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Generationengerechtigkeit | Generationen | bpb.de

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Generationengerechtigkeit Grenzen und Potenziale eines sozialpolitischen Kernbegriffs

Hans-Jürgen Urban Christoph Ehlscheid

/ 14 Minuten zu lesen

"Generationengerechtigkeit" ist eine Kernvokabel der zeitgenössischen Debatte über Gegenwart und Zukunft des Sozialstaates. Begriffe wie "Generationensolidarität" und "Generationenkrieg" bilden einen Rahmen, innerhalb dessen sich eine Vielzahl von Deutungen der Generationenverhältnisse bewegt. Dabei stechen der Generationen- und der Gerechtigkeitsbegriff selbst in den an umstrittenen Begriffen reichen Sozialwissenschaften und der Philosophie hervor. Seit Karl Mannheims Grundlagentext über "Das Problem der Generationen" hat sich die soziologische Verwendung des Generationenbegriffs stark ausdifferenziert. Der Jugendforscher Jürgen Zinnecker kommt zu dem Schluss, das Deutungsmuster von "Generation" sei "mehrfach dimensioniert, was im Alltagsdiskurs die Möglichkeit eröffnet, mit der Semantik zu jonglieren und rhetorisch zu verblüffen". An der Schnittstelle zwischen Alltagsverständnis und Sozialforschung unterscheidet Zinnecker mindestens drei Bedeutungen des Begriffs: Die erste Bedeutung zielt auf das Geburtsjahr und fasst Personen in Kohorten zusammen, die im selben Jahr oder in einander benachbarten Jahren geboren sind (Geburtsgeneration). Eine zweite Semantik erfasst Personen, die unabhängig vom individuellen Geburtsjahr im gleichen Zeitraum leben und daher an gleichen historischen Ereignissen teilnehmen (zeitgeschichtliche Generation). Die dritte Bedeutung ergibt sich aus dem Lebenslauf und einer Einteilung in Altersgruppen wie etwa Jugendliche, Erwachsene und Senioren (Lebensaltergeneration).

Aus soziologischer Perspektive erweisen sich Konzepte als besonders produktiv, die gesellschaftliche und kulturelle Aspekte zusammenführen. Demnach kann "Generation" als ein sozialkulturelles Konstrukt verstanden werden, in dem individuelle Vergesellschaftungsprozesse und -erfahrungen mit gesellschaftlichen Erzählungen zusammenspielen. In wohlfahrtsstaatlichen Diskursen wird hingegen oftmals von "sozialstaatlichen Generationen" gesprochen. Dabei wird auf das "Austausch- und Wechselverhältnis der Altersgruppen abgestellt, die durch Leistungs- und Finanzierungsströme miteinander verbunden sind". Demnach finanzieren die Erwerbstätigen aus der mittleren Generation aus ihren Erwerbseinkommen über Beiträge und Steuern die Alterseinkommen der älteren Generation in Form von Renten und Pensionen. Durch öffentliche Transfers sorgen sie zugleich für den Lebensunterhalt der nachrückenden Generation, der gleichwohl überwiegend durch familiäre Übertragungen gesichert wird.

Auch der Begriff der "Gerechtigkeit" ist vieldeutig. Besonders einflussreich wirken die Theorien der Philosophen John Rawls und Michael Walzer. Nach Rawls ist es die Aufgabe der Gerechtigkeitstheorie, "Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit" zu finden, auf die sich eine Gesellschaft einigen kann. Diese Grundsätze würden "die Zuweisung von Rechten und Pflichten in den grundlegenden Institutionen der Gesellschaft" ermöglichen und "die richtige Verteilung der Früchte und der Lasten der gesellschaftlichen Zusammenarbeit" festlegen. Rawls wollte mit seiner "Theorie der Gerechtigkeit" an John Lockes, Jean-Jacques Rousseaus’ und Immanuel Kants klassische Theorien des Gesellschaftsvertrages anknüpfen, diese Theorien jedoch auf eine höhere Abstraktionsebene heben. Bekannt wurde vor allem sein Diktum der "Gerechtigkeit als Fairness". Konstitutiv für Rawls’ Gerechtigkeitskonzept sind zwei Prinzipien: Nach dem Freiheitsprinzip hat jeder das gleiche Recht auf die gleiche Ausstattung mit Grundfreiheiten; und nach dem Differenzprinzip sind wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten nur statthaft, wenn sie den am wenigsten Begünstigten die größtmöglichen Vorteile bringen und mit Ämtern und Positionen verbunden sind, die im Rahmen garantierter Chancengleichheit allen offenstehen.

