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Erwartung und Überforderung | Pariser Friedensordnung | bpb.de

Pariser Friedensordnung Editorial Erwartung und Überforderung. Die Pariser Friedenskonferenz 1919 Friedensmacherinnen. Der Frauenfriedenskongress in Zürich 1919 Die Kriege nach dem Krieg. Zum Kontinuum der Gewalt von 1917/18 bis 1923 Krieg gewonnen, Friedensschluss verloren? Frankreichs und Großbritanniens Kolonialreiche nach dem Ersten Weltkrieg "Mit Dynamit geladen". Das Prinzip nationaler Selbstbestimmung und sein globales Vermächtnis Versailler Vertrag: Ein Frieden, der kein Frieden war Verhasster Vertrag. "Versailles" als Propagandawaffe gegen die Weimarer Republik "Schmach" und "Schande". Parlamentsdebatten zum Versailler Vertrag

Erwartung und Überforderung Die Pariser Friedenskonferenz 1919

Jörn Leonhard

/ 21 Minuten zu lesen

Die Pariser Friedenskonferenz war ein Laboratorium für politische Ordnungsstiftung im 20. Jahrhundert. In dem Beitrag werden die Erwartungen, Konflikte und Handlungsspielräume ausgeleuchtet und vor diesem Hintergrund Belastungen und Leistungen der Konferenz bilanziert.

Im Januar 1919 schien Paris dem jungen britischen Diplomaten Harold Nicolson wie eine "noch vom Nervenschock befallene Hauptstadt". Das Gewimmel an Menschen, das Flirren der Erwartungen, das Nebeneinander von Nachrichten und Gerüchten bedeuteten eine enorme physische und psychische Herausforderung. Paris, so Nicolson, "verlor für die Dauer dieser paar Wochen seine Seele. Das Gehirn von Paris, dieses glorreiche Produkt westlicher Zivilisation, hörte auf zu funktionieren. Die Nerven von Paris schrillten misstönend durch die Luft." Schon bald empfand er die Größe der Stadt, die Theater, Konzerte und Museen, den Verkehr und ein hoch nervöses Publikum als Hindernis für die notwendige Konzentration, die doch alle brauchten, um sich der Architektur des Friedens widmen zu können: "Wir kamen uns vor wie Chirurgen, die eine Operation mitten im Ballsaal vornehmen sollten, mit allen Tanten und Anverwandten des Patienten ringsherum."

Das lang ersehnte Ende des Krieges schlug sich in hohen Erwartungen für die auszuhandelnde Friedensordnung nieder, die nicht nur europäische Gesellschaften prägten, sondern auch weltweit vernehmbar waren. Zugleich erschienen die ungeheuren Aufgaben der Friedenskonferenz nach dem Ende der multiethnischen Imperien der Habsburger, Romanows und Osmanen als eine fast übermächtige Herausforderung, in der sich bereits eine strukturelle Überforderung andeutete. Auch der aus Irland stammende Korrespondent des "Daily Telegraph", Emile Joseph Dillon, empfand die Stimmung in der französischen Hauptstadt als widersprüchlich. So sehr ihn die Versammlung der ganzen Welt in der Metropole faszinierte, so aufmerksam registrierte er auch die Kluft zwischen den Abendgesellschaften und Konzerten der Politiker und Diplomaten sowie den Einwohnern von Paris, die wenige Wochen nach dem Ende des Krieges mühsam den Alltag meisterten.

Hoffnungen und Interessengegensätze

Die Pariser Friedenskonferenz war eine Veranstaltung von bisher unbekannten Ausmaßen, ein Versuchsraum für internationale Ordnungsstiftung im 20. Jahrhundert. Ein Zentrum der Welt war Paris im Frühjahr und Sommer 1919 nicht allein wegen der geografischen Agenda, die von Samoa im Pazifik, dem ostasiatischen Kiautschou und Ostafrika über Mossul, Albanien, Teschen und Danzig bis nach Eupen-Malmedy an der belgisch-deutschen Grenze reichte. Zu den Vertretern der alliierten und assoziierten Siegermächte und den offiziellen Delegationen aus unabhängigen Staaten sowie der britischen Dominions Kanada, Australien, Neuseeland und Südafrika kamen weitere Abordnungen aus Indien und Ägypten, die keinen offiziellen Status hatten, und selbst verschiedene Gruppen der Kosaken aus dem ehemaligen Zarenreich hatten Vertreter nach Paris entsandt. Insgesamt umfasste die Konferenz etwa 10.000 Teilnehmer – Staatschefs und Regierungsvertreter, Diplomaten und zahlreiche Experten für militärische, finanzielle und rechtliche Fragen, aber auch Wirtschaftsvertreter und Hunderte Journalisten aus aller Welt, die aus der Friedenskonferenz auch einen globalen Medienmoment machen sollten. Am Gesamtplenum, das auf Vorschlag des US-Präsidenten Woodrow Wilson den französischen Premierminister Georges Clemenceau zum Vorsitzenden wählte, und den 58 Ausschüssen nahmen bis zu 1000 Mitglieder teil. Auch die Kosten der Konferenz waren enorm. Allein das britische Außenministerium wandte bis September 1919 über 205.000 Pfund Sterling für Hotels, Reisen und Verpflegung der britischen Delegation auf.

