Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Kulturwirtschaft: Wirtschaftspolitik oder Kulturpolitik? | Presse | bpb.de

Presse Pressemitteilungen Pressetexte 2024 Archiv Reden Archiv Pressekits Fotos | Logos | Banner Logos Virtuelle Hintergründe Thomas Krüger Jahresrückblicke Jahresberichte Auszeichnungen Pressekontakt

Kulturwirtschaft: Wirtschaftspolitik oder Kulturpolitik?

/ 16 Minuten zu lesen

In Deutschland sind 1,35 Millionen Sozialversicherungspflichtige in der Kulturwirtschaft beschäftigt, vornehmlich in den Teilmärkten Literatur, Buch und Presse, gefolgt vom Kunstmarkt und der Film-, TV- und Videowirtschaft. Sie erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von mehr als 200 Mrd Euro.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

Die deutsche Kulturwirtschaft führt nach wie vor ein Schattendasein zwischen der klassischen Kulturpolitik, die vornehmlich als Kulturförderung, bestenfalls noch verknüpft mit einer sie unterstützenden Ordnungspolitik agiert, und der Wirtschaftspolitik, die sich ebenfalls auf ihren klassischen Feldern bewegt und dem Kulturwirtschaftssektor keinen zentralen Fokus zuweist. Dabei sind in Deutschland 1,35 Millionen Sozialversicherungspflichtige in der Kulturwirtschaft beschäftigt, vornehmlich in den Teilmärkten Literatur, Buch und Presse, gefolgt vom Kunstmarkt und der Film-, TV- und Videowirtschaft. Sie erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von mehr als 200 Mrd Euro. Immerhin agiert die Wirtschaftspolitik auf diesem Feld, da wo man ihr begegnet, weitgehend professionell, während man der Kulturpolitik leider eine anhaltende Vernachlässigung dieser Fragen vorwerfen muß.

"Kultur und Ökonomie", so der 1. Hessische Kulturwirtschaftsbericht von 2003, "werden in der öffentlichen Wahrnehmung und Diskussion meist als Gegensätze begriffen". Kultur ist aber auch, ob man will oder nicht, ein relevanter Wirtschaftszweig mit vor allem jungen und kleinen Unternehmen, noch dazu ein Wachstumsmarkt, wie die verschiedenen Erhebungen belegen. Dabei ist neben dem klassischen öffentlichen Sektor, die Freie Szene als eine privatwirtschaftlich-gemeinnützige und das breite Feld der marktorientierten Kulturwirtschaft als privatwirtschaftlich-kommerzielle zu betrachten.

Es ist hilfreich, die Bedeutung der Kulturwirtschaft aus verschiedenen Perspektiven zu diskutieren.

1. Die Perspektive des Publikums

Aus der Sicht des Publikums wird, etwas zugespitzt, nicht zwischen den Anbietern kultureller Angebote unterschieden. Das Publikum entscheidet sich, beeinflußt durch Werbung, Image des Anbieters und öffentliche Diskussionen, vergleichsweise autonom und in der Erwartung einer ästhetischen Qualität für ein spezifisches Angebot. Das kann heute ein Kinobesuch, morgen ein Rockkonzert und übermorgen eine Ausstellung sein. Es bezahlt für die Angebote im Regelfall ein Entgelt, ohne darüber zu reflektieren, ob das Angebot von einer öffentlich subventionierten, einer mit gemeinnützigem privaten Kapital unterstützten oder einer voll privatwirtschaftlichen Institution vorgehalten wird. Die Tatsache, daß bestimmte Angebote, nehmen wir einmal die Opernhäuser als Beispiel, vergleichsweise hoch subventioniert werden, wird weder besonders befürwortend noch eingehend kritisch kommentiert.

Es gibt bislang auch keine ernsthafte Kontroverse darüber, daß bestimmte kulturelle Angebote, bleiben wir bei den Opernhäusern, überproportional subventioniert und vor allem von einer, durchschnittlich gesehen, eher einkommensstärkeren Klientel genutzt wird und andere Angebote, nehmen wir die Tonträger, die Popmusikkonzerte oder die Kinobesuche, die überproportional von eher jungen einkommensschwächeren Erwachsenen genutzt werden, nehmen wir den ermäßigten Mehrwertsteuersatz einmal aus, so gut wie gar keine Subventionen erhalten. Das Publikum hat sich an diese Angebotsstruktur gewöhnt und die Politik hat diese Tatsache bisher nicht problematisiert. Das Publikum entscheidet sich für kulturelle Angebote nach persönlichen Präferenzen. Dabei mischen sich die Motivationen. Bildung und Unterhaltung stehen sich nicht mehr antagonistisch gegenüber. Sie gehen immer öfter kreative Fusionen ein.

