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Ost-West-Migration nach Deutschland im Kontext der EU-Erweiterung | Weg und Bilanz der Transformation in osteuropäischen Staaten | bpb.de

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Ost-West-Migration nach Deutschland im Kontext der EU-Erweiterung

Barbara Dietz

/ 16 Minuten zu lesen

Deutschland ist das wichtigste Zielland für Migranten und Migrantinnen aus Osteuropa. Die EU-Erweiterung wird früher oder später auch zur Aufhebung aller Migrationsbarrieren führen.

Einleitung

Die Erweiterung der Europäischen Union wird nicht nur zu freien Kapital- und Handelsbewegungen zwischen den west- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten führen, sondern früher oder später auch zur Aufhebung aller Migrationsbarrieren. Dies wird es osteuropäischen Bürgerinnen und Bürgern erlauben, sich unbeschränkt in den anderen Staaten der EU niederzulassen. Obwohl westliche Politiker seit Jahrzehnten Reisefreiheit für Osteuropäer einfordern, sehen sie die Realisierung dieses Persönlichkeitsrechtes nun mit Besorgnis. Die großen Einkommensdifferenzen zwischen West und Ost, die wachsende Arbeitslosigkeit in den Transformationsländern und die dort immer wieder aufflammenden politischen und ethnischen Konflikte konfrontieren Westeuropa, vor allem Deutschland, mit einem beachtlichen Migrationspotential.

Tatsächlich entwickelte die Ost-West-Wanderung mit der politischen Transformation in Osteuropa Ende der achtziger Jahre eine neue Dynamik.Seit diesem Zeitpunkt stieg die Migration aus Osteuropa in den Westen deutlich an. Das mit Abstand wichtigste Zielland ist Deutschland, das, ohne die Rückwanderung von Aussiedlern einzurechnen, etwa 60 Prozent aller Ost-West-Migranten aufnahm. Dies mag überraschen, setzt sich die deutsche Politik doch nachdrücklich für eine weitgehende Begrenzung der Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten ein. Vor dem Hintergrund politischer Entscheidungsprozesse und der geltenden Zuwanderungsbestimmungen lässt sich aber die dominante Position Deutschlands im Kontext der Ost-West-Wanderungen unschwer nachvollziehen.

Dieser Aufsatz untersucht den Hintergrund und die Entwicklung der Ost-West-Wanderung nach Deutschland seit dem Ende der achtziger Jahre.

Wer konnte bisher kommen?

Während die osteuropäischen Staaten seit dem Ende der achtziger Jahre die Ausreise ihrer Bürger schrittweise großzügiger gestalten, versucht die Bundesrepublik, die neue Ost-West-Wanderung zunehmend einzuschränken. Dabei können Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten ohnehin nur im Rahmen vergleichsweise eng gesteckter Aufnahmebedingungen nach Deutschland kommen. Differenziert nach dem Rechtsstatus sind dies Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber sowie Arbeitsmigranten und deren Familienangehörige.

Bis zum Beginn der neunziger Jahre waren Aussiedler- und Asylmigrationen von herausragender Bedeutung für das Ost-West-Wanderungsgeschehen. Dagegen nahmen legale Arbeitsmigrationen einen vergleichsweise geringen Raum ein. Sie wurden seit der politischen Transformation in Osteuropa auf der Basis bilateraler Abkommen reguliert und in den meisten Fällen auf eine kurzfristige Erwerbstätigkeit begrenzt.

Das Recht auf Rückkehr: die Aufnahme von Aussiedlern

Die Aufnahme von Aussiedlern basiert auf einer grundgesetzlichen Garantie (GG Artikel 116), die Angehörigen der deutschen Minderheit in Osteuropa und der (vormaligen) Sowjetunion das Recht auf Zuwanderung und Einbürgerung in Deutschland einräumt. Obschon Aussiedler seit Beginn der fünfziger Jahre nach Deutschland kommen, wurde diese Gruppe erst mit der Transformation in Osteuropa migrationspolitisch relevant.

