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Von Reformansätzen zur Reform? | Universitäten und Hochschulen | bpb.de

Universitäten und Hochschulen Editorial Mehr Qualität und Leistung durch Wettbewerb und Eigenverantwortung Von Reformansätzen zur Reform? Das Abitur - immer noch eingültiger Indikator für die Studierfähigkeit? Die Universität in der Wissensgesellschaft Globalisierung und Universitäten

Von Reformansätzen zur Reform? Zur Situation der Hochschulen nach der 5. Novelle zum Hochschulrahmengesetz

Gerhard Neuweiler

/ 12 Minuten zu lesen

Die 5. Novelle zum Hochschulrahmengesetz wird als erster ernsthafter Versuch einer Hochschulreform beschrieben. Universitäten und Forschungsinstitute könnten so im internationalen Wettbewerb um die besten Wissenschaftler wieder konkurrenzfähig werden.

Einleitung

In den frühen siebziger Jahren wandelten sich unsere Universitäten von Lehr- und Forschungsstätten für eine kleine Minderheit zu akademischen Lehranstalten für einen stetig wachsenden Anteil junger Menschen. 1999 erhielten immerhin 38 Prozent eines Jahrgangs die Berechtigung für ein Hochschulstudium. Das ist im internationalen Vergleich und für eine hoch technisierte, global vernetzte Gesellschaft, in der die Wissenschaften alle Bereiche des Alltags durchdringen, immer noch zu wenig.

Seit drei Jahrzehnten wächst der Bedarf an wissenschaftlicher Ausbildung für alte und neue Berufe. Wir stehen vor der Notwendigkeit, das Hochschulsystem an die inhaltlich und vor allem quantitativ veränderten Lehraufgaben anzupassen. Inzwischen haben sich Regale mit Reformvorschlägen gefüllt, die darauf zielen, das tertiäre Bildungssystem für eine effiziente wissenschaftliche Massenausbildung bei Wahrung hoch qualifizierter Forschung fit zu machen. Die meisten dieser wohl durchdachten Konzepte verstauben in den Dienststuben der Hochschulen und Ministerien.

Die Politik hat auf die Ausweitung der akademischen Bildungsanforderungen mit der Gründung neuer Hochschulen geantwortet und über Kapazitätsverordnungen die Zahl der Lehrenden an die Anzahl der Studenten gekoppelt, die den Hochschulen in den Massenfächern über die Zentrale Verteilungsstelle nach weitgehend fachunspezifischen Kriterien zugewiesen werden. Allen Professoren wird eine einheitliche Stundenzahl an Lehre verordnet, deren Erfüllung Semester für Semester von einer aufwändigen Bürokratie kontrolliert wird. In diesem gewaltig angewachsenen Lehrkörper hat jeder Professor das Recht, selbstbestimmt und nach Gutdünken zu forschen. Im Gegensatz zur Lehre bleiben die Forschungsintensität und -qualität bis zum heutigen Tag unkontrolliert. Mit diesen undifferenzierten Regeln einer staatlichen Mangelbewirtschaftung des tertiären Bildungssektors wurde jede - Lehre oder Forschung gewichtende - Binnendifferenzierung des Lehrkörpers unterbunden.

Die kürzlich in Kraft getretene 5. Novelle zum Hochschulrahmengesetz ist der erste ernsthafte Reformversuch, dieses lähmende Vorschriftennetz für die Professoren durch differenzierende Anreize zu durchbrechen und unsere Universitäten und Forschungsinstitute im internationalen Wettbewerb um die besten Wissenschaftler konkurrenzfähig zu machen.

Die Reform umfasst erstens die Einführung der selbstständigen Juniorprofessur zur Förderung der Besten unter dem wissenschaftlichen Nachwuchs und zweitens die Einführung von leistungsbezogenen Vergütungselementen bei der Professorenbesoldung.

I. Die Juniorprofessur

Seit Jahren klagen international operierende Wissenschaftsdisziplinen, vor allem der Bio- und Naturwissenschaften, dass ihre besten Nachwuchskräfte in die USA abwandern, weil ihnen dort frühe Selbstständigkeit und bei erfolgreicher Forschung Dauerpositionen angeboten werden können (tenior track). Mit der Juniorprofessur ist diese Sogwirkung endlich beseitigt, es herrscht jetzt diesseits und jenseits des Atlantiks "Waffengleichheit" beim Wettbewerb um die besten Köpfe: Als Juniorprofessor oder -professorin forscht und lehrt ein von der Universität von außen berufener post-doc - u. U. schon unmittelbar nach der Promotion - fünf Jahre lang "auf eigene Rechnung".