Über den engeren Kreis der offiziellen Delegierten hinaus versammelte sich in Paris eine kosmopolitische Gesellschaft, die eine eigene internationale Öffentlichkeit mit zahlreichen persönlichen Netzwerken jenseits der Konferenztische bildete, die 1919 lange überdauern sollten. Mit hohen Erwartungen kamen die Vertreter vieler Kolonialgesellschaften aus Afrika und Asien nach Paris – gerade sie setzten ihre Hoffnungen auf den Einfluss des US-Präsidenten und die globale Geltung des von ihm propagierten Selbstbestimmungsrechts der Völker. Der spätere Führer der vietnamesischen Befreiungsbewegung, Ho Chi Minh, zählte ebenso dazu wie der führende Intellektuelle der Afroamerikaner, W. E. B. Du Bois. Die zahlreichen Eingaben, etwa des Panafrikanischen Kongresses, der Bewegung "Jung Algerien" oder der Vietnamesen, zielten auf eine politische Statusverbesserung gegenüber den europäischen Kolonialmächten. In all diesen Fällen ging es nicht zuletzt darum, den internationalen Moment der Pariser Friedenskonferenz zu nutzen und Öffentlichkeit für die Probleme des europäischen Kolonialismus in Afrika und Asien oder die Frage der Rassentrennung zu schaffen.

Im Gegensatz zu den großen Erwartungen, die auf eine grundlegend neue und globale Friedensarchitektur im Namen progressiver Prinzipien, auf Transparenz der Verhandlungen und auf die Rolle von Sachexperten für wirtschaftliche, militärische oder völkerrechtliche Fragen setzte, stand die Eröffnung der Konferenz im Zeichen des deutsch-französischen Konflikts und bald ausbrechender Konflikte zwischen den Siegern. Mit einem geschichtspolitischen Akzent eröffnete der französische Staatspräsident Raymond Poincaré sie am 48. Jahrestag der Proklamation des deutschen Kaiserreiches, die nach dem preußisch-deutschen Sieg am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles stattgefunden hatte. Formal handelte es sich zunächst um eine "Vorbereitende Friedenskonferenz", zu der nur Vertreter der Sieger-, nicht aber der Verliererstaaten zugelassen waren. Erst in ihrer letzten Phase, nach der Übergabe des Vertragsentwurfs an die bis dahin von allen Besprechungen ausgeschlossene deutsche Delegation und danach an die Delegationen Österreichs, Ungarns, Bulgariens und des Osmanischen Reiches, sollte sie zu einer allgemeinen Friedenskonferenz werden. Von Anfang an war klar, dass der Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich im Mittelpunkt der Konferenz stand und sich die anderen Verträge an ihm orientieren würden.

Angesichts der Vielzahl von Teilnehmern zeigte sich bald, dass effiziente Entscheidungsprozesse nur innerhalb eines kleineren Kreises möglich waren. Unter den Großmächten USA, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan wurden die substanziellen Fragen schließlich innerhalb des Rates der Vier, also der Staats- und Regierungschefs der vier alliierten Hauptmächte, Woodrow Wilson, David Lloyd George, Georges Clemenceau und Vittorio Emanuele Orlando, behandelt. Doch bereits nach kurzer Zeit waren die Interessengegensätze unübersehbar. Der US-Präsident konzentrierte sich auf den Völkerbund als Instrument der kollektiven Sicherheit sowie die ihm unterstellten Mandatsgebiete, die aus den ehemaligen Kolonien des Deutschen Reiches und den Gebieten gebildet wurden, die das Osmanische Reich im Nahen Osten verloren hatte. Die Satzung des Völkerbundes wurde Teil des Versailler Vertrages mit dem Deutschen Reich und aller anderen Pariser Vorortverträge, doch gehörten ihm zunächst lediglich die Alliierten, Assoziierten und 13 neutrale Staaten an, also ausdrücklich weder Russland noch eines der besiegten Länder.

Aus der französischen Perspektive stellte die Sicherheit gegenüber Deutschland den entscheidenden Orientierungspunkt dar. Ein Wiedererstarken Deutschlands musste in den Augen der französischen Regierung unter Georges Clemenceau und der Militärführung unter Marschall Ferdinand Foch unter allen Umständen verhindert werden, und diesem Ziel dienten die Forderung nach der Rheingrenze, aber auch die späteren Bündnisse mit den neu entstandenen Staaten in Ostmitteleuropa. Ergänzt wurde die französische Position durch die Forderung hoher Reparationen, die nicht nur die erheblichen französischen Verluste in Nordfrankreich kompensieren, sondern auch die deutsche Wirtschaftskraft langfristig eindämmen sollten.

Der britische Premierminister David Lloyd George suchte vor allem die globale Position Deutschlands zu minimieren und konzentrierte sich daher auf die Themen Handelskonkurrenz, Flotte und Kolonien. In seinem Fontainebleau-Memorandum wandte er sich im Frühjahr 1919 aber im Zeichen eines starken Antibolschewismus gegen eine zu weitgehende Schwächung Deutschlands oder gar seine territoriale Zerstückelung, die Teile der französischen Führung um Foch immer wieder ins Spiel brachten. Die britische Delegation beharrte darauf, Deutschland als lebensfähige Kontinentalmacht zu erhalten, um der Gefahr einer expansiven bolschewikischen Revolution etwas entgegenzusetzen und ein langfristiges Gleichgewicht auf dem europäischen Kontinent zu sichern.

