Die politischen Systeme der EU-Beitrittsländer im Vergleich
Stark ausgebaute Verfassungsgerichtsbarkeit
Dem Schutz der Verfassung dient eine stark ausgebaute Verfassungsgerichtsbarkeit. Entsprechend dem "österreichischen Modell" von 1920 wurden in allen osteuropäischen Ländern mit Ausnahme Estlands[9] spezielle Verfassungsgerichte eingerichtet, die insbesondere für die Kontrolle der Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zuständig sind. Neben dem österreichischen Verfassungsgericht diente häufig die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit als Vorbild.
Insgesamt gesehen sind die Kompetenzen der Verfassungsgerichte stärker ausgebaut als in Westeuropa. In allen Ländern wurden die konkrete Normenkontrolle auf Veranlassung eines Gerichts wie auch die abstrakte Normenkontrolle von Gesetzen und untergesetzlichen Rechtsnormen eingeführt.[10] In Rumänien ist die abstrakte Normenkontrolle allerdings in Anknüpfung an das "französische Modell" nur präventiv - also vor Verkündung eines Gesetzes - möglich.[11] In allen Beitrittsländern kann die Initiative für die abstrakte Normenkontrolle auch von einer parlamentarischen Minderheit eingeleitet werden und ist somit als Oppositionsinstrument nutzbar. Von dieser Möglichkeit wurde unterschiedlich Gebrauch gemacht, doch kann sich eine solche Regelung auch präventiv auswirken.[12] Etwa zwei Drittel der osteuropäischen Länder haben nach deutschem und österreichischem Vorbild die individuelle Verfassungsbeschwerde eingeführt, so Tschechien, die Slowakei, Slowenien, Polen (seit 1997), Lettland (seit 2001) und - mit erheblichen verfahrensmäßigen Einschränkungen - Ungarn.[13]
Insgesamt gesehen spielten die Verfassungsgerichte eine wichtige Rolle auf dem Wege der rechtsstaatlichen und demokratischen Konsolidierung. Ihre Entscheidungen hatten oft erhebliche politische Bedeutung und waren nicht selten umstritten. Die Beschlüsse der Verfassungsgerichte wurden in der Regel von den Institutionen respektiert, und die Verfassungsgerichte konnten - jedenfalls in den Beitrittsländern - weit gehend ihre Unabhängigkeit bewahren.