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Frauen und bürgerliche Frauenbewegung nach 1848 | Louise Otto-Peters | bpb.de

Louise Otto-Peters Editorial Emanzipationsvorstellungen bei Louise Otto-Peters Louise Otto-Peters. Ein Kurzporträt Erinnerungswege. Über die Erinnerung an Louise Otto-Peters in der Frauenbewegung Frauen und bürgerliche Frauenbewegung nach 1848 Für die "Harmonie der Menschheit". Zum Verhältnis von Revolution und Geschlecht im langen 19. Jahrhundert

Frauen und bürgerliche Frauenbewegung nach 1848

Sylvia Schraut

/ 17 Minuten zu lesen

Das Scheitern der Revolution und die Restauration trafen politisierte Frauen hart. Mit der Gründung erst des Frauenbildungsvereins, dann des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins 1865 nimmt die Frauenbewegung in Deutschland ihren Anfang und etabliert sich bis Anfang des 19. Jahrhunderts in der Mitte der Gesellschaft.

"Es ist wohl allgemein bekannt, wie, als von der Zeitepoche 1830–40 an ein frischer Zug durch die Welt ging, Fortschrittsbestrebungen und neue Anschauungen überall nach Geltung rangen, ebenfalls die Stellung der Frauen mit zur Sprache kam, wie auch sie ein erhöhtes Interesse an den Tagesfragen nahmen und viele dies gern mehr bekundet und bethätigt hätten als es ihnen vergönnt war." Mit dieser Feststellung leitete Louise Otto-Peters 1890 eine Darstellung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) in den ersten 25 Jahre seines Bestehens ein. Sie führte damit (ein wenig verklausuliert) die Entstehung der ersten Vereine der deutschen Frauenbewegung in den 1860er Jahren auf die liberalen und demokratischen Bestrebungen des Vormärz und der Revolution von 1848/49 zurück. Es waren Bewegungen, an denen sie aktiv beteiligt gewesen war, und deren Unterdrückung in ihrem eigenen Leben tiefe Narben hinterlassen hatte.

Das Scheitern der deutschen Revolutionen 1849 hatte nicht nur zur politischen Windstille und zur strafrechtlichen Verfolgung vieler Demokraten geführt. Die Restauration traf politisierte Frauen besonders hart, untersagte doch das 1850 in Preußen und manchen anderen deutschen Ländern erlassene Koalitionsverbot dem weiblichen Geschlecht jegliche öffentliche Betätigung in politischen Fragen oder die Vereinsgründung zu solchen Zwecken. Dabei gab es gesellschaftliche Missstände genug, die einen energischen weiblichen öffentlichen Widerspruch nahelegten.

Frauenleben in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Ohnehin in den unteren gesellschaftlichen Schichten, aber auch im Bürgertum waren die Grenzen weiblicher Handlungsspielräume offensichtlich. Geringe Bildungsmöglichkeiten, kaum eine Chance zu qualifizierter außerhäuslicher Berufsarbeit, der Übergang von der Vormundschaft des Vaters in die des Ehemannes, politische Unmündigkeit, nicht selten die Notwendigkeit, als Witwe mit kargen Mitteln eine Familie zu versorgen, und nachfolgende Altersarmut waren die typischen Kennzeichen des Lebens vieler Frauen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Bildung und Ausbildung sollten auf den zukünftigen Beruf vorbereiten, und so schien in den bildungsfernen gesellschaftlichen Schichten das notwendige Schulwissen der Mädchen mit dem Berufsziel Hausfrau nahezu vernachlässigbar. Auch im Bürgertum erachtete man allzu viel Fachwissen für Mädchen als unpassend. Dass den Mädchen das Gymnasium und die Universität verschlossen waren, galt als selbstverständlich. Für bürgerliche Mädchen war als Beruf die Führung eines geselligen standesgemäßen Haushalts, idealerweise als Hausherrin an der Seite des Ehepartners vorgesehen. Die zukünftige Dame des Hauses musste sich auf Französisch unterhalten können und ein wenig künstlerisches Talent beweisen. Wenn das Fräulein – ohne zu gelehrt zu wirken – leicht fließende Konversation beherrschte, war eine wichtige Etappe des Erziehungs- und Ausbildungswegs gemeistert. Anschließend sollte die Zeit bis zur angestrebten Heirat als mithelfende Familienangehörige, vielleicht auch als Gesellschaftsdame oder Gouvernante in einer angesehenen Familie überbrückt werden. Einer besonderen Ausbildung bedurfte dieses Berufsziel nicht. "Und wohin nun mit diesen Allen, die sonst das Haus beschäftigte: den erwachsenen Töchtern, den Unverheirateten – deren Zahl umso mehr wächst, als die Männer sehen, wie kostspielig es ist, verheiratet zu sein – den Witwen?", fragte Louise Otto-Peters 1876.