Michael Walzer stellt die Verteilungsgerechtigkeit ebenso ins Zentrum seiner Überlegungen und versteht sie als normative Grundlage wohlfahrtsstaatlicher Institutionen. Dabei betrifft seine "Idee der distributiven Gerechtigkeit (…) nicht nur das Haben, sondern ebenso das Sein und das Tun" und ist mit "der Produktion ebenso eng verknüpft wie mit der Konsumtion und mit Identität und Status nicht minder eng als mit Grundbesitz, Kapital und persönlicher Habe". Walzer fasst Gesellschaft als eine Verteilungsgemeinschaft, in der vor allem "der gemeinsame Besitz, die Verteilung und der Tausch von Dingen" die Menschen zusammenführen würden. In dieser Gesellschaft werden soziale Güter wie Sicherheit, Wohlfahrt, Geld und Waren, aber auch Ämter, Erziehung, Bildung, Anerkennung und politische Macht in unterschiedlichen Sphären nach unterschiedlichen Regeln verteilt. Aus dieser eher erweiterten Gerechtigkeitsperspektive bezweifelt Walzer Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer universellen Theorie der Gerechtigkeit mit Gültigkeit für alle Sozialgüter und Verteilungssphären. Kerngedanke seiner Theorie der "Sphären der Gerechtigkeit" ist vielmehr, "dass die Prinzipien der Gerechtigkeit in ihrer Form selbst pluralistisch sind; dass verschiedene Sozialgüter aus unterschiedlichen Gründen von verschiedenen Agenten und Mittlern auf der Basis unterschiedlicher Verfahren verteilt werden sollten und dass alle diese Unterschiede sich herleiten aus den unterschiedlichen Bedeutungen der Sozialgüter selbst – dem unvermeidbaren Resultat eines historischen und kulturellen Partikularismus". Zentral für Walzer ist seine herrschaftssensible Gleichheitsvorstellung. Gleichheit, nicht zuletzt zwischen den Geschlechtern, könne nur erreicht werden, "wenn es niemanden gibt, der Mittel in seinem Besitz hält oder kontrolliert, die es ihm erlauben, über andere zu herrschen". Dabei zielt sein Begriff der "komplexen Gleichheit" nicht nur auf die Verteilung einzelner Güter, sondern auf die Gesamtheit aller sozialen Güter in allen Verteilungssphären und ihre Relationen zueinander. Für den Einzelnen bedeute Gleichheit daher, "dass die Position eines Bürgers in einer bestimmten Sphäre oder hinsichtlich eines bestimmten sozialen Guts nicht unterhöhlt werden kann durch seine Stellung in einer anderen Sphäre oder hinsichtlich eines anderen sozialen Gutes".

Vom Ungleichheits- zum Generationendiskurs

Gesellschaftliche Normen und Leitbilder entstehen und verändern sich in spezifischen sozioökonomischen Zusammenhängen und gesellschaftlichen Diskursen. In der Regel sind sie in größere Narrative eingebunden. Materielle Interessen sowie Hegemoniekonstellationen zwischen sozialen Klassen und Gruppen finden Eingang in diesen Kontext. Für die Debatten um Generationengerechtigkeit waren oft weniger elaborierte philosophische Analysen als vielmehr deutlich gröbere individuelle Gerechtigkeitsvorstellungen ausschlaggebend. Dabei wurde häufig weniger die Ungleichheit der Einkommen und Güterausstattung zwischen den Generationen als Gerechtigkeitsproblem wahrgenommen. Bedeutender waren vielmehr die Ungleichheitsrelationen, die sich aus der zum gleichen Zeitpunkt stattfindenden Umverteilung zwischen Personen, Haushalten oder sozialen Gruppen ergeben.

