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Entstehung und Entwicklung einer Gemeinschaft

Konrad Dussel

/ 19 Minuten zu lesen

Entstanden als Zusammenschluss einiger Radiomonopolisten, hatte sich die ARD zunächst nur mit Gegnern in der Politik auseinanderzusetzen. Heute sind die "Hauptgegner" die konkurrierenden privaten Fernsehveranstalter.

Einleitung

Darin waren sich die Alliierten am Ende des Zweiten Weltkriegs einig: Das nationalsozialistische Radio musste verstummen. Viel schwieriger war für sie jedoch die Frage zu beantworten, was an seine Stelle treten, wer die neuen Programme verantworten sollte. Nur die Sowjets hatten nicht lange zu überlegen. Sie hatten nichts gegen Staatsrundfunk einzuwenden - wenn er in den richtigen, das heißt in von ihnen kontrollierten Händen lag. Schon am 13. Mai 1945, also nur wenige Tage nach Kriegsende, konnte der Berliner Rundfunk mit Genehmigung des sowjetischen Stadtkommandanten ein erstes einstündiges Programm senden, das von aus Moskau eingeflogenen deutschen Kommunisten vorbereitet worden war. Amerikaner, Briten und Franzosen übernahmen demgegenüber die Programmproduktion zuerst einmal selbst. Nach und nach begannen die alten "Reichssender" im Westen ihren Betrieb als Sender der Militärregierungen.

Über die Grundzüge des Organisationsmodells, das längerfristig zu verwirklichen war, konnten sich die Westalliierten rasch verständigen. Einen deutschen Staatsrundfunk sollte es auf keinen Fall mehr geben. Angesichts der desolaten Wirtschaftslage war aber auch nicht daran zu denken, ein durch Werbung finanziertes privates Rundfunksystem wie in den USA zu etablieren. Also blieb nur das britische Konzept: Rundfunk als nur der Gesellschaft verantwortliche öffentliche Aufgabe, finanziert durch Gebühren und organisiert durch autonome Anstalten.

Die unterschiedlichen Vorstellungen zeigten sich erst bei den Details der Verwirklichung. Wie viele Anstalten sollte es geben? Sollte ihre Gestaltung den Deutschen überlassen oder von den Militärregierungen selbst vorgenommen werden? Und wie hatten die zentralen Bestimmungen auszusehen? Die Antworten fielen in jeder der drei westlichen Besatzungszonen anders aus. Briten und Franzosen entschieden sich für zentrale Anstalten für ihre gesamten Gebiete, die durch Verordnungen der Militärregierungen begründet wurden. In der britischen Besatzungszone trat auf diese Weise am 1. Januar 1948 der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) "als eine unabhängige Anstalt zur Verbreitung von Nachrichten und Darstellungen unterhaltender, bildender und belehrender Art" ins Leben; am 30. Oktober desselben Jahres etablierte die französische Militärregierung den Südwestfunk (SWF) als Anstalt in ihrer Zone. Die Amerikaner beschritten einen anderen Weg. Sie hatten sich von vornherein für eine gewisse Dezentralität entschieden und forderten nun von den deutschen Regierungen ihrer Länder entsprechende Gesetze. Nach und nach wurden sie 1948/49 von den Landtagen in München, Wiesbaden, Stuttgart und Bremen verabschiedet. Noch vor der Gründung der Bundesrepublik waren damit sechs autonome Landesrundfunkanstalten entstanden, die nach dem Willen der Militärregierungen deutliche Distanz zu den deutschen Politikern halten und sich keinesfalls als deren Sprachrohr verstehen sollten. Das war eine Position, an die sich viele westdeutsche Politiker erst noch gewöhnen mussten, allen voran der erste Kanzler der jungen Republik, Konrad Adenauer (CDU). Mit seinen Vorbehalten hielt er nicht hinter dem Berg. Am 21. Mai 1950 erklärte er beispielsweise in einem Rundfunkinterview, dass am bestehenden System Änderungen vorgenommen werden müssten. So wie der Rundfunk jetzt sei, sei er eine Hinterlassenschaft der britischen Besatzung, die geglaubt habe, der Demokratie am meisten damit zu dienen, wenn man die Instrumente der öffentlichen Meinung in die Hand der SPD gäbe. Dies bedeute eine Beeinträchtigung der Arbeit der Bundesregierung. Derartige Äußerungen setzten die Rundfunkanstalten schon früh unter einen gewissen Druck.