19 Jahre später resümierte noch immer in ähnlicher Weise Elisabeth Gnauck-Kühne (1850–1917), Gründerin erst der evangelischen, dann der katholischen Frauenbewegung: "Aber wie oft vergeht die Jugend, ohne dass die erwartete passende Heiratsmöglichkeit sich bietet. Der Gedanke an die Zukunft greift Platz – bis es zur Gewissheit wird: Du hast ein Leben unfreiwilliger Selbstständigkeit vor dir. Sind Mittel da, so kann die Frau auch in reiferen Jahren noch nach pflichtmäßiger Arbeit ausschauen und sich zu einem Berufe tüchtig machen, der ihr einen Lebenszweck gibt, aber wenn es an Mitteln fehlt, wenn sie Arbeit suchen muss, nicht nur zum Lebensinhalte sondern zum Lebensunterhalte, was wird dann aus ihr?" Der Lehrerinnenberuf, gegebenenfalls nach Absolvierung eines Lehrerinnenseminars, stellte nahezu das einzige qualifizierte Berufsfeld für ledige Bürgerinnen dar. Doch hinter der Berufsbezeichnung "Lehrerin" verbargen sich höchst unterschiedliche Ausbildungsgänge und Berufswege; Arbeitsmöglichkeiten und Bezahlung unterlagen einer erstaunlichen Bandbreite. Eine Anstellung an einer staatlichen höheren Schule war gänzlich undenkbar. Angesichts der miserablen Bildungs- und Berufschancen der Mädchen aus dem Bürgertum ist es nicht weiter überraschend, dass die Frauenbewegung ihren Anfang als Bildungsbewegung nahm.

Ursprünge der Frauenbewegung

Zu Beginn der 1860er Jahre mehrten sich die Anzeichen, dass die drückende Restaurationsphase einer vorsichtigen Liberalisierung des gesellschaftspolitischen Lebens weichen mochte. 1861 weckte die Regierungsübernahme durch König Wilhelm I. in Preußen Hoffnungen auf Reformen. In Sachsen lockerte 1862 die Gewerbeordnung erstmals das Koalitionsverbot für Arbeiter; Gewerkschaftsgründungen und der Zusammenschluss von politischen Arbeitervereinen blieben nicht lange aus. Doch nicht nur der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein, an dessen Spitze Ferdinand Lassalle (1825–1864) stand, wurde 1863 in Leipzig organisiert. Auch die erste frauenbewegte Vereinsgründung erfolgte in der sächsischen Industriemetropole.

Die Ursprünge der bürgerlichen Frauenbewegung werden häufig mit der Gründung erst des Frauenbildungsvereins, dann des ADF in Leipzig im März beziehungsweise Oktober 1865 gleichgesetzt. Dass beide Vereine der Initiative eines Mannes zugeschrieben werden, zeigt, wie groß die gesellschaftlichen Vorbehalte auch noch in den 1860er Jahren gegen das öffentliche Engagement von Frauen waren. Der Herausgeber einer "Allgemeinen Frauenzeitung, Organ für weibliche Industrie, Frauen-Gerechtsame und Fraueninteressen", Philipp Anton Korn (1816–1886), hatte sich in Leipzig an interessierte Frauen gewandt und den Zusammenschluss in Frauenvereinen vorgeschlagen. Doch die Initiative ging rasch an Louise Otto-Peters und ihre Kampfgefährtinnen über. Otto-Peters, Vorsitzende beider Vereine, war es dann auch, die durchsetzte, dass einzig Frauen die Vollmitgliedschaft im ADF erwerben konnten, damals ein unerhörtes Vorgehen. "Der allgemeine deutsche Frauenverein hat die Aufgabe, für die erhöhte Bildung des weiblichen Geschlechts und die Befreiung der weiblichen Arbeit von allen ihrer Entfaltung entgegenstehenden Hindernissen mit vereinten Kräften zu wirken", lautete zielbetont Paragraf 1 der Vereinssatzung. Geplant waren jährliche Tagungen in wechselnden Städten, um den Verein bekannt zu machen und die Gründung regionaler Zweigvereine zu initiieren. Auch das Ziel, Frauen aus allen Gebieten des Deutschen Bundes ansprechen zu wollen, sprengte die gewohnten Beschränkungen jenes Jahrzehnts.

