infrastrukturangeboten, die Eltern verbindlich unterstützen, und 2013 weitete er das Angebot auf Kinder nach dem vollendeten 14. Lebensmonat aus. So gesehen ist eine Beteiligung von mittlerweile 34 Prozent der Väter an den Anträgen auf Elterngeld und -zeit einem atemberaubend schnellen Prozess seit 2007 zu verdanken.

Eine Entwicklung hin zu mehr Kooperation in der Praxis von Elternschaft ist auch unter weiteren Perspektiven festzustellen. Bezüglich der Kinder- und Jugendhilfe gilt spätestens seit dem Zwölften Kinder- und Jugendbericht 2005 das Konzept der "Erziehung in öffentlicher Verantwortung" als Maßstab. Dieses Verständnis bezog sich zunehmend nicht mehr wie zuvor auf Familien und Kinder in Not- beziehungsweise Ausnahmesituationen, sondern auf alle Kinder und deren Eltern. Die Schaffung von Anrechten auf Betreuung hatte einen deutlichen Ausbau der Kapazitäten und deren Nutzung zur Folge. Und auch an den Investitionen in Personal für Betreuung, Bildung und Erziehung ist das geänderte Familienpolitikverständnis gut abzulesen. Zu identifizieren ist dieses Konzept der Eltern ergänzenden beziehungsweise unterstützenden öffentlichen Verantwortung ebenso in der nachhaltigen Verankerung von "frühen Hilfen" im Kinderschutzgesetz von 2012 und schließlich im Familienlastenausgleich zum Beispiel an der steuerlichen Anerkennung von Erziehungs- und Betreuungskosten sowie der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets für Kosten, die zuvor ausschließlich in der Verantwortung von Eltern gelegen hatten.

Eine Simulation der monetären Wirkungen von ehe- und familienfördernden Leistungen im Lebensverlauf zeigt: Wer heute etwas über 30 Jahre alt ist und ein Kind hat, erhält über sein Erwerbsleben verteilt staatliche Gelder in Höhe von 133000 Euro pro Haushalt, bei Haushalten ohne Kinder sind es 14000 Euro, bei Haushalten mit drei oder mehr Kindern 300000 Euro. Es wird also deutlich, dass die "staatliche Gemeinschaft" des Artikel 6 GG ihr Wächteramt heute anders versteht und ausübt als noch vor wenigen Jahrzehnten. Zunehmend wird sie auch im Regelfall und präventiv sowie Eltern ergänzend und unterstützend tätig.

Fazit

Zusammengefasst kann durchaus konstatiert werden, dass die Rahmenbedingungen für Familie sich in den zurückliegenden Jahren verbessert haben. Ein zaghafter Hinweis darauf, dass auch (potenzielle) Eltern das so sehen, lässt sich an der gestiegenen Geburtenrate von 1,34 Kindern pro Frau 2005 auf 1,5 2015 ablesen. Dennoch hat sich die deutsche Gesellschaft gerade erst auf den Weg zur Unterstützung von (auch egalitärer) Elternschaft begeben. Schließlich bedeutet die Tatsache, dass der Anteil von Vätern an den Elternzeitanträgen heute 34 Prozent beträgt, umgekehrt auch, dass 66 Prozent der Väter keinen Antrag stellen. Dennoch kann hier festgehalten werden, dass mit den familienpolitischen Reformen und Investitionen der vergangenen zehn Jahre eine deutliche Erhöhung des Dekommodifizierungs- und Defamilisierungsanteils einherging, verursacht durch eine Neugewichtung der Verantwortlichkeit von Eltern und Staat bei Familienaufgaben.

Ob und wie kommende Regierungen diesen Weg weitergehen werden und inwiefern sich bestimmte Wahlversprechen umsetzen lassen und in den Verlauf der bisherigen Familienpolitik fügen, bleibt abzuwarten. Empfehlenswert wird es in jedem Fall sein, Familienpolitik auch zukünftig eher funktional als ideologisch-normativ zu begründen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Zum Folgenden vgl. Irene Gerlach, Eltern und Staat: Konturen der Veränderung eines Verhältnisses, in: dies. (Hrsg.), Elternschaft zwischen Autonomie und Unterstützung, Wiesbaden 2016, S. 49–70; dies., Mehr Kinder durch monetäre Leistungen?, Berlin 2015; dies., Familienberichte – Agenda-Setting der Familienpolitik, 10.11.2014, Externer Link: http://www.bpb.de/194766; dies., Leyen, Ursula von der, in: Udo Kempf/Hans-Georg Merz (Hrsg.), Kanzler und Minister 2005–2013, Wiesbaden 2014, S. 116–121; dies., Familienpolitik, Wiesbaden 20102.

  2. Unter anderem: BVerfGE (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts) 82, 60 (Steuerfreies Existenzminimum), 29.5.1990; BVerfGE 82, 198 (Höhe Kinderfreibeträge), 12.6.1990; BVerfGE 87, 1 (Trümmerfrauen), 7.7.1992; BVerfGE 94, 241 (Kindererziehungszeiten), 12.3.1996; BVerfGE 99, 216 (Familienlastenausgleich II), 10.11.1998.

  3. Nach der Definition des dänischen Soziologen Gøsta Esping-Andersen, The Three Worlds of Welfare Capitalism, Cambridge 1990.

  4. Vgl. Gerlach, Familienpolitik (Anm. 1), S. 134.

  5. Vgl. ebd., S. 186.

  6. Vgl. Gerlach, Leyen (Anm. 1), S. 117f.

  7. Nach der verfassungsrechtlichen Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht gibt es das Betreuungsgeld heute nur noch als Landesleistung in Bayern und Sachsen.

  8. Zum Folgenden vgl. Gerlach, Familienberichte (Anm. 1).

  9. Siehe hierzu auch den Beitrag von Sabine Hübgen in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

  10. Siehe hierzu auch den Beitrag von Nicole Beste-Fopma und Volker Baisch in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

  11. Vgl. Gerlach, Eltern und Staat (Anm. 1), S. 66.

  12. Vgl. Holger Bonin et al., Mikrosimulation ausgewählter ehe- und familienbezogener Leistungen im Lebenszyklus, Mannheim 2013, S. IVf.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Irene Gerlach für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und des/der Autors/-in teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

ist Professorin für Politikwissenschaft an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum und leitet das Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Bis 2016 war sie Vorsitzende des Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ. E-Mail Link: i.gerlach@evh-bochum.de