Bei extern begutachteter, erfolgreicher Arbeit kann die Universität ihm/ihr ohne Ausschreibung eine Dauerstelle anbieten. Die Juniorprofessur muss von der Universität personell und finanziell so ausgestattet sein, dass die Forschungsarbeit vor allem über Drittmitteleinwerbung finanziert werden kann. In vielen geisteswissenschaftlichen Fächern dürfte die Drittmittelausstattung für den Erfolg weniger wichtig sein als eine wirksame Minderung der üblichen Lehrverpflichtungen nach den Kapazitätsverordnungen. Fahrlässigerweise überlässt es das Gesetz den Ländern, die Lehrbelastung der Juniorprofessoren/innen festzulegen und soweit zu reduzieren, dass sie sich erfolgreich in ihrer Forschung qualifizieren können.

Durch die Novelle wird der Zeitraum für die Qualifikation nach Abschluss des Studiums (Diplom oder Magister) auf insgesamt zwölf Jahre begrenzt, wobei großzügigerweise Ausbildungsphasen im Ausland unberücksichtigt bleiben. Damit wird den forschenden und lehrenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für die Qualifizierung knapp ein Drittel ihrer beruflichen Lebensarbeitszeit eingeräumt. Diese Befristung der Nachwuchsphase hat zu einer unerwartet heftigen öffentlichen Protestkampagne bekannter Professoren aus den Geisteswissenschaften geführt. Diese warfen dem Gesetzgeber u. a. Intellektuellenfeindlichkeit vor und malten Bilder von einem "Arbeitslosenheer hoch qualifizierter Wissenschaftler" und der "Abwanderung der Besten" an die Wand. Dass jeder Wissenschaftler auch nach Ablauf seiner Qualifikationszeit befristet weiter beschäftigt werden kann, wenn die Befristung sachlich begründet ist, verschwiegen die Kritiker beharrlich.

Warum hat die Zwölfjahresfrist gerade Geisteswissenschaftler so erschreckt, dass sie beim Nachwuchs eine regelrechte Hysterie erzeugten? Die Erklärung dafür ist einfach: In den geisteswissenschaftlichen Fächern beschneidet die Befristung den unbegrenzten Zugriff auf die Arbeitskraft des wissenschaftlichen Nachwuchses. In weit größerem Umfang als in den experimentellen Fächern leisten in geisteswissenschaftlichen Massenfächern Assistenten die Kärrnerarbeit in den Seminaren. Sie korrigieren umfangreiche und zahllose Seminar- und Examensarbeiten, sie halten selbständig anspruchsvolle Lehrveranstaltungen der Grundlehre ab, arbeiten bei Editionen mit usw. Über diesen anspruchsvollen und essentiellen Aufgaben eines Seminars gerät die wichtigste Funktion der Nachwuchsstellen, die Qualifikation des/der Stelleninhaber/in, ins Abseits, und das berühmte "zweite Buch" als Qualifikationsnachweis für eine Professur wird oft erst in einer an die reguläre Assistentenzeit angehängten Phase als Habilitationsstipendiat der DFG geschrieben. Aus "Nachwuchswissenschaftlern" werden auf diese Weise grauhaarige Mittvierziger, bevor sie die Chance bekommen, sich auf eine Professur zu bewerben. Diese Auswüchse der extensiven Nutzung des Nachwuchses für hochwertige Daueraufgaben der Seminare will das Gesetz durch die Zwölfjahresbefristung und durch die Abschaffung der obsolet gewordenen Habilitation zurückstutzen.

Es wäre ehrlicher, wenn die Universitäten eine den Bedürfnissen der Massenfächer angemessene Personalstruktur schüfen, d.h. einen Teil der Nachwuchsstellen in Dauerstellen zur Erfüllung der umfangreichen Lehr- und Routineaufgaben umwandelten und einen kleineren Teil, z.B. als Juniorprofessuren, für die Qualifikation der Besten unter dem Nachwuchs für eine von Daueraufgaben kaum belastete eigenständige Forschungsphase freihielten.