Doch der ADF sah sich bald schon mit weiteren Frauenvereinsgründungen und konkurrierenden Zielsetzungen konfrontiert. 1866 wurde in Berlin auf Initiative Adolf Lettes (1799–1868) der Verein zur Förderung der Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts, nach dem Tod seines Gründers 1869 umbenannt in Lette-Verein zur Förderung höherer Bildung und Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts, aus der Taufe gehoben. Lette, Vorsitzender des 1844 gegründeten Centralvereins für das Wohl der arbeitenden Klassen in Preußen, hatte 1865, im Jahr der Gründung des ADF, eine Schrift "über die Eröffnung neuer und die Verbesserung der bisherigen Erwerbsquellen für das weibliche Geschlecht" erarbeitet. Die Denkschrift forderte für unverheiratete Frauen mittlerer und höherer Stände Ausbildung und Gelegenheit zu passendem Broterwerb. Der Autor war bei aller Frauenförderung indes überzeugt, dass die Fähigkeiten selbst qualifizierter Frauen nie den männlichen Standard erreichen würden, und er stellte klar: "Was wir nicht wollen und niemals, auch nicht in noch so fernen Jahrhunderten wünschen und bezwecken, das ist die politische Emanzipation und Gleichberechtigung der Frauen." Lette empfahl die Gründung eines Frauenvereins unter beratendem männlichen Beistand, und der Centralverein schloss sich Lettes Idee an. Der Lette-Verein versammelte eine Reihe bekannter Sozialreformer in seinem Vorstand nebst einer Schriftführerin und erfreute sich der Protektion durch die kaiserliche Familie. Er begründete und unterstützte eine Reihe von Handels- und Gewerbeschulen für Mädchen, veranstalte Wohltätigkeitsbasare und Vortragsreihen und betrieb Wohnheime für ledige ortsfremde berufstätige Frauen. Vor allem aber schaffte er es, eine Bresche in die Abwehrhaltung konservativer Kreise zu schlagen.

Ein Jahr später erfolgte in Hessen die Gründung des Alice-Vereins, eine gemeinsame Initiative der Landesmutter und der frühen liberalen Frauenrechtlerin und Bildungspolitikerin Luise Büchner (1821–1877). Es handelte sich mithin um eine Mischform von vaterländischem und Frauenbewegungsverein. Die großen Aktivitäten, die der staatsnahe Verein in Frauenbildungsfragen entfaltete, erlahmten allerdings bedingt durch den frühen Tod beider Förderinnen bald wieder. Die vaterländischen Frauenvereine, die unter der Führung der jeweiligen Landesmutter die Frauen des Bürgertums in erster Linie zur staatsloyalen Sozialarbeit versammelten, machten in den 1860er Jahren mehr und mehr auf sich aufmerksam. Schon 1859 war der Badische Frauenverein gegründet worden, der im Baden der 1880er und 1890er Jahre ein flächendeckendes Frauenvereinsnetz mit sozialen und bildungspolitischen Zielen institutionalisieren sollte. Das preußische Gegenstück folgte 1866, das bayerische 1869, wenn auch beide ohne die Reichweite und Strahlkraft des badischen Schwestervereins. Von sich reden machte daneben die Volksküchenbewegung der Sozialpolitikerin und Frauenrechtlerin Lina Morgenstern (1830–1909), die 1867 in Berlin immerhin bereits fünf Volksküchen vorweisen konnte. Schon in dieser Aufzählung der Vereinsgründungen der 1860er Jahre wird die Variationsbreite etwa zeitgleich entstehender Organisationen deutlich, die sich mit der Verbesserung von weiblicher Bildung, Berufsarbeit und dem Engagement von Frauen in sozialen und politischen Fragen befassten. Und bald schon begannen Bestrebungen, die vielfältigen jungen Frauenvereine unter einem Dach zu vereinen.

1869 lud der Lette-Verein mit dieser Zielsetzung zu einer Tagung nach Berlin. Dass in einem von männlichen Sozialreformern geleiteten Verein eine Frau, Luise Büchner, ein Koreferat zum Vortrag des weltweit bekannten Medizinreformers Rudolf Virchow in der Frage weiblicher Berufsausbildung halten durfte, stellte zeitgenössisch zweifellos ein Novum dar. Man lud auch die regionalen Vereine des ADF dazu ein, sich unter das Dach des neu gegründeten Verbandes deutscher Frauenbildungs- und Erwerbsvereine zu begeben. Nicht weiter verwunderlich versagte sich der ADF dem Unterfangen der männlichen Sozialreformer.

