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Die Treuhand und die Privatisierung der DDR-Presse | Das letzte Jahr der DDR | bpb.de

Das letzte Jahr der DDR Editorial Das Ende der DDR 1989/90. Von der Revolution über den Mauerfall zur Einheit Verpasste Chancen im 41. Jahr Umkämpftes Erbe. Zur Aktualität von "1989" als Widerstandserzählung "1989" als Erzählung Die Treuhand und die Privatisierung der DDR-Presse West-Berlin. Stimmungsbilder aus dem letzten Jahr

Die Treuhand und die Privatisierung der DDR-Presse

Mandy Tröger

/ 14 Minuten zu lesen

Auch das Pressewesen war Teil des Volkseigentums, das von der Treuhand privatisiert werden sollte. Bei der Umwandlung wurden allerdings nicht wie geplant ehemalige SED-Zeitungsmonopole aufgespaltet, sondern von westdeutschen Verlagen größtenteils weitergeführt.

Am 12. Februar 1990 forderte Wolfgang Ullmann, Mitglied des Zentralen Runden Tisches, die Ernennung einer treuhänderischen Anstalt zur Wahrung der Rechte der Bevölkerung bei der Umwandlung des DDR-Volkseigentums in Privateigentum. Das DDR-Volkseigentum sollte "zugunsten der Bürgerinnen und Bürger der DDR" privatisiert werden, damit diese ihren Teil in "den vielfältigen Formen der Kapitalbeteiligung im Sinne der Marktwirtschaft" erhielten. Ein Teil dieses Volkseigentums war das Zeitungsverlagswesen, das im November 1989 in der DDR stark konzentriert war.

In diesem Beitrag beleuchte ich die Rolle der Treuhandanstalt (kurz Treuhand) bei der Privatisierung des DDR-Pressewesens vom Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 bis zur Privatisierung der großen ehemaligen SED-Bezirkszeitungen im April 1991 und danach. In dieser Zeit wurden nicht, wie einst als DDR-Reformziel gedacht, ehemalige SED-Zeitungsmonopole aufgespalten, sondern von finanzstarken westdeutschen Verlagen größtenteils weitergeführt. Bereits 1992 schlussfolgerte der Medienwissenschaftler Walter Mahle, die Gliederung des Pressemarkts in den neuen Bundesländern sei "den Grenzziehungen der SED nachgebildet (…) natürlich nicht aus politischen Gründen, sondern aus wirtschaftlichen Gründen". Monopole bestünden weiter. Die "Leidtragenden waren", so Gottfried Müller, Minister für Medienpolitik der DDR im Kabinett von Lothar de Maizière, "kleinere Blätter und vor allem auch die Lokalpresse", sie gingen bankrott.

Größter Verwaltungsapparat Deutschlands

Am 1. März 1990 folgte unter der Regierung Hans Modrow der Beschluss zur Gründung einer Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums. Darüber hinaus sollten Volkseigene Betriebe (VEB) in Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) umgewandelt werden. Modrow zufolge war das Ziel, die vorhandenen DDR-Wirtschaftsgüter in ihrer Substanz zu bewahren, vor kapriziösen Übernahmen zu schützen und Betrieben zu ermöglichen, sich bei Abschluss von Partnerschaftsvereinbarungen auf die neuen Bedingungen der privaten Marktwirtschaft einzustellen.

Nach den Volkskammerwahlen am 18. März 1990 wurde Lothar de Maizière für das konservative Bündnis Allianz für Deutschland offiziell erster Mann im Staat, und er führte den Kurs weiter. Der Plan: für den Privatisierungsprozess Wettbewerbsrichtlinien mittels eines Gesetzes ausarbeiten und umsetzen. Das Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) wurde am 17. Juni beschlossen. Nach diesem fiel das gesamte DDR-Volkseigentum ab dem 1. Juli unter das Treuhandgesetz. Bis zum 1. August sollten alle Betriebe in GmbHs umgewandelt werden, die dann im Eigentum der Treuhand standen. Darunter fielen zunächst 8.500 Betriebe mit rund vier Millionen Beschäftigten. Nach Einschätzung des damaligen Treuhand-Direktors und ehemaligen Leiters des Stahlkonzerns Hoesch, Detlev Rohwedder, war "der ganze Ramsch 600 Milliarden D-Mark wert".