Agenden und Handlungsspielräume

Die erste Phase von der Eröffnung am 18. Januar bis zur Abreise Wilsons in die Vereinigten Staaten Mitte Februar, die bereits im Zeichen dortiger innenpolitischer Auseinandersetzungen um die Völkerbundakte stand, war von Verfahrensfragen und der Diskussion um die Völkerbundakte sowie die Zukunft der deutschen Kolonien geprägt. Angesichts der Vielzahl an Themen, Akteuren und Verhandlungsebenen zeichnete sich bald eine Tendenz ab, komplizierte Detailregelungen an Experten zu delegieren, denen aufgrund des wachsenden Zeitdrucks in vielen Fragen, die nicht wie die künftige Behandlung Deutschlands im Zentrum standen, eine entscheidende Rolle zukommen konnte.

Anders als es die weltweit verbreiteten Fotos der "Großen Vier" suggerierten, waren die Handlungsspielräume der wichtigsten politischen Akteure in Paris von Anfang an eingeschränkt: zum einen durch die bereits zwischen November 1918 und Januar 1919 vor allem in Ostmittel- und Südosteuropa neu begründeten Staaten wie Polen und die Tschechoslowakei, während britische und französische Truppen im Nahen Osten ihre Interessenzonen sicherten, zum anderen durch die Dynamik von Konflikten, die über das Kriegsende hinaus andauerten oder infolge des Ordnungsvakuums ab November 1918 neu entstanden waren, wie etwa die Bürgerkriege in Russland oder Finnland. Schließlich standen die führenden Staats- und Regierungschefs in Paris unter dem Eindruck großer innenpolitischer und innergesellschaftlicher Erwartungen, die im Verlauf des Krieges entstanden und ab November 1918 durch Wahlkämpfe und intensive Presseberichterstattung gesteigert worden waren.

Schon am 24. Januar, also nur sechs Tage nach dem Beginn der Friedenskonferenz, zeigte sich Woodrow Wilson im Plenum der Konferenz tief beunruhigt darüber, dass man an vielen Orten auf eine Strategie gewaltsam vollendeter Tatsachen setze und Gebiete okkupiere, "deren rechtmäßige Inhaber von der Friedenskonferenz bestimmt werden sollten". Er warnte, "dass durch Gewalt erzwungener Besitz ernstlich die Ansprüche jener schädigt, die solche Mittel anwenden". Auch der britische Premier Lloyd George blickte mit zunehmender Sorge auf die Fortsetzung der Gewalt nach dem Ende des Krieges. Gerade die Territorien des Zarenreiches und der Habsburger-Monarchie erschienen ihm wie "Mangrovensümpfe, in denen die völkischen Wurzeln so ineinander verstrickt waren, dass sich kein Friedensmacher in ihnen bewegen konnte, ohne sich zu verfangen."

Mit der vierwöchigen Abwesenheit des US-Präsidenten entstand zwischen Mitte Februar und Mitte März 1919 ein Vakuum in Paris, das für viele Akteure der zweiten Reihe neue Spielräume schuf, vor allem für Wilsons Berater Edward House. Besonders die französische Seite nutzte die Abwesenheit Wilsons, um eigene Bedingungen durchzusetzen. Da sich in einigen Fragen wie im Falle der deutschen Reparationen die britische Delegation der französischen Argumentation anschloss, sah sich House im Februar und März 1919 zu Kompromissen gezwungen. Gleichzeitig brachten sich viele Experten in den Ausschüssen zu den großen Themen der deutschen Grenzen im Westen und Osten, den deutschen Reparationen und Abrüstungen ein, drohten aber immer wieder, sich in Details zu verlieren. Schließlich wurde in dieser Phase die Presse in Paris immer deutlicher in die Kontroversen einbezogen, etwa indem Journalisten Informationen zugespielt wurden, um die französische Öffentlichkeit gegen Lloyd Georges Haltung in der Frage der polnischen Grenzen oder gegen Wilsons Position gegenüber Frankreich zu mobilisieren.

Nachdem Wilson am 15. März aus den USA zurückgekehrt war, eskalierten die Konflikte. Im Mittelpunkt standen nun verschiedene Themenbereiche, die immer wieder miteinander verflochten wurden. Zunächst ging es um die Aufteilung der deutschen Kolonien in Afrika und Asien und das neue Ordnungsmittel der Völkerbundmandate. Dabei kam es zu einem erbitterten Konflikt um die Zukunft des ehemals deutschen Pachtgebietes Kiautschou in China, das Japan zu Beginn des Krieges erobert hatte und behalten wollte. Nachdem bereits die japanischen Forderungen nach einer Antidiskriminierungsklausel in der Völkerbundakte angesichts massiver Widerstände in Australien und den USA gegen Immigranten aus Asien nicht hatten durchgesetzt werden können, stand die Abreise der japanischen Delegation im Raum.

Zweitens rückte die Stabilisierung der postimperialen Zusammenbruchzone in den Fokus. Die Konversion großer Teile des ehemaligen Zarenreiches und der Habsburger-Monarchie in souveräne Nationalstaaten nach dem Kriterium nationaler Selbstbestimmung sollte in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa als Stabilisierungsfaktor wirken. Doch faktisch entstanden keine homogenen Nationalstaaten, sondern neue "Nationalitätenstaaten" mit großen ethnischen und religiösen Minderheiten, die den Minderheitenschutz zur permanenten Aufgabe machten. Krisenverschärfend wirkten sich die italienischen Forderungen aus, die weit über die während des Krieges gemachten Zusagen etwa für Südtirol hinausreichten und sich symbolisch in der Forderung nach Fiume zuspitzten, der heute kroatischen Hafenstadt Rijeka. Im Nahen Osten wurden die Hoffnungen vieler Araber und des Führers der arabischen Delegation in Paris, Prinz Faisal, auf einen eigenen Staat im Gegenzug für ihre Kriegsleistungen gegen die Truppen des Sultans enttäuscht. Hier bedeutete die britisch-französische Mandatslösung faktisch zunächst vielfach die Fortsetzung einer kolonialen Praxis.