Welcher Verein und welche Zielrichtung die zukünftige Ausrichtung der Frauenbewegung bestimmen sollte, blieb vorerst offen. Kurzzeitig stießen der ADF und die anderen Frauenvereine auf breite Aufmerksamkeit. Doch der Krieg gegen Frankreich und die Reichsgründung 1870/71 ließen das Interesse an Frauenfragen zumindest zeitweise in den Hintergrund treten. Erst in den 1880er Jahren kamen die Vereine der Frauenbewegung sichtlich in Schwung. Schwergewichtige Publikationen wie beispielsweise der "Allgemeine Frauenkalender", den Lina Morgenstern (1830–1909) von 1885 bis 1887 herausgab, suchten nun, die Frauenbewegung in eine breite Öffentlichkeit zu tragen. "Zum ersten Male ist in vorliegendem Werke der Versuch gemacht worden, die gesammten Frauenbestrebungen und Frauenleistungen unseres Jahrhunderts in einen Rahmen als Gesamtbild zu fassen", schrieb Morgenstern im Vorwort. Sie dokumentierte akribisch die breite Vereinsbasis, die die Frauenbewegung an vielerlei Orten inzwischen aufgebaut hatte. Aufgelistet wurden gleichermaßen bürgerliche überkonfessionelle, konfessionelle und vaterländische Frauenvereine, und Morgenstern setzte überdies der in Hessen 1877 verstorbenen Frauenrechtlerin Luise Büchner als einer zentralen Protagonistin der frühen Frauenbewegung ein Denkmal. Gerichtet war das Werk nicht nur an "die Frauen selbst". Morgenstern forderte darüber hinaus die "Aufmerksamkeit der Staatsbehörden, der gesetzgebenden Factoren, der Lehrerwelt, der Presse, überhaupt der Männer". Hier wurde selbstbewusst verkündet: Die Frauenbewegung in ihrer Gesamtheit tritt an, den öffentlichen Raum zu erobern.

Frauenbewegte parlamentarische, bildungspolitische und soziale Arbeit

In den Anfangsjahrzehnten der Bewegung setzte insbesondere der ADF auf Versuche, die Parlamente für eine Erweiterung weiblicher Bildungs- und Berufsmöglichkeiten zu gewinnen. Viele Petitionen, so beispielsweise für die Zulassung von Frauen zum Bahn-, Post- und Telegrafendienst (1869), für die Änderung des Zivilrechts mit Rücksicht auf die minderberechtigte Stellung der Frau im Familienrecht (1876) oder für die Zulassung von Frauen zum Studium (1876), blieben in der Regel jedoch erfolglos. Mehr und mehr setzte die Frauenbewegung daher auf Selbsthilfe. Eine Reihe regional oder lokal orientierter privater Institute, frauenbewegter Vereine oder von Mäzeninnen getragener Einrichtungen widmete sich der Verbesserung der Mädchenbildung oder der qualifizierten Ausbildung in Berufen, die dem "weiblichen Wesen" zu entsprechen schienen. Es entstanden Schulen für Krankenschwestern und Fürsorgerinnen, Büroberufe und Lehrerinnen, ohne dass ihnen freilich vorderhand eine staatliche Anerkennung zuteilwurde.

So unterschiedlich sich viele Frauenvereine in ihren Zielen und Aufgabenstellungen verstanden, in ihren Argumentationsmustern ähnelten sie sich doch häufig. Die Frauenrechtlerinnen nutzten den zeitgenössisch viel diskutierten "Frauenüberschuss" im heiratsfähigen Alter und die Notwendigkeit zu eigenem Broterwerb als Argumentationshilfe. Und sie forderten, die mütterlichen Eigenschaften der Frau nicht nur in der Familie nutzbar zu machen. Als großen weiblichen Aufgabenbereich entdeckten sie die Linderung sozialer Not im patriotischen Interesse und die bessere Ausbildung der Mädchen. Die postulierten mütterlichen Fähigkeiten der Frau bildeten dann auch die Grundlage des Kampfes der Frauenbewegung um eine bessere Lehrerinnenausbildung.

Schon der ADF hatte die Pflege höherer wissenschaftlicher Bildung in sein Programm aufgenommen. Furore machte 1887 eine Petition und ihre Begleitschrift, die sogenannte Gelbe Broschüre, mit der sich Helene Lange (1848–1930), Minna Cauer (1841–1922), Henriette Schrader (1827–1899) und andere an den preußischen Unterrichtsminister wandten und eine bessere Lehrerinnenausbildung sowie die Verbesserung der Mädchenschulen verlangten. Eine Reihe sich gründender Frauen- und Lehrerinnenvereine, so etwa der Verein Frauenbildung – Frauenstudium, 1888 von Hedwig (Johanna) Kettler (1851–1937) initiiert, oder der Allgemeine Deutsche Lehrerinnenverein (ADLV), gegründet 1890 von Helene Lange, Marie Loeper-Housselle (1837–1916) und Auguste Schmidt (1833–1902), forderten stets von Neuem, Lehrerinnen auch für die höheren Klassen der weiterführenden Mädchenschulen zuzulassen.