Schon im August 1990 wies Günter Nooke, Mitglied im Verwaltungsrat der Treuhand und Vertreter der DDR-Opposition, auf Probleme hin, die sich der Treuhand stellten: Die benötigten Daten, um die Sanierungs- und Marktfähigkeit der Betriebe zu bewerten, lagen nicht vor. Der Treuhand fehlte ferner die Rechtsgrundlage, die eine Bewertung der Vermögenswerte und Schulden ermöglichte. Obwohl die Treuhand die offizielle "Eigentümerin" des ehemaligen DDR-Volkseigentums war, bestand ihr Hauptzweck darin, Eigentumsfragen durch Verkauf zu regeln. Das hieß, so Nooke, "solange die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind, sitzt der potentielle Investor am längeren Hebel und wartet, bis er den Betrieb billig bekommen kann". Obwohl die Treuhand also verschiedene Angebote einholen konnte, war ihr Wirkungsfeld rechtlich und wirtschaftlich begrenzt.

Schließlich wurde die Treuhand in Artikel 25 des Einigungsvertrags verankert. Zur deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 war sie jedoch kaum funktionsfähig – es mangelte an Personal und Einrichtungen. Innerhalb eines Jahres beschäftigte sie dann 3.000 neue Mitarbeiter, 1993 waren es 4600. Die Treuhand wurde zum größten Verwaltungsapparat Deutschlands und für manche zum Symbol dafür, wie "Regierungen privatisieren". Modrow kritisierte bereits 1991, dass ihr ursprünglicher Auftrag fehlgeschlagen war. "Privatisierung statt Sanierung und Erhalt" war jetzt die Agenda. Diese Neudefinition der Aufgaben führte, so Modrow, zu einem Zusammenbruch der gesamten industriellen und landwirtschaftlichen Produktion und zu einem Verkauf von Wirtschaftsgütern zu Dumpingpreisen. Zu diesen Wirtschaftsgütern gehörte auch die ehemalige SED-Presse.

Zerschlagung politischer Monopole

Die Produktion der Tages- und Wochenpresse war in einigen Konglomeraten organisiert, die als Vereinigung Organisierter Betriebe (VOB) bezeichnet wurden. Der wichtigste, VOB Zentrag, gehörte der SED.

90 Prozent der Druckkapazitäten und der Papierzuteilung entfielen auf Zentrag. 13 von 15 Druckereien in der DDR wurden von ihr kontrolliert. Von der gesamten Produktion von Tageszeitungen in der DDR – 1987 lag die Auflage bei 9,7 Millionen Exemplaren – hielt die SED rund 70 Prozent (6,5 Millionen). Zu den SED-Zeitungen gehörten 14 Bezirkszeitungen mit einer Auflage von jeweils 200.000 bis 700.000 (mit den dazugehörigen Lokalausgaben für über 200 Kreise), das landesweit vertriebene "Neue Deutschland" (1,2 Millionen) und die verschiedenen Titel des Berliner Verlags. Die SED besaß somit 16 von 39 Tageszeitungen in der DDR.

Reformziel im Herbst 1989 war, diese Konzentration und Monopolisierung im Pressewesen zu beenden. Am 21. Dezember 1989 ratifizierte der DDR-Ministerrat den "Beschluß zur Neugründung von Zeitungen und Zeitschriften". Er unterstützte damit den im Dezember gegründeten Zentralen Runden Tisch und sicherte allen an ihm vertretenen Gruppen Zugang zu Medien, die Zuteilung von Papier, Druckkapazitäten und Lizenzen sowie von Kommunikations- und Vertriebsressourcen zu. Der Beschluss garantierte Informationsfreiheit, indem er diese weit definierte und die nötigen Infrastrukturen (zum Beispiel Technologieimporte) einbezog. Ziel war es, den neuen politischen Parteien und Oppositionsgruppen Zugang zu Medien und Informationen in "ihrer gesellschaftlichen Arbeit" zu sichern.

