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Städte im Blickpunkt Innerer Sicherheit | Bürgerrechte und Innere Sicherheit | bpb.de

Bürgerrechte und Innere Sicherheit Editorial Die überbelichtete Stadt Deutsche Sicherheitsstrukturen im 21. Jahrhundert Geheimdienstliche Aufklärung und Grundrechtsschutz Städte im Blickpunkt Innerer Sicherheit Europäische Strategien gegen Geldwäsche und Terror Terrorismus und die Verteidigung des Zivilen

Städte im Blickpunkt Innerer Sicherheit

Jan Wehrheim

/ 18 Minuten zu lesen

Große Städte gelten als Orte individueller Freiheit, abweichenden Verhaltens und sozialen Wandels. In jüngster Zeit unterliegen auch deutsche Städte Tendenzen, formelle soziale Kontrolle zu intensivieren.

Einleitung

"Stadtluft macht frei!" Mit dieser Freiheit ist heutzutage nicht mehr gemeint, sich aus feudalen Abhängigkeitsverhältnissen zu lösen und Bürgerrechte zu erhalten. Heute steht im Vordergrund, durch den Umzug in eine Großstadt seine Vergangenheit hinter sich lassen zu können, an einen Ort zu ziehen, an dem einen niemand kennt, an dem man sich als Person neu in Szene setzen, neu entwerfen kann. Die Möglichkeit, in der Großstadt nur einen Ausschnitt seiner Persönlichkeit preisgeben zu können, macht die städtische Freiheit aus. Doch diese Freiheit, die sich im emphatischen Bild des für alle zugänglichen öffentlichen Raums kristallisiert, erscheint in jüngerer Zeit durch neue Formen sozialer Kontrolle gefährdet.


Ambivalente Urbanität

Größe, Dichte und Heterogenität konstituieren eine Großstadt. Sie bringen untrennbar positive und negative Seiten hervor, die gleichzeitig anziehend und abstoßend, produktiv und verängstigend wirken. Die meist negativ konnotierten Begriffe Anonymität und Abweichung charakterisieren diese Ambivalenz von Urbanität am besten: Die Großstadt befreit aus den rigiden informellen Kontrollen dörflicher Nachbarschaft. Man ist unbekannt und bleibt dies auch überwiegend, wenn man sich durch die Stadt bewegt. Die Anonymität der Großstadt ist die Voraussetzung für die Freiheit zur Abweichung. Anonymität und schwächere Kontrollen erlauben es beispielsweise, sich ausgefallener zu kleiden oder für randständige politische Positionen zu engagieren. Sie erlauben es, wenig reputierliche Orte aufsuchen zu können, seien es soziale Beratungsstellen oder Sexshops, ohne befürchten zu müssen, dass am nächsten Tag alle Welt dem Klatsch frönt. Die Großstadt ermöglicht deviantes Verhalten, ohne dass man per se Sanktionen oder Stigmatisierung fürchten muss - dies macht ihren besonderen Charakter aus.

Damit sind zugleich die Schattenseiten der Urbanität angesprochen: "Nichts ist unerträglicher als die als Promiskuität empfundene physische Nähe sozial fernstehender Personen." Die Koexistenz unterschiedlicher Individuen und heterogener sozialer und kultureller Gruppen und damit die Koexistenz unterschiedlicher Normen verlangen Anpassungsleistungen von den Individuen und permanente Aushandlungsprozesse darüber, was tolerabel ist und wo die Abweichung des einen die Individualität des anderen einschränkt oder gar gefährdet. Die Individuen müssen positive Toleranz erlernen oder aber sich mental von ihrer Umwelt abschotten, um nicht von der Vielfalt der Reize überfordert zu werden, denn "Urbanität ist nichts als die überlegende Unfähigkeit, sich über die schlechten Manieren des anderen zu ärgern". Diese beiden Integrationsmechanismen prägen die urbane Ordnung.

Die Großstadt zeichnet sich aber nicht nur durch individuelle Freiheiten aus, sie ist auch Ort sozialen Wandels. Sie macht den Kontakt mit Fremden wahrscheinlich, und es ist dieser Fremde, der "objektive" Beobachter, der eingefahrene Normen, Institutionen und Rituale hinterfragen und Wandel initiieren kann. Konkurrierende Normen, Abweichungen vom Durchschnitt, Hinterfragen des Status quo, Krise statt Routine, Vielfalt statt Homogenität sind grundlegende Bestandteile von Veränderungen und von zivilisatorischem Fortschritt.

Im Folgenden sollen zunächst verschiedene Entwicklungen auf dem Feld der Inneren Sicherheit nachgezeichnet werden, mit denen in die urbane Ordnung interveniert wird, um anschließend auf deren Hintergründe und Folgen einzugehen.

Überwachen und Ausgrenzen

Maßnahmen Innerer Sicherheit und deren Inszenierungen, wie sie derzeit nach US-amerikanischem und britischem Vorbild in deutschen Städten Einzug halten, können in vier Dimensionen beschrieben werden: rechtlich, organisatorisch, technisch und symbolisch-materiell.