Infolge einer deutlich gestiegenen Immigration von Aussiedlern aus Polen und Rumänien zu Beginn der neunziger Jahre befürchtete die deutsche Regierung eine nicht mehr kontrollierbare Zuwanderung bei gleichzeitig ernsthaften Problemen der Integration dieser Gruppe in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Als Folge davon wurden verschiedene gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, die zum Ziel hatten, die Aussiedlermigration zu regulieren und zu begrenzen. Die wichtigste Gesetzesmaßnahme bestand im Beschluss des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes (1993), das sowohl ein jährliches Zuwanderungskontingent festlegte als auch die Immigration von Aussiedlern aus Polen und Rumänien nur noch unter der Voraussetzung zuließ, dass diese nachweislich aufgrund ihrer deutschen Herkunft diskriminiert worden waren. Da in den neunziger Jahren so gut wie keine ethnische Diskriminierung Deutscher in Polen und Rumänien mehr zu belegen ist, kam die Aussiedlerzuwanderung aus diesen Ländern seit dem Jahr 1993 nahezu zum Erliegen.

Humanitäre Rechte: die Asylwanderung

Der politische Umbruch in Osteuropa und die damit einhergehenden ökonomischen und politischen Krisensituationen ließen die Asylwanderung aus osteuropäischen Staaten nach Deutschland zu Beginn der neunziger Jahre deutlich ansteigen. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass das Asylrecht für die meisten Migranten aus osteuropäischen Ländern die einzige Möglichkeit war, nach Deutschland zu kommen.

Die starke Zunahme von Asylbewerbern in Deutschland führte zu einer heftigen Debatte über die erwarteten Konsequenzen dieser Immigration. Kritiker der Asylgesetzgebung argumentierten in erster Linie mit den hohen sozialen und ökonomischen Lasten dieser Wanderungen. Trotz gewichtiger humanitärer Gegenargumente wurde das Asylgesetz grundlegend geändert. Die Neufassung trat am 1. Juli 1993 in Kraft. Das neue Asylgesetz erschwert die Zuerkennung von politischem Asyl deutlich, und es schließt Personen, die aus so genannten sicheren Staaten kommen, vollkommen vom Asylverfahren aus. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle hier betrachteten osteuropäischen Länder "sichere Staaten" sind, gibt es so gut wie keine Asylwanderung aus diesen Gebieten mehr. Es ist zu erwarten, dass sich nach der Erweiterung der EU die Asylproblematik an den neuen Grenzen nach Osten wiederholen wird.

Das Recht auf Arbeit: bilaterale Verträge zur Arbeitskräftemigration

Aus deutscher Sicht ließ sich mit dem Fall des Eisernen Vorhangs eine Ost-West-Arbeitskräftemigration nicht mehr ausschließen. Um diese Bewegungen zu kontrollieren, schloss die deutsche Regierung mit einer Reihe von osteuropäischen Staaten bilaterale Verträge zur Arbeitskräftemigration ab. Im Rahmen dieser Abkommen wurden für osteuropäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedene Zuwanderungsoptionen im Bereich der Saison-, Werkvertrags-, Gast- und Grenzarbeit geschaffen.

Saisonarbeitnehmer dürfen für maximal drei Monate im Jahr eine Tätigkeit in Deutschland annehmen, wenn keine deutschen oder ihnen gleichgestellten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Saisonarbeiter müssen dieselbe Entlohnung wie vergleichbare deutsche Arbeiter erhalten, und ihre Tätigkeit ist den deutschen Standards entsprechend sozialversicherungspflichtig. Ihre Beschäftigung ist auf die Land- und Forstwirtschaft, das Hotel- und Gaststättengewerbe, auf Obst- und Gemüseanbau sowie auf die Arbeit in Sägewerken begrenzt.

Werkvertragsarbeitnehmer sind Beschäftigte osteuropäischer Firmen (Subunternehmen), die mit deutschen Firmen kooperieren. Werkvertragsarbeitnehmer können maximal für zwei Jahre in Deutschland arbeiten. Ihre Zahl ist jährlich undin Bezug auf das Herkunftsland begrenzt. Diese Beschäftigten sind nicht in Deutschland, sondern weiterhin in ihren Herkunftsländern, entsprechend den dort herrschenden Vorschriften, sozialversicherungspflichtig. Ihre Entlohnung muss dem deutschen Niveau entsprechen. Die Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern konzentriert sich hauptsächlich auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie auf Montagetätigkeiten.

Gastarbeitnehmer sind ausländische Fachkräfte, die in Deutschland ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse erweitern wollen. Sie können hier für maximal 18 Monate eine Beschäftigung aufnehmen. Die Zahl der Gastarbeitnehmer ist kontingentiert, wobei die Zulassungsbescheinigungen unabhängig von der Arbeitsmarktlage erteilt werden. Nahezu die Hälfte der Gastarbeitnehmer war im Jahr 1997 im Hotel- und Gaststättengewerbe beschäftigt.