Entstehung der Arbeitsgemeinschaft

Für viele Politiker, die noch den Rundfunk der Weimarer Republik erlebt hatten, war nicht verständlich, warum sie keinen Einfluss auf die Programme der deutschen Sender haben sollten. Schließlich waren sie ja die demokratisch gewählten Repräsentanten des Volkes. Nicht nur Bundeskanzler Adenauer war erbost über die seines Erachtens zu kritische Haltung der Anstalten seiner Politik gegenüber und strebte deshalb eine grundsätzliche Reorganisation des gesamten Systems an. Angriffspunkte gab es genügend: Der bislang nicht vorhandene Auslandsrundfunk musste organisiert werden; neben den Hörfunk überhaupt würde das Fernsehen treten, und NWDR und SWF besaßen noch keine deutschen Rechtsgrundlagen. Das Einfachste wäre es, alle Fragen mit einem einheitlichen Bundesgesetz zu beantworten.

Gegen ein solches Vorgehen gab es manchen Widerspruch, nicht zuletzt bei den betroffenen Anstalten. Wollte er tatsächlich Gehör finden, musste er sich organisieren. Der Zusammenschluss der öffentlich-rechtlichen Landesanstalten fiel umso leichter, als auch ansonsten die sachliche Notwendigkeit unbestritten war. Schon früh hatten die Sender der Militärregierungen damit begonnen, in lockerer Form zusammenzuarbeiten, vor allem in Urheberrechtsfragen. Im Laufe der Zeit intensivierten sich die Kontakte immer mehr, so dass über gewisse Institutionalisierungen nachgedacht wurde. Zum Modell der Weimarer Republik wollte jedoch keiner der Intendanten zurückkehren: Eine den einzelnen Anstalten übergeordnete (und am Ende noch von der Regierung dominierte) Reichsrundfunkgesellschaft sollte es nicht mehr geben. Stattdessen wurde auf einer Tagung in Bremen am 9. und 10. Juni 1950 von den sechs bestehenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nur eine lockere "Arbeitsgemeinschaft" vereinbart, deren Satzung in nur wenige, ganz allgemeine Paragrafen gegossen wurde.

Allen Abgrenzungsbemühungen gegenüber der Bundesregierung zum Trotz nahm man es sprachlich damals jedoch nicht allzu genau: Statt ganz eindeutig von einer "Arbeitsgemeinschaft der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland" zu sprechen, verzichtete man auf das "in" und nahm in Kauf, dass der einfache Genitiv zweideutig blieb. Gemeint war zwar ein objekthaftes "für die" Bundesrepublik, im Hintergrund schwang jedoch noch immer die Besitzanzeige mit. Auch von der "ARD" war noch nirgends die Rede. Man bezeichnete sich zunächst einmal immer nur als die "Arbeitsgemeinschaft". Die Abkürzung ARD wurde erst 1954 eingeführt, nicht zuletzt, um das Sendezeichen des deutschen Fernsehens griffiger gestalten zu können.

Gemeinschaftsaufgabe "Deutsches Fernsehen"

Die Satzung der Arbeitsgemeinschaft ist bis heute von lapidarer Kürze. Nach wie vor beschränkt sie sich darauf, als zentrale Aufgabe das "Wahrnehmen der gemeinsamen Interessen der Rundfunkanstalten" zu definieren. Vom Fernsehen ist mit keinem Wort die Rede. Schon 1950 war jedoch klar, dass das neue Medium eingeführt werden würde; schließlich hatte man beim NWDR bereits 1948 mit erstem Versuchsbetrieb begonnen. Allerdings wurde schnell deutlich, dass das Projekt sehr kostspielig werden würde. Selbst der NWDR als mit Abstand größte und finanzkräftigste Anstalt würde es nicht ohne weiteres bewältigen können. Für die anderen, wesentlich kleineren Anstalten war es völlig ausgeschlossen. Letztlich waren damals nur zwei Strategien denkbar: Entweder würde das Fernsehen vom Bund zentral betrieben oder als Gemeinschaftsleistung der Arbeitsgemeinschaft organisiert. Während die erste Lösung verständlicherweise von der Bundesregierung favorisiert wurde, suchte die Arbeitsgemeinschaft ihre Mitglieder auf die zweite Alternative festzulegen. Leicht war das nicht, denn wie bei vielen anderen Gelegenheiten auch waren die Intendanten nicht von vornherein schon einer Meinung. Im Falle der Fernsehorganisation war es vor allem der SWF-Intendant Friedrich Bischoff, der sich zunächst für ein zentral gestaltetes Programm aussprach.

Eine Einigung war auch dann noch nicht in Sicht, als der NWDR an Weihnachten 1952 mit einem regelmäßigen täglichen Programmdienst begann. Erst als das Bundesinnenministerium im Februar 1953 einen eigenen Gesetzentwurf vorlegte, lockerten sich die Fronten innerhalb der ARD. Ihre schon seit November 1950 bestehende Fernsehkommission bereitete einen Vertragsentwurf vor, den die Intendanten auf ihrer Sitzung am 27. März 1953 in Hannover billigten. Der Vertrag konstruierte das Programm als Gemeinschaftsleistung, zu der fünf Anstalten genau definierte Anteile beizusteuern hatten: Der NWDR hatte die Hälfte zu liefern, der Bayerische Rundfunk 20 Prozent und Hessischer Rundfunk, Süddeutscher Rundfunk sowie Südwestfunk jeweils zehn Prozent; Radio Bremen war nicht beteiligt. Von einem tagesfüllenden Programmangebot war man noch weit entfernt. Stattdessen hieß es: "Es soll höchstens zwei Stunden täglich dauern."