Kurz darauf, am 5. Februar 1990, verabschiedete die Volkskammer der DDR den Beschluss zur Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit. Damit wurde Neuerscheinungen ein rechtlicher Rahmen bei den großen finanzstarken Verlagen geboten, und alte Monopolstrukturen wurden angegangen. Jegliche Art der Zensur war verboten. Die Presse sollte frei sein von politischen und wirtschaftlichen Monopolen und damit frei sein, um eine Plattform öffentlicher Debatten und freier Meinungsbildungsprozesse mündiger Bürger zu werden. Jede natürliche und juristische Person in der DDR hatte das Recht zur Veröffentlichung von Printmedien. Die Lizenzierung wurde abgeschafft, nur eine Registrierung war nötig.

Es folgte eine Flut an Neuerscheinungen auf dem Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt, womit sich in Ostdeutschland die Hoffnung auf Pressevielfalt verband. Laut einer Umfrage des DDR-Nachrichtendienstes ADN gab es bereits Anfang Februar 1990 16 Neuerscheinungen in der DDR, von denen vier westdeutsche Investoren hatten. Andere Titel wurden von basisdemokratischen Bürgergruppen oder politischen Parteien herausgegeben. Wieder andere waren lokale Initiativen ostdeutscher Journalisten und Bürger, teilweise in Zusammenarbeit mit Verlagen der Bundesrepublik. Bis Juli wurden so rund 120 neue Zeitungen in der DDR gegründet. Zu diesem Zeitpunkt befassten sich gleich drei verschiedene DDR-Institutionen allein mit der Reform der DDR-Medien: der basisdemokratische Medienkontrollrat (MKR), basierend auf dem Beschluss vom 5. Februar, das nach den März-Wahlen gegründete Ministerium für Medienpolitik sowie der Ausschuss für Presse und Medien der Volkskammer.

Marktaufteilung

Parallel zu diesen politischen Initiativen wurde der DDR-Pressemarkt früh wirtschaftlich durch westdeutsche Verlage erschlossen. Schon im Februar 1990 problematisierte die "Tageszeitung" das "Einsteigen bundesdeutscher Großverlage über Joint-ventures in [die ostdeutsche] Presselandschaft". Zwei Monate später, im April 1990, gab es keine DDR-Zeitungen mehr, "bei denen nicht bereits Kaufverhandlungen laufen". Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schlussfolgerte, alle westdeutschen Verlage versuchten, "sich mit Beteiligungen an DDR-Verlagen eine günstige Ausgangsposition für den Wettbewerb zu verschaffen".

Diese deutsch-deutschen Kooperationsverhandlungen liefen in einer rechtlichen Grauzone und waren laut dem Medienwissenschaftler Horst Röper "sehr vielgestaltig". Sie reichten von der Gewinnung von Anzeigenkunden und dem Verkauf von Werbung bis hin zum Druck der Zeitungen durch die Partner in der Bundesrepublik. "Überwiegend wurden allerdings auch Kapitalbeteiligungen vollzogen oder in Vorverträgen geregelt." Diese Allianzen waren "im Fluss" – Kooperationen also ständig in Verhandlung. Offiziell lag die Zustimmung über deutsch-deutsche Presse-Joint-Ventures beim MKR. Dieser erlaubte Minderheitsbeteiligungen westdeutscher Verlage. Inoffiziell aber wurden Verträge und Kooperationen an allen staatlichen Einrichtungen vorbei ausgehandelt.

Diese Prozesse liefen so schnell, dass nur die Beteiligten wussten, wer mit wem verhandelte. Im Mai 1990 versuchte sich die DDR-Regierung darüber einen Überblick zu verschaffen. Danach hielt der Axel Springer Verlag (inklusive Tochtergesellschaften) mit insgesamt elf Zeitungen Kooperations-, Joint-Venture- oder Kaufgespräche. Die Bauer Verlagsgruppe hatte fünf Joint-Venture-Abkommen geschlossen, und fünf weitere waren in Vorbereitung. Gruner + Jahr plante ein Joint Venture mit der "Sächsischen Zeitung" (Auflage 544.700) und wollte zwei Zeitschriften kaufen. Die WAZ-Gruppe plante Joint Ventures mit vier Zeitungen, darunter die "Leipziger Volkszeitung" (Auflage rund 500.000).

