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Glossar

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Aktive Sterbehilfe oder Tötung auf Verlangen? Sterbehilfe - oder Sterbebegleitung? Die Terminologie in der Debatte über die Sterbehilfe ist oft verwirrend. Wir haben einige der wichtigesten Begriffe ausgewählt und sie erklärt.

Tötung auf Verlangen / Aktive Sterbehilfe

Die Tötung auf Verlangen meint das gewollte Herbeiführen des Todes eines Patienten durch einen Dritten, etwa durch einen Arzt, durch die Verabreichung einer tödlichen Substanz, etwa durch eine Giftspritze. In Deutschland ist die Tötung auf Verlangen verboten und wird mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft. In den Niederlanden, Luxemburg und Belgien besteht in besonderen Fällen keine Strafbarkeit, trotz des Vorliegens des Straftatbestands der Tötung auf Verlangen, so dass die aktive Sterbehilfe in diesen Fällen erlaubt ist.

Der Begriff der aktiven Sterbehilfe ist seit dem Urteil des BGH vom 25.06.2010 (Az. 2 StR 454/09) überholt. Der Bundesgerichtshof hat die Unterscheidung in eine stets verbotene Sterbehilfe durch aktives Handeln und in eine unter Umständen erlaubte Sterbehilfe durch das passive Unterlassen von Behandlungsmaßnahmen ausdrücklich aufgegeben.

Assistierter Suizid/Beihilfe zur Selbsttötung

Beim assistierten Suizid wird der/dem Sterbewilligen ein Mittel bereitgestellt, das der oder diejenige letztlich selbst einnimmt, um den Tod herbeizuführen. Da die Selbsttötung in Deutschland nicht belangt wird, ist auch die Beihilfe zum Suizid prinzipiell straffrei. Allerdings können Helfer, etwa Ärzte, wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden. Die Bundesärztekammer hat sich in ihrer Muster-Berufsordnung 2011 zwar klar positioniert: „Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Aber nur zehn der 17 Landesärztekammern haben diesen Satz übernommen, andere haben ihn abgeschwächt. Bayern und Baden-Württemberg ließen ihn ganz weg. Der Bundestag will noch in diesem Jahr ein einheitliches Gesetz zur Regelung des assistierten Suizids verabschieden. Dabei geht es vor allem auch um die Rolle s.g. Sterbehilfeorganisationen - wie etwa Sterbehilfe Deutschland, oder Dignitas in der Schweiz - die Menschen Hilfe beim assistierten Suizid anbieten.

Hospiz

Ein Hospiz ist eine Einrichtung zur palliativmedizinischen Pflege und sozialen sowie geistig-seelischen Begleitung Schwerstkranker und Sterbender, deren verbleibende Lebenszeit absehbar ist (ca. 3 bis 6 Monate) und die aus verschiedenen Gründen nicht in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden können. Die Versorgung im Hospiz orientiert sich an der Lebensqualität des sterbenden Menschen und seiner ihm eigenen Würde. Wie bei einer Palliativstation kann das Ziel die Entlassung in die Häuslichkeit sein. Die meisten Menschen aber, die im stationären Hospiz aufgenommen werden, bleiben dort bis zu ihrem Lebensende.

Indirekte Sterbehilfe

Indirekte Sterbehilfe ist die in Kauf genommene Beschleunigung des Todeseintritts als Nebenwirkung einer Aufnahme von schmerzlindernden Medikamenten. Dies erfolgt in Krankenhäusern regelmäßig mit Morphin im Endstadium, z.B. bei Krebserkrankungen. Die indirekte Sterbehilfe ist in der Strafrechtswissenschaft in Deutschland ausgiebig diskutiert worden. Im Ergebnis sind sich alle einig, dass der Arzt hier straffrei bleiben muss. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann sogar die Nichtverabreichung notwendiger Schmerzmittel mit der Begründung, keinen vorzeitigen Tod herbeiführen zu wollen, als Körperverletzung (§ 223 bis § 233 Strafgesetzbuch) oder unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Strafgesetzbuch) bestraft werden.