Die ganz unterschiedlichen Programmanteile spiegelten die genauso unterschiedlichen ökonomischen Verhältnisse der verschiedenen Anstalten wider. Bei ihrer Gründung war diesem Aspekt nämlich keine Bedeutung zugemessen worden. Wie bei den Bundesländern, so gab (und gibt) es auch bei den Landesrundfunkanstalten Riesen und Zwerge. Die Unterschiede waren so groß, dass sie lange Zeit noch nicht einmal offiziell dokumentiert wurden. Erst 1969 erschien das erste gemeinsame ARD-Jahrbuch für alle Anstalten. Und es dauerte bis 1972, bis darin einigermaßen vergleichbare Finanzzahlen präsentiert wurden. Danach betrugen im Jahr 1971 die Nettoerträge aus den Rundfunkgebühren bei Radio Bremen und beim Saarländischen Rundfunk 15,6 bzw. 20 Millionen Mark, während beim Westdeutschen Rundfunk und beim Norddeutschen Rundfunk, die bis 1955 gemeinsam den NWDR gebildet hatten, 310 Millionen bzw. 217 Millionen Mark in die Kassen flossen.

Innere Organisation

Wie locker die Arbeitsgemeinschaft anfänglich gefügt war und wie peinlich genau man auf die Souveränität aller Beteiligten achtete, ist daran abzulesen, dass der Vorsitz im damals nur sechsköpfigen Intendanten-Gremium alle halbe Jahr zu wechseln hatte und die Reihenfolge strikt durch das Alphabet der beteiligten Anstalten vorgegeben war. Mit Rudolf von Scholtz vom Bayerischen Rundfunk begann die erste Reihe und mit Friedrich Bischoff vom SWF endete sie. Sogar der Intendant der kleinsten Anstalt, Walter Gerdes von Radio Bremen, konnte vom 4. Februar bis zum 30. September 1952 der ARD präsidieren.

Der nächste Zyklus brachte gleich mehrere Veränderungen. Die Zahl der ARD-Mitglieder wuchs auf acht: 1954 kam der Sender Freies Berlin hinzu und 1956 wurde die Teilung des NWDR in NDR und WDR vollzogen. Ein halbes Jahr Amtszeit für den Vorsitzenden hatte sich als unzureichend erwiesen, zumal mit dem neu entstehenden Fernsehen der Aufgabenkreis noch einmal wesentlich wuchs. Sie wurde deshalb auf ein Jahr verlängert. Außerdem wurden die kleinen, völlig vom Finanzausgleich zwischen den Anstalten abhängenden Anstalten vom Vorsitz ausgeschlossen. Und schließlich verzichtete man auch auf eine starr festgelegte Reihenfolge beim Wechsel.

Aber selbst ein Jahr Amtszeit erwies sich als zu kurz, so dass schon nach vier Jahren eine Verlängerung um ein weiteres Jahr eingeführt wurde. Seit 1958 amtieren nun alle ARD-Vorsitzenden in der Regel zwei Jahre; nur einmal kam Christian Wallenreiter, Bayerischer Rundfunk, auf drei Jahre (1967-1969) und Reinhold Vöth, ebenfalls Bayerischer Rundfunk, sogar auf vier (1980-1983). Zur Zeit amtiert Peter Boudgoust vom Südwestrundfunk. Über seine Nachfolge ist bereits entschieden. 2011/12 wird Monika Piel vom WDR als erste Frau die ARD führen.

Nachdem die ARD 1959 den Saarländischen Rundfunk und 1962 die beiden Bundesrundfunkanstalten Deutsche Welle und Deutschlandfunk als neue Mitglieder aufgenommen hatte, gab es bis in die 1990er Jahre keine Veränderungen mehr. 1991 kamen dann der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg und der Mitteldeutsche Rundfunk hinzu. Danach führten Fusionen nur noch zu drei Verminderungen: Der Deutschlandfunk ging 1993 in einer von ARD und ZDF getragenen neuen Anstalt auf, 1998 verschmolzen Süddeutscher Rundfunk und Südwestfunk zum Südwestrundfunk und 2003 löste der Rundfunk Berlin-Brandenburg den bisherigen Sender Freies Berlin und den Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg ab. Heute besteht die ARD aus neun Landesanstalten (vgl. Abbildung in der PDF-Version) und der Deutschen Welle, dem deutschen Auslandsrundfunk.