Den dritten thematischen Schwerpunkt und den Kern der Konferenz bildete ohne Zweifel die Behandlung Deutschlands. Dabei entwickelte sich der Versailler Vertrag mit seinen 440 Artikeln in 15 Teilen, Anhängen und Ergänzungsdokumenten zum bislang längsten und kompliziertesten Friedensvertrag, der zugleich das Muster für alle anderen Friedensverträge darstellte. Die Behandlung Deutschlands war mit anderen Grundfragen der Konferenz verflochten: mit französischen Sicherheitsinteressen genauso wie mit dem territorialen Status Polens und der ökonomisch-finanziellen Nachkriegsordnung, zumal angesichts der hohen interalliierten Schulden. Während es hinsichtlich der Demilitarisierung Deutschlands bald zu tragfähigen Kompromissen kam, führten die Auseinandersetzungen um die territorialen Bestimmungen zu einer schweren Krise um den künftigen Status des Rheinlandes, des Saarlandes und Danzigs. Als besonders kompliziert stellte sich das Reparationsproblem dar. Allein ihre genaue Definition – Entschädigung unmittelbarer Kriegsschäden oder Aufkommen für langfristige Kriegsfolgen, wie Pensionen – war hoch umstritten. Die Kompromisslösung war bei näherem Hinsehen denkbar fragil, denn die Höhe der Reparationen wurde zunächst nicht festgelegt und Folgekonferenzen aufgegeben. Artikel 231, auf den sich in Deutschland die Wahrnehmung des Versailler Vertrages zusammen mit den Strafrechtsbestimmungen gegen Wilhelm II. und andere Mitglieder der politischen und militärischen Führung konzentrieren sollte, wurde schließlich in der Reparationskommission von US-Experte John Foster Dulles formuliert, der eine theoretische Gesamtverantwortung Deutschlands mit der gleichzeitigen Anerkennung der beschränkten Zahlungsfähigkeit des Landes verknüpfte. Hier kollidierten unübersehbar die unterschiedlichen finanziellen und wirtschaftlichen Zielsetzungen der Sieger.

Krisen und Widersprüche

Die Krisenphase der Konferenz ab Mitte März 1919 zwang die führenden Politiker am 24. März dazu, nur noch allein und mit Dolmetschern in den Privatquartieren zusammenzutreffen und absolute Vertraulichkeit zu wahren. Die folgenden 148 Sitzungen des Rates der Vier entwickelten sich zum eigentlichen Entscheidungskern der Konferenz. Mitte April gelang schließlich ein Kompromiss zwischen den Vereinigten Staaten, Frankreich und Großbritannien in der Frage des Saarlandes, das für 15 Jahre einen Sonderstatus unter Aufsicht des Völkerbundes erhielt, während für das Rheinland entgegen französischer Forderungen eine lediglich temporäre Demilitarisierung bestimmt wurde. Die Probleme mit den Forderungen Italiens nach Fiume und Japans nach Kiautschou blieben dagegen bis Ende April bestehen. Als Wilson unnachgiebig blieb, reiste die italienische Delegation unter massivem innenpolitischen Druck empört ab und brachte die Konferenz an den Rand des Scheiterns. Angesichts der Belastung durch die Interessengegensätze und Machtasymmetrien zwischen den Siegern, durch globale Krisenherde und die Instabilität der Situation in Deutschland wuchsen die Zweifel, ob ein Friedensschluss überhaupt noch gelingen könne.

Der Mitte April vorgelegte Entwurf des Versailler Vertrages stellte eine doppelte Stabilisierungsleistung dar: einerseits für den Fortgang der Konferenz, denn auf der Basis dieses Entwurfs konnte man am 18. April die Deutschen nach Paris einladen, andererseits für die Siegermächte und ihr Bemühen um eine Nachkriegsordnung. Der Preis für diese Leistung in den rund zwölf Wochen seit dem 18. Januar war die Widersprüchlichkeit vieler Regelungen im Detail, die das Ergebnis zahlloser Kompromisse war.

Der US-Präsident war zu weitgehenden Konzessionen bereit, um die Völkerbundakte als Kern der von ihm avisierten neuen Friedensarchitektur zu realisieren. Beim Umgang mit den ehemaligen deutschen Kolonien akzeptierte er die britische Forderung, Deutschland als Flotten- und Kolonialmacht auszuschalten. Allerdings fielen die ehemaligen deutschen Besitzungen in Afrika und Asien nicht einfach an Großbritannien und Frankreich. Das Prinzip der vom Völkerbund verliehenen und von europäischen Großmächten übernommenen Treuhänderschaft im Rahmen der Mandate bedeutete einen entscheidenden Schritt zu einer Internationalisierung im Umgang mit Kolonialgesellschaften. Es markierte ein neues Rechtsverständnis, das nicht von der traditionellen Legitimität kolonialen Eigentums durch Inbesitznahme ausging, sondern von den prinzipiell gleichgewichtigen Interessen der Bewohner und der Treuhänder.