Grenzarbeitnehmer können in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn sie täglich in ihr Herkunftsland zurückkehren oder höchstens zwei Tage pro Woche (zu gleichen Arbeitsbedingungen wie deutsche Erwerbstätige) arbeiten.

Mit den Abkommen zur Arbeitskräftemigration war von deutscher Seite eine Reihe von politischen und ökonomischen Zielen verbunden. Zunächst sollte die wirtschaftliche Situation der Herkunftsländer über die (kurzfristige) Erwerbstätigkeit heimischer Arbeitskräfte in Deutschland verbessert werden. Weiterhin war angestrebt, den Migrationsdruck auf Deutschland zu verringern, langfristige bzw. dauerhafte Zuwanderung zu vermeiden und illegale Arbeitsmigration zu verhindern. Osteuropäische Arbeitsmigranten sollten zudem dazu beitragen, die Nachfrage nach saisonalen Arbeitskräften und bestimmten Beschäftigungsgruppen in Deutschland zu befriedigen.

Wer ist gekommen?

Aus ökonomischer Sicht wäre zu vermuten, dass die jüngsten Ost-West-Wanderungen vor allem durch die großen Einkommens- und Wohlfahrtsunterschiede zwischen Deutschland und den osteuropäischen Staaten bedingt waren. Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Einkommensdifferenzen in den neunziger Jahren ist es umso erstaunlicher, dass die Ost-West-Nettomigration nach Deutschland zwischen 1989 und 1993 drastisch zurückging. Während der Wanderungssaldo im Jahre 1989 über 400 000 Personen auswies, verließen im Jahre 1993 um 48 000 Personen mehr das Land, als zugewandert waren.

Diese Bewegung lässt sich allein durch die Restriktionen der Aufnahmebestimmungen in Deutschland erklären. Festzuhalten ist, dass die Aussiedlerzuwanderung von Beginn der neunziger Jahre an zunehmend begrenzt und mit der Einführung des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes im Jahre 1993 für Personen aus Polen und Rumänien nahezu beendet wurde. Im Asylbereich markiert das Jahr 1993 die Änderung der Asylgesetzgebung, die eine Zuwanderung aus Osteuropa künftig ausschloss. Arbeitsmigrationen waren ohnehin nur in begrenzten Kontingenten zugelassen. Zwischen 1989 und 2002 umfasste die Nettomigration aus Osteuropa 1,23 Millionen Personen, 60 Prozent davon waren Aussiedler (vgl. Abbildung 1: s. PDF-Version). Allerdings zeigt der Migrationssaldo nur ein eingeschränktes Bild der Ost-West-Wanderungen. Während bei anerkannten Aussiedlern so gut wie keine Rückwanderung zu beobachten war, charakterisierten hohe Zu- und Abwanderungen die Migration von Osteuropäern (vgl. Abbildung 2: s. PDF-Version).

Insgesamt kamen zwischen 1989 und 2002 2,72 Millionen osteuropäische Staatsbürger (Aussiedler werden hier nicht berücksichtigt) nach Deutschland, von denen 2,18 Millionen das Land wieder verließen. Damit war die Bruttozuwanderung mehr als fünfmal so hoch wie die Nettowanderung, was typisch für kurzfristige, aber auch für Pendelmigrationen ist.

Aussiedler und Asylbewerber: Hintergrund und Herkunftsländer

Mit Blick auf die hier untersuchten Länder kamen Aussiedler im Wesentlichen aus Polen und Rumänien: Zwischen 1988 und 1992 verließen ca. 583 000 Aussiedler Polen, 195 000 emigrierten aus Rumänien. Damit reduzierte sich die deutsche Minderheit in diesen Staaten innerhalb kürzester Zeit. Während die Asylmigration aus Polen, der vormaligen Tschechoslowakei und Ungarn in den neunziger Jahren unbedeutend war, nahm sie aus Rumänien und Bulgarien erst im Jahre 1991 ihren Anfang (vgl. Abbildung 3: s. PDF-Version).

In Bulgarien trugen vor allem die politische Instabilität und die krisenhafte ökonomische Entwicklung zur Asylwanderung bei. Diese Motive waren auch für die Asylwanderung aus Rumänien von grundlegender Bedeutung. Hinzu traten ethnische Migrationsgründe, die vor allem von der in Rumänien diskriminierten Gruppe der Roma vorgetragen wurden.