Darzustellen, wie die ARD ihr Fernseh-gemeinschaftsprogramm zu organisieren begann, ergäbe einen Artikel für sich. Es dauerte Jahre, bis sich feste Strukturen entwickelten. Die Ständige Fernsehprogrammkonferenz erhielt erst im Herbst 1960 einen hauptamtlichen Vorsitzenden, als ein tägliches Fünf-Stunden-Programm bereits Millionen von Zuschauern erreichte. Als ersten Koordinator wählten die Intendanten Karl Mohr, einen ehemaligen nordrhein-westfälischen Staatssekretär. Immerhin stellte man ihm auch gleich zwei weitere hauptamtliche Führungskräfte zur Seite, den Koordinator Sport (Robert E. Lembke) und den Koordinator Politik (Gerd Ruge). Lothar Hartmann, der am 1. Juli 1965 Karl Mohr ablöste, trug dann als erster den Titel "Programmdirektor Deutsches Fernsehen".

Doch nicht nur das Fernsehen musste in der ARD koordiniert werden. Es gab eine Menge von Themen, die enger Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Anstalten bedurften. Manche Felder waren kontinuierlich zu beackern - Fragen des Rechts und der Technik beispielsweise -, wofür ständige Fachkommissionen begründet wurden. Für Dinge, die ad hoc zu erledigen waren, genügten immer wieder neue Sonderkommissionen. Im Rahmen dieses Überblicks soll auf diese Einzelheiten nicht näher eingegangen werden; festzuhalten bleibt aber: Die Ausdifferenzierung der Themenfelder verlangte einen Koordinationseinsatz, der die ARD-Vorsitzenden zunehmend forderte, wenn nicht sogar überforderte. 2006 wurde deshalb ein Generalsekretariat eingerichtet, das für fünf Jahre mit Verena Wiedemann besetzt wurde, einer promovierten Juristin, die zuvor seit 1993 das Verbindungsbüro der ARD zur Europäischen Union in Brüssel geleitet hatte.

ARD und ZDF

Die Dynamik der Entwicklung des deutschen Fernsehens hat wohl niemand so recht voraussehen können. In wenigen Jahren etablierte es sich als zentrales Massenmedium, vor allem in den Abendstunden. Für die Zuschauerinnen und Zuschauer war sicherlich die ständige Programmausweitung am wichtigsten. Die Idee eines maximal zweistündigen Abendprogramms war schnell vergessen. Noch hatten sich gar nicht alle Landesanstalten aufgrund der fehlenden technischen Voraussetzungen am Gemeinschaftsprogramm beteiligen können, da gab es bereits eine regelmäßige nachmittägliche "Kinderstunde". Fallweise Erweiterungen am Wochenende schlossen sich an. Bald folgten regionale Angebote und die Einführung von Werbung (worüber zuvor innerhalb der ARD energisch gestritten worden war). Schon 1959 wurden im Durchschnitt täglich fünf Stunden Programm ausgestrahlt.

Nur von partiellem Interesse dürfte dagegen gewesen sein, dass immer wieder die Programmanteile der beteiligten Anstalten geändert werden mussten. Als 1953 der Sender Freies Berlin gegründet (und in die ARD aufgenommen) wurde, erhielt er einen Neun-Prozent-Anteil, der dadurch zustande kam, dass die Anteile der anderen Anstalten entweder um ein, zwei oder vier Prozent gekürzt wurden. 1956 teilten sich nach der Aufteilung des NWDR die beiden Nachfolger NDR und WDR seinen 46-Prozent-Anteil je zur Hälfte. 1961 wurde Radio Bremen in den Kreis der Fernsehanbieter aufgenommen und 1962 der Saarländische Rundfunk.

Die öffentliche Diskussion der Zeit beherrschten dagegen zwei ganz andere Themen: Wann würde es endlich ein zweites Fernsehprogramm in der Bundesrepublik geben - und wer würde es organisieren? Seit 1957/58 war klar, dass die technischen Voraussetzungen dafür vorhanden waren. Und so formierten sich erneut die Kontrahenten, die sich seit der Staatsgründung immer wieder rundfunkpolitisch gegenübergestanden hatten. Nach der Bundestagswahl 1957, die der CDU/CSU zum bisher einzigen Mal die absolute Mehrheit brachte, schien es möglich, neue Verhältnisse zu schaffen. Am 28. Februar 1958 erhielt die Bundesregierung von der hinter ihr stehenden Parlamentsmehrheit den Auftrag, den Aufbau eines von den ARD-Anstalten unabhängigen zweiten Fernsehprogramms vorzubereiten. Obwohl Eile geboten war, weil der neue Sender bereits zur nächsten Bundestagswahl 1961 zur Verfügung stehen sollte, dauerte es bis zum 25. Juli 1960, bis Bundeskanzler Adenauer zur Tat schreiten konnte und gemeinsam mit Bundesjustizminister Fritz Schäffer die Deutschland-Fernsehen GmbH gründete.