Recht

Zunächst meint die Dimension Recht eine Novellierung kommunaler bzw. länderspezifischer Sicherheits- und Ordnungsgesetze oder so genannter Gefahrenabwehrverordnungen. Folge solcher Novellierungen sind neue Verbote, etwa das Trinken von Alkohol, das Urinieren in der Öffentlichkeit, das Liegen und Lagern oder das Betteln betreffend. Heute verfügen fast alle Städte über solche Regelungen, unabhängig von den tatsächlichen Problematiken. Zudem erhält die Polizei neue Eingriffsmöglichkeiten: Sie kann nicht nur an Orten, die von ihr als gefährlich definiert werden, verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen, sie kann an diesen Orten auch ohne Begründung Platzverweise gegen beliebige Personen aussprechen. Wie beim Einsatz von Videoüberwachung oder bei der Schleierfahndung zeichnet sich hier ein Paradigmenwechsel im deutschen Rechtsverständnis ab: An die Stelle der Unschuldsvermutung tritt ein pauschaler Verdacht, der lediglich im Aufenthalt an einem Ort der Stadt begründet ist.

Welche Ausmaße Platzverweise annehmen können, zeigt das Beispiel Hamburg St. Georg: Dort gab es Mitte der neunziger Jahre durchschnittlich etwa 50.000 solcher Platzverweise pro Jahr. Bei Verstößen gegen diese können längerfristige Aufenthaltsverbote folgen oder auch Ingewahrsamnahmen und Ersatzfreiheitsstrafen. Neben Platzverweisen sind der Verbringungsgewahrsam sowie generelle Betretungsverbote zu erwähnen. Oftmals summieren sich solche Maßnahmen zu einem dauerhaften Ausschluss aus dem öffentlichen Raum. In den neunziger Jahren verteilte das Bremer Ordnungsamt Stadtpläne mit eingezeichneten Verbotszonen an Asylsuchende, die verdächtigt wurden, mit illegalen Drogen zu handeln. Für einen solchen Ausschluss aus ganzen Stadtvierteln war keine Anklage und dementsprechend auch keine Verurteilung notwendig, ausreichend war eine schlichte Verdachtsäußerung einzelner Polizisten. Das neue Bremer Polizeigesetz legalisiert diese Praxis auch gegenüber deutschen Staatsangehörigen.

Eine besondere Neuerung auf der Ebene des formalen Rechts resultiert aus der Privatisierung städtischer Areale. In den Innenstädten wie an den Stadträndern schießen Passagen, Shopping Malls und Urban Entertainment Center aus dem Boden. In diesen de jure privaten Räumen gelten, wie auch in Bahnhöfen, Hausordnungen, die oft nicht nur Rennen, Betteln, das Trinken von Alkohol, Musikhören oder Spielen verbieten, sondern darüber hinaus jeden "unnötigen" Aufenthalt untersagen oder gar "angemessene" Kleidung vorschreiben. Hausverbote können die Folge von Verstößen gegen solche substrafrechtlichen Partikularnormen sein. Privatunternehmen haben dieDefinitionsmacht darüber, wer ursprünglich öffentlichen Raum wozu nutzen darf. Es entstehen lokal spezifische Normativitäten, denen keine - zumindest demokratisch legitimierten - Aushandlungsprozesse zugrunde liegen.

Platzverweise und Hausverbote schließen in Deutschland jährlich Hunderttausende, wahrscheinlich sogar Millionen temporär oder dauerhaft von sozial bedeutungsvollen Räumen aus. Ausgesprochen und durchgesetzt werden diese Maßnahmen nicht nur von der Polizei, sondern gerade in den privatisierten Räumen von kommerziellen Sicherheitsdienstleistern.

Organisation

Damit ist die zweite Dimension angesprochen: neue Organisationsformen von städtischer Sicherheit. Diese wird immer weniger informell, durch Anwohner oder Passanten der Straßen, geleistet. Sie wird zunehmend staats- oder marktförmig organisiert, also durch Polizei, Bundesgrenzschutz, kommunale Ordnungs- oder durch private Sicherheitsdienste. Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen von Sicherheitswachten in formelle Kontrollstrukturen eingebunden.

Die Befugnisse von privaten Sicherheitsdiensten sind rechtlich begrenzt. Im öffentlichen Raum gelten die so genannten Jedermannsrechte, die etwa das Festhalten von "Straftätern" gestatten. Durch ihr Auftreten und ihre Uniform suggerieren die Akteure hoheitliche Kompetenzen, was ihnen erleichtert, auch ohne das Hausrecht ihre Aufgabenbereiche zu erfüllen. Das "Fernhalten unliebsamer Personen" ist neben "Abschreckung" zur Dienstleistung Nummer eins geworden: 87,2 Prozent der Anbieter sehen dies als Haupttätigkeitsbereich an. Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der Wach- und Sicherheitsunternehmen zwischen 1992 und 2002 von 1.290 auf 2.748 gestiegen. Die Zahl der in ihnen Beschäftigen stieg laut dem Bund Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen zwischen 1993 und 2003 von 101.000 auf 170.000.