Vor allem die 14 großen ehemaligen SED-Bezirkszeitungen, wozu die "Sächsische Zeitung" und die "Leipziger Volkszeitung" gehörten, standen bei den großen finanzstarken Verlagen hoch im Kurs. Mit hohen Auflagenzahlen und den nach wie vor bestehenden strukturellen Privilegien (etwa bei der Papierversorgung und beim Druck) hielten sie in ihren jeweiligen Bezirken eine quasi-Monopolstellung und waren damit die "Filetstücke" unter den DDR-Zeitungen. Hier gaben sich, schrieb der Journalist und Verleger Peter Turi im Mai 1990, "die Großverlage die Klinke in die Hand".

Insbesondere die "Großen Vier" – Springer, Burda, Gruner + Jahr und Bauer – waren aktiv damit beschäftigt, ihre Ansprüche in der DDR anzumelden. Laut Andreas Ruppert, Vertreter von Gruner + Jahr, hatten die Großverlage bereits im Mai 1990 die DDR-Zeitungen und -Zeitschriften untereinander aufgeteilt. Es kursierten Listen, auf denen kauffreudige westdeutsche Verlage neben "ihren" hilfsbedürftigen DDR-Partnern positioniert waren. Letztere waren, so Ruppert, auf finanzielle Hilfe angewiesen – sie alle steckten in den roten Zahlen und brauchten Investitionen.

Tatsächlich kämpften DDR-Zeitungen mit schlechter Papier- und Druckqualität, Papierknappheit und der Streichung von Subventionen. Vor allem aber massive Importe westdeutscher Presseprodukte und die Dumpingpreise westdeutscher Zeitungen ab März 1990 setzten sie früh unter hohen wirtschaftlichen Druck. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch den Bau eines exklusiven DDR-Vertriebssystems der "Großen Vier" für westdeutsche Produkte, wovon 70 Prozent aus eigener Produktion stammten. Trotz staatlicher Teilung war der deutsche Pressemarkt im Mai 1990 faktisch vereint, mit der Folge, dass DDR-Verlage, die durch planwirtschaftliche Strukturen weiterhin eingeschränkt waren, frühzeitig in direkter Konkurrenz zu westdeutschen Verlagen standen, die wiederum in einem rechtlichen Vakuum nach privatwirtschaftlicher Logik agierten. Der MKR forderte vergeblich eine "Schonfrist". Auch der Zentrale Runde Tisch und die DDR-Regierung sahen diese Entwicklung kritisch. Medienminister Gottfried Müller schrieb in sein Ministertagebuch, "das alte SED-Monopol bei Bezirkszeitungen" ginge zusammen "mit neuem Monopol aus dem Westen."

Beispiel Bauer: Der Verlag hatte sich bis August 1990 ein großes Stück des DDR-Kuchens gesichert. Bis Juni 1990 hielt Bauer 49 Prozent der Eigentumsanteile an den "Brandenburgischen Neuesten Nachrichten", der "Märkischen Oderzeitung", den "Norddeutschen Neusten Nachrichten", dem "Nordkurier", der "Schweriner Volkszeitung" und der "Volksstimme", die eine Gesamtauflage von rund 1,2 Millionen Exemplaren hatten. Der Verlag leistete technologische Unterstützung (etwa Lieferung von Redaktionstechnik und Kopiergeräten) und zielte auf die Modernisierung der veralteten Druckereien seiner Partner.

Der Hauptkonkurrent von Bauer war der Axel Springer Verlag. Mit seinen Tochtergesellschaften und Beteiligungen unter anderem an der "Märkischen Volksstimme", der "Norddeutschen Zeitung" und der "Ostsee-Zeitung" hielt er Anteile an 30 Prozent der DDR-Gesamtauflage. Laut dem Vorstandsvorsitzenden Peter Tamm war das Ziel, "die Stellung als führendes Pressehaus und bedeutendes Medienunternehmen in ganz Deutschland durch das starke Engagement in der DDR zu sichern". Das hieß, Joint-Venture-Vereinbarungen wurden auch in rechtlichen Grauzonen eingegangen. Minister Müller betonte zwar, diese Kooperationen seien rechtlich nicht bindend, das letzte Wort hätte die Treuhand, aber Bauer und andere Großverlage erwarteten die baldige "Umwandlung von Absichtserklärungen in endgültige Verträge". Sie sollten Recht behalten.