Trotz ihrer mitunter verwirrenden Vieldeutigkeit haben Narrative, die mit Generationen- und Gerechtigkeitsbegriffen arbeiten, vielfach Eingang in die sozialpolitischen Debatten gefunden. Das gilt vor allem für die Kontroversen um eine generationengerechte Alterssicherung. Dabei entwickelte sich die Idee eines Generationenvertrages als Leitlinie der Familien- und Sozialpolitik unter den Bedingungen des nationalen Wohlfahrtsstaatskapitalismus. Die ökonomische Basis lieferte das Zusammenspiel einer spezialisierten Massenproduktion und eines durch Tarifverträge und Sozialeinkommen gestützten Massenkonsums, das in Deutschland eine Prosperitätsperiode trug, die bis in die 1970er Jahre hineinreichte. Ein infrastrukturschaffender und konjunkturstützender Wirtschaftsstaat glättete Konjunkturschwankungen und band Kapitalverbände und Gewerkschaften in einen sozialstaatlichen Korporatismus ein. Getragen wurde dieser von einem institutionell abgesicherten Klassenkompromiss. Parität, also vor allem die hälftige Beteiligung der Arbeitgeber an der Finanzierung der Sozialversicherungen, avancierte vor allem in dieser Zeit zur "zentralen Friedensformel des deutschen Korporatismus".

In dieser Entwicklungsphase wurde der Begriff des "Generationenvertrages" zur Leitlinie für einen fairen intergenerationellen Austausch: "Familienförderung und Alterssicherung standen (…) in einem Legitimationszusammenhang. Mit der Familienförderung unterstützt die erwerbstätige Generation die heranwachsende Generation, die den Generationenvertrag fortsetzt, und mit den Beiträgen zur öffentlichen Rentenversicherung sorgt sie für die Alten." Die Vorstellung von Generationensolidarität bildete auch die Basis, die das 1957 institutionalisierte Rentensystem fast ein halbes Jahrhundert trug und "tief im Bewusstsein der Bevölkerung" verankerte. Über das Umlageverfahren finanzierte die erwerbstätige Generation die Renten der Älteren und erwarb sich gleichzeitig Anwartschaften auf ein eigenes zukünftiges Alterseinkommen. Mit dem Prinzip der Rentendynamik wurde sichergestellt, dass die jeweilige Rentnergeneration gleichberechtigt an der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung teilhaben konnte. Das Ziel der Lebensstandardsicherung sollte einen gewissen Statusschutz als verlässliche Gegenleistung für erbrachte Beiträge gewährleisten. Beitragspflicht und Versicherungsschutz waren an den Arbeitnehmerstatus gekoppelt. Freiberufler in berufsständischen Sonderversorgungssystemen, Beamte oder Parlamentarier standen außerhalb des intergenerationellen Solidarausgleichs der gesetzlichen Rentenversicherung.

Im Zuge des Übergangs vom Wohlfahrtsstaatskapitalismus zum Finanzmarktkapitalismus nahm die Kritik am traditionellen Generationenvertrag zu. Ein wichtiger Treiber war eine expandierende Finanzökonomie, die sich auf der Grundlage umfassender Deregulierung in schnellem Tempo globalisierte. Rückläufige Geburtenraten und eine ansteigende Lebenserwartung forcierten zugleich einen demografischen Wandel, der den Anteil der nicht mehr erwerbstätigen Kohorte gegenüber dem Erwerbspersonenpotenzial ansteigen ließ und mit veränderten Lebensentwürfen einherging. Der keynesianische Wohlfahrtsstaat wich einem aktivierenden Sozialstaat. Dieser setzte auf die Rückführung öffentlicher Ausgaben, den Rückbau der paritätisch finanzierten Sozialversicherungen und die Förderung der Finanzmärkte durch Deregulierung und die Einführung kapitalgedeckter Altersversorgungssysteme.