2. Die Perspektive der Künstler

Künstlerinnen und Künstler leben - nicht gerade selten und sofern nicht altruistisch - von ihrer Kunst und ihren Kunstwerken. Sie sind darauf angewiesen, daß sie als kreative Urheber ihre Rechte kapitalisieren. Dabei werden sie z.B. von Verwertungsgesellschaften unterstützt. Sie verdienen im Erfolgsfalle als Lohnempfänger oder auf Honorarbasis durch die öffentlich finanzierten Institutionen, den gemeinnützigen privatfinanzierten Sektor oder im Rahmen privater marktorientierter Angebote ihr Geld. Ihre künstlerische Kreativität generiert dabei einen programmlich inhaltlichen oder Marktwert, der den finanziellen Erfolg maßgeblich mitbestimmt. Es ist aber durchaus darauf hinzuweisen, daß im privatwirtschaftlich marktorientierten Sektor ein ganz anderes finanzielles Risiko eine Rolle spielt und deshalb die Produzenten und Anbieter darauf angewiesen sind, kulturelle Angebote mit einem Refinanzierungspotential zu programmieren. Insofern hat dieser kulturwirtschaftliche Bereich seine Stärken eher in populären Formaten und Angeboten mit einem evidenten Publikumspotential.

3. Die Perspektive der Kulturinstitutionen

Aus der Perspektive der Kulturinstitutionen stellt sich die kulturwirtschaftliche Dimension wiederum anders dar. Die klassischen Kulturinstitutionen sind im Regelfall mit öffentlichen Geldern subventioniert. Die Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung betont in diesem Fall durchaus zurecht, daß diese Subventionen als Investitutionen verstanden und vor allem öffentlich diskutiert werden sollten. Denn die kulturelle Vielfalt in Deutschland ist ohne die breite öffentliche Förderung von Bund, Ländern und Kommunen gar nicht denkbar. Aber auch die öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen haben in den letzten Jahren, im einigen Fällen mehr, in vielen Fällen weniger, begonnen, wirtschaftlicher zu denken. Schon lange wird um gemeinnützig privates Kapital des sogenannten Dritten Sektors und andere sogenannte Drittmittel öffentlicher und privater Provenienz geworben, um Vorhaben zu finanzieren, die mit den zugemessenen Steuergeldern nicht mehr zu finanzieren sind. Doch die Kulturinstitutionen tun sich in vielen Fällen schwer, auch selbst betriebswirtschaftlich zu wirtschaften. Die schwindenden öffentlichen Gelder verlangen ein umsichtiges Haushalten und Wirtschaften und vor allem betriebswirtschaftliche Kompetenzen. An diesem Veränderungsprozeß wirkt in den letzten Jahren verstärkt vor allem die Kulturpolitik mit, die nötige Rahmenbedingungen wie Trägerwechsel und strukturelle Optimierungsprozesse auf den Weg bringt. Die weitere Modernisierung der Kulturinstitutionen ist unbedingt geboten.

Längst haben öffentlich subventionierte Kulturbetriebe begonnen selbst oder assoziiert mit privaten Unternehmen die am Publikumsbedarf sich orientierenden neuen kulturellen Märkte zu erschließen. Schließlich ist auf das Programm und Selbstmanagement der Kulturinstitutionen hinzuweisen. Hier ist zwar viel in Bewegung gekommen, aber längst noch nicht genug. Oft genug genügen sich die Einrichtungen selbst und reproduzieren ihre Profile und Selbstverständnisse angebotsorientiert am Publikum vorbei. Natürlich muß der Gefahr einer kommerzielleren Ausrichtung zugunsten des Erhalt der kulturellen Vielfalt widerstanden werden. Keine Frage. Die Didaktik mancher Programmangebote kann jedoch ausufern und Züge von Zumutungen annehmen. Dem Publikum darf schon ein gewichtiges Augenmerk gelten. Wenn ich mir z.B. die Öffnungszeitenpolitik so mancher Einrichtung ansehe, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