Bereits vor der Veränderung des Asylrechtes lag die Anerkennungsquote der osteuropäischen Asylbewerber, die in den späten achtziger und frühen neunziger Jahren nach Deutschland gekommen waren, unter einem Prozent. Vor diesem Hintergrund führten bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Bulgarien sowie Rumänien bereits vor der fundamentalen Änderung des Asylrechtes im Jahre 1993 zur erzwungenen Rückkehr von abgewiesenen Asylbewerbern. Die Asylwanderung, die zu Beginn der neunziger Jahre einen wesentlichen Anteil an Ost-West-Migrationen nach Deutschland gehabt hatte, wurde mit der Einführung des Asylkompromisses im Jahre 1993 nahezu bedeutungslos.

Die Dynamik der Roma-Migration weist allerdings darauf hin, dass die Rechtsstellung ethnischer Minderheiten in einer erweiterten EU von großer Bedeutung ist. Die Diskriminierung ethnischer Minderheiten könnte zu einer erheblichen - wenn auch nicht unbedingt rechtlich gesicherten - innereuropäischen Migration führen.

Arbeitsmigration: Herkunftsländer und sozialer Hintergrund

Seit Beginn der neuen Arbeitsmigrationen aus osteuropäischen Staaten spielt die Beschäftigung von Saisonarbeitern - bezogen auf die nachgefragte Personenzahl - die größte Rolle. Auch stieg die Zahl der beschäftigten Saisonarbeiter im letzten Jahrzehnt um beinahe das Doppelte an, während die Zuwanderung von Werkvertrag- und Gastarbeitnehmern nahezu konstant blieb.

Ebenso wie bei Asylmigrationen fallen auch bei den Ost-West-Arbeitswanderungen deutliche Unterschiede im Hinblick auf die Entsendeländer auf. Während Polen das mit Abstand wichtigste Herkunftsland der osteuropäischen Arbeitsmigrationen ist, haben Rumänien, Tschechien, die Slowakei und Ungarn nur eine vergleichsweise geringe Bedeutung. Bulgarien wiederum spielt im Spektrum der osteuropäischen Arbeitskräftewanderung so gut wie gar keine Rolle.

Für diese Entwicklung sind wirtschaftliche, aber auch länderspezifische und migrationspolitische Faktoren verantwortlich. Aufgrund der Differenzen des Lohnes und Lebensstandards ist Deutschland zwar generell ein attraktives Zuwanderungsland für osteuropäische Arbeitskräfte, die Tradition der Arbeitsmigration ist jedoch in den jeweiligen Herkunftsländern unterschiedlich stark ausgeprägt. Zwischen Polen und westeuropäischen Staaten, vor allem Deutschland, bestehen seit Jahrzehnten stärkere Migrationsbeziehungen als beispielsweise zwischen Rumänien, Ungarn, Bulgarien und der Bundesrepublik.

Die von deutscher Seite aus stark reglementierte neue Arbeitskräftemigration aus Osteuropa erforderte zudem bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise Firmenkooperationen im Falle von Werkvertragsarbeitnehmern, die nicht in allen osteuropäischen Staaten in gleicher Weise gegeben sind. Weiterhin entwickelten sich im Verlauf der Ost-West-Wanderungen zwischen Deutschland und Polen vielschichtige Migrationsnetzwerke, die weitere Migrationen begünstigten. Während sich zwischen Rumänien sowie Ungarn und Deutschland langsam Migrationsnetzwerke herausbildeten, existieren sie im Falle von Bulgarien erst in Ansätzen.

Wie bei zahlreichen beginnenden internationalen Arbeitskräftewanderungen handelte es sich bei den osteuropäischen Arbeitsmigranten um eine im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung junge Population. Zudem ist die Ausbildung der osteuropäischen Arbeitnehmer auffallend hoch. Werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte betrachtet, dann lag das Ausbildungsniveau der osteuropäischen Arbeitnehmer deutlich über dem der anderen ausländischen Beschäftigten in Deutschland. Allerdings arbeiteten die Arbeitskräfte aus Osteuropa in den meisten Fällen nicht ihrer Qualifikation entsprechend.