Die Verzögerungen hatten sich nicht zuletzt daraus ergeben, dass die Länder den Vorstellungen Adenauers strikt widersprachen. Parteiübergreifend beharrten sie darauf, dass die Organisation des Rundfunks Ländersache sei. Als Adenauer nicht einlenkte, wurde schließlich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Sein Urteil vom 28. Februar 1961 brachte eine herbe Niederlage für den Kanzler. Die Gründung seiner Deutschland-Fernsehen GmbH verstieß nicht nur gegen die grundgesetzliche Abgrenzung der Befugnisse von Bund und Ländern, sondern auch gegen die durch Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistete Rundfunkfreiheit.

Ihren neuen Handlungsspielraum nutzten die Länder jedoch nicht, um die Organisation des zweiten Fernsehprogramms den bestehenden Landesanstalten zu übertragen. Sie entschieden sich stattdessen für die Gründung einer neuen Anstalt. Der Staatsvertrag über das ZDF, das Zweite Deutsche Fernsehen, wurde bereits am 6. Juni 1961 unterzeichnet. Nur übergangsweise durften die Landesanstalten die zur Verfügung stehenden neuen Frequenzen mit einem provisorischen zweiten Programm füllen. Die dazu nötigen Investitionen sollten jedoch nicht verloren sein, sondern in ein sich bereits abzeichnendes, dann von ihnen zu veranstaltendes drittes Programm eingebracht werden.

Die ZDF-Gründung war ein harter Schlag für die ARD. Die neue Konkurrenz bedeutete nicht nur eine Herausforderung für die Programmgestaltung; der ARD wurde auch eine Menge Personal abgeworben, und schließlich musste eine drastische Einbuße bei den Finanzen in Kauf genommen werden. Artikel 23 des ZDF-Staatsvertrags wies der neuen Anstalt lapidar 30 Prozent des Fernsehgebührenaufkommens zu, ohne dass dessen Erhöhung ins Auge gefasst worden wäre. Die Höhe der Rundfunkgebühr schien damals gleichsam naturgegeben. Seit dem 1. Januar 1924 betrug sie zwei Mark; seit 1953 wurden für das Fernsehen weitere fünf Mark erhoben. Erst nach jahrelangen Auseinandersetzungen kam eine erste, maßvolle Erhöhung zu Stande. Für den Hörfunk gab es ab 1. Januar 1970 eine Erhöhung um 50 Pfennige, für das Fernsehen um eine Mark.

Allerdings waren die Anstalten schon zuvor nicht auf die Gebührenerträge beschränkt gewesen. Den Anstalten wurde von den Ländern eine gewisse kommerzielle Werbung zugestanden, wenn auch in eng begrenztem Rahmen. Dennoch sprudelte diese Quelle zunächst reichlich: 1970 betrugen die Nettoumsätze des Werbefernsehens der ARD fast 60 Prozent seiner Gebühreneinnahmen, beim ZDF sogar 70 Prozent. Die Zeiten ändern sich jedoch; dreißig Jahre später sah dies ganz anders aus.

Programmentwicklung unter Druck der Privaten

Schon lange sind die Zeiten vorbei, in denen die deutschen Fernsehzuschauer nur zwischen den Programmen von ARD und ZDF wählen konnten (sofern ihnen in den Grenzregionen nicht auch die Angebote aus der DDR, Österreich oder der Schweiz zur Verfügung standen). Allerdings folgten die Erweiterungen zunächst nur zögernd und eng begrenzt. Das ZDF hatte kaum seine Tätigkeit begonnen, da warteten die ARD-Anstalten mit weiteren Alternativen auf, den versprochenen Dritten Programmen. Als erstes eröffnete der Bayerische Rundfunk am 22. September 1964 sein damaliges "Studienprogramm", der Hessische Rundfunk schloss sich am 5. Oktober an. Der NDR folgte gemeinsam mit Radio Bremen und dem Sender Freies Berlin Anfang 1965, der WDR Ende jenes Jahres. Im Südwesten dauerte es aufgrund medienpolitischer Differenzen bis zum 5. April 1969, bis Saarländischer Rundfunk, Süddeutscher Rundfunk und Südwestfunk ihr gemeinsames Südwest 3 aus der Taufe heben konnten. Aufgrund der terrestrischen Ausstrahlung waren alle diese Angebote aber nur regional begrenzt empfangbar, so dass sie tatsächlich nur in ihrer Gesamtheit ein drittes Programm ergaben.