Treuhand übernimmt

Bevor die Treuhand ab Oktober 1990 die treuhänderische Verwaltung der SED-Presse übernahm, konsultierte sie im Juli das Amt für Wettbewerbsschutz der DDR und das Ministerium für Medienpolitik, um "offizielle und rechtlich gesicherte Aussagen" zu westlichen Kapitalbeteiligungen und Kooperationsvereinbarungen mit DDR-Verlagen zu erhalten. Nach der vorsichtigen Schätzung beider lag (mit einer Ausnahme) von westdeutscher Seite "kein Antrag auf ausländische Beteiligung an den [nun in GmbHs] gewandelten Unternehmen vor". Zwei DDR-Verlage hatten ausländische Beteiligung beantragt. "Offiziell liegen keine weiteren Anmeldungen vor", so das Amt. Allerdings gebe es Hinweise darauf, dass Axel Springer und andere Verlage weitere Kooperationen anstrebten. Auf dieser Grundlage ging die Treuhand an ihre Arbeit und war für die ehemalige SED-Presse zuständig.

Letztlich erhielt die Treuhand rund 80 Kauf-Anfragen für 40 Verlage – die wichtigsten waren die für die ehemaligen SED-Bezirkszeitungen. Deren Eigentümerschaft mit 8.000 Mitarbeitern und einer Gesamtauflage von 2,7 Millionen Exemplaren wurde offiziell am 13. April 1991 an "ausgewählte Erwerbsinteressenten" übertragen. Der Treuhand-Verwaltungsrat stimmte dem vorläufigen Verkauf von zehn ehemaligen SED-Bezirkszeitungen an zwölf westdeutsche Presseunternehmen zu. Der Preis: 850 Millionen D-Mark und ein Investitionsvolumen von 1,3 Milliarden D-Mark. Zwar stand noch die Prüfung privater Restitutionsansprüche aus, aber das Geschäft war besiegelt.

Laut Birgit Breuel, nach der Ermordung Detlev Rohwedders neue Treuhand-Vorsitzende, hatte Vorstandsmitglied Karl Schirner im April 1991 diese "Gesamtlösung" entwickelt. Sie wurde zum Kernelement eines Umstrukturierungsprozesses, bei dem profitable Verlage der ehemaligen DDR systematisch auf westdeutsche Interessengruppen aufgeteilt wurden, die ihre Ansprüche bereits geltend gemacht hatten. Damit folgte die Treuhand ihrem politischen Auftrag: dem wirtschaftlichen Erhalt der DDR-Verlage und ihrer Arbeitsplätze. Ihr Auftrag war nicht, über Eigentümerschaft für Pressevielfalt zu sorgen. Wettbewerb (also im Pressebereich auch der Wettbewerb der Meinungen) sollte allein nach den Kriterien des Kartell- und Wettbewerbsrechts festgelegt werden. Das heißt, jeder finanzstarke westdeutsche Verlag durfte innerhalb einer Region nur eine auflagenstarke DDR-Zeitung kaufen. Breuel unterstrich allerdings, die westdeutschen Verlage selbst hatten im Vorfeld der Entscheidung durch Berichterstattung und/oder finanziellen Druck ihre Macht zu ihren Gunsten ausgespielt.

Niemand ist verantwortlich

Im Vorfeld der Verkaufsentscheidung vom April 1991 hatte Peter Hoss, Geschäftsführer des Verbandes der Lokalpresse, dem Dachverband der lokalen Zeitungsverleger, "mit größter Sorge" beim Bundesministerium des Innern (BMI), dem Bundeswirtschaftsministerium sowie beim Treuhand-Verwaltungsrat und Vorstand gegen die Übertragung der Zeitungen "an wenige westdeutsche Großverlage" protestiert. Seit November 1990 hatte er wiederholt gefordert, die Entscheidung "so lange zurückzustellen, bis alle noch offenen Möglichkeiten einer Beteiligung mittlerer und kleiner Verlage vorgetragen und geprüft worden sind".