Die Beschäftigung der osteuropäischen Arbeitnehmer konzentriert sich in Deutschland gesetzesbedingt auf solche Wirtschaftssektoren, in denen der Ausländeranteil hoch ist: private Haushalte, das Baugewerbe sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe. Eine Ausnahme stellt die Landwirtschaft dar, in der die meisten Saisonarbeitnehmer beschäftigt sind. In Bezug auf die regionale Verteilung haben Arbeitsmigranten aus Osteuropa überwiegend in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und in den industriellen Zentren Nordrhein-Westfalens eine Beschäftigung gefunden. Die Zahl der osteuropäischen Arbeitsmigranten in den neuen Ländern ist ungeachtet der geographischen Nähe zu den Sendeländern nur unterdurchschnittlich.

Was geschieht nach der EU-Erweiterung?

Die Erweiterung der Europäischen Union wird am 1. Mai 2004 vollzogen und die Aufnahme von zehn neuen Mitgliedern zur Folge haben. Bezüglich der Freizügigkeit ist jedoch - bis auf Malta und Zypern - eine Übergangsregelung vorgesehen, die fünf, höchstens aber sieben Jahre lang eine Zuwanderungsbegrenzung nach den bisher geltenden nationalen Bestimmungen erlaubt.

Damit kommt die freie Wanderung osteuropäischer Arbeitskräfte erst im Jahre 2009 oder aber 2011 auf Deutschland zu. Dessen ungeachtet wird bereits seit Jahren darüber diskutiert, welche Wanderungen nach diesem Zeitpunkt zu erwarten sind. Aus der bislang stark reglementierten Ost-West-Wanderung lassen sich jedoch so gut wie keine Richtwerte für Migrationen bei Freizügigkeit ableiten.

Was sind die Hintergründe der zu erwartenden Ost-West-Migrationsbewegungen, und welche Motive liegen ihnen zugrunde? Eine Einschätzung dieser Fragen dürfte mit Rückgriff auf migrationstheoretische Überlegungen dazu beitragen, das künftige Wanderungspotential zu beurteilen. Ein in der ökonomischen Theorie traditionell vorgetragenes Argument für das Entstehen von Migrationsbewegungen sind Lohndifferenzen zwischen verschiedenen Regionen oder Ländern. Es wird davon ausgegangen, dass regionale Lohndifferenzen eine Wanderung von Arbeitskräften hervorrufen, die unter idealtypischen Bedingungen solange anhält, bis die Unterschiede ausgeglichen sind. Bei Berücksichtigung von relativen Arbeitslosigkeitswahrscheinlichkeiten sind es die erwarteten Lohnunterschiede, die zu Wanderungen führen.

Aus individueller Sicht hängt die Migrationsentscheidung davon ab, ob die erwarteten Erträge auf das individuelle Humankapital abzüglich der Migrationskosten (Reise-, Informations- und psychische Kosten) im potentiellen Zuwanderungsland größer sind als im Herkunftsland. Die individuelle Ausstattung mit Humankapital (z.B. Bildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse) erklärt in diesem Zusammenhang, warum bestimmte Personen unter bestimmten Ausgangsbedingungen ihr Herkunftsland verlassen, andere aber bleiben.

Während sich ökonomische Migrationstheorien in erster Linie auf den wirtschaftlichen Kontext von Wanderungen beziehen, zeigen soziologische Ansätze, dass ethnische und/oder politische Diskriminierung, kriegerische Konflikte, aber auch die Migrationspolitik der Sende- und Aufnahmeländer auslösende und verstärkende Faktoren internationaler Wanderungen sein können.

Weiterhin wird zur Erklärung anhaltender Wanderungsbewegungen auf die Theorie der Migrationsnetzwerke zurückgegriffen. Diese argumentiert, dass Migrationen aus verschiedensten Gründen beginnen können, z.B. aufgrund von ethnischen Diskriminierungen, von ökonomischen Motiven, von Vertreibungsprozessen oder einer Kombination aus mehreren dieser Ursachen. Wenn Wanderungsbewegungen aber eine gewisse Bedeutung erlangt haben, können sie eine eigene Dynamik entfalten und sich unabhängig von den ursprünglich auslösenden Faktoren entwickeln. Im Verlauf der Zeit entstehen Migrationsnetzwerke, die Kosten und Risiken der Wanderung senken und damit weitere Wanderungen wahrscheinlich machen.