Die Besetzung der Juniorprofessuren macht eine mutige, strenge und internationale Auslese der besten jungen post-docs erforderlich, wenn sich die in sie gesetzten Erwartungen auf selbständige, exzellente und risikofreudige Wissenschaft erfüllen sollen. In den USA funktioniert diese Auslese, weil die Hochschulen mit Forschungsexzellenz ihrer Professorenschaft um die besten Studenten konkurrieren. In Deutschland gibt es diesen Wettbewerb noch nicht. Die Fehlbesetzung einer Juniorprofessor bleibt jedenfalls für die Fakultäten folgenlos, solange die "Qualität" der Studenten und die Alimentierung nicht von Forschungserfolgen abhängt. Deshalb besteht die große Gefahr, dass bei der Auswahl der Bewerber weniger hervorragende Leistung auf internationalem Niveau als vielmehr partikuläre Fakultäts- und Lehrstuhlinteressen den Ausschlag geben. Einige der ersten Ausschreibungen von Juniorprofessuren sind fachlich so eng gefasst, dass außer den, im Zweifelsfall in den USA "geparkten", ehemaligen Doktoranden des einschlägigen Lehrstuhls sich niemand bewerben kann. Wenn eine solche Pervertierung der Nachwuchsförderung Schule machte, würden die Universitäten einmal mehr beweisen, dass sie jede Reform im Malstrom der Kollegialorgane spurlos versickern lassen können. Nur die Wachsamkeit der Leitungsorgane, also starker Präsidenten und Kuratorien, wird einen solchen Missbrauch verhindern können.

II. Leistungsbezogene Vergütung

Im öffentlichen Theaterdonner um die Zwölfjahres-Qualifikation ist nahezu unbeachtet geblieben, dass die Altersstufen in der Professorenbesoldung gegen leistungsbezogene Besoldungsanteile ausgetauscht werden. Dabei dürfte die Umsetzung dieser Reform weit problematischer sein als die neuen Regelungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Auf einen festen Gehaltssockel von 4 522 Euro für Universitätsprofessoren (W3 entspricht C4) und 3 724 Euro für Fachhochschulprofessoren (W2 entspricht C3) werden verhandelbare, leistungsbezogene Anteile aufgestockt für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben und Funktionen sowie bewertete Forschungs- und bewertete Lehrleistungen.

Leider ließ sich nicht durchsetzen, dass es für alle Professoren eine einheitliche Besoldungsgruppe gibt und nur über die Zulagen differenziert wird. Wegen der Fachhochschulen wurde die C3-Besoldung, künftig W2, beibehalten. Damit wird die vom Wissenschaftsrat beharrlich vertretene These, wonach Fachhochschulen gegenüber Universitäten andersartig, aber gleichrangig seien, schon durch die Besoldung unterlaufen. In dieser ungerechtfertigten Geringschätzung praktischer Intelligenz und praktischen Könnens gegenüber theoretischer Intelligenz spiegelt sich eine sehr deutsche Tradition wider.

Während Forschungsleistungen über Publikationslisten, den fachspezifischen Rang der Publikationsorgane, durch Buchbesprechungen, Drittmittelaufkommen, Einladungen zu Hauptreferaten auf internationalen Tagungen usw. einigermaßen verlässlich erfasst werden können, lassen sich Lehrleistungen weit schwieriger bewerten.Inzwischen hat sich an nahezu allen Hochschulen die Praxis der Studentenkritik an Lehrveranstaltungen durchgesetzt. Bei Bewerbungen auf Professorenstellen müssen die entsprechenden Ergebnisse neuerdings mit eingereicht werden. Nach meiner eigenen, jahrelangen Erfahrung besitzen die Studentenkritiken nur eine begrenzte Aussagekraft. Sie sind wohlmeinend, weil, bislang wenigstens, folgenlos und geben allenfalls das didaktische Vermögen des Vortragenden und den Unterhaltungswert der Veranstaltung wieder. Die fachliche Qualität und Aktualität des vermittelten Wissens und der Fragestellungen können Studenten meist erst in den höheren Semestern bemessen. Es bedürfte eines peer-review-Verfahrens - einer Überprüfung durch Experten oder unabhängige Kollegen -, das aber aus vielen Gründen nicht praktikabel ist. So steht zu befürchten, dass stattdessen die Lehrleistung an leicht zu erhebenden quantitativen Daten, wie Anzahl der Diplomanden, Doktoranden und Besucherzahlen von Lehrveranstaltungen, gemessen wird. Wenn dann auch noch die Mittelzuweisung an solche Mengendaten gekoppelt wird, lohnt sich für die Hochschullehrer nur die Masse, während die Qualität im Schatten bleibt.