Angesichts der mangelnden Wirksamkeit ihrer Petitionstätigkeit wechselten die beiden großen frauenrechtlerischen Bildungsbewegungen zu Beginn der 1890er Jahren ihre Strategie und verwandten ihre Energie vorerst darauf, Mädchen auf dem Privatschulwege auf das Abitur vorzubereiten. Der Eröffnung des ersten Mädchengymnasiums 1893 in Karlsruhe durch den Verein Frauenbildung – Frauenstudium folgte im gleichen Jahr der Ausbau der Berliner Realkurse Helene Langes zu Gymnasialkursen. Da man in Berlin die höhere Mädchenbildung nicht von unten aufbaute, sondern auf die bestehende höhere Mädchenbildung aufsetzte, konnten die Berlinerinnen die Verabschiedung der ersten regulären Abiturientinnen im Deutschen Reich im Jahr 1896 für sich verbuchen. Auch den Kampf "um das Durchgangstor zur Zitadelle der männlichen Vorrechte: um die Universität" nahm die Frauenbewegung zu Beginn der 1890er Jahre vehement auf. Die Abwehrfront der männlichen Lehrer- und Professorenschaft brach 1900 zusammen, als das Großherzogtum Baden beschloss, seine Universitäten regulär dem weiblichen Geschlecht zu öffnen. Das große Ziel war mit der Erlaubnis des Frauenstudiums 1908 auch in Preußen erreicht.

Insbesondere im Kampf um die höhere Mädchenbildung und das Frauenstudium zeigten sich Unterschiede in den Argumentationsmustern der Agitatorinnen. Ausgehend von der Vorstellung, dass Wesensunterschiede zwischen dem männlichen und dem weiblichen Geschlecht von Natur gegeben seien, forderte der Kreis um Helene Lange die verstärkte Nutzung der weiblichen Kompetenzen für Staat und Gesellschaft. Dem Konzept der Geschlechterdifferenz standen die auf bedingungslose Rechts- und Chancengleichheit für beide Geschlechter pochenden Frauenrechtlerinnen des Vereins Frauenbildung – Frauenstudium gegenüber. Das Verhältnis der beiden Lager war nicht immer spannungsfrei. Die Protagonistinnen der beiden Richtungen ordneten sich nach eigenem Selbstverständnis dem "gemäßigten" und dem "radikalen" oder "fortschrittlichen" Flügel der Frauenbewegung zu. Diese Lagerbildung wurde in der bewegungseigenen Geschichtsschreibung und der Forschung fortgeschrieben, doch die Trennlinien zwischen beiden Bewegungsflügeln konnten je nach Argumentationsstrategie, Tagespolitik und -ziel rasch verwischen.

Relativ spät erst widmete sich die Frauenbewegung schließlich dem Kampf um das Frauenwahlrecht. "Die Frauen haben Steuern zu zahlen wie die Männer, sie sind verantwortlich für Gesetze, an deren Beratung sie keinen Anteil gehabt; sie sind also den Gesetzen unterworfen, die Andere gemacht. Das nennt man in allen Sprachen der Welt Tyrannei", hatte Hedwig Dohm (1831–1919) schon kurz nach Gründung des Kaiserreiches formuliert. Auch für Louise Otto-Peters stellte das Wahlrecht für Frauen eine nicht zu bezweifelnde Notwendigkeit dar. Aber die bürgerliche Frauenbewegung tat sich schwer mit der Forderung nach dem allgemeinen Wahlrecht für Frauen. Sollte ein solches gefordert werden, oder doch erst einmal ein Etappenweg über ein rein kommunales Frauenwahlrecht oder über ein weibliches Zensuswahlrecht eingeschlagen werden? Erst 1902 gründeten Anita Augspurg (1857–1943), Minna Cauer und Lida Gustava Heymann (1868–1943), die dem "radikalen" Flügel der Frauenbewegung zugerechnet werden, den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht. Doch die Frauenstimmrechtsbewegung blieb schwach und in sich uneins. Es war dann auch nicht die Frauenbewegung, sondern die Sozialdemokratie, die den Frauen erstmals zur Nationalversammlung 1919 das allgemeine aktive und passive Wahlrecht verschaffte.