Damit identifizieren die vorgestellten theoretischen Ansätze, die sich trotz unterschiedlicher Ausgangspositionen vielfach ergänzen, eine Reihe von Faktoren, die für künftige Ost-West-Wanderungen von hoher Bedeutung sein werden. Dies sind die tatsächlichen oder die erwarteten Lohndifferenzen, die Kosten der Migration, das Humankapital der potentiellen Migranten, die politische und ethnische Situation im Herkunftsland und die Herausbildung von Migrationsnetzwerken.

Prognosen künftiger Ost-West-Wanderungen

Bereits Anfang der neunziger Jahre wurden Überlegungen dazu angestellt, welche Wanderungen von Ost- nach Westeuropa durch die Aufhebung der Ausreisebeschränkungen aus den postsozialistischen Transformationsländern zu erwarten wären. Eine bis heute richtungsweisende Studie verglich das potentielle Ost-West-Wanderungsszenario mit der Migrationssituation zwischen Süd- und Nordeuropa, wo innerhalb von 20 Jahren (1950 - 1970) etwa drei Prozent der Bevölkerung der südlichen Länder nach West- und Nordeuropa migrierten. Unter der Annahme einer ähnlichen Wanderungsneigung in Osteuropa würden ca. drei Millionen osteuropäischer Migranten in einem Zeitraum von 15 Jahren nach der Aufhebung von Einreisebarrieren in den EU-Staaten zu erwarten sein. Damit würden jährlich ca. 200 000 osteuropäische Zuwanderer in alle EU-Länder kommen, dies entspräche etwa 0,08 Prozent der EU-Bevölkerung im Jahre 2002.

Im Anschluss an diese Studie legten eine Reihe von Experten weitere Schätzungen zu potentiellen Migrationen als Folge der EU-Osterweiterung vor. Diese basierten auf ökonometrischen Schätzmodellen sowie Befragungen zur Migrationsneigung osteuropäischer Bürger in ihren Herkunftsstaaten. Die Befragungsstudien ergaben zunächst, dass zwischen zehn und 30 Prozent der osteuropäischen Bevölkerungen bereit wären, nach Westeuropa zu wandern. Dabei handelte es sich jedoch um reine Absichtserklärungen. Nur bei einem kleinen Teil der Wanderungswilligen kann davon ausgegangen werden, dass sie ihre Migrationsabsicht tatsächlich realisieren. Im Ergebnis wurde ein ernst zu nehmendes anfängliches Migrationspotential von insgesamt etwa 700 000 Personen in Polen, Tschechien, der Slowakei und Ungarn festgestellt, wovon ca. 300 000 Personen nach Deutschland kommen wollen.

Zudem machten es sich verschiedene ökonometrische Studien zur Aufgabe, das Ost-West-Wanderungspotential zu schätzen. In jeweils unterschiedlicher Modellspezifikation wurde angenommen, dass Lohndifferenzen, die relative Arbeitslosigkeit, die bereits im Land lebenden Migrantenbevölkerungen und die geographische Distanz die Wanderungen beeinflussen. Im Rückgriff auf die Erfahrungen der Süd-Nord-Wanderungen wurden diese Hypothesen zur Prognose des Ost-West-Wanderungspotentials genutzt. Die Studien kamen zu dem Ergebnis, dass netto zwischen drei und fünf Prozent der Bevölkerung osteuropäischer Beitrittsstaaten innerhalb von 15 bis 20 Jahren nach Westeuropa wandern, wobei sich etwa 60 Prozent aller Ost-West-Migranten in Deutschland niederlassen werden.

Abhängig von den jeweiligen Modellannahmen zeigten ökonometrische Studien, dass die Nettomigration aus Osteuropa nach Deutschland 15 Jahre nach Einführung der Freizügigkeit zwischen 1,9 und 3,9 Millionen Menschen umfassen wird (vgl. PDF-Version). Dies bedeutet, dass dann etwa 2,4 bis 4,4 Millionen Osteuropäer in Deutschland leben werden. Obschon es infolge der EU-Osterweiterung zu deutlich stärkeren Ost-West-Migrationen nach Deutschland kommt, unterstützen die wissenschaftlichen Studien die These eines bedrohlichen Wanderungsszenarios nicht.