Wer bewertet die Leistungen und legt die Zuschläge fest? Wenn diese Aufgabe Funktionsträgern oder Gremien übertragen wird, die von Kollegialorganen abhängen, wird es zu keiner Vergütungsdifferenzierung kommen, die zu außergewöhnlichen Anstrengungen anreizt. Von spürbaren Vergütungsdifferenzierungen wird aber künftig die interne Qualitätsentwicklung einer Hochschule abhängen. Die für relativ kurze Amtszeiten von ihren Kollegen gewählten Dekane und Rektoren werden nicht über die ausreichende Unabhängigkeit für mutige Entscheidungen verfügen. Deshalb sollte diese für die Hochschule lebenswichtige Aufgabe in die Hände des Kuratoriums gelegt werden, wo unabhängige, externe Stimmen das Übergewicht haben.

III. Das ungelöste Strukturproblem: Die Unvereinbarkeit von Massenausbildung und Spitzenforschung

Das zentrale und seit Jahrzehnten ungelöste Strukturproblem unserer Hochschulen, die Inkongruenz zwischen international wettbewerbsfähiger Forschung und berufsbefähigender Massenausbildung für mehr und mehr Berufe, wird von der jetzigen Reform nur indirekt berührt.

Früher, als nur Angehörige des Bildungsbürgertums ihre Kinder auf die Hochschulen schickten, konnten die Universitäten die Humboldt'sche Einheit von Forschung und Lehre für forschungsinteressierte Studenten aufrechterhalten und quasi im Nebenberuf für die damals wenigen akademischen Berufe ausbilden. Mit der Proliferation akademischer Berufe und der wachsenden Zahl von Studenten wurde die Einheit von Forschung und Lehre zur Fiktion, die von einem Großteil der Professoren, vor allem in den Geisteswissenschaften, bis heute aufrechterhalten wird. Mit dieser Realitätsverdrängung haben sich die Universitäten erfolgreich gegen eine grundlegende Strukturreform gestemmt mit dem Ergebnis, dass heute ein gewichtiger Teil der Spitzenforschung in Deutschland außerhalb der Universitäten zu Hause ist und die Fachhochschulen die bessere berufsorientierte Ausbildung für diejenigen Disziplinen anbieten, in denen ihnen Studiengänge zugestanden wurden.

Wie könnte eine Hochschulstruktur aussehen, die einerseits die Einheit von Forschung und Lehre für den wissenschaftlichen Nachwuchs wahrt und andererseits für mehr als ein Drittel eines Jahrgangs ausgezeichnete berufsbefähigende wissenschaftliche Ausbildung bietet?

1. Die Einbeziehung der Fachhochschulen

Wie oben erwähnt, propagiert der Wissenschaftsrat seit Jahrzehnten, dass Fachhochschulen gegenüber Universitäten andersartig, aber gleichwertig seien. Dahinter verbirgt sich das Konzept, die Fachhochschulen mit Möglichkeiten praxisnaher Forschung und Entwicklung so auszubauen, dass sie die meisten berufsbefähigenden Studiengänge anbieten und wenigstens die Hälfte der Studenten aufnehmen, während die Universitäten sich auf Forschung und forschende Lehre konzentrieren könnten, nicht nur für den wissenschaftlichen Nachwuchs, sondern auch für die wenigen Berufe, die auf theorienahe Lehre angewiesen sind. In allen Bundesländern wurden in den letzten zwei Jahrzehnten Fachhochschulen ausgebaut, die Verteilung der Aufgabenschwerpunkte auf zwei Hochschultypen scheiterte jedoch aus mehreren Gründen, wovon zwei ausschlaggebend sind:

- Da der Bestand an wissenschaftlichem Personal durch die Kapazitätsverordnung an die Studentenzahlen gekoppelt ist, kämpfen die Universitäten in Zeiten generellen Personalabbaus um jeden Studenten. Um ihre Attraktivität zu erhöhen, entwickelten sie sogar eine Reihe neuer, praxisnaher Studiengänge, die besser in Fachhochschulen aufgehoben wären, und stemmten sich gegen neue Fachhochschulstudiengänge in traditionell universitären Disziplinen, wie z.B. Rechtswissenschaften.