Technik

Zur Dimension Technik gehören im internationalen Kontext biometrische Zugangskontrollsysteme, der Einsatz von Satelliten sowie Formen akustischer Überwachung. Videoüberwachung ist aber die bedeutendste Neuerung auf dem Feld der Inneren Sicherheit in Städten. Zusammen mit DNA-Datenbanken, elektronischen Kundenkarten, RFID-Chips in Konsumgütern, dem Toll-Collect-System und dem Großem Lauschangriff bietet optische Überwachung ungeahnte Potenziale.

Die Anzahl der Kameras wird für das Vorreiterland Großbritannien auf bis zu vier Millionen geschätzt, für Deutschland kursiert die Zahl 500.000, obwohl diese Angaben nur schwer zu überprüfen sind, denn die überwiegende Anzahl wird in privaten Räumen eingesetzt und statistisch nicht erfasst. Überwacht werden heutzutage auch in Deutschland bereits Bahnhöfe, Einkaufszentren, öffentliche Plätze, Universitäten, Schulen, Altersheime, Tankstellen, Busse, U-Bahn-Stationen und Wohngebäude. Auch wenn noch keinesfalls von einer flächendeckenden Überwachung gesprochen werden kann, so verläuft die Verbreitung in jüngerer Zeit rasant. In größeren Bahnhöfen oder Einkaufszentren sind jeweils um die 100 Kameras im Einsatz. Neben der Quantität liegt jedoch der wesentliche Unterschied zum Orwell'schen Szenario darin, dass es eben gerade nicht den einen "Big Brother" gibt, sondern viele kleine Brüder und Schwestern. Die meisten Kameras werden nicht zentral von einem "Leviathan" kontrolliert, sondern von den Eigentümern der Räume. Es kann daher eher von einer Überwachungsgesellschaft als von einem Überwachungsstaat gesprochen werden.

Der aktuelle technische Standard von Videokameras ermöglicht es, Buchtitel auf eine Entfernung von 100 Metern lesen zu können und Personen beim Einsatz mehrerer Kameras automatisch zu verfolgen. Gesichtserkennung in Echtzeit ist in der Erprobungsphase. In Zukunft soll Computersoftware sogar Abweichungen erkennen, bevor sie eintreten, und die Programmierung muss gar nicht diskriminierend motiviert sein: Abweichung soll durch die Überwachung der Normalität auffallen. Ohne solche "algorithmische" Überwachung werden einer britischen Studie zufolge insbesondere männliche Jugendliche, Personen mit dunkler Hautfarbe, Angehörige subkultureller Gruppen und soziale Randgruppen überproportional lange und oft überwacht. Regelmäßige situative oder auch nur statistische Zusammenhänge zu strafrechtlich relevanten Handlungen lassen sich jedoch nicht konstatieren. Frauen spielen kaum eine Rolle - und wenn, dann zu zehn Prozent aus Gründen des Voyeurismus.

Zwei konkurrierende Argumentationen kennzeichnen die öffentliche Diskussion. Einerseits wird davon ausgegangen, Videoüberwachung reduziere Kriminalität, sie wirke präventiv, als eine Art positiver Ordnungsfaktor. Andererseits wird argumentiert, Videoüberwachung führe zum Verlust bürgerlicher Freiheitsrechte, da die Individuen bei Beobachtung auf deren Wahrnehmung automatisch verzichten würden; sie wirke als negativer Ordnungsfaktor. In dieser Kontroverse wird davon ausgegangen, dass die Kameras von selbst eine Wirkung entfalten. Dabei herrscht ein technologischer Determinismus vor: Die Wirkung von Videoüberwachung scheint allein in der Natur des technischen Geräts begründet. Basis dieser Annahme ist das von Foucault beschriebene Panopticon: das Modell eines Gefängnisses, dessen Architektur es den Wärtern ermöglicht, zu jeder Zeit zu sehen, was in den Zellen vorgeht, ohne dass die Insassen wissen, ob und wann sie beobachtet werden. In Analogie dazu werde der Einsatz von Videoüberwachung dazu führen, dass die Stadtbewohner und -bewohnerinnen zwar nie wissen, wann, ob und von wem er oder sie beobachtet werden, aber permanent damit rechnen müssen. Dies führe zu Verhaltensanpassung, zu Konformität.

Diese These stößt auf zweierlei Bedenken. Erstens ist es zweifelhaft, ob das Modell des Gefängnisses tatsächlich auf Großstädte übertragen werden kann, denn diese sind ja gerade das Gegenteil einer "totalen Institution", und sie werden durch Kameras auch nicht zu einer solchen. Zweitens wird durch die Annahme eines technologischen Determinismus der Einfluss sowohl der Kontrolleure als auch der Kontrollierten unterschätzt.