Hoss’ Bitten blieben erfolglos. Das BMI antwortete erst ein halbes Jahr später und berief sich auf den "Grundsatz der Staatsferne der Medien". Die Verantwortung läge vollständig bei der Treuhand. Ähnlich argumentierte der Bundesminister für Wirtschaft, Jürgen Möllemann. Die Treuhand hätte einstimmig beschlossen, "an bestimmte Verlage aus den alten Bundesländern" zu verkaufen, und dabei "alle relevanten Kriterien" beachtet. Er hätte keinen Einfluss darauf nehmen können.

Ein Blick in die interne Kommunikation offenbart jedoch anderes: Es gab keine kohärente Linie oder Vorgehensweise verschiedener Bundesbehörden bezüglich der Privatisierung ehemaliger SED-Bezirkszeitungen. Konflikte zwischen den Behörden, Kompetenzstreitigkeiten und gegenseitiges Zuschieben von Verantwortung bestimmten den Kurs. Eine Initiative des BMI, der Treuhand zu empfehlen, "die bisherigen Bezirkszeitungen in kleinere Einheiten zu entflechten und die Möglichkeit des Erwerbs von Teileinheiten auch für kleinere und mittlere Verlage zu öffnen", scheiterte. Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Dieter von Würzen, entschied, "der Treuhand bei der Privatisierung der Tageszeitungen keine Vorgaben zu machen". Jegliche Einflussnahme würde nur eine "weitere Verzögerung der Privatisierung" mit sich bringen. So beschloss die Bundesregierung, den politischen Auftrag der Treuhand nicht zu erweitern.

Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und kleine Verlage zu schützen, nahm der Treuhand-Verwaltungsrat stattdessen eine "Wohlverhaltensklausel" in alle Privatisierungsverträge auf. Käufer wurden verpflichtet, "in wirtschaftlich vertretbarem Umfang" die Entfaltung "von kleinen Lokalzeitungen nicht zu behindern". Eine Prüfung dieser Auflage durch die Treuhand, das BMI oder sonstige staatliche Stellen gab es jedoch nicht. Laut Hoss wurde die Klausel vielerorts ignoriert und damit zur Farce. Aggressiver Wettbewerb bestimmte den Markt, und die Treuhand sah es nicht als ihre Aufgabe an, "das Wohlverhalten der ausgewählten Erwerbsinteressen" zu prüfen. Auch das BMI fühlte sich nicht verantwortlich, fürchtete Konflikte und finanzielle Hürden und verwies zurück auf die Treuhand. Damit schloss sich der Kreis des gegenseitigen Verantwortung-Zuschiebens.

Pressemonopole im Osten

Regionalmonopole ehemaliger SED-Bezirkszeitungen standen bereits frühzeitig im Visier finanzstarker westdeutscher Verlage, wurden unter diesen aufgeteilt und letztlich von ihnen übernommen. So wurden Monopolstrukturen der DDR nicht, wie ursprünglich gedacht, zerschlagen, sondern mit wirtschaftlichem Kalkül weitergeführt. Laut dem Verband der Lokalpresse haben westdeutsche Verlage einen "nach den Gesetzen des staatlichen Zentralismus als Monopol aufgebauten Markt in unveränderter Struktur übergeben bekommen, sich danach zunehmend konsolidiert und den Markt weiter zementiert." Diese Art der "Übergabe" lag aber nicht allein an der Marktlogik, sondern benötigte politische Rahmenbedingungen. Laut dem Historiker Konrad Dussel war sie der politischen Entscheidung der Bundesregierung "gegen jedes Experiment" geschuldet. Die Treuhand hatte hier nur einen begrenzten Einfluss.

Die Folge waren Pressekonzentration und Zeitungssterben: Innerhalb von zwei Jahren ging die Zahl der Zeitungen in Ostdeutschland drastisch zurück. Von den ursprünglich 120 Zeitungen, die bis Mitte 1990 neu gegründet worden waren, waren im Mai 1992 nur noch etwa 65 Zeitungen aus etwa 50 Verlagen übrig. Bis November fiel die Zahl auf 50 Zeitungen aus 35 Verlagen. Bei der Lokalpresse sah es nicht anders aus: Lokalzeitungen waren von 98 auf 24 Zeitungen aus 23 Verlagen zurückgegangen. Bis November 1992 fiel diese Zahl auf 30 Zeitungen von 19 Verlegern. Der Verband der Lokalpresse nannte es ein "trauriges Ergebnis". Letztlich war es eine verpasste Chance, Pressevielfalt im Osten neu zu gestalten. Die "Medienrevolution" der DDR – die Zerschlagung der Monopolstrukturen zugunsten einer basisdemokratischen Pressevielfalt – blieb aus.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Ergebnisse der 16. Sitzung des Rundentischgespräches am 12. März 1990, Privatisierung von Volkseigentum, 12.3.1990, S. 4, Archiv Grünes Gedächtnis/B.V.3 – Grüne Partei DDR, Box 7.