Angekommen in der Mitte der Gesellschaft

Impulse, die Frauenvereine endlich unter einem konsensfähigen Dachverband zu vereinigen, gingen in den 1890er Jahren von der internationalen frauenrechtlerischen Bühne aus. Angebunden an die Weltausstellung in Chicago 1893 organisierte die US-amerikanische Frauenbewegung einen Internationalen Frauenkongress. Sie lud weltweit zur Teilnahme ein. Auch aus dem Deutschen Reich wurde mit dem Segen des Kaiserhauses eine Delegation aus Vertreterinnen des Lette-Vereins, des hessischen Alice-Frauenvereins, des ADF und des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins, der Fröbelschen Kindergarten- und der Jugendschutzbewegung entsandt. "Hier hat man internationale Fühlung gewonnen, internationale Bekanntschaften angeknüpft, internationale Freundschaften geschlossen", schwärmte in der Rückschau Käthe Schirmacher (1865–1930) über die Begegnung auf der internationalen Bühne. Sie glaubte, wenn erst die Tagungsprotokolle gedruckt seien und "in jeder Frauenbibliothek als unentbehrliches Nachschlagebuch stehen werden und eine Basis abgeben können für die Kulturleistungen der Frauen der Welt", dann sei die Botschaft an die Männerwelt klar: "Ihr könnt die Welt nicht ohne uns regieren, noch vollenden". Die deutsche Delegation ging schon auf der Rückreise aus den USA daran, das Konzept für einen Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) zu entwickeln. 1894 wurde er unter maßgeblicher Beteiligung des ADF aus der Taufe gehoben. Und der Bund sollte sich rasch zum allseits beachteten Dach der nunmehr dezidiert bürgerlichen Frauenbewegung entwickeln, denn von den inzwischen entstandenen Frauenvereinen innerhalb der Sozialdemokratie hatten sich die Führerinnen des BDF deutlich abgegrenzt.

Weitere internationale Kongresse, nun im Deutschen Reich, folgten, die nicht zuletzt darauf zielten, der eigenen Bewegung oder dem eigenen Bewegungsflügel heimische Aufmerksamkeit zu verschaffen. Zu nennen ist hier beispielsweise die in Anlehnung an die internationale Gewerbeausstellung 1896 in Berlin veranstaltete Internationale Frauenkonferenz. Sie wurde vom "radikalen" Flügel der Frauenbewegung organisiert und zeugt von der intensiven Öffentlichkeitsarbeit, die die Frauenrechtlerinnen seit den 1890er Jahren betrieben. Etwa 17.000 Teilnehmerinnen aus 14 Ländern wurden gezählt. Wenige Jahre später, 1904, veranstaltete der BDF nunmehr als Mitgliedsverband der International Council of Women ICW den nächsten großen internationalen Frauenkongress in Berlin. Und er gestaltete ihn als Bühne der "gemäßigten" Frauenbewegung aus. Nimmt man diesen Kongress als Gradmesser für die gesellschaftspolitische Bedeutung, die die Frauenbewegung inzwischen erlangt hatte, dann wird deutlich: Die Frauenbewegung war um die Jahrhundertwende endgültig in die Mitte der deutschen Gesellschaft vorgedrungen. Der Autobiografie Hedwig Heyls (1850–1934) zufolge ging es bei dem Kongress darum, das konservative, der Frauenbewegung deutlich distanziert gegenüber stehende Publikum zu gewinnen. Der Kontakt Heyls zur Kaiserin verschaffte den Kongressorganisatorinnen den Eingang in die Ministerien und städtischen Kollegien, die den Kongress schließlich tatkräftig unterstützten. Offensichtlich hatte die Anerkennung der "gemäßigten" Frauenbewegung in preußischen Regierungskreisen mit zu den Zielen des Internationalen Kongresses gehört. Mit Beginn des Ersten Weltkrieges scheint die hier vorsichtig angebahnte Kooperation endgültig wirkmächtig geworden zu sein. Die Frauenbewegung sollte sich hervorragend im sogenannten Nationalen Frauendienst an der Heimatfront bewähren.

Die wachsende gesellschaftliche Bedeutung der Frauenbewegung seit den 1890er Jahren motivierte das Kaiserliche Statistische Amt zu einer reichsweiten Befragung der Frauenvereine und zur Publikation einer Statistik der Frauenorganisationen im Jahr 1909. Ausgewertet wurden alle antwortenden Vereine, die sich ganz oder zum größten Teil aus weiblichen Mitgliedern zusammensetzten und sich soziale oder frauenrechtlerische Ziele setzten. Das Kaiserliche Statistische Amt ging in seiner Erhebung von etwa einer Million organisierter Frauen im Deutschen Reich aus und zählte, bemüht um die Reduzierung von Doppelmitgliedschaften, 4665 Frauenortsvereine mit 859.215 Mitgliedern. Wie der regionale Vergleich zeigt, war der Organisationsgrad in den einzelnen Ländern des Deutschen Reiches äußerst unterschiedlich. Bedingt durch die rege Tätigkeit des vaterländischen Badischen Frauenvereins spielte das kleine Großherzogtum Baden eine Vorreiterrolle im weiblichen Organisationsgrad. Seit den 1890er Jahren hatte sich eine Vielzahl frauenrechtlerischer Vereine im engeren Sinne mit beachtlichen Mitgliederzahlen entwickelt. Zum ADF mit nun 16.000 Mitgliedern hatte sich beispielswiese der Bund für Mutterschutz (4000 Mitglieder) und der Verein Frauenbildung – Frauenstudium (4000 Mitglieder) gesellt. Der Rechtsschutzbund brachte es auf knapp 1700 Vereinsangehörige, der Bund für Frauenstimmrecht auf über 2000. Stolze 28.000 zählte der Allgemeine Deutsche Lehrerinnenverein.