Zur Beurteilung des "Disziplinierungsfaktors" von Videoüberwachung bietet sich ein Blick auf Handlungen an, die als kriminogen angesehen werden. Meist wird davon ausgegangen, Videoüberwachung reduziere die Kriminalität in dem von den Kameras beobachteten Raum. Das britische Innenministerium legte 2002 die Ergebnisse einer Auswertung von 22 methodisch aufwendigen Studien zur Wirkung von Videoüberwachung in den USA und Großbritannien vor. Demnach reduzierte sich die Zahl der Diebstähle von und aus Kraftfahrzeugen um gut 40 Prozent, Taschendiebstähle nahmen aber nur um zwei bis vier Prozent ab, und auf die Häufigkeit von Gewaltdelikten gab es keinerlei Auswirkungen. Unterstellt man, dass die Definitionen von Handlungen und weitere intervenierende Variablen stabil geblieben sind, entfaltet Videoüberwachung demnach außer auf Parkplätzen kaum eine Wirkung. Aber nur ein Bruchteil der Kameras beobachtet Parkplätze, und offiziell sollen sie ja primär vor Gewalt schützen. Im Durchschnitt ist die Wirkung kostspieliger Videoüberwachung auf Kriminalität niedriger als die Wirkung einer verbesserten Straßenbeleuchtung. Die häufigen Aussagen von Politik und Polizei, Videoüberwachung sei ein effektives Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung - wobei meist mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) argumentiert wird - sind insofern nicht haltbar. Auch hinsichtlich Verlagerungseffekten dokumentiert die Forschung kaum Auswirkungen von Videoüberwachung. Es lassen sich weder positive Effekte feststellen - Kriminalität sinkt auch in den angrenzenden, nicht überwachten Räumen - noch negative, d.h., sie verlagert sich weder nennenswert räumlich noch zeitlich.

Damit stellt sich eine neue Frage: Können Kameras, wenn sie nicht einmal hinsichtlich strafrechtlich als kriminell definierten Handlungen große Wirkungen entfalten, grundsätzlich disziplinierend wirken, also Verhalten verändern? Wenn ja, dürfen sie die Bürgerrechte einschränken? Eine wesentliche, wenn auch nicht hinreichende Voraussetzung für die panoptische Wirkung von Kameras ist, dass die Adressaten dieser Machtintervention von der Existenz der Kameras wissen. Nur dann können sie sich den Normen anpassen. Die Kenntnis über die Existenz von Kameras hängt aber von deren lokaler Inszenierung ab und dürfte zudem sozial hoch selektiv sein. In Leipzig etwa wird auf die Kameras der Polizei mittels großer Schilder hingewiesen. In privatisierten Räumen werden oft sogar nur offensiv präsentierte Attrappen verwendet, d.h., es wird voll und ganz auf den disziplinierenden Effekt gesetzt. In Bremen dagegen erinnert die Kamera vor dem Hauptbahnhof eher an eine Straßenlaterne, und die Schilder sind klein und hoch angebracht. In der Atmosphäre der Reizüberflutung eines Bahnhofsplatzes kann kaum davon ausgegangen werden, dass die Passantinnen und Passanten sich der Überwachungssituation bewusst sind und so ihr Verhalten normkonform gestalten.

Die meisten Individuen nehmen Videokameras gar nicht wahr oder ignorieren sie. Reagieren werden jedoch Gruppen, die verstärkt beobachtet werden und mit Schikanen von Ordnungshütern rechnen, bzw. diejenigen, welche die anfangs beschriebenen Freiheiten einer Großstadt nutzen. Die Anonymität als Voraussetzung dieser Freiheit wird eingeschränkt; spätestens dann, wenn es möglich wird, alle Menschen namentlich zu identifizieren, wenn sie durch die Stadt gehen. Videoüberwachung ermöglicht die totale Überwachung aller, sie wirkt bislang jedoch selektiv.

Gestalt

Die vierte Dimension, welche die urbane Ordnung verändert, ist die symbolisch-materielle. Sie ist oft unspektakulär, jedoch effektiv, wenn es um Kontrolle, Ausgrenzung und soziale Spaltung in Städten geht.