Ausblick

Alles deutet darauf hin, dass Ost-West-Wanderungen nach der EU-Erweiterung einen anderen Charakter als bisher haben werden. In erster Linie werden diese Wanderungen von Arbeitsmigranten und deren Familienangehörigen geprägt sein. Möglich ist jedoch, dass zunächst nur die Personen kommen, die eine Arbeit aufnehmen wollen oder bereits ein Beschäftigungsangebot haben, und dass erst später, wenn überhaupt, deren Familienangehörige nachziehen. Zuwanderer, die das Bild der Immigration aus Osteuropa in Deutschland jahrzehntelang prägten, Aussiedler und Asylbewerber, werden so gut wie keine Rolle mehr spielen. Ein wesentlicher Aspekt künftiger Ost-West-Wanderungen ist die anhaltende Neigung zu kurzfristigen bzw. zu Pendelmigrationen. Das lässt darauf schließen, dass osteuropäische Migranten auf Arbeitsmarktimpulse flexibel reagieren werden.

Die bisherigen Erfahrungen mit osteuropäischen Arbeitsmigranten zeigen, dass sie jünger sind als die Arbeitnehmer in Deutschland und vergleichsweise gut ausgebildet. Dies aber kommt den künftigen Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes entgegen. Im nächsten Jahrzehnt wird sich die Bevölkerung Deutschlands ohne Zuwanderung verringern, und sie wird deutlich altern. Zudem gibt es schon heute einen erheblichen Bedarf an hoch qualifizierten und qualifizierten Arbeitskräften bei gleichzeitig sehr hoher Arbeitslosigkeit. Vor diesem Hintergrund ist die nach der EU-Osterweiterung zu erwartende Zuwanderung nicht nur ein Risiko für die Beschäftigung in bestimmten Sektoren und das soziale Sicherungssystem, sondern auch eine Chance.

Internethinweise der Autorin

Externer Link: http://europa.eu.int/comm/enlargement/overview.htm
Externer Link: www.hwwa.de/migration/
Externer Link: www.diw.de
Externer Link: www.iza.org
Externer Link: www.ifo.de/ifo
Externer Link: http://network-migration.org/index.htm
Externer Link: www.bpb.de/expertendatenbank-migration
Externer Link: www.demographie.de/zuwanderungskonzepte
Externer Link: www.zuwanderungsrat.de
Externer Link: www.bafl.de/index.htm
Externer Link: www.bundesverwaltungsamt.de

Fussnoten

Fußnoten

  1. Der Aufsatz entstand im Rahmen des Forschungsvorhabens "Europäische Integration von unten? Die osteuropäische Migrantenbevölkerung in Deutschland und die Rolle transnationaler Räume im Erweiterungsprozess", das dankenswerterweise durch den Forschungsverbund Ost- und Südosteuropa (forost) unterstützt wird.

  2. Daneben nimmt er zur Frage Stellung, wie viele Zuwanderer aus Osteuropa in Deutschland erwartet werden können, wenn es im Zuge der Osterweiterung keine Wanderungsbeschränkungen mehr gibt.

  3. Die Problematik der illegalen Beschäftigung osteuropäischer Zuwanderer, die durchaus von Gewicht für einzelne Arbeitsmarktsegmente ist, wird in dieser Arbeit nicht untersucht.

  4. Die Situation von Aussiedlern aus der vormaligen Sowjetunion wird im Rahmen dieser Arbeit nicht berücksichtigt.

  5. Zum damaligen Zeitpunkt belief sich das Kontingent auf etwa 220 000 Aussiedler pro Jahr, 2000 wurde es auf 100 000 Personen gesenkt.

  6. Unter "sicheren Staaten" werden solche Länder verstanden, in denen die legale und die politische Situation Verfolgungen und inhumane Behandlungen ausschließen. Vgl. Wolfgang Bosswick, Asylum Policy and Migration in Germany, in: Friedrich Heckmann/Wolfgang Bosswick (Hrsg.), Migration Policies in a Comparative Perspective, Stuttgart 1995, S. 305 - 335.

  7. In Deutschland fallen Sozialversicherungszahlungen erst nach einer Beschäftigung von über 50 Tagen pro Jahr an. Viele Arbeitgeber beschäftigen Saisonarbeitnehmer aber weniger als 50 Tage.

  8. Bezogen auf Bulgarien, Ungarn, Polen, die Slowakei, die Tschechische Republik und Rumänien.

  9. Vgl. Daniela Bobeva, Bulgaria, in: Tamas Frejka (Hrsg.), International Migration in Central and Eastern Europe and the Commonwealth of Independent States, New York-Geneva, in: Economic Studies, (1996) 8, S. 37 - 47.