- Im öffentlichen Bereich steht der höhere Dienst nach wie vor nur Absolventen von Universitäten offen, während Fachochschulabsolventen auf den gehobenen Dienst verwiesen werden. Alle Versuche, vor allem des Wissenschaftsrats, für Absolventen beider Hochschularten eine einheitliche Eingangsbesoldung mit nachfolgender leistungsbezogener Differenzierung durchzusetzen, scheiterten bis heute an der Beamtenlobby des Innenministeriums.

Diese antiquierte und standespolitisch motivierte Regelung treibt zwangsläufig Auszubildende in die Universitäten, die an Fachhochschulen eine sachgerechtere und berufsspezifischere Ausbildung erführen. So ist und bleibt dieses klare Strukturkonzept "großer" Fachhochschulen mit praxisnaher wissenschaftlicher Ausbildung und "kleiner" forschungsintensiver Universitäten wohl auch weiterhin ein Wunschtraum.

2. Die Binnendifferenzierung des wissenschaftlichen Personals

Eine personelle Aufgabendifferenzierung innerhalb der Universitäten könnte ebenfalls zu einer sachgerechten Lösung des Problems führen:

- Ein Teil der Wissenschaftler, ausgewiesen z. B. durch Drittmittel anziehende Forschungsideen, betreibt in erster Linie Forschung und forschende Lehre für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Dieser Teil des Lehrkörpers beteiligt sich an der allgemeinen Ausbildung nur insoweit, als das aktuelle Forschungsprofil einer Fakultät auch im Grundstudium sichtbar sein muss.

- Ein anderer Teil der Wissenschaftler widmet sich vorrangig einer anspruchsvollen Lehre und forscht an Themen, die weniger dem rasanten Publikationsdruck der internationalen Fachkonkurrenz ausgesetzt sind. Bis heute sind allerdings Lehraktivitäten für jede Wissenschaftlerkarriere Zeitverschwendung. Bei Berufungen zählen fast ausschließlich Publikationslisten und Drittmittelkonten.

Mit der leistungsbezogenen Besoldung des neuen Gesetzes bekommen die Hochschulen zum ersten Mal ein Instrument in die Hand, mit dem sie gezielt anspruchsvolle wissenschaftliche Lehrleistungen belohnen können. Damit ist endlich das Tor für eine Wissenschaftlerkarriere geöffnet, die sich auch oder sogar vorwiegend auf exzellente Lehrleistungen gründet. Eine Karriere durch Lehre wird besonders für die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen interessant, die aus familiären oder anderen Gründen in der Hochschule eine Teilzeitbeschäftigung anstreben. Da zumindest in den experimentellen Fächern der Methoden- und Erkenntnisfortschritt so rasant fortschreitet, dass Teilzeitwissenschaftler im internationalen Forschungswettbewerb nicht mithalten können, wäre die leistungsbezogene Lehrvergütung eine attraktive Alternative zur Forschungskarriere. Die Universitäten gewönnen damit ein Lehrpersonal, das seine intellektuelle Kraft der Gestaltung einer aktualisierenden und interaktive Medien ausschöpfenden wissenschaftlichen Lehre widmen könnte. Mit einer solchen gezielt und klug eingesetzten Belohnung erstklassiger Lehre können Hochschulen sich einen hoch qualifizierten Lehrstamm heranziehen und so doch noch die Quadratur des Kreises schaffen: Spitzenforschung und erstklassige "Massen"-Lehre unter einem Dach zu vereinen. Es bleibt abzuwarten, ob Fakultäten und Präsidialämter exzellente Lehre tatsächlich so hoch schätzen und entsprechend in Lehrpersonal investieren, wie sie es in farbigen Faltblättern den Studenten versprechen.

3. Die aktuelle Wissenschaftslandschaft

Während zumal die altehrwürdigen Universitäten ihrer glorreichen Vergangenheit nachhingen und klagten, baute sich in Deutschland eine lebendige und vielgestaltige Forschungs- und Lehrlandschaft neben den Universitäten auf. Vor allem in Disziplinen, die für die Wirtschaft von Bedeutung sind, wächst inzwischen den staatlichen Hochschulen interessante private Konkurrenz heran, und auf den seriösen nationalen Ranglisten der Forschung stehen oft Wissenschaftler und Labors nicht nur der Max-Planck-Gesellschaft, sondern auch der Großforschungsinstitute (Helmholtz-Gesellschaft) und der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gemeinschaft auf den oberen Plätzen. Viele Spitzenforscher wandern in die von Bund und Ländern gut ausgestattete und von Massenlehre unbelastete außeruniversitäre Forschung ab. Allein meine Fakultät hat innerhalb kurzer Frist drei hervorragende Professoren an die Max-Planck-Gesellschaft verloren.