Die Krisen der Konferenz rund um Territorien wie das Rheinland, das Saargebiet, Danzig, Fiume oder Kiautschou entwickelten sich, weil diese Orte als Symbole des Sieges oder der Niederlage emotional besonders aufgeladen waren. Hier wurde die Politik auf ganz neue Weise verräumlicht, und gerade verlorene Gebiete sollten wie Phantome in den Nachkriegsgesellschaften weiterwirken und Ansatzpunkte für einen aggressiven Revisionsnationalismus bilden. Der international anerkannte Besitz von Gebieten schloss das Kriterium ethnischer Zugehörigkeit ein – das verlieh dem Nationalstaat als Herrschaft über ein bestimmtes Territorium, als Basis rechtlicher und politischer Entscheidungen und als Raum national bestimmter Loyalität so enorme Bedeutung.

Allerdings zeigte sich neben dem Prinzip der Territorialität ein neues Kriterium für die Asymmetrie von Machtbeziehungen zwischen den Siegern. Es verwies auf die finanziellen und wirtschaftlichen Machtpositionen, auf die Verfügungsgewalt über ökonomisch wichtige Ressourcen wie Erdöl und globale Infrastrukturen wie Kanäle oder Seekabel. Die durch den Krieg neu begründete Stärke der Vereinigten Staaten, die demografische und finanzielle Schwäche Frankreichs und die aus den interalliierten Schulden resultierende Einengung von Handlungsspielräumen unterstrich, dass die Friedenskonferenz nicht im Triumph des Territorialismus aufging.

In den Konflikten entwickelten sich unterschiedliche Allianzen der Siegermächte je nach Gegenstand. Kooperierten die USA in den Territorialfragen mit Großbritannien, um eine französische Hegemonialposition auf dem europäischen Kontinent zu verhindern, standen in der Reparationsfrage die US-amerikanischen Vertreter gegen die Delegationen aus London und Paris. Im Gegenzug für das gegenüber Clemenceau formulierte Versprechen einer vom Völkerbund unabhängigen Tripelallianz, also der faktischen Fortsetzung des Kriegsbündnisses, gelang es Wilson und Lloyd George schließlich, die getroffenen Vereinbarungen der Experten zu den Grenzverläufen zu revidieren, die sonst sehr stark zulasten Deutschlands ausgegangen wären.

Besonders aufschlussreich ist der Vergleich zwischen dem Umgang mit den italienischen und japanischen Forderungen nach Fiume beziehungsweise Kiautschou. In beiden Fällen gingen die Forderungen auf vertragliche Versprechen von London und Paris gegenüber Rom und Tokio während des Krieges zurück, die Auseinandersetzungen führten bei Wilson jedoch zu unterschiedlichen Reaktionen, die exemplarisch sowohl die Widersprüche des Friedensschlusses als auch die Verknüpfung der Agenden beleuchteten: Hatte Italien der Völkerbundakte bereits vor den Auseinandersetzungen um Fiume zugestimmt, konnte Japan seinen Beitritt zum Völkerbund unter Vorbehalt stellen und Druck auf die US-Delegation ausüben. Wilsons Berater warnten vor dem eklatanten Bruch des Selbstbestimmungsrechts und der 14 Punkte, doch Wilson verwies darauf, dass Japan sonst einen Separatfrieden mit Deutschland abschließen und so dessen Position im Widerstand gegen den anstehenden Friedensvertrag stärken könne. Dass Kiautschou Japan und nicht China zugesprochen wurde, war eine Lösung, die in aller Deutlichkeit das Glaubwürdigkeitsproblem bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts als Leitlinie der Konferenz aufzeigte.

Belastungen und Leistungen

Frankreich, Großbritannien, Italien und den Vereinigten Staaten war es ab Ende 1917 gelungen, eine funktionierende Kriegskoalition zu bilden. Aber der Verlauf der Friedenskonferenz bewies, dass die Sieger an den Herausforderungen eines gemeinsamen Friedensprogramms immer wieder scheiterten. Nur durch Kompromisse, Notlösungen und um den Preis erheblicher Widersprüche gelang es am Ende überhaupt, einen Vertragsentwurf fertigzustellen. Damit entfernte man sich von den Bedingungen jenes Friedens, auf dessen Basis die Vertreter Deutschlands am 11. November 1918 den Waffenstillstand unterzeichnet und ihre faktische Entwaffnung akzeptiert hatten. Darin lag ein entscheidendes Glaubwürdigkeits- und Legitimationsdefizit, das durch den Ausschluss der Besiegten von der Friedenskonferenz verstärkt wurde. Während man in Paris an der Fiktion einer Vorfriedenskonferenz festhielt, lag im April 1919 ein weitestgehend ausformulierter Definitivfrieden vor, für den es keinen echten Verhandlungsspielraum mehr gab, weil die Lösung der Interessengegensätze zwischen den Siegern alle Konzessionspotenziale ausgeschöpft hatte.

Nach seinen Erfahrungen in Paris äußerte sich ein desillusionierter Wilson bei seiner Rückkehr in die Vereinigten Staaten vor dem US-Senat: "Als ich diese Worte sagte (‚dass alle Völker ein Selbstbestimmungsrecht besäßen‘), sagte ich sie ohne das Wissen um all die Nationalitäten, die Tag für Tag zu uns kommen (…). Sie wissen nicht und können sich nicht vorstellen, was für Ängste ich ausgestanden habe, weil viele Millionen von Menschen sich Hoffnungen auf der Grundlage dessen machten, was ich gesagt habe." Die Wirklichkeit komplexer ethnischer Gemengelagen in weiten Teilen Ostmittel- und Südosteuropas hatte man in Paris unterschätzt, und die in der Praxis weder konsequente noch widerspruchsfreie Anwendung des Selbstbestimmungsrechts der Völker vervielfachte das Problem. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich ein von außen jederzeit mobilisierbares Gewaltpotenzial, das mit aggressiven Interventionsfantasien einherging.

