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Editorial | Bürgerrechte und Innere Sicherheit | bpb.de

Bürgerrechte und Innere Sicherheit Editorial Die überbelichtete Stadt Deutsche Sicherheitsstrukturen im 21. Jahrhundert Geheimdienstliche Aufklärung und Grundrechtsschutz Städte im Blickpunkt Innerer Sicherheit Europäische Strategien gegen Geldwäsche und Terror Terrorismus und die Verteidigung des Zivilen

Editorial

Hans-Georg Golz

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Benötigt Deutschland eine neue "Sicherheitsarchitektur"? Datenschützer warnen vor dem "gläsernen Bürger". Viele Bürgerinnen und Bürger scheinen in Zeiten terroristischer Bedrohung Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten in Kauf zu nehmen.

Der Terroranschlag von Madrid im März dieses Jahres hat die Diskussion über Konsequenzen aus der veränderten Sicherheitslage verschärft. Benötigt Deutschland eine neue "Sicherheitsarchitektur"? Bislang konkurrieren die föderal organisierten Verfassungsschutz- und Kriminalämter miteinander und blockieren sich nicht selten gegenseitig. Die Innenminister von Bund und Ländern haben deshalb im Juli 2004 beschlossen, eine gemeinsame Antiterrordatei des Bundesnachrichtendienstes, der Verfassungsschutzbehörden und der Polizei einzurichten.

Die Grenzen zwischen Polizei- und Geheimdienstarbeit sind bereits als Folge der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA durchlässiger geworden. Zwei Antiterrorpakete wurden verabschiedet, mit denen die Vorfeldbefugnisse der Behörden erheblich ausgeweitet wurden. Die Geheimdienste dürfen bei Anbietern von Telekommunikationsleistungen, bei Fluggesellschaften und Kreditinstituten personenbezogene Daten abfragen. Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Januar nächsten Jahres werden Abschiebungen Verdächtiger erleichtert. Bis Ende 2005 wollen die EU-Innenminister neue, biometrisch durch Fingerbilder, Netzhautscan oder Gesichtserfassung abgesicherte Ausweispapiere einführen. In den USA wird bereits jetzt von Einreisenden die Hinterlegung biometrischer Kennzeichen verlangt; Fingerabdrücke und Digitalfotos werden mit Daten mutmaßlicher Terroristen abgeglichen.

Datenschützer warnen indes vor dem "gläsernen Bürger". Der Zielkonflikt zwischen Freiheit und Innerer Sicherheit ist nicht neu. Bereits in der "bleiernen Zeit" der alten Bundesrepublik in den siebziger Jahren kam es angesichts des RAF-Terrors zu Rasterfahndungen, und das Delikt "Bildung einer terroristischen Vereinigung" wurde ins Strafgesetzbuch eingefügt. Heute verleihen Globalisierung und Digitalisierung der Debatte eine neue Qualität. Die sich rasch entwickelnde RFID-Technologie (Radio Frequency Identification) etwa eröffnet neue Möglichkeiten zur Identifizierung und Kontrolle von Verdächtigen. Die automatisierte Erfassung von Körpermerkmalen und ihre digitale Verarbeitung erlauben den raschen Zugriff auf eine Fülle von Informationen.

Viele Bürgerinnen und Bürger scheinen in Zeiten terroristischer Bedrohungsängste Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten bereitwillig in Kauf zu nehmen. In britischen Städten hat sich die Anzahl der Videoüberwachungskameras vervierfacht; nach einer EU-Studie befürworten 90 Prozent der Briten solche Kameras an öffentlichen Plätzen. Nach einer Allensbach-Erhebung vom April 2004 meinen 44 Prozent der Deutschen, dass die Sicherheitsvorkehrungen gegen Terroranschläge nicht ausreichen, und über 60 Prozent wünschen, dass die Bundeswehr im Innern Polizei- und Grenzschutzaufgaben übernimmt.

Absolute Sicherheit kann es in hoch entwickelten Gemeinwesen nicht geben. Die komplexe Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur bietet Terroristen eine Fülle von "weichen Zielen". Möglicherweise hilft gegen die terroristische Bedrohung - und gegen die verbreiteten Ohnmachtsgefühle - nur aktiver Bürgersinn: wachsame Gelassenheit, sowie das Vorleben der Werte und die Wahrnehmung der Grundrechte, gegen die islamistische und andere Terroristen zu Felde ziehen und die in einem "Gottesstaat" niemals gewährt werden würden. Dazu gehört das Selbstbewusstsein, auch Verächtern der Freiheit die Möglichkeiten nicht zu versagen, die der Rechtsstaat bietet. Denn Freiheitsbeschränkungen ohne Humanität und Legalität, die pauschale Verdächtigung von Minderheiten oder Maßnahmen innerer Militarisierung sind geeignet, die rechtsstaatliche Demokratie zu schwächen.