Im Laufe dieser Entwicklung vollzog sich der Übergang von der Ungleichheits- zur Generationendebatte. Der Generationenvertrag, der die legitimatorische Basis der dynamischen Rentenversicherung lieferte, wurde zunehmend als Karte eines Irrwegs und Verstoß gegen eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Generationen kritisiert. Die Generationengerechtigkeit stieg vor allem in den 1990er Jahren zum wohl bedeutendsten Gerechtigkeitsparadigma in der Alterssicherungspolitik auf. So begründete 2003 die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder ihre Eingriffe in die Rentenanpassungsformel mit dem Hinweis, dass die "Richtschnur" für ihre Maßnahmen "der Grundsatz der Generationengerechtigkeit" sei und die "Jüngeren nicht durch zu hohe Beiträge überfordert werden" dürften. Seither hat sich die Berufung auf behauptete Verstöße gegen die Generationengerechtigkeit als Standardvorwurf selbst gegen moderate Leistungsverbesserungen wie etwa die vieldiskutierte Grundrente etabliert.

Das normative Prinzip der Generationengerechtigkeit orientiert sich in dieser Lesart an der Proportionalität von Aufwand und Ertrag sozialstaatlicher Leistungen. Dabei soll die Relation von Leistung und Gegenleistung in jeder Alterskohorte gleich sein. Mit dem Instrument der Generationenbilanzen werden in einem intertemporalen Buchhaltungssystem Zahlungsströme erfasst, Renditebetrachtungen vorgenommen und die generationenübergreifende Verteilungswirkung der Fiskal- und Sozialpolitik analysiert. Der demografische Wandel liefert dabei vielfach den Bezugspunkt für Forderungen nach drastischen Leistungseinschränkungen, was für die gesetzliche Rentenversicherung bedeutet, dass Generationengerechtigkeit dann vorliegt, "wenn sich das Verhältnis von Beiträgen und Leistungsansprüchen zwischen den Generationen nicht verändert".

Gleichwohl sind Generationenbilanzen als methodischer Ansatz zur Entwicklung normativer Zielstellungen und politischer Positionierung keineswegs unumstritten. Die hohe Abhängigkeit individueller Sparleistungen von Produktivitätsentwicklungen oder Zinssätzen bleibt ebenso unterbelichtet wie die Übertragung von gesellschaftlichem Sach- und Humankapital wie Infrastruktur oder Ausbildungen an nachfolgende Generationen. Auch private Transfers zwischen den Kohorten wie Kindererziehungsleistungen, private Pflegeleistungen oder die Vermögensübertragung durch Erbschaften werden systematisch ausgeblendet. Insgesamt bleiben die tatsächlichen Verteilungseffekte und eine realistische Belastungs- und Verteilungsbilanz innerhalb und zwischen den Kohorten unerkannt, wenn ausschließlich private Aufwendungen oder öffentliche Transfers in die Generationenbilanz einbezogen werden. Es waren und sind diese und andere Defizite, die das Messkonzept der Generationenbilanzen zumeist in antisozialstaatliche Politikempfehlungen münden lassen und sozialstaatliche Transfers und wohlfahrtsstaatliche Institutionen pauschal unter Generalverdacht stellen, gegen die Generationengerechtigkeit zu verstoßen.

Generationengerechtigkeit und die ökonomisch-ökologische Krise

Normative und politische Modelle, die unter den Bedingungen der Gegenwart eine ausbalancierte Aufteilung von Kosten und Erträgen gesellschaftlicher Wertschöpfung sichern wollen, haben eine in den klassischen Gerechtigkeitsdiskursen unterbelichtete Problemdimension zu integrieren. Der neue Kapitalismus ist nicht nur ungleicher und individualistischer als sein Vorgänger. Er befindet sich zudem in einer systemischen "ökonomisch-ökologischen Zangenkrise". Das ökonomische Wachstum kapitalistischer Prägung ist vom Problemlöser zum Problemtreiber mutiert. Trug es traditionell zur Wohlstandsmehrung und zur Entschärfung sozialer Verteilungskonflikte bei, so forciert es heute die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen und den Raubbau an der Natur. Es befördert gesellschaftliche Spaltung, indem es die Vermögen der Reichen mehrt und zugleich immer mehr Menschen in prekäre Lebenslagen abdrängt. Und es nimmt die Natur in einem Maße in Anspruch, das ihre Regenerationsfähigkeit überfordert. Daher führen die traditionellen Strategien zur Ankurbelung des Wachstums nicht aus der Krise, sondern weiter hinein.