Das Ergebnis der Pariser Friedensverhandlungen war ein komplexer Kompromiss zwischen enttäuschten Siegern, der niemanden zufriedenstellte. Anders als auf dem Wiener Kongress 1814/15 oder auf dem Berliner Kongress 1878 handelten die politischen Akteure nicht mehr als isolierte Elite im diplomatischen Elfenbeinturm. Ihre Entscheidungen und die Ergebnisse der Verhandlungen mussten Wilson, Clemenceau und Lloyd George, aber auch die deutschen, österreichischen, ungarischen, türkischen oder italienischen Delegationen ihren Heimatgesellschaften vermitteln.

Hatten die Diplomaten auf den großen Friedenskonferenzen von 1648 und 1815 das Ziel verfolgt, Machtungleichgewichte durch territoriale Verschiebungen auszubalancieren und sie durch Dynastien sowie die revolutionsprophylaktische Wirkung des monarchischen Prinzips einzuhegen, traten in Paris Nationalstaat, Völkerbund und ein international abgesicherter Minderheitenschutz in den Vordergrund. Während 1814/15 die Diplomaten auf die Verhinderung hegemonialer Bestrebungen und die Absicherung gegen einen neuen großen Krieg gesetzt und einen begrenzten Regelungsanspruch vertreten hatten, waren die Friedensverträge 1919 durch viel weitergehende Gestaltungsansprüche und eine entsprechende Regelungsdichte gekennzeichnet. Ein weiterer Unterschied lag im Souveränitätskonzept, das 1815 stark monarchisch geprägt war und den prinzipiellen Verzicht auf Interventionen enthielt, während sich nach 1919 an der Reparationsfrage, am Anschlussverbot gegenüber Deutsch-Österreich, dem Umgang mit dem Osmanischen Reich und den Minderheitenschutzverträgen gegenüber den ostmittel- und südosteuropäischen Staaten die Bereitschaft abzeichnete, staatliche Souveränität unter Berufung auf übergeordnete Prinzipien zu durchbrechen.

Hatten die Friedensverträge vom 17. bis ins 19. Jahrhundert nach der Erfahrung der frühneuzeitlichen Konfessions- und Bürgerkriege mit der Oblivionsklausel die Idee eines "wohltätigen Vergessens" enthalten, so kam es in Paris zu einer starken emotionalen und symbolischen Aufladung, wie sich in der Behandlung der deutschen Delegationen bei der Übergabe der Friedensbedingungen Anfang Mai und in der Unterzeichnungszeremonie am 28. Juni 1919 erwies. An die Stelle der prinzipiellen Gleichrangigkeit der Akteure, wie sie nach 1815 innerhalb der Pentarchie aus Großbritannien, Frankreich, Russland, Österreich und Preußen fortbestand, und der Entkriminalisierung des Feindes trat die Vorstellung des Krieges als Verbrechen und Bruch moralischer Normen. Einerseits knüpfte man damit an die großen Hoffnungen an, mithilfe des internationalen Rechts eine universell gültige Friedensordnung auf Basis rationaler Kriterien zu schaffen. Wenn zumal die alliierte Kriegspropaganda den Krieg als Konflikt um das Völkerrecht dargestellt hatte, dann schien die Sprache des Rechts 1919 die einzig legitime Form für einen Friedensschluss, der etwas anderes sein sollte als das Ergebnis machtpolitischer Rivalität. Andererseits bot die Sprache des Rechts selbst ein Reservoir für hochemotionale Inszenierungen und eine Moralisierung der Politik. So wurden die Kategorien von Verbrechen, Schuld und Bestrafung Teil der Friedenspolitik von 1919. Gerade in der Reparationsfrage überlagerten sich politische und moralische Ökonomie, wurden Schuld und Schulden immer wieder aufeinander bezogen.

Im Vergleich zu anderen Nachkriegsordnungen hatte die Pariser Friedensordnung von 1919 die kürzeste Wirkungsdauer. Durch das Vertragswerk löste sich die Pentarchie auf – das Deutsche Reich und Russland waren von der neuen Nachkriegsordnung zunächst ausgeschlossen, die Habsburger-Monarchie war aufgelöst. Frankreich und Großbritannien konnten allenfalls als prekäre Gewinner gelten, die ökonomisch und demografisch ausgelaugt waren, während die USA nach der gescheiterten Ratifizierung des Vertrages und ihrem frühen Rückzug als starker politischer Partner ausfielen. Eine weitere Schwäche lag nicht zuletzt in der prinzipiellen Annahme, dass alle Staaten die Verträge als solche akzeptieren würden. Doch die Türkei und China stellten sie unmittelbar infrage und verfolgten eine eigene Revisionspolitik. Deutschland und Ungarn waren nur unter massivem Zwang bereit, die Verträge zu ratifizieren, und konzentrierten sich alsbald auf ihre Revision. Hinzu kamen die Konflikte zwischen den verbleibenden Siegern: Die italienische Führung verfolgte eigene nationale Ziele, Frankreich und Großbritannien waren weiterhin in vielfältige Auseinandersetzungen verwickelt, die von der Behandlung der deutschen U-Boote und der Umsetzung der Vertragsbedingungen in Ostmitteleuropa und in der Türkei bis zur Frage der Reparationen für Russland reichte. Das Ergebnis war eine Kultur der angenommenen Vorläufigkeit.