Verschiedene Formen lassen sich erkennen, welche die gleichen latenten oder manifesten Funktionen aufweisen. Die erste Variante ist die Schließung von Räumen. Plätze, Parks oder Wohnquartiere sind nur noch von autorisierten Personen oder nur zu bestimmten Zeiten betretbar; Zäune oder Mauern verhindern den Zugang. Auch Änderungen in der Möblierung öffentlicher Räume gehören hierzu, etwa die inzwischen viel zitierte, "pennersichere" Bank, auf der man nicht mehr liegen und nur noch unbequem sitzen kann, oder Spitzen auf Absätzen, die ein Verweilen unterbinden. Zweitens wird Einsehbarkeit hergestellt. Sie erleichtert soziale Kontrolle und ist die Voraussetzung für den Einsatz von Videoüberwachung. Drittens ist die Variante der Ästhetisierung zu nennen. In Fußgängerzonen, Passagen und Einkaufszentren werden exklusive Materialien wie Chrom, Marmor oder Granit verwendet, die über ihre Symbolik ausgrenzend wirken. Wer nicht dem durch die Materialien suggerierten sozialen Status entspricht, wird einen solchen Ort erst gar nicht betreten. Der Sicherheitsdienst wird dann zweitrangig. Die Materialien zeichnen sich durch ihren sozialen Doppelcharakter aus, sie wirken als "soziale Filter". Während sie unerwünschte Personen abschrecken sollen, sollen sie gleichzeitig attraktiv auf erwünschte Personen, z.B. kaufkräftige Konsumenten, wirken. Sie sind wichtig für den so genannten feel-good-factor und werden zum Symbol der Spaltung der Stadt.

Mit der Ziehung von Grenzen zwischen städtischen Räumen wirkt diese Dimension wie die übrigen, mit denen Sicherheit vor allem über die Segregation von Personenkategorien konstruiert werden soll. Räumliche Trennung scheint zur Maxime Innerer Sicherheit in Städten zu werden.

Gemeinsame Wirkungen

Zur Beurteilung der Folgen für Städte sollten die einzelnen Dimensionen zusammen betrachtet werden. So lassen sich potenzielle Gefahren leichter antizipieren: Zäune zielen direkt auf Ausgrenzung, Materialien sollen als soziale Filter wirken, Platzverweise verdrängen ganz unmittelbar, Videoüberwachung soll disziplinieren und Personen latent verdrängen, neue (Partikular-)Normen kriminalisieren Handlungen und damit Personen. Zusammengenommen wirkt all dies exkludierend und ermöglicht eine umfassende Überwachung. Dabei sind es vor allem spezielle Räume in den Städten, auf die sich die aktuellen Entwicklungen konzentrieren: innerstädtische Einkaufszonen, Orte des Transits, private Einkaufszentren am Rande der Städte oder auch Wohnquartiere der gehobenen Schichten, die sich von ihrer Umgebung physisch abschotten. Wohnräumliche Segregation wird sicherheitstechnisch überhöht, selbst wenn gated communities in deutschen Städten im Unterschied zu den USA bislang noch eine Ausnahme sind.

Vor allem trifft diese Entwicklung Gruppen, die besonders auf den öffentlichen Raum angewiesen sind, weil sie über keinen (adäquaten) privaten Raum verfügen bzw. der öffentliche der primäre Ort sozialer Kontakte ist: Wohnungslose, Asylsuchende, untere Einkommensschichten, exzessive Konsumenten legaler und illegaler Drogen. Sie sind "unerwünscht", weil sie für die benannten Räume nicht finanzstark genug sind, weil sie Dritte beim Geldausgeben stören oder weil ihnen generell das Stigma "kriminell" zugeschrieben wird. Gesellschaftliche Teilhabechancen der Betroffenen werden unterminiert. Mit den Personen verschwinden auch die mit ihnen verbundenen Themen aus dem öffentlichen "Raum". Soziale Ausgrenzungsprozesse verstärken sich. Die Basis demokratischer Gesellschaften ist jedoch die Integration.

Hintergründe

Multiple Veränderungen bilden den Hintergrund, vor dem sich die beschriebenen Überwachungs- und Ausgrenzungsprozesse in Städten manifestieren. Sie lassen sich in zwei Kategorien differenzieren: politische und ökonomische Interessen sowie Dispositionen der Bevölkerung, die in strukturell bedingten Ursachen gründen und die sie empfänglich machen für interessengeleitete Veränderungen.

Interessen

1. Die politisch instrumentalisierte Dramatisierung von Kriminalität zeigt sich parteiübergreifend insbesondere in Wahlkämpfen. Inszenierungen Innerer Sicherheit sind Ausdruck einer Politik mit Symbolen, mit ihnen kann ein "Herrschaftssicherungsmehrwert" erwirtschaftet werden. Staatliche Akteure wollen eine Handlungsfähigkeit demonstrieren, die in anderen Politikbereichen nicht (mehr) vorhanden oder nicht mehr gewünscht ist.

2. Die Massenmedien tragen mit spektakulären Berichten über Kriminalitätsfälle dazu bei, das Bild einer gefährlichen Stadt zu fördern. Gewaltdarstellungen in Nachrichten und Unterhaltungsindustrie sind marktfähig. Es lässt sich dabei ein"politisch-publizistischer Verstärkerkreislauf" konstatieren.

3. Sicherheit bekommt einen warenförmigen Charakter: Unsicherheitsgefühle sind die Voraussetzungen für einen prosperierenden Markt von Türschlössern, schwarzen Sheriffs, Überwachungskameras und Versicherungen. Der privatwirtschaftliche Sektor greift bestehende Verunsicherungen auf und schürt Ängste aus ökonomischem Kalkül. Dabei werden Spaltungen vertieft: Sicherheit wird verstärkt zu einem Gut für diejenigen, die es sich leisten können.