Wird akzeptiert, dass das gegenwärtige Wachstumsmodell repulsiv geworden ist, erfordert dies die Arbeit an einem neuen Entwicklungsmodell. Anzustreben wäre eine Wirtschaft, die nicht unter einem systemischen Wachstumszwang ächzt, sondern die wächst, wo sie wachsen soll und auf Wachstum verzichtet, wo es die Gesellschaft spaltet oder die Natur überfordert. Ein solches Modell eines selektiven Wachstums muss vor allem dem Wachstumsdrang, der in der kapitalistischen Akkumulationsdynamik wurzelt, Grenzen setzen. Diese Grenzen markieren den Raum, in dem sich der sozialökologische Strukturwandel vollziehen kann und muss. Wo diese Grenzen liegen sollen, und welcher Spielraum der Wachstumsdynamik verbleiben soll, muss gesellschaftlich diskutiert und politisch entschieden werden.

Fragen der Generationenbeziehungen sind in diese Diskurse einzubeziehen. Eine Sozialpolitik, die sich traditionell aus den Wertschöpfungszuwächsen einer wachsenden Ökonomie bedient, sollte sich dabei neu orientieren. Denn ein sozial und ökologisch nachhaltiges Wachstum würde nicht nur flacher als in der Vergangenheit ausfallen müssen. Es verändert auch die Bedingungen des intergenerationellen Austausches und wirft damit neue Fragen von Generationengerechtigkeit auf.

Kernpunkte einer inklusiven Generationenvereinbarung

Die Debatte um eine ausbalancierte Generationenbeziehung müsste also in die Suche nach Wegen einer sozialökologischen Transformation von Produktion, Konsum und Lebensweise integriert werden. Dabei wäre vor allem eine versicherungsmathematische Engführung bei der Ermittlung intergenerationeller Bilanzen zu vermeiden. Vielmehr zielt die Forderung nach einem inklusiven Gerechtigkeitsbegriff darauf, neben intergenerationellen Geldströmen auch die Verteilung anderer Sozialgüter im Sinne Michael Walzers in etwaige Generationenbilanzen einzubeziehen und die Gerechtigkeitskriterien der jeweiligen Verteilungssphären zu einem möglichst widerspruchsarmen integrierten Verteilungsmodell zusammenzuführen. Dabei lassen sich, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einige Mindestanforderungen an ein komplexes Generationenabkommen formulieren, das als Grundlage in der gegenwärtigen Umbruchperiode wirken könnte.

Lebensstandardsicherung als generationenübergreifende Leistungszusage

Zunächst erweist sich die belastbare Zusage eines Alterseinkommens, das im Großen und Ganzen den über die Erwerbsbiografie hinweg erworbenen Lebensstandard sichert, als unverzichtbar. Eine solche Sicherungszusage an alle Generationen erweist sich gegenüber individuellen Rendite- oder Rentabilitätsvergleichen als überlegen. Sie zielt auf vergleichbare und damit gerechte Leistungszusagen, die die jeweiligen gesellschaftlichen Wohlstandsniveaus und biografisch-längsschnittorientierte Betrachtungen in die Gerechtigkeitsüberlegungen einbeziehen. Mit Blick auf die Gerechtigkeitsschäden, die den Privatisierungspolitiken der vergangenen Jahrzehnte anzulasten sind, gilt es, solche Einkommens- und Sicherungszusagen der Erwerbstätigengeneration vor den übermächtigen Verwertungsansprüchen der im Gegenwartskapitalismus einflussstarken "Dienstklasse des Finanzmarkt-Kapitalismus" zu schützen.

