Mai 2018
17.05.2018: WHO beschließt Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten zu streichen (17.05.1990)
Guten Morgen,kaum zu glauben, aber erst am 17. Mai 1990 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossen, Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten zu streichen.
In Deutschland war Homosexualität lange nicht nur Tabuthema, sondern sogar strafbar:
- Grundlage dafür lieferte § 175 des Reichsstrafgesetzbuches von 1872, der männliche Homosexualität generell unter Strafe stellte. Frauen wurde kein eigenständiges sexuelles Begehren zugestanden – weibliche Homosexualität blieb straflos.
- In der NS-Zeit wurde der § 175 deutlich verschärft ca. 50.000 beschuldigte Männer wurden in Konzentrationslagern inhaftiert, wo Tausende von ihnen starben. Lesbische Frauen wurden ausgegrenzt, abgewertet und teilweise unter anderen Gründen inhaftiert.
- § 175 fand auch in der BRD weiterhin Anwendung. Männer wurden aufgrund ihrer Homosexualität u.a. zu Haftstrafen verurteilt.
- Ab 1969 stand Homosexualität zwischen Männern über 21 Jahren (1973: 18 Jahren) nicht mehr generell unter Strafe.
- 1994 wurde § 175 dann endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
- In 72 Staaten ist Homosexualität unter Männern noch strafbar – meist droht hier eine Gefängnisstrafe (ein Monat bis lebenslänglich).
- 13 Länder (u.a. Somalia, Saudi-Arabien u. Pakistan) sehen sogar die Todesstrafe vor.
- Homosexualität unter Frauen ist in 45 Staaten illegal.
Mehr zur Geschichte des § 175 in DE: kurz.bpb.de/dtdp204 Viele Grüße
deine bpb Online-Redaktion
31.05.2018
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