Erinnerung an die eigene Bewegungsgeschichte

In der bewegungseigenen Geschichtsschreibung sind viele der genannten Vereine marginalisiert worden. Im gewichtigen "Handbuch der Frauenbewegung", das Helene Lange und Gertrud Bäumer (1873–1954) 1901 herausgaben und das für viele Jahrzehnte das unumstrittene Standardwerk zur Geschichte der deutschen und europäischen Frauenbewegung darstellte, wird eine Traditionslinie von Louise Otto-Peters und der Gründung des ADF zur Gründung des BDF gezogen und diesen Vereinen – nun unter der Führung von Lange und Bäumer – zumindest implizit das Alleinvertretungsrecht der bürgerlichen Frauenbewegung zugesprochen. Die Schwerpunktsetzung im "Handbuch der Frauenbewegung" und vielen nachfolgenden Veröffentlichungen zur Geschichte der Frauenbewegung verdeutlicht, welches Engagement den Autorinnen im Umkreis von ADF und BDF als frauenbewegt im engeren Sinn erschien.

In Anlehnung an Otto-Peters galten eigentlich nur Vereine als echte Frauenbewegungsvereine, die von Frauen geleitet wurden. Als Vereine der Frauenbewegung wurden ferner nur solche begriffen, bei denen es sich um selbstständige und freie Gründungen der Mitglieder, nicht um staatsnahe, von der Landesmutter initiierte Organisationen handelte. Es wurde eine deutliche Grenze zu den vaterländischen Frauenvereinen gezogen. Auch hierin mag sich der Einfluss Otto-Peters niedergeschlagen haben. Der alten 1848erin war zu viel Staatsloyalität und Abhängigkeit sicherlich suspekt. Die Geschichtsschreiberinnen der im BDF versammelten bürgerlichen Frauenrechtlerinnen betonten überdies die überkonfessionelle Ausrichtung des Dachverbands der Frauenbewegung. Doch hinter der überkonfessionellen Attitüde verbarg sich eine deutliche Nähe zum Protestantismus, eine schweigende Duldung der jüdischen Frauenbewegung und eine sichtliche Distanz zu katholischen Frauenvereinen. Diesen sprach man kurzerhand die Zugehörigkeit zur Frauenbewegung ab, nicht nur wegen ihrer häufigen Führung durch Priester, sondern auch wegen der insbesondere im Katholizismus unhinterfragten Vorrangstellung des Mannes in der Familie. Mit einer besonderen Wertschätzung der Frauenbewegungsaktivitäten der auch in der Selbstdeutung auf dem Differenzkonzept aufbauenden "gemäßigten" Frauenvereine trugen die Sachwalterinnen der bewegungseigenen Geschichtsschreibung überdies zu einer Marginalisierung "radikalerer", eher auf Geschlechtergleichheit aufbauenden Frauenbestrebungen in der Erinnerung bei.

Die Forschung ist lange dem hier vorgezeichneten Entwicklungsweg der deutschen Frauenbewegung gefolgt. Erst die einschlägigen Publikationen der vergangenen Jahrzehnte haben die Vielfalt der "alten" Frauenbewegung wiederentdeckt. Doch von solchem Wissen waren die Protagonistinnen der "neuen" Frauenbewegung der 1970er und 1980er Jahre weit entfernt. Ihnen schienen die staatstragenden, zumeist auf Geschlechterdifferenz aufbauenden Ziele ihrer Vorgängerinnen um die Wende zum 20. Jahrhundert wenig anschlussfähig. Dabei hatte schon 1869 Louise Otto-Peters höchst oppositionell, wenn auch vorsichtig formuliert: "Nach meiner persönlichen Überzeugung bin ich sogar für allgemeine Gleichstellung der Männer und Frauen auch in politischen Angelegenheiten, also auch für allgemeines Stimmrecht und selbst wenn eine Frau in den Reichstag gewählt würde, so würde dies den socialen Fragen nur nützlich sein. Aber ich spreche dies nur im Princip aus, dafür wirken zu wollen, wäre noch zu früh." Und Hedwig Dohm hatte 1873 nachgelegt: "Für mich liegt der Anfang allen wahren Fortschritts auf dem Gebiet der Frauenfrage im Stimmrecht der Frauen. (…) [W]ären Gesetze wie die über das Vermögensrecht der Frauen, über ihre Rechte an den Kindern, über Ehe, Scheidungen usw. denkbar in einem Lande, wo die Frauen das Stimmrecht ausübten? Hätten sie die Macht, sie würden diese Gesetze von Grund auf ändern." Dazu freilich bedürfte es, so lässt sich heute folgern, einer geschlechterparitätischen Sitzverteilung im Parlament. Dieses Ziel ist rund 140 Jahre nach Hedwig Dohms optimistischer Äußerung immer noch nicht erreicht.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Louise Otto-Peters, Das erste Vierteljahrhundert des Allgemeinen deutschen Frauenvereins, gegründet am 18. Oktober 1865 in Leipzig, Leipzig 1890, S. 1.