  2. Walter Mahle (Hrsg.), Pressemarkt Ost, Nationale und internationale Perspektiven, München 1992, S. 13.

  3. Gottfried Müller, Kommentare zum Ministertagebuch (18. Mai 1990), E-Mail an die Autorin vom 30.1.2017.

  4. Vgl. Hans Modrow, Die Treuhand – Idee und Wirklichkeit, Institut für Internationale Politik und Wirtschaft der DDR, IPW 7–8/1991, S. 39; Marcus Böick, Die Treuhand, Göttingen 2018.

  5. Vgl. Dieter Grosser, Treuhandanstalt, o.D., Externer Link: http://www.bpb.de/202195.

  6. Zit. nach Treuhand – Ein Ding der Unmöglichkeit, 11.8.2006, Externer Link: http://www.handelsblatt.com/2691746.html?ticket=ST-200672-A0vxtCf0GuiyBB7Dhlqa-ap1.

  7. "Daten reichen nicht aus", Interview mit Günter Nooke, 14.8.1990, Externer Link: https://taz.de/!1756163.

  8. Ebd.

  9. Vgl. Grosser (Anm. 5).

  10. Mark Cassell, How Governments Privatize: The Politics of Divestment in the United States and Germany, Washington, DC 2002.

  11. Modrow (Anm. 4), S. 39.

  12. Siehe Axel Springer Verlag AG, DDR am Wendepunkt, November 1989, S. 70–74, Verlagsarchiv Axel Springer SE.

  13. Ministerrat, "Beschluß zur Unterstützung des Runden Tisches," 21.12.1989, S. 9, Archiv Grünes Gedächtnis, Box 31–38, Akte 38.

  14. Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst, Neue Periodika und Verlage in der DDR, 5.2.1990, Bundesarchiv (BArchiv), DC9/1052.

  15. "Der Postminister übte Zensur aus", Interview mit Konrad Weiss, 10.2.1990, Externer Link: https://taz.de/!1780897.

  16. Zit. nach Aschenputtel auf dem Ball, 24.4.1990, Externer Link: https://taz.de/!1770939.

  17. Deutsche Presse-Agentur, Hintergrund. Pressemarkt der DDR, 10.8.1990, S. 1–17, hier S. 10, BArch, DC9/1050.

  18. Horst Röper, Treffer sind Glücksache, in: Journalist 6/1990, S. 32–35, hier S. 34.

  19. Ebd.

  20. Ebd.

  21. Tabelle, Kooperationsbeziehungen im Pressebereich, 15.5.1990, S. 1–4, BArch, DC9/1050.

  22. Röper (Anm. 18), S. 35.

  23. Peter Turi, Schlechte Karten, in: Journalist 5/1990, S. 40f., hier S. 41.

  24. Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst, Medienexperte: DDR-Medienmarkt ist aufgeteilt – Interesse an regionalen Zeitungen, 29.5.1990, ID-Archiv im Internationalen Institut für Sozialgeschichte, MKR, Akte 35d.

  25. Westdeutsche Presseprodukte wurden nicht zum 1:3-Umtauschkurs verkauft sondern im 1:1-Verhältnis.

  26. Vgl. Mandy Tröger, Pressefrühling und Profit: Wie westdeutsche Verlage 1989/1990 den Osten eroberten, Köln 2019 (i.E.).