Und doch dürfen über die Probleme und Belastungen auch die Errungenschaften nicht übersehen werden. Denn es stellte eine erhebliche Leistung dar, angesichts der Krisen auf der Friedenskonferenz, der Fortsetzung von Gewalt an vielen Orten und der bedrohlichen Instabilität in den Gesellschaften der Besiegten überhaupt zu einem Friedensvertrag zu gelangen. Mit der Völkerbundakte, den Mandaten und den Ansätzen eines internationalen Minderheitenschutzes etablierte man neuartige Institutionen und Normen, mit denen man den unvollkommenen Vertrag weiterentwickeln konnte. Auch mit seinen Widersprüchen, Belastungen und aufgeschobenen Problemen war das Ergebnis im Sommer 1919 besser als ein Scheitern der gesamten Friedenskonferenz, durch das die erschöpften Nachkriegsgesellschaften in eine unabsehbare Folge neuer Gewalt geschlittert wären. Mit all seinen Schwächen repräsentierte der Friedensschluss genau das, was im Sommer 1919 erreichbar war.

Einen Tag nach der Unterzeichnung des Versailler Vertrages zog der südafrikanische Diplomat Jan Smuts Bilanz. In einem Artikel für die "New York Times" hob er hervor, dass der 28. Juni nicht der Abschluss der Friedenssuche sein könne, sondern nur der Beginn eines langen und mühsamen Prozesses: "Die eigentliche Arbeit am Frieden wird erst beginnen, nachdem dieser Vertrag unterschrieben worden ist und ein definitives Ende der zerstörerischen Leidenschaften gesetzt ist, die Europa fast fünf Jahre lang heimgesucht haben." Smuts kritisierte die seiner Ansicht nach zu harschen Vertragsbedingungen, bemühte sich aber um ein ausgewogenes Urteil. So hob er als Ergebnisse des Krieges eine beschädigte Zivilisation, aber auch das Ende des preußischen Militarismus hervor. Aus den "pazifistischen Idealen" sei der Völkerbund entstanden, der die Chance auf einen wirklichen Frieden zwischen den Völkern biete. Bei allen Belastungen und Widersprüchen boten das Vertragswerk und die darin enthaltene Völkerbundakte in seinen Augen entscheidende Ansätze für eine schrittweise Änderung der internationalen Ordnungsprinzipien entlang neuer Kriterien, an denen Verstöße ab jetzt gemessen werden konnten. Dazu zählten für ihn Selbstbestimmung, Minderheitenrechte, eine permanente neue internationale Organisation sowie Abrüstungsbemühungen. Mit der Internationalen Arbeitsorganisation unter dem Dach des Völkerbundes waren Ansätze für weltweite Standards in der Arbeitswelt erkennbar, und das Mandatssystem war trotz des Fortwirkens rassischer Hierarchien und Kolonialregime ein erster Schritt in Richtung einer internationalen Kontrolle von Kolonialherrschaft. In all diesen Elementen steckte ein großes Versprechen, das Hoffnungen weckte. Auch wenn sie nicht kurzfristig erfüllt werden konnten, zeichnete sich für Smuts gegenüber der Vorkriegszeit eine Ausgangsbedingung für eine neue Friedensordnung ab: Es war ein Anfang, keine Erfüllung, kein Ende, und es würde darauf ankommen, wie die Politiker und Diplomaten diese Rahmenbedingungen konkret ausfüllten.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Harold Nicolson, Friedensmacher 1919, Berlin 19346, S. 76–79; Vgl. Ferdinand Czernin, Die Friedensstifter. Männer und Mächte um den Versailler Vertrag, Bern 1968, S. 84; Jörn Leonhard, Der überforderte Frieden. Versailles und die Welt, München 2018, S. 651.

  2. Vgl. Emile Joseph Dillon, The Inside Story of the Peace Conference, New York 1920, S. 28–31.

  3. Vgl. Harold William Temperley (Hrsg.), A History of the Peace Conference of Paris, 6 Bde., London 1920–1924; Leonhard (Anm. 1), S. 650–687; Manfred Boemeke/Gerald D. Feldman/Elizabeth Glaser (Hrsg.), The Treaty of Versailles. A Reassessment after 75 Years, Cambridge 1998; Gerd Krumeich (Hrsg.), Versailles 1919. Ziele – Wirkung – Wahrnehmung, Essen 2001; Jean-Jacques Becker, Le traité de Versailles, Paris 2002; Jeff Hay (Hrsg.), The Treaty of Versailles, San Diego 2002; David A. Andelman, A Shattered Peace. Versailles 1919 and the Price We Pay Today, Hoboken 2008; Timothy Baycroft/Conan Fischer (Hrsg.), After the Versailles Treaty. Enforcement, Compliance, Contested Identities, London 2008; Alan Sharp (Hrsg.), The Versailles Settlement. Peacemaking After the First World War, 1919–1923, New York 2008.

  4. Vgl. Manfred Berg, Woodrow Wilson. Amerika und die Neuordnung der Welt, München 2017, S. 163; Eberhard Kolb, Der Frieden von Versailles, München 2011, S. 49–53; Sally Marks, Behind the Scenes at the Paris Peace Conference of 1919, in: Journal of British Studies 2/1970, S. 154–180, hier S. 178.