4. Finanzprobleme der Kommunen aufgrund von Bevölkerungsrückgang, Suburbanisierung, hohen Transferleistungen und besonders aufgrund der Neustrukturierung der Gewerbe- und Körperschaftssteuer haben die Handlungsspielräume der Städte in den letzten Jahren enger werden lassen. Für soziale Projekte oder für die Straßenreinigung stehen weniger Mittel zur Verfügung, um sozialen Ausgleich zu ermöglichen oder auch nur um die viel zitierten Zeichen urbaner Unordnung wie Graffiti oder Müll zu beseitigen. Die Prioritäten der Kommunen liegen in Zeiten vermeintlichen Wettbewerbs woanders: Prestigeträchtige Projekte wie Privatuniversitäten, Musicals oder die Aufwertung städtischer "Visitenkarten" haben Vorrang.

Dispositionen und strukturelle Hintergründe

5. Der Wandel des Arbeitsmarktes und die Erosion des Wohlfahrtsstaats führen dazu, dass seit den siebziger Jahren wachsende Minderheiten die Erfahrung sozialen Abstiegs bis hin zur Ausgrenzung machen. Die zunehmende Unsicherheit von Arbeitsplätzen und individuellen Karrieren sowie der Abbau von Sozialleistungen führen zum Verlust sozialer Sicherheit. Zusammen mit Individualisierungsprozessen entsteht ein Gefühl der "ontologischen Unsicherheit". Gerade in Zeiten verschärften sozialen Wandels werden allgemeine, diffuse Unsicherheiten gewissermaßen umcodiert in Ängste vor Kriminalität.

6. Die Erosion traditioneller Milieus und die Pluralisierung von Lebensstilen erschweren es, die über Kleidung und Habitus zur Schau getragenen sozialen Rollen der anderen zu interpretieren. Stilisierte Verhaltenweisen werden abgelöst durch Inszenierungen von Individualität. Misstrauen, ja die Unterstellung krimineller Absichten gegenüber dem Fremden erscheint in dem Maße als zunehmend subjektiv "vernünftig", in dem sich die durch relative Verlässlichkeit und Erwartbarkeit in den sozialen Beziehungen gekennzeichneten traditionellen Milieus auflösen. Die verunsichernde Fremdheit wird erhöht. Gleiches gilt im Zusammenhang mit Migration.

7. Der demographische Wandel und die Schrumpfung von Städten verändern die Stadtgesellschaften. Der Anteil der über 60-Jährigen hat sich in westdeutschen Großstädten bereits zwischen 1950 und 1980 verdoppelt, und ältere Menschen sind sensibler für Verunsicherungen. Der Bevölkerungsrückgang vor allem in ostdeutschen Städten verringert zudem in vielen Stadtteilen die Intensität informeller sozialer Kontrolle.

8. Symbolische Verletzungen der öffentlichen Ordnung wie Verunreinigungen oder Vandalismus können als Signale einer Lockerung der Selbstkontrollen einer zivilisierten, urbanen Lebensweise interpretiert werden. Entsprechend dem "Thomas-Theorem" wird, wenn Individuen eine Situation als bedrohlich interpretieren, diese tatsächlich bedrohlich, unabhängig von ihren "objektiven" Qualitäten.

9. In den Großstädten entwickeln sich drei Inselsysteme. Auf der untersten Ebene finden sich dieortsgebundenen Armutsmilieus, darüber die Arbeits-, Freizeit- und Wohnorte der Lebensstilgruppen der Mittelschicht, darüber das Milieu international orientierter, hoch qualifizierter Arbeitskräfte. Diese Milieus überlagern sich und spiegeln gleichzeitig die auseinander gehende Schere zwischen Arm und Reich. Es entsteht eine Vielzahl unerwünschter Nachbarschaften, deren Grenzen kontrolliert werden sollen. Solche Kontrolle wird als umso dringlicher empfunden, je tiefer die sozialen Spaltungen reichen.

10. Das Leben in der Stadt ist prinzipiell verunsichernd. Der Kontakt mit sozial, kulturell und/oder biographisch Fremden ist nicht nur reizvoll und produktiv, er setzt auch Ängste frei. Sich im öffentlichen Raum zu bewegen bedeutet prinzipiell einen Verlust an Kontrolle und grundsätzliche Unsicherheit darüber, welche Wege und Absichten die anderen verfolgen. Es besteht eine Diskrepanz zwischen dem, was man eigentlich wissen müsste, um eine Situation im öffentlichen Raum kontrollieren zu können, und dem, was man tatsächlich weiß.