Erhebliche quantitative und qualitative Veränderungen konnten erst eintreten, als mit der Kabel- und Satellitentechnologie zwei völlig neue Übertragungswege für Rundfunkprogramme zur Verfügung standen. Nachdem sich die sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (1974-1982) noch sehr abwartend verhalten hatte, stellte die Bundesregierung unter Helmut Kohl (1982-1998) die Weichen neu. Endlich war Adenauers Traum einer Alternative zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verwirklichen. Obwohl der förmliche Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens erst Anfang April 1987 von den Ländern unterzeichnet wurde, fiel das eigentliche Startsignal bereits am 1. Januar 1984 mit der Eröffnung des Kabelprojekts Ludwigshafen. Nun hatten auch private Anbieter die Chance, eigene Rundfunkprogramme zu veranstalten.

Die neue Konkurrenz sorgte nicht sofort für ein engeres Zusammenrücken bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die Herausforderung erschien nicht so groß, als dass man ihr nur gemeinsam begegnen könnte. Nun erst wurde das ARD-Fernsehgemeinschaftsprogramm in "Erstes Deutsches Fernsehen" umbenannt - obwohl es das Zweite ja schon seit mehr als zwanzig Jahren gab. Der erste Schritt in die neue Satellitenwelt wurde getrennt gemacht: Am 1. Dezember begann 3sat, getragen aber nur von ZDF, Österreichischem Rundfunk und Schweizerischer Radio- und Fernsehgesellschaft. Die ARD kreierte ihr eigenes Satellitenprogramm Eins Plus (Sendestart 29. März 1986).

Es braucht hier nicht diskutiert zu werden, ob die Programme des Privatfernsehens das boten, was sich die Kanzler Adenauer und Kohl erhofft hatten. Auf jeden Fall vermochten sie schnell kommerziell erfolgreich mit denen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zu konkurrieren. Schon 1990 lagen die Nettoumsätze des Werbefernsehens der beiden Säulen des sogenannten Dualen Systems nahezu gleichauf, und die Gewichte verschoben sich mit hohem Tempo weiter hin zu den Privaten. Seit 1995 vereinnahmen sie stets mehr als 90 Prozent. Schon im Jahr 2000 war der ehemalige 60-Prozent-Anteil der Nettoumsätze des Werbefernsehens am Gebührenaufkommen der ARD auf acht Prozent gefallen, beim ZDF erfolgte ein Absturz von 70 auf 15 Prozent.

Vor diesem Hintergrund musste ein gewisses Umdenken einsetzen, musste an die Stelle von gebührenfinanzierter Konkurrenz mehr Zusammenarbeit der Öffentlich-Rechtlichen treten. Das ZDF wurde nun sogar an einem ARD-Hörfunkprogramm beteiligt: Seit dem 1. Januar 1992 führten ARD und ZDF gemeinsam DS Kultur (Deutschlandsender Kultur) fort, das 1990 aus der Zusammenlegung der beiden früheren DDR-Programme Deutschlandsender und Radio DDR II entstanden war. 1993 wurden auch noch der Deutschlandfunk und RIAS Berlin einbezogen. Und noch im selben Jahr verzichtete die ARD auf ihr Eins Plus und schloss sich dem 3sat-Verbund an. Schon 1992 hatte ein weiteres internationales Gemeinschaftsprogramm auf Sendung gehen können: der deutsch-französische Kulturkanal Arte, mit je 25-Prozent-Anteilen von ARD und ZDF und einem 50-Prozent-Anteil des französischen Kulturkanals La Sept.

Die Öffentlich-Rechtlichen begannen, stärker ihren Kernauftrag zu fokussieren, der allein ihre Gebührenfinanzierung rechtfertigt. Zwei neue Gemeinschaftsangebote von ARD und ZDF trugen dem vor allem Rechnung. Am 1. Januar 1997 startete der Kinderkanal, der seinen jungen Zuschauern ein "werbefreies, zielgruppenorientiertes, vielfältiges Qualitätsprogramm für alle von drei bis 13 Jahren und darüber" bieten will, wie die aktuelle Homepage verspricht. Und kurze Zeit später, am 7. April, folgte der Ereignis- und Dokumentationskanal Phoenix, in dem unter anderem wieder ausführliche Übertragungen aus Parlamenten untergebracht werden konnten.

Gemeinsame Institutionen

So wichtig das Programm als Endergebnis für die einzelnen Anstalten und ihre Gemeinschaft sein muss, so bedarf es doch einer Menge von Voraussetzungen, die ihrerseits feste Organisation verlangten. Noch in den 1950er Jahren entstanden drei bis heute bestehende Institutionen. Älteste Einrichtung der ARD ist das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA) mit Sitz in Frankfurt am Main. 1952 gegründet, um die Geschichte des Rundfunks in Deutschland zu dokumentieren, wurde ihm 1978 mit der zentralen Schallplattenkatalogisierung eine weitere wichtige Aufgabe übertragen. Seit 1994 bewahrt es auch die gesamte Überlieferung des DDR-Rundfunks im zweiten Standort Potsdam.