  2. Dies., Frauenleben im Deutschen Reich. Erinnerungen aus der Vergangenheit mit Hinweisen auf Gegenwart und Zukunft, Leipzig 1876, S. 154.

  3. Elisabeth Gnauck-Kühne, Die sociale Lage der Frau, Berlin 1895, S. 10.

  4. Louise Otto-Peters, Das Recht der Frauen auf Erwerb. Blicke auf das Frauenleben der Gegenwart, Hamburg 1866, S. 8.

  5. Adolf Lette, Denkschrift über die Eröffnung neuer und die Verbesserung bisheriger Erwerbsquellen für das weibliche Geschlecht, Berlin 1865, S. 10.

  6. Vgl. Cordelia Scharpf, Luise Büchner: Eine evolutionäre Frauenrechtlerin des 19. Jahrhunderts, Oxford u.a. 2013.

  7. Vgl. Die Berliner Frauen-Vereins-Conferenz am 5. und 6. November 1869. Stenographische Aufzeichnungen, Berlin 1869. Die anfängliche Konkurrenz mündete 1876 in eine wechselseitige, mehr oder weniger distanzierte Akzeptanz und in den Beschluss ein, die jeweiligen Jahresversammlungen im Wechsel abzuhalten.

  8. Lina Morgenstern, Allgemeiner Frauenkalender für 1885, Berlin 1885, S. III.

  9. Ebd., S. 18–25.

  10. Ebd., S. III.

  11. Der Verein erlebte zahlreiche Umbenennungen in seine Anfangsjahren: 1888 Reform, 1891 Frauenbildungs-Reform, 1897 Frauenbildung, seit 1898 Frauenbildung – Frauenstudium.

  12. Elisabeth Gnauck-Kühne, Das Universitätsstudium der Frauen, Oldenburg 1891, S. 17.

  13. Hedwig Dohm, Der Jesuitismus im Hausstande, Berlin 1873, S. 166f.

  14. Zu einer anderen Bewertung der Frauenstimmrechtsbewegung kommt beispielsweise Kerstin Wolff, Auch unsere Stimme zählt! Der Kampf der Frauenbewegung um das Wahlrecht in Deutschland, in: APuZ 42/2018, S. 11–19.

  15. Käthe Schirmacher, Der Internationale Frauenkongreß in Chicago 1893, Dresden 1894, S. 10.

  16. Ebd., S. 23.

  17. Vgl. Hedwig Heyl, Aus meinem Leben, Berlin 1925, S. 70–74.

  18. Vgl. Statistik der Frauenorganisationen im Deutschen Reiche, bearbeitet im Kaiserlichen Statistischen Amte, Berlin 1909.

  19. Verhältnis der Anzahl von Frauen in Frauenvereinen 1909 zur ortsanwesenden Bevölkerung 1905: Baden 1:24, Bayern 1:74, Preußen 1:63, Sachsen 1:225. Berechnet nach: Statistik der Frauenorganisationen (Anm. 18), S. 18 sowie Gebietseinteilung und Bevölkerung 1905, in: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, Bd. 30, Berlin 1909, S. 1–34, hier S. 1.

  20. Vgl. Sylvia Schraut, Lagerbildungen, konfessionelle und regionale Brüche in der Traditionsstiftung der deutschen Frauenbewegung, in: Angelika Schaser/dies./Petra Steymans-Kurz (Hrsg.), Erinnern, Vergessen, Umdeuten? Europäische Frauenbewegungen im 19. und 20. Jh., Frankfurt/M.–New York 2019 (i.E.).

  21. Gertrud Bäumer, Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland, in: Helene Lange/dies. (Hrsg.), Handbuch der Frauenbewegung, Bd. 1, Berlin 1901, S. 1–166, hier S. 165.

  22. Louise Otto-Peters, in: Neue Bahnen 18/1869, S. 142, zit. nach Susanne Schötz, Politische Partizipation und Frauenwahlrecht bei Louise Otto-Peters, in: Hedwig Richter/Kerstin Wolff (Hrsg.), Frauenwahlrecht. Demokratisierung der Demokratie in Deutschland und Europa, Hamburg 2018, S. 187–220, hier S. 217.

  23. Dohm (Anm. 13), S. 166, S. 168.

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ist Historikerin und vertritt die Professur für Deutsche und Europäische Geschichte an der Universität der Bundeswehr München. E-Mail Link: sylvia.schraut@unibw.de