Terrorismus und wachsende Kriminalität werden regelmäßig als weitere Ursachen diskutiert bzw. die Notwendigkeit, Überwachung auszuweiten, wird damit begründet. Beides ist zu problematisieren. Die Anschläge vom September 2001 verdeutlichten auf drastische Weise, dass Maßnahmen wie die Videoüberwachung entsprechende Taten nicht verhindern. Wichtiger ist: Die oben beschriebenen Entwicklungen begannen bereits weit vor diesen Ereignissen. Der Terrorismusdiskurs führt jedoch dazu, dass die Überwachungsmaßnahmen weiter intensiviert werden. Als terroristisch bezeichnete Handlungen dienen vor allem als Legitimation für das staatliche Handlungsfeld Innere Sicherheit. "Bedauerliche Verhältnisse schaffen günstige Gelegenheiten", schreibt Edelmann, und dies gilt auch für Terrorismus.

Aber auch die Annahme, neue Kontrollformen seien Reaktionen auf "normale" Kriminalität, erscheint fragwürdig. So besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen "objektiver" Kriminalitätsbelastung und "subjektiver" Kriminalitätsfurcht. Die Wahrnehmung von Kriminalität, Strafbedürfnisse in der Bevölkerung und die Sanktionspraxis der Gerichte korrelieren mit politischen Kampagnen und der medialen Präsenz entsprechender Themen, und sie beeinflussen sich gegenseitig. Auch fühlen sich Individuen nicht zwangsläufig durch mehr Mauern oder mehr Kameras sicherer, denn diese erinnern permanent an vermeintliche Gefahren. Zudem sind signifikante Zusammenhänge zwischen Kontrollmaßnahmen und der Entdeckungswahrscheinlichkeit einerseits und der Zu- bzw. Abnahme von sanktionswürdigen Handlungen andererseits zweifelhaft, wie am Beispiel der Videoüberwachung verdeutlicht wurde.

Ausblick

Die Überwachung von Städten hat vielfältige, teilweise nur schwer greif- und veränderbare Hintergründe. Die Gefahren überschießender Kontrollen sind leicht zu überschauen: Umfängliche Datenbestände über Bürgerinnen und Bürger sind die Voraussetzung, Daten missbrauchen zu können. Räumliche Ausgrenzungsprozesse verschärfen die soziale Exklusion. Integration ist aber gerade die Voraussetzung für eine zivilisierte, tolerante Umgangsweise. Mit der sozialen und kulturellen Homogenisierung einzelner Räume als Folge von sicherheitstechnisch überhöhter Segregation wird die Möglichkeit unterminiert, in der Großstadt Toleranz und zivilisierten Umgang mit Differenz täglich zu erlernen. Potenziale sozialen Fortschritts werden nicht genutzt.

Urbanität ist eine Errungenschaft, aber auch eine Zumutung. Diese Zumutung müssen Individuen und Gesellschaft aushalten, soll ihr befreiendes Moment erhalten bleiben und das Ideal von Großstadt als Ort der Emanzipation, der positiven Individualisierung und der durchgesetzten Demokratie jemals verwirklicht werden. Politik und Ökonomie müssten die Voraussetzungen dafür erhalten bzw. schaffen. Die Logik dieser Systeme scheint dies jedoch zunehmend zu verhindern.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Pierre Bourdieu, Ortseffekte, in: Albrecht Göschel/Volker Kirchberg (Hrsg.), Kultur in der Stadt, Opladen 1998, S. 24.

  2. So Stendhal (1783 - 1842), zit. nach Walter Siebel, Wesen und Zukunft der europäischen Stadt, in: DISP, 141 (2000) 2, S. 28 - 34, hier: S. 32.

  3. Vgl. zum Folgenden Jan Wehrheim, Die überwachte Stadt. Sicherheit, Segregation und Ausgrenzung, Opladen 2002.

  4. Vgl. Hubert Beste, Policing the Poor - Profitorientierte Sicherheitsdienste als neue Kontrollunternehmer, in: Christoph Gusy (Hrsg.), Privatisierung von Staatsaufgaben, Baden-Baden 1998, S. 180 - 214, hier: S. 195.

  5. Vgl. www.bdws.de/main.html (6.9.2004). Allerdings muss die Zunahme nicht so stark ausgefallen sein, wie es die Zahlen suggerieren. Werkschutz und Zechengendarme gab es schon seit der Industrialisierung. Outsourcing-Prozesse könnten dazu geführt haben, dass diese Beschäftigten nicht mehr bei den Betrieben angestellt sind, sondern ausgelagert und so statistisch registriert wurden.

  6. Vgl. Fritz Sack/Detlef Nogala/Michael Lindenberg, Social Control Technologies (unveröff. DFG-Forschungsbericht), Hamburg 1997.