Palliative Sedierung

Palliative Sedierung oder auch Terminale Sedierung meint die Verabreichung starker Beruhigungsmittel, die ein schwerkranker Patient in der Regel auf eigenen Wunsch erhält, wenn er sein Leiden als unerträglich empfindet. Dieses medikamentös induzierte ("künstliche") Koma ist eine Form der indirekten Sterbehilfe. Es wird in der Externer Link: Palliativmedizin nur bei Patienten in der s.g.Externer Link: Terminalphase eingesetzt. Grundsätzlich fällt unter diesen Begriff aber jede bewusstseinsbeeinträchtigende Maßnahme, die die Linderung der belastenden Symptome am Lebensende zum Ziel hat. Palliative Sedierung ist nur zulässig, wenn der Patient aufgeklärt worden ist und zugestimmt hat. Die Sedierung geht außerdem nicht immer so weit, dass der Patient ins Koma fällt und sein Bewusstsein vollständig verliert.

Passive Sterbehilfe

Bei der passiven Sterbehilfe verzichtet der Arzt oder die Ärztin auf lebensverlängernde Maßnahmen und führt somit einen verfrühten Tod herbei. In Deutschland ist die passive Sterbehilfe erlaubt, wenn eine Patientenverfügung oder eine klare Willensäußerung des Patienten vorliegt.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, die der Patient für den Fall formuliert, dass er seinen Willen krankheitsbedingt nicht mehr selbst äußern kann. Generell setzt jede medizinische Behandlung die Zustimmung des Patienten voraus. Wenn der Patient bewusstlos oder nicht mehr in der Lage ist, eine freie Entscheidung über den Abbruch der Behandlung zu treffen, muss der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden. Dabei hilft eine Patientenverfügung, in der der Patient schon im Voraus formuliert, ob der Arzt zum Beispiel alle Möglichkeiten moderner Medizin ausschöpfen soll, um sein Leben zu erhalten, oder ob er auf lebensverlängernde Behandlungsmethoden verzichten soll. Wie eine Patientenverfügung formuliert sein soll, ist gesetzlich nicht geregelt. Das Dokument ist rechtlich verbindlich, wie der Bundesgerichtshof am 17. März 2003 bestätigt hat. Allerdings hat er auch festgestellt, dass es in Konfliktfällen bei der gegenwärtigen Rechtslage noch Probleme bei der Durchsetzung einer Patientenverfügung geben kann, die einen schnelleren Tod des Patienten zur Folge hätte. Eine Patientenverfügung hat außerdem nicht ein für alle Mal unbedingte Gültigkeit: Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden. Die Beteiligten müssen sich also immer Gedanken darüber machen, ob die Aussagen in der Patientenverfügung noch dem aktuellen Willen des Patienten entsprechen.

Palliativmedizin

Palliativmedizin ist die medizinische, schmerzlindernde Behandlung von Patienten, die an einer nicht mehr behandelbaren lebensbedrohlichen Erkrankung leiden. Sie sorgt für Schmerzlinderung und Linderung anderer Krankheitssymptome wie Übelkeit, Erbrechen und Verstopfung. Während die kurative Medizin auf die Heilung des Patienten zielt, liegt der Schwerpunkt der Behandlung der Palliativmedizin darauf, ein möglichst hohes Maß an Lebensqualität zu erhalten, gerade auch angesichts der begrenzten Lebenserwartung.

Schmerztherapie

Die größte Angst vieler Menschen angesichts des Sterbens ist die Angst vor Schmerzen. Die Entwicklungen in der Medizin machen es heute möglich, dass unter Einsatz z.B: von Morphin Menschen in der letzten Lebensphase Schmerzfreiheit oder zumindest erhebliche Schmerzlinderung erfahren können. Moderne Methoden der Schmerztherapie kommen dem Wunsch vieler Sterbenden entgegen, zu Hause sterben zu können. Eine umfassende Schmerztherapie beachtet neben den körperlichen Schmerzen auch soziale und psychische Leiden.

Suizid

Suizid meint die absichtliche, auf unterschiedliche Weise herbeigeführte Selbsttötung eines Menschen. Die Selbsttötung gehört zu den häufigsten Todesursachen auf der Welt. Nach deutschem Recht ist der Suizid als Akt der freien Selbstbestimmung nicht verboten. Weder der Versuch noch die Beihilfe ist strafbar.

Fussnoten