  5. Vgl. Erez Manela, The Wilsonian Moment. Self Determination and the International Origins of Anti-Colonial Nationalism, Oxford 2007, S. 141–175; Leonhard (Anm. 1), S. 837–852.

  6. Vgl. Margaret MacMillan, Die Friedensmacher. Wie der Versailler Vertrag die Welt veränderte, Berlin 2015, S. 533.

  7. Vgl. Czernin (Anm. 1), S. 10ff.

  8. Vgl. Marcus Payk, Frieden durch Recht? Der Aufstieg des modernen Völkerrechts und der Friedensschluss nach dem Ersten Weltkrieg, Berlin 2018, S. 358–366.

  9. Vgl. Jörn Leonhard, Die Büchse der Pandora. Geschichte des Ersten Weltkriegs, München 2014, S. 950f.

  10. Vgl. Margaret MacMillan, Paris 1919. Six Months that Changed the World, New York 2001, S. 53–106.

  11. Vgl. David Lloyd George, Fontainebleau-Memorandum vom 23. März 1919, in: Klaus Schwabe (Hrsg.), Quellen zum Friedensschluß von Versailles, Darmstadt 1997, S. 156–166; Caroline Fink, The Peace Settlement, 1919–1939, in: John Horne (Hrsg.), A Companion to World War I, Malden 2010, S. 543–557, hier S. 543–547.

  12. Vgl. Leonhard (Anm. 1), S. 852ff.

  13. David Lloyd George, The Truth about the Peace Treaties, 2 Bde., London 1938, hier Bd. 1, S. 307. Vgl. Czernin (Anm. 1), S. 193f.

  14. Vgl. Leonhard (Anm. 1), S. 854f.

  15. Vgl. Bruce A. Elleman, Wilson and China. A Revised History of the Shandung Question, Armonk 2002, S. 93–110.

  16. Vgl. Erwin Viefhaus, Die Minderheitenfrage und die Entstehung der Minderheitenschutzverträge auf der Pariser Friedenskonferenz 1919. Eine Studie zur Geschichte des Nationalitätenproblems im 19. und 20. Jahrhundert, Würzburg 1960.

  17. Vgl. Leonhard (Anm. 1), S. 746–759.

  18. Vgl. ebd., S. 759–788.

  19. Vgl. ebd., S. 788–812; Bruce Kent, The Spoils of War. The Politics, Economics, and Diplomacy of Reparations 1918–1932, Oxford 1989.

  20. Vgl. Holger Afflerbach, Italien als Siegermacht in Versailles 1919, in: Krumeich (Anm. 3), S. 159–173.

  21. Vgl. Charles S. Maier, Consigning the Twentieth Century to History. Alternative Narratives for the Modern Era, in: American Historical Review 3/2000, S. 807–831; ders., Transformation of Territoriality 1600–2000, in: Gunilla Budde/Sebastian Conrad/Oliver Janz (Hrsg.), Transnationale Geschichte. Themen, Tendenzen und Theorien, Göttingen 2006, S. 32–55; Leonhard (Anm. 9), S. 18f.

  22. Vgl. Klaus Schwabe, Einleitung, in: ders. (Anm. 11), S. 1–38, hier S. 15.

  23. Vgl. ebd., S. 18f.

  24. Vgl. Leonhard (Anm. 1), S. 858ff.

  25. Vgl. Leonhard von Muralt, Der Friede von Versailles und die Gegenwart, Zürich 1947, S. 78ff.; Wilhelm Deist, Die militärischen Bestimmungen der Pariser Vorortverträge (1966), in: ders., Militär, Staat und Gesellschaft. Studien zur preußisch-deutschen Militärgeschichte, München 1991, S. 235–248, hier S. 247.

  26. Zit. nach Manela (Anm. 5), S. 215.

  27. Vgl. Martin Schulze Wessel (Hrsg.), Loyalitäten in der Tschechoslowakischen Republik 1918–1938. Politische, nationale und kulturelle Zugehörigkeiten, München 2004; Anthony Lentin, Decline and Fall of the Versailles Settlement, in: Diplomacy & Statecraft 2/1993, S. 358–375.

  28. Leonhard (Anm. 9), S. 967.

  29. Vgl. Reinhard Stauber, Innerstaatliche Ordnung und internationales System auf dem Wiener Kongress 1814/15, in: Der Staat. Beiheft 23/2015, S. 79–99.

  30. Vgl. Jörg Fisch, Krieg und Frieden im Friedensvertrag. Eine universalgeschichtliche Studie über Grundlagen und Formelemente des Friedensschlusses, Stuttgart 1979, S. 92–123; Leonhard (Anm. 1), S. 1265ff.

  31. Vgl. Jennifer D. Keene, The United States, in: Horne (Anm. 11), S. 508–523, hier S. 519f.

  32. Vgl. Leonhard (Anm. 1), S. 819–837, S. 854ff.

  33. Siehe auch Fisch, (Anm. 30), S. 92–123; Leonhard (Anm. 1), S. 1265ff.

  34. Vgl. William Mulligan, The Great War for Peace, New Haven 2014, S. 300f.; Leonhard (Anm. 1), S. 1049f.

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ist Professor für Neuere und Neueste Geschichte am Historischen Seminar der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. E-Mail Link: joern.leonhard@geschichte.uni-freiburg.de