  7. RFID = radio frequency identification.

  8. Videoüberwachung zur Kriminalitätskontrolle durch die Polizei wird in Deutschland bislang in 20 Städten eingesetzt - ohne Anspruch auf Vollständigkeit: in Bremen, Leipzig, Flensburg, Westerland/Sylt, Dresden, Bernau, Fulda, Hofheim/Taunus, Frankfurt/M., Bielefeld, Regensburg, Stuttgart, Erkner, Potsdam, Dessau, Mannheim, Rathenow, Halle, Magdeburg und in München. Meist sind nur zwei oder drei Kameras installiert.

  9. Vgl. Clive Norris/Garry Armstrong, The maximum surveillance society. The rise of CCTV, Oxford-New York 1999.

  10. Vgl. Michel Foucault, Überwachen und Strafen, Frankfurt/M. 1989.

  11. Erving Goffman, Asyle, Frankfurt/M. 1972.

  12. Vgl. Brandon C. Welsh/David P. Farrington, Crime prevention effects of closed circuit television: a systematic review, London 2002.

  13. Vgl. David P. Farrington/Brandon C. Welsh, Effects of improved street lightning on crime: a systematic review, London 2002.

  14. Vgl. Walter Siebel/Jan Wehrheim, Sicherheit und urbaneÖffentlichkeit, in: Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften, 42 (2003) 1, S. 11 - 30, sowie David Garland, Die Kultur der "High Crime Societies", in: Dietrich Oberwittler/Susanne Karstedt (Hrsg.), Soziologie der Kriminalität (Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Sonderheft 43), Wiesbaden 2003.

  15. Vgl. Helge Peters, Kühler Umgang oder Dramatisierung?, in: Arno Pilgram/Cornelius Prittwitz (Hrsg.), Kriminologie als Akteurin und Kritikerin gesellschaftlicher Entwicklung (Jahrbuch Rechts- und Kriminalsoziologie), Baden-Baden 2004 (i.E.).

  16. Vgl. Sebastian Scheerer, Der politisch-publizistische Verstärkerkreislauf, in: Kriminologisches Journal, 10 (1978) 3, S. 223 - 227.

  17. Vgl. Anthony Giddens, Konsequenzen der Moderne, Frankfurt/M. 1995.

  18. Roland Hitzler, Bedrohungen und Bewältigungen, in: ders./Helge Peters (Hrsg.), Inszenierung: Innere Sicherheit. Daten und Diskurse, Opladen 1998, S. 204.

  19. Vgl. Zygmunt Bauman, Flaneure, Spieler und Touristen, Hamburg 1997.

  20. Vgl. Sebastian Scheerer, Einige definitionstheoretische Aspekte des "Terrorismus", in: Birgit Menzel/Kerstin Ratzke (Hrsg.), Grenzenlose Konstruktivität?, Opladen 2003, S. 85 - 98, zum Wandel des Begriffs.

  21. Murray Edelmann, Erzeugung und Verwendung sozialer Probleme, in: Journal für Sozialforschung, 28 (1988) 2, S.175-192, hier: S.177.

  22. Fraglich ist schon, inwieweit Kriminalität und damit ihre Zu- oder Abnahme überhaupt gemessen werden kann. So variieren Etikettierungsprozesse, in denen Handlungen als normativ unangemessen und als kriminell gedeutet werden, mit ihrem sozialen Kontext und mit der Zeit. Auch ist zu berücksichtigen, dass die PKS in erster Linie "ein Tätigkeitsnachweis polizeilicher Kriminalitätskontrolle" (vgl. Bundesministerium des Innern/Bundesministerium der Justiz, Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 312) ist und dass sie darüber hinaus vor allem die Entwicklung des Anzeigeverhaltens widerspiegelt. Zuschreibungsprozesse von Akteuren sozialer Kontrolle könne auch in Dunkelfeldstudien nicht gemessen werden.

  23. Vgl. Katherine Beckett, Making Crime Pay: Law and Order in Contemporary American Politics, New York 1997, sowie Christian Pfeiffer/Michael Windzio/Matthias Kleimann, Die Medien, das Böse und wir. Zu den Auswirkungen der Mediennutzung auf Kriminalitätswahrnehmung, Strafbedürfnisse und Kriminalpolitik, unveröff. Ms., 2004.

Dr. rer. pol., geb. 1967; wissenschaftlicher Mitarbeiter im DFG-Projekt "Kontrolle und öffentlicher Raum" an der Universität Oldenburg; geschäftsführender Redakteur des Kriminologischen Journals, Weinheim.
Anschrift: Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Fakultät IV, Institut für Soziologie, AG Stadtforschung, 26111 Oldenburg.
E-Mail: E-Mail Link: jan.wehrheim@uni-oldenburg.de

Veröffentlichungen u.a.: Die überwachte Stadt. Sicherheit, Segregation und Ausgrenzung, Opladen 2002; (zus. mit Walter Siebel) Öffentlichkeit und Privatheit in der überwachten Stadt, in: DISP, 153 (2003); (zus. mit Henning Schmidt-Semisch) Exkludierende Toleranz, in: Bernd Dollinger/Wolfgang Schneider (Hrsg.), Sucht als Prozess, Berlin (i.E.).