Weniger voraussetzungslos als das DRA entstanden die Deutsche Gesellschaft für Ton und Film (Degeto) und das Institut für Rundfunktechnik (IRT). Die Degeto war schon 1928 gegründet worden. Ein neuer Abschnitt begann jedoch, als sie seit 1954 für die Filmbeschaffung für die Fernsehprogramme des Hessischen Rundfunks eingesetzt wurde - eine Aufgabe, die sie seit 1959 dann auch zentral für alle anderen Anstalten übernahm. Auch das IRT hat seine Wurzeln in der Weimarer Republik, in der Rundfunktechnischen Versuchsstelle der Reichsrundfunk-Gesellschaft. Nach 1945 kam es gleich zu mehreren Neugründungen, die dann 1956 unter dem heutigen Dach zusammengeführt wurden.

Die jüngeren Gemeinschaftseinrichtungen werden nun nicht mehr nur von der ARD allein, sondern auch vom ZDF getragen. An erster Stelle ist jene Institution zu nennen, mit der eigentlich jeder deutsche Haushalt irgendwann zu tun bekommt: die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik. Nachdem in langwierigen Verfahren die Rechtsnatur der Rundfunkgebühr geklärt worden war, entschlossen sich die Anstalten 1973, ihren Einzug, der zuvor von der Bundespost vorgenommen wurde, selbst zu organisieren. Am 1. Januar 1976 begann die GEZ mit dieser Tätigkeit.

Nachdem das Thema Sportübertragungen im Fernsehen lange Jahre eher beiläufig bearbeitet werden konnte, entwickelte es sich nach der Einführung des Privatfernsehens äußerst kostenträchtig. Als zentrale Einrichtung etablierten die Öffentlich-Rechtlichen deshalb 1995 die SportA, die Sportrechte- und Marketing-Agentur. Eher von anstaltsinterner Bedeutung, aber dennoch erwähnenswert ist schließlich noch die Gründung einer gemeinsamen Fortbildungseinrichtung, der ARD-ZDF-Medienakademie ab 1. Januar 2007, hervorgegangen aus zwei älteren, aber ebenfalls schon von ARD und ZDF gemeinsam betriebenen Vorgängern.

Reform von historisch Gewachsenem?

Das Gebäude, das die ARD in 60 Jahren errichtet hat, ist imposant und insgesamt auf jeden Fall erhaltenswert. Gleichwohl sollte der Hinweis erlaubt sein, dass manche Eigenheiten unvoreingenommenen Betrachtern eigentlich kaum noch verständlich zu machen sind. Sie sind nur noch als historisch Gewachsenes zu erklären. Ob sie deshalb so wie sie sind beibehalten werden müssen, oder nicht doch sinnvollerweise verändert werden sollten, steht jedoch auf einem ganz anderen Blatt.

Nur auf zwei besonders auffallende Eigenheiten soll hier abschließend kurz hingewiesen werden. Wie gezeigt, entstand die ARD als Zusammenschluss der damaligen Landesrundfunkanstalten vor allem zum Zweck der Veranstaltung eines Fernsehprogramms. Als die Ministerpräsidenten der Länder eine neue Anstalt konstruierten, die ein zweites Programm anbieten sollte, war dies ein Konkurrent, der naheliegenderweise nicht in die bestehende Arbeitsgemeinschaft aufgenommen wurde. Jahrzehnte später ist diese Konkurrenz in den Schatten einer ganz anderen Auseinandersetzung getreten: der zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern überhaupt. Gleichwohl blieb die alte Trennung von ARD und ZDF bestehen. Die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre gestärkt, wenn er nur mit einer Organisation auftreten würde, wenn die Arbeitsgemeinschaft tatsächlich alle öffentlich-rechtlichen Anstalten umfassen würde, also auch das ZDF.

Aber auch die Struktur des Angebots an öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen ist unvoreingenommen und grundsätzlich zu überprüfen. Ihre in den 1960er Jahren etablierte Dreiteilung ist seit der Einführung des Privatfernsehens und neuer Übertragungstechnologien überholt. Die Landesanstalten strahlen schon längst nicht mehr nur regional begrenzt empfangbare Programme aus, die erst in ihrer Gesamtheit ein Drittes Programm bilden. Ihre mittlerweile acht (mit BR-alpha sogar neun) Angebote sind per Kabel und Satellit fast überall empfangbar. Der in den 1950er Jahren vorhandene Zwang zur Gestaltung eines Gemeinschaftsprogramms ist vor diesem Hintergrund entfallen. Seine Beibehaltung bedarf im Grunde neuer Legitimation, die sich nur aus einer stringenten Profilierung aller, ohne Zweifel als solcher unverzichtbaren öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme ergeben kann.