Universalisierung von Beitragspflicht und Leistungsansprüchen

Insgesamt dürften Gerechtigkeitsregeln in dem Maße an Akzeptanz gewinnen, in dem möglichst alle Mitglieder der Gesellschaft, die an der Herstellung der wirtschaftlichen und sozialen Güter beteiligt sind, in die Verteilungsgemeinschaft der Alterssicherung einbezogen werden. Das gegenwärtige Rentenversicherungssystem konzentriert sich auf die soziale Mitte der abhängig Beschäftigten. Es erfasst nur Erwerbsarbeit oberhalb versicherungsrechtlicher Geringfügigkeit und unterhalb von privilegierten Beschäftigungsformen wie dem Beamtenstatus oder Einkommenspositionen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Die Universalisierung von Beitragspflicht und Sozialschutz durch die Einbeziehung möglichst aller Erwerbspersonen und Einkommen in die Verteilungsgemeinschaft der gesellschaftlichen Alterssicherung erweist sich somit als dringliches Erfordernis. Realisiert werden kann es durch die Erweiterung der Rentenversicherung in eine allgemeine Erwerbstätigenversicherung sowie einen höheren Steuerzuschuss, durch den auch Einkommen aus Geld- und Kapitalvermögensbesitz in die Finanzierung der Alterssicherung einbezogen werden.

Komplexe Generationenbilanz

Doch eine umfassend gerechte Generationenvereinbarung muss über die Sphäre monetärer Transfers hinausreichen. Ein solcher Anspruch findet bereits Anknüpfungspunkte in den Gerechtigkeitstheorien von Rawls und Walzer. Beide blicken in ihren Vorstellungen von Verteilungs- und Generationengerechtigkeit nicht nur auf Geld. Rawls schließt in sein Konzept einer "gerechten Sparrate", durch die Vermögenswerte an die nachfolgende Generation übertragen werden sollen, auch Infrastruktur, Institutionen, Wissen und Kulturtechniken ein. Und für Walzers Begriff der komplexen Gerechtigkeit ist ohnehin die (generationen)gerechte Verteilung aller Sozialgüter konstitutiv. Das erfordert die Einbeziehung qualitativer Dimensionen intergenerationeller Austauschbeziehungen in den Gerechtigkeitsdiskurs. Das bezieht sich etwa auf Arbeitsplatzsicherheit, Infrastruktur, medizinische Versorgung oder Wohnstandards als zentrale Teile des komplexen Ensembles der Arbeits- und Lebensbedingungen.

Generationengerechte Inanspruchnahme der Natur

In Zeiten der ökonomisch-ökologischen Zangenkrise des Gegenwartskapitalismus müssen inter- wie intragenerationelle Gerechtigkeitsüberlegungen Fragen des Zugriffs auf die Natur integrieren. Das heißt nicht, dass die nachwachsende Generation nicht von Sozialgütern wie Schulen, Universitäten, Infrastrukturen oder Ähnlichem profitieren würde, die nur unter Inanspruchnahme der Natur zur Verfügung gestellt werden können. Der hier anfallende Naturverbrauch geht in die Naturbilanz dieser Generation ein. Doch die Nutzung der Natur spielt in den klassischen Gerechtigkeitstheorien, wenn überhaupt, eine untergeordnete Rolle. Sie erweisen sich als ergänzungs- und korrekturbedürftig. Nötig ist die explizite Einbeziehung von Naturgebrauch und -verbrauch als gerechtigkeitsrelevante Dimensionen in alle Modelle gerechter Generationenbeziehungen. Naturressourcen wären dabei nicht nur als Sozialgut im Sinne Walzers zu fassen, sondern als frei verfügbare, aber begrenzte Allmenden (Gemeingüter) zu konzipieren. Die planetarischen Grenzen der Vernutzung markieren zugleich die Grenzen der materiellen Wertschöpfung und damit den Rahmen, innerhalb dessen sich intergenerationelle Verteilungsprozesse bewegen müssen.

