"Es braucht Zeit und Überzeugungskraft" Interview mit Dr. Uta Dauke (BMI) zu Open Data, OpenGov
In Ihrer Doppelfunktion als Ministerialrätin im Bundesministerium des Inneren (BMI) und Hauptverantwortliche für das Open Data Portal GovData hat Dr. Uta Dauke Einblick in zwei Welten, die sich häufig misstrausich gegenüberstehen. Während die Open Data Community eine zügige und umfassende Offenlegung von Verwaltungsdaten fordert, tun sich öffentliche Institutionen oft noch schwer Datensätze entsprechend der Open Definition bereitzustellen. Warum GovData ein Schritt in die richtige Richtung ist, weshalb auch Offenheit Grenzen haben muss und wie eine Open Data Strategie für Deutschland aussehen könnte, verrät sie im Interview mit Netzdebatte!
Trotz offizieller Definition wird Open Data oft sehr unterschiedlich interpretiert. Was bedeutet das Konzept konkret für Sie?
Dr. Uta Dauke: Daten müssen in einer Form vorliegen, die eine Weiterverwendung möglichst einfach macht, um das Kriterium „open“ zu erfüllen. Im Kern geht es darum, Verwaltungs- und andere Daten besser nutzbar zu machen – und das erst einmal unabhängig davon, von wem und wofür. Ob offene Daten also durch Unternehmen, Journalisten, zivilgesellschaftliche Organisationen oder auch die Verwaltung selbst weiterverwendet werden, ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass die Daten im Idealfall maschinenlesbar, kostenlos und ohne Zugriffsbeschränkungen, dauerhaft, aktuell und mit klaren Nutzungsbedingungen versehen sein sollten. Dabei gilt es datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Vorgaben sowie Aspekte der nationalen Sicherheit zu beachten.In den USA sind die Verwaltungsapparate bereits zur Offenlegung ihrer Daten verpflichtet. Braucht Deutschland ebenfalls eine verbindliche Open Data Verordnung?
Wie zum Beispiel der Bereich der Geodaten im Bund zeigt, kann eine Verpflichtung dabei helfen, die Veröffentlichung von Verwaltungsdaten auf der Bundesebene stärker voranzutreiben. Unabhängig davon, dass viele detaillierte und damit spannende Datensätze aber auf Länder- und Kommunalebene liegen, reicht eine solche Verpflichtung alleine nicht aus. Wie in den meisten Modernisierungsprojekten liegt die Herausforderung in dem erforderlichen Kulturwandel. Er braucht Zeit und Überzeugungskraft.Würden Sie sich für eine verbindliche EU-Open Data, bzw. Transparenzverordnung aussprechen?
Mit der Neufassung der PSI-Richtlinie ist die EU-Kommission schon einen deutlichen Schritt vorangegangen. Wir arbeiten gemeinsam mit dem für die Umsetzung der Richtlinie zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) daran, diese im Sinne von Open Data in Deutschland umzusetzenOpen Data Aktivisten haben bemängelt, dass GovData nicht den Kriterien der ‚Open Definition’ entspricht. Vor allem geht es dabei um die Lizenzierung der Inhalte. Was ist dran an solchen Vorwürfen?
Zu allererst: GovData ist ein reiner Metadatenkatalog. Wir stellen dort also nicht selbst Daten bereit, sondern machen diese nur besser auffindbar. Die Verantwortung für die Daten, ihre Beschreibungen und damit auch die jeweiligen Nutzungsbedingungen liegt bei den jeweiligen Bereitstellern. Wir empfehlen dabei mit der "Datenlizenz Deutschland – Namensnennung" Nutzungsbestimmungen, die auch eine kommerzielle Nutzung zulassen. Wir wollen ja gerade auch die wirtschaftlichen Effekte von Open Data fördern.Auch wenn derzeit bereits 85 Prozent der Daten auf GovData frei nutzbar sind, müssen wir berücksichtigen, dass in der Verwaltung – egal auf welcher Ebene – teilweise noch Vorbehalte gegen eine uneingeschränkte Veröffentlichung bestehen. Wollen wir aber weitere Datenbereitsteller gewinnen, müssen wir geäußerte Bedenken ernst nehmen. Deshalb lassen wir es in gemeinsamer Absprache mit den Ländern zu, dass Daten zunächst auch eingeschränkt geöffnet und über den Katalog von GovData zugänglich gemacht werden können. Unser Ziel ist es, in der Diskussion mit den Datenbereitstellern auf eine Verbesserung der Bereitstellungsform hinzu wirken.