Es ist zwar verständlich, dass man nur ungern liebgewordene Besitzstände verändert, aber ein Gesamtangebot von mittlerweile 15 gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen hält durchaus beachtliche Gestaltungsspielräume für Umstrukturierungen bereit.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Der Beitrag stützt sich grundsätzlich auf den noch immer unverzichtbaren, sehr materialreichen Band des früheren SDR-Intendanten Hans Bausch, Rundfunkpolitik nach 1945, München 1980. Nachgewiesen werden daraus nur wörtliche Zitate. Ergänzende Literaturhinweise beschränken sich auf die wichtigste neuere Literatur, hier sei noch genannt: Deutsches Rundfunkarchiv (Hrsg.), "Hier spricht Berlin ...": Der Neubeginn des Rundfunks in Berlin 1945, Potsdam 1995.

  2. Vgl. Konrad Dussel, Die Interessen der Allgemeinheit vertreten: Die Tätigkeit der Rundfunk- und Verwaltungsräte von Südwestfunk und Süddeutschem Rundfunk 1949 bis 1969, Baden-Baden 1995, S. 21-30; ders., Deutsche Rundfunkgeschichte, Konstanz 20103, S. 185-190.

  3. So im Vorspann zur Verordnung Nr. 118 der Militärregierung, zit. nach: H. Bausch (Anm. 1), S. 62. Vgl. ergänzend Peter von Rüden/Hans-Ulrich Wagner (Hrsg.), Die Geschichte des Nordwestdeutschen Rundfunks, Hamburg 2005.

  4. Vgl. Sabine Friedrich, Rundfunk und Besatzungsmacht. Organisation, Programm und Hörer des Südwestfunks 1945 bis 1949, Baden-Baden 1991.

  5. Wiedergegeben nach: Rolf Steininger, Rundfunkpolitik im ersten Kabinett Adenauer, in: Winfried B. Lerg/Rolf Steiniger (Hrsg.), Rundfunk und Politik 1923-1973, Berlin 1975, S. 346f.

  6. ARD-Satzung vom 9./10. Juni 1950 in der Fassung vom 20. Juni 2006, §2, online: www.ard.de/intern/organisation/-/id=515780/property=download/nid=8036/
    134puwo/index.pdf (9.3.2010).

  7. Zit. nach: H. Bausch (Anm. 1), S. 274.

  8. Vgl. ARD-Jahrbuch 1972, Faltblatt nach S. 234.

  9. Knappe Hinweise geben Knut Hickethier, Geschichte des deutschen Fernsehens, Stuttgart-Weimar 1998, S. 125-130, und Joan Kristin Bleicher, Institutionsgeschichte des bundesrepublikanischen Fernsehens, in: Knut Hickethier (Hrsg.), Institution, Technik und Programm. Rahmenaspekte der Programmgeschichte des Fernsehens, München 1993, S. 84-94. Aus der Sicht eines Beteiligten vgl. Clemens Münster, Die Organisation des Gemeinschaftsprogramms "Deutsches Fernsehen" in den fünfziger Jahren, hrsg. von Hans Dieter Erlinger und Knut Hickethier, Siegen 1991.

  10. Vgl. K. Hickethier, Geschichte (Anm. 9), S. 130ff.

  11. Seitdem folgten zehn weitere Erhöhungen. Von den seit dem 1. Januar 2009 gültigen 12,22 Euro Fernsehgebühr stehen dem ZDF 39,4914 Prozent zu. Der mittlerweile mehrfach geänderte ZDF-Staatsvertrag enthält zur Finanzierung keine konkrete Angabe mehr, sondern verweist in seinem §29 nur noch auf den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Dieser definiert den ZDF-Anteil in §9, 2 seiner seit dem 1. Juni 2009 gültigen Fassung. Die Verträge gibt es online unter: www.unternehmen.zdf.de/uploads/media/zdf-staatsvertrag_neu.pdf und www.medienanstalt-mv.de/media/legal/35/RFinStV12.pdf (9.3.2010).

  12. Vgl. Konrad Dussel, Der Siegeszug des kommerziellen Werbefernsehens. Die Entwicklung der Werbeeinnahmen von Fernsehen und Hörfunk in der Bundesrepublik Deutschland, in: Rundfunk und Geschichte, 35 (2009) 3-4, S. 3-14, hier: S. 7.

  13. Vgl. als grundlegenden Überblick: Dietrich Schwarzkopf (Hrsg.), Rundfunkpolitik in Deutschland. Wettbewerb und Öffentlichkeit, München 1999.

  14. Vgl. K. Dussel (Anm. 12), S. 5 und S. 7.

  15. Vgl. zum Folgenden den Überblick über die Institutionen für gemeinsame Aufgaben auf der ARD-Homepage: www.ard.de/intern/organisation/
    gemeinschaftseinrichtungen/-/id=54562/
    6sfqia/index.html (9.3.2010).

Dr. phil., geb. 1957; apl. Prof. für Neuere Geschichte an der Universität Mannheim; St. Georg-Straße 5, 76694 Forst. E-Mail Link: konrad.dussel@t-online.de