Ausblick

Formulierung und Abschluss einer neuen Generationenvereinbarung haben hohe normative Voraussetzungen. Ihr Modell der Generationengerechtigkeit ist auf gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen. Diese muss aus öffentlichen Debatten hervorgehen und intergenerationelle Konsenspotenziale ausloten. Doch wie in anderen Verteilungskonflikten wird auch hier der "eigentümlich zwanglose Zwang des besseren Arguments" schnell an Grenzen stoßen. Die Aushandlungskonflikte in den Verteilungssphären der einzubeziehenden Sozialgüter folgen spezifischen Mustern. Zumeist prallen ökonomische und soziale Interessen aufeinander. Und die ungleiche Ausstattung der Akteure mit Machtressourcen macht faire und symmetrische Vereinbarungen schwierig.

Dabei werden Konflikte entlang von Klassenlagen heute vielfach durch Erzählungen von Generationenkonflikten oder gar -kriegen überlagert. Zu Unrecht. Der primäre Verteilungskonflikt verläuft zwischen den Besitzern von Real- und Finanzkapital und denen, die ihren Lebensunterhalt aus Lohnarbeit oder prekärer Soloselbstständigkeit bestreiten müssen. Je schlechter die Verteilungsposition der abhängig Arbeitenden ausfällt, und je mehr der Steuerstaat Kapitaleinkommen und große Vermögen verschont, umso weniger steht im Beitrags- und Steueraufkommen für sozialstaatliche Umverteilung zur Verfügung – auch für die zwischen den Generationen. Ein ausbalanciertes und als gerecht empfundenes Modell der Generationenbeziehungen wird ohne einen neuen Klassenkompromiss kaum zu haben sein.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Karl Mannheim, Das Problem der Generationen, in: Kölner Vierteljahrshefte für Soziologie 2/1928, S. 157–185, und 3/1929, S. 309–330.

  2. Jürgen Zinnecker, "Das Problem der Generationen". Überlegungen zu Karl Mannheims kanonischem Text, in: Jürgen Reulecke (Hrsg.), Generationalität und Lebensgeschichte im 20. Jahrhundert, München 2003, S. 33–58, hier S. 42.

  3. Vgl. etwa Harald Künemund/Marc Szydlik (Hrsg.), Generationen. Multidisziplinäre Perspektiven, Wiesbaden 2009. Für einen Überblick über die Trends der gegenwärtigen sozial-, kultur- und geisteswissenschaftlichen Generationendebatte siehe Externer Link: https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/443090.

  4. Gerhard Bäcker, Generationengerechtigkeit im Sozialstaat: Generationenvertrag und Alterssicherung, in: Cornelia Schweppe (Hrsg.), Generation und Sozialpädagogik, Weinheim–München 2002, S. 125–152, hier S. 126.

  5. John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt/M. 1979, S. 20f.

  6. Ebd., S. 29f.

  7. Vgl. ebd., S. 336.

  8. Michael Walzer, Sphären der Gerechtigkeit. Ein Plädoyer für Pluralität und Gleichheit, Frankfurt/M. 2006, S. 26, S. 30, S. 19, S. 49.

  9. Vgl. Markus Schrenker, Generationengerechtigkeit in der Alterssicherung. Theoretische Perspektiven und empirische Befunde. Dissertation, Humboldt-Universität zu Berlin 2011.

  10. Gerhard Lehmbruch, Die korporative Verhandlungsdemokratie in Westmitteleuropa, in: Swiss Political Science Review 4/1996, S. 1–41, hier S. 1.

  11. Gerd Hardach, Der Generationenvertrag im 20. Jahrhundert, in: Reulecke (Anm. 2), S. 73–94, hier S. 73.

  12. Thomas Ebert, Die Zukunft des Generationenvertrages, Bonn 2018, S. 115.

  13. Vgl. Hans-Jürgen Urban, Der Tiger und seine Dompteure. Wohlfahrtsstaat und Gewerkschaften im Gegenwartskapitalismus, Hamburg 2013.