  27. Gerhard Bächer, Notizen, März 1990, Archiv Grünes Gedächtnis, Box 27–30, Akte 30.

  28. Gottfried Müller, Ministertagebuch (April–Mai 1990), 18. Mai 1990, E-Mail an die Autorin vom 30.1.2017.

  29. Genauer 2.177.000 von 7.213.000 Exemplaren. Siehe Röper (Anm. 18).

  30. Zit. nach Axel Springer Verlag mir Rekordinvestitionen, in: Die Welt, 14.6.1990.

  31. Deutsche Presse-Agentur, Neuorganisation der DDR-Verlage bringt viele Arbeitsplätze, 20.6.1990, IISG/ID-Archiv, MKR, Akte 35e.

  32. Report, Zum Presse-Grosso, Amt für Wettbewerbsschutz der DDR, Juli 1990, BArch, DE10/16.

  33. Ebd.

  34. Ebd.

  35. Ebd.

  36. Brief, Wolf Klintz, THA, an Ministerialrat Homann, Bundesminister für Wirtschaft, SM 10 – 344 242-2/1, 17.12.1991, BArch, B/106/156193.

  37. Brief, Lage der Lokalpresse im Beitrittsgebiet, Merk, Bundesminister des Innern, an Seiters, Bundesminister des Innern, SM 10 – 344 242-2/1, 20.12.1991, BArch, B/106/156193.

  38. Hier und im Folgenden Birgit Breuel, Verleger kennen ihre Macht, in: Treuhand intern. Tagebuch, Berlin 1992, S. 232–239.

  39. Brief, Treuhandvergabe der ehemaligen DDR-Parteipresse, Hoss, Standortpresse GmbH, Verband der Lokalpresse pro lokalzeitung e.V., an BMI, Bundesminister des Innern, 11.4.1991, S. 1, BArch, B/106/156193.

  40. Ebd.

  41. Brief, Neusel, Bundesminister des Innern, an Hoss, Standortpresse GmbH, Verband der Lokalpresse pro lokalzeitung e.V., 6.5.1991, BArch, B/106/156193.

  42. Brief, Möllemann, Bundesminister für Wirtschaft, an Hoss, Verband der Lokalpresse pro lokalzeitung e.V., 14.5.1991, BArch, B/106/156193.

  43. Brief, Privatisierung von Presseunternehmen durch die Treuhandanstalt, Besprechung am 4. Februar 1991 im BMI, Bundesminister des Innern an Chef des Bundeskanzleramtes et al., SM 10 – 344 242-2/1, 4.2.1991, S. 2, BArch, B/106/156193.

  44. Ebd.

  45. Brief, Privatisierung von Presseunternehmen durch die Treuhandanstalt, Plessing, Bundesministerium für Wirtschaft, an Bundesminister des Innern et al., SM 10 – 344 242-2/1, 8.2.1991, BArch, B/106/156193.

  46. Ebd.

  47. Rede von Bundesminister Wolfgang Schäuble vor dem Kongress der deutschen Lokalpresse in Bonn-Bad Godesberg, Der Bundesminister des Innern, Bonn, 12.11.1991, S. 18, BArch, B/106/156193.

  48. Brief, Hoss, Standortpresse GmbH, Verband der Lokalpresse pro Lokalzeitung e.V., an BMI, Bundesminister des Innern, 28.11.1991, BArch, B/106/156193.

  49. Brief, Wolf Klintz, THA, an Ministerialrat Homann, Bundesminister für Wirtschaft, SM 10 – 344 242-2/1, 17.12.1991, BArch, B/106/156193.

  50. Brief, Lage der Lokalpresse im Beitrittsgebiet, Merk, Bundesminister des Innern, an Seiters, Bundesminister des Innern, SM 10 – 344 242-2/1, 20.12.1991, S. 4, Barch, B/106/156193.

  51. Ebd.

  52. Konrad Dussel, Deutsche Tagespresse im 19. und 20. Jahrhundert, Münster 2004, S. 245.

  53. Memorandum, "Notwendige Maßnahmen für einen gleichberechtigten Marktzutritt lokaler Zeitungen in einen früher nach den Gesetzen des staatlichen Zentralismus geschaffenen und heute in der Struktur unverändert fortgeführten Pressemarkt in den neuen Bundesländern bis zur Feststellung realer Chancengleichheit," Verband der Lokalpresse, 21.5.1992, S. 2, BArch, B/106/156193.

  54. Ebd, S. 3.

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ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der Ludwig-Maximilians-Universität München. E-Mail Link: mandy.troeger@ifkw.lmu.de