  10. Vgl. Rainer Ohliger, Von der ethnischen zur "illegalen" Migration: Die Transition des rumänischen Migrationsregimes, in: Heinz Fassmann/Rainer Münz (Hrsg.), Ost-West-Wanderung in Europa, Wien 2000, S. 195 - 205.

  11. Statistisch trug dies zu den vergleichsweise hohen Abwanderungen der Jahre 1992 und 1993 bei (vgl. Abbildung 2).

  12. Im Vergleich zu anderen Arbeitsmigranten (Werkvertrags- und Gastarbeitnehmer) muss berücksichtigt werden, dass Saisonarbeitnehmer höchstens drei Monate in Deutschland arbeiten können.

  13. Vgl. Erika Schulz, Zuwanderung, temporäre Arbeitsmigranten und Ausländerbeschäftigung in Deutschland, in: Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, 68 (1999) 3, S. 386 - 423.

  14. Vgl. Elmar Hönekopp, Central and East Europeans in the Member Countries of the European Union since 1990: Development and Structure of Migration, Population and Employment, Background Report, Institute for Employment Research, Nürnberg 1999.

  15. Vgl. Thomas Bauer/Klaus F. Zimmermann, Causes of International Migration: A Survey, in: Cees Gorter/Peter Nijkamp/Jan Poot (Hrsg.), Crossing Borders: Regional and Urban Perspectives on International Migration, Aldershot 1998, S. 95 - 127.

  16. Vgl. Douglas S. Massey/Joaquin Arango/Graeme Hugo/Ali Kouaouci/Adela Pellegrino/J. Edward Taylor, Theories of International Migration: A Review and Appraisal, in: Population and Development Review, 19 (1993) 3, S. 431 - 466.

  17. Vgl. Richard Layard/Olivier Blanchard/Rudiger Dornbusch/Paul Krugman, East-West Migration: The Alternatives, Cambridge, Mass.-London 1992.

  18. Vgl. Heinz Fassmann/Christine Hintermann, Migrationspotential Ostmitteleuropa. Struktur und Motivation potentieller Migranten aus Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn, ISR-Forschungsbericht 15, Wien 1997; Claire Wallace, Migration Potential in Central and Eastern Europe, Genf 1998.

  19. Vgl. H.Fassmann/Ch. Hintermann (ebd.), S. 13ff.

  20. Die vorgestellten Studien sind: Tito Boeri/Herbert Brücker, The Impact of Eastern Enlargement on Employment and Labour Markets in the EU Member States, Berlin-Milano 2000; Hubertus Hille/Thomas Straubhaar, The Impact of the EU-Enlargement on Migration Movements and Economic Integration: Results of Recent Studies, in: OECD (Hrsg.), Migration Policies and EU Enlargement. The Case of Central and Eastern Europe, Paris 2001; Hans-Werner Sinn/Gebhard Flaig/Martin Werding/Sonja Munz/Nicola Düll/Herbert Hofmann, EU-Erweiterung und Arbeitskräftemigration. Wege zu einer schrittweisen Annäherung der Arbeitsmärkte, München 2001.

  21. Die gravierenden Differenzen in den Zuwanderungsschätzungen sind in erster Linie auf die ihnen zugrunde liegenden Modellspezifikationen zurückzuführen. Vgl. dazu Herbert Brücker, Die Folgen der Freizügigkeit für die Ost-West-Migration. Schlussfolgerungen aus einer Zeitreihenanalyse der Migration nach Deutschland, 1967 - 1998, in: Beihefte der Konjunkturpolitik, (2001) 52, S. 17 - 54; Gebhard Flaig, Die Abschätzung der Migrationspotentiale der osteuropäischen EU-Beitrittsländer, in: Beihefte der Konjunkturpolitik, (2001) 52, S. 55 - 76.

Dipl.-Volkswirtin, Dr. phil., geb. 1949; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Osteuropa-Institut in München.
Anschrift: Osteuropa-Institut München, Scheinerstraße 11, 81679 München.
E-Mail: E-Mail Link: bdietz@lrz.uni-muenchen.de

Veröffentlichung u.a.: Ost-West-Arbeitsmigrationen nach Deutschland: Ausmaß und Struktur seit der politischen Wende in Osteuropa, in: Klaus Roth (Hrsg.), Vom Wandergesellen zum "Green Card"-Spezialisten, Münster 2003.