  14. Vgl. Christoph Ehlscheid, Raus aus der rentenpolitischen Sackgasse, in: Sebastian Chwala et al. (Hrsg.), Die gekaufte Stadt, Hamburg 2016, S. 229–244.

  15. Vgl. Michael Klundt, Von der sozialen zur Generationengerechtigkeit?, Wiesbaden 2008.

  16. Vgl. Frank Nullmeier, Der Diskurs der Generationengerechtigkeit in Wissenschaft und Politik, Zentrum für Sozialpolitik, ZeS Report 1/2004, S. 3–6; Lucia Gaschick, Generationengerechtigkeit als Ordnungsprinzip für die Staatsverschuldung, Baden-Baden 2018.

  17. Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) 15/2149, 9.12.2003, S. 1.

  18. Vgl. z.B. Bernd Raffelhüschen/Stefan Seuffert, Ehrbarer Staat? Wege und Irrwege der Rentenpolitik im Lichte der Generationenbilanz, Stiftung Markwirtschaft, Argumente zu Marktwirtschaft und Politik Nr. 148, Berlin 2020, S. 8ff.

  19. Vgl. zu den Gerechtigkeitsdimensionen Stefan Liebig/Percy Scheller, Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Ein analytischer Orientierungsrahmen und einige empirische Befunde, in: Berliner Journal für Soziologie 3/2007, S. 301–321, hier S. 308ff.

  20. Vgl. Alan J. Auerbach/Jagadeesh Gokhale/Laurence J. Kotlikoff, Generational Accounts: A Meaningful Way to Evaluate Fiscal Policy, in: Journal of Economic Perspectives 1/1994, S. 73–94, sowie Raffelhüschen/Seuffert (Anm. 18).

  21. Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2001, BT-Drs. 14/7639, S. 131.

  22. Vgl. zur Kritik etwa Winfried Schmähl, Soziale Sicherung: Ökonomische Analysen, Wiesbaden 2009; Francois Höpflinger, Generationenpolitik und lebenslauforientierte Sozialpolitik – Ansätze jenseits der Altersphasenpolitik, in: A. Doris Baumgartner/Beat Fux (Hrsg.), Sozialstaat unter Zugzwang? Zwischen Reform und radikaler Neuorientierung, Wiesbaden 2019, S. 357–376.

  23. Vgl. Klaus Dörre, Risiko Kapitalismus. Landnahme, Zangenkrise, Nachhaltigkeitsrevolution, in: ders. et al. (Hrsg.), Große Transformation? Zur Zukunft moderner Gesellschaften, Wiesbaden 2019. S. 3–33, hier S. 20ff.

  24. Vgl. Hans-Jürgen Urban, Gute Arbeit in der Transformation. Über eingreifende Politik im digitalisierten Kapitalismus, Hamburg 2019, S. 183ff.

  25. Paul Windolf, Eigentümer ohne Risiko. Die Dienstklasse des Finanzmarkt-Kapitalismus, in: Zeitschrift für Soziologie 6/2008, S. 516–535.

  26. Zum Konzept der Erwerbstätigenversicherung vgl. Hans-Jürgen Urban/Christoph Ehlscheid/Axel Gerntke (Hrsg.), Der Neue Generationenvertrag. Sozialstaatliche Erneuerung in der Krise, Hamburg 2010.

  27. Jürgen Habermas, Vorlesungen zu einer sprachtheoretischen Grundlegung der Soziologie, in: ders., Sprachtheoretische Grundlegung der Soziologie, Frankfurt/M. 2009, S. 29–156, hier S. 148.

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ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Industriegewerkschaft IG Metall, Privatdozent für Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena und Mitherausgeber der "Blätter für deutsche und internationale Politik". E-Mail Link: hans-juergen.urban@igmetall.de

ist Bereichsleiter beim Vorstand der Industriegewerkschaft IG Metall, Vorstandsmitglied der Deutschen Rentenversicherung und Mitglied des Sozialbeirats der Bundesregierung. E-Mail Link: christoph.ehlscheid@igmetall.de