Die besten Labors dieser außeruniversitären Institute liefern nicht nur international beachtete Forschungsergebnisse, sondern bieten auch eine hervorragende, individuelle Doktorandenausbildung. Es ist eine Binsenweisheit, dass forschende Lehre nur im intensiven, persönlichen Kontakt möglich ist. Amerikanische Eliteuniversitäten liefern in den führenden Fachjournalen Tag für Tag den Beweis für den Erfolg dieser Humboldt'schen Lehrmethode. An unseren Universitäten ist dieser Lehrgrundsatz im Massenbetrieb ins Wanken geraten. Seit Jahren bietet die DFG die Finanzierung von Graduiertenkollegs an in der Hoffnung, dass die Universitäten diese Form der Lehre in kleinen Gruppen generell für die Doktorandenausbildung übernehmen. Doch auch diesen Ball haben die Hochschulen nicht aufgegriffen und überlassen die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses außerhalb der DFG-Graduiertenkollegs dem individuellen Geschick und Interesse ihrer Professoren. Da ist es nur konsequent, dass die Max-Planck- Gesellschaft inzwischen ihre eigenen Graduiertenschulen eingeführt hat, an denen auch Universitäten beteiligt sind. Aber in keinem einzigen Fall liegt die Leitung eines Max-Planck-Kollegs in universitärer Hand. Qualität und Quantität dieser außeruniversitären Forschungs- und Lehrkapazitäten werden eher weiter wachsen als stagnieren. Universitäten tun daher gut daran, diese attraktiven Wissenschaftseinrichtungen so eng wie möglich durch gemeinsame Professuren und Lehr- und Forschungsprogramme an sich zu binden. Sie gewinnen dadurch an Attraktivität für die besseren Studenten, die sie hoffentlich bald selbst aussuchen können, während die Forschungsinstitute sich den Nachwuchs in ihre Labors holen können, den sie für konkurrenzfähige Forschung brauchen.

Die Zukunft von Forschung und Lehre ist daher nicht mehr ausschließlich intra muros zu suchen, sondern in einer sinnvollen Vernetzung von Hochschulen und außeruniversitären Forschunginstitutionen, z.B. durch Graduiertenkollegs und gemeinsame Forschungszentren, wie das European Neuroscience Centre, das in Göttingen gemeinsam von der medizinischen Fakultät, den Max-Planck-Instituten und dem Deutschen Primatenzentrum betrieben wird. In Forschung und Lehre werden die Universitäten wegen ihres universalen, prinzipiell für alle und sich neu entwickelnde Disziplinen offenen Vertretungsanspruchs immer eine besondere Rolle spielen. Sie sind jedoch auf dem zunehmend international und von unterschiedlichen Spielern besetzten Feld nur noch einer von mehreren Akteuren und auch nicht mehr selbstverständlich der Spielführer. Wer rückwärts schaut, verliert die Möglichkeit der Spielgestaltung.

Was die staatlichen Hochschulen in der Vergangenheit versäumten, wuchs der Wissenschaft in Deutschland erfreulicherweise in außeruniversitären Institutionen wieder zu: Spitzenforschung und exzellente forschende Lehre. Es liegt jetzt an den Hochschulen, durch enge Kooperationen diese externen Kompetenzen dem tertiären Bildungsbereich zum Nutzen aller zu erschließen.

Dr. rer. nat., Dr. hc., geb. 1935; Professor am Zoologischen Institut der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München; 1988-1993 Mitglied, 1993-1994 Vorsitzender des Wissenschaftsrates.

Anschrift: Zoologisches Institut der LMU, Luisenstr. 14, 80 333 München.
E-Mail: E-Mail Link: neuweil@zi.biologie.uni-muenchen.de

Veröffentlichungen u. a.: Neurobiologie, die Sachwalterin des evolutionären und zivilisatorischen Fortschritts, in: Gerhard Braun (Hrsg.), Neurowissenschaften, Berlin 2000; Zur Rolle der außer-universitären Forschung, in: Frankfurter Hefte, (2001) 7/8.