4. Die Perspektive des Dritten Sektors

Der schon angesprochene Dritte Sektor ist heute aus der Kulturfinanzierung nicht mehr wegzudenken. Er mobilisiert zwar nur einen Bruchteil der Finanzmittel, die die öffentliche Hand bereitstellt. Aber er gestaltet heute die Programme von Einrichtungen und Anbietern mit, in vielen Fällen entwickelt er auch eigens konzipierte Programme. Damit ist der Dritte Sektor, der privates Kapital gemeinnützig bereitstellt, aus der Kulturwirtschaft nicht mehr wegzudenken. Der Dritte Sektor unterscheidet sich von der rein privatfinanzierten Kulturwirtschaft durch einen ausgeprägteren, nicht allein am Markt orientierten programmlichen Anspruch. Nicht selten greift er ästhetische Ansätze auf, die von den öffentlich subventionierten Anbietern nicht oder nicht mehr verfolgt werden. Der Dritte Sektor kann und darf sich aber nicht als Lückenbüßer verstehen - auch wenn er oft so behandelt und angesprochen wird. Er verfolgt einen eigenen Gestaltungsanspruch und beeinflußt auf diese Weise das kulturelle Gesamtangebot. Daß der Dritte Sektor sein Entwicklungspotential in Deutschland noch nicht ausgeschöpft hat, liegt an den wenig entwickelten, aber während der letzten beiden Legislaturperioden immerhin in Bewegung geratenen Rahmenbedingungen im Stiftungs- und Steuerrecht.

5. Die Perspektive der Kulturpolitik

Die Kulturpolitik fokussiert ihr Handeln immernoch weitgehend auf den Teil der öffentlich finanzierten Einrichtungen und Projekte. Das ist verständlich, aber nicht akzeptabel. Natürlich muß sich Kulturpolitik in Zeiten knapper Kassen darum bemühen, die öffentlichen Mittel sparsam, effizient und optimal einzusetzen. Aber die beiden von mir angesprochenen Bereiche des Dritten Sektors und der rein privat finanzierten Kulturwirtschaft werden in der Kulturpolitik zu wenig bedacht und kaum in kulturpolitische Gesamtstrategien integriert. Für die Kulturwirtschaft fühlt sich dann eher das jeweilige Wirtschaftsressort zuständig. Ansatzweise kann man in Bundesländern wie NRW und Sachsen beobachten, daß aus koordiniertem politischen Handeln mehr oder weniger wirkungsvoll und nachhaltig auch strategische Ansätze entwickelt werden. Aber der Regelfall ist das nicht.

In den Wirtschaftsressorts spielt die Kulturwirtschaft nicht gerade die erste Geige und in den Kulturressorts wird dieser Bereich der Kulturwirtschaft eher vernachlässigt. Prioritär bleibt, wofür man sich zuständig fühlt. Und wenn die Kulturwirtschaft ohne Steuergeld auskommt, um so besser. Dann soll sie doch machen. Ich halte das für einen kapitalen Fehler. Integrierte kulturpolitische Strategien, die den Dritten Sektor und die privat finanzierte marktorientierte Anbieterschaft einbeziehen, werden nicht nur einem sich autonom orientierenden Publikum gerecht, sondern fühlen sich auch für die Existenz und das Gedeihen wichtiger Kulturträger verantwortlich. Deshalb ist der verbindliche Diskurs und auch die Präsenz und Repräsentanz der Kulturpolitik in diesen Bereichen angezeigt.

6. Ein Fallbeispiel: Die deutsche Filmwirtschaft

Es soll nun etwas präziser auf ein Marktsegment der privat finanzierten Kulturwirtschaft eingegangen werden: Die Filmwirtschaft. Zunächst muß betont werden, daß hier neben privatem Kapital auch Steuergelder mobilisiert werden. Daher muß von einer Mischform der privat finanzierten Kulturwirtschaft ausgegangen werden. Aber der größte Teil der eingesetzten Mittel bleibt privates Geld, daß sich am Markt, also in den verschiedenen Verwertungsstufen des jeweiligen Films refinanzieren muß.

Die öffentliche Hand bemüht sich vorrangig um die Filmkultur. Sie subventioniert, wenn auch in immer weniger Fällen Programmkinos, bezuschußt eine Reihe von Filmfestivals, Kinematheken und Archive, stiftet Programmpreise und engagiert sich im Rahmen einer kulturellen Filmförderung auch bei der Entwicklung von Stoffen, den Produktionskosten und der Finanzierung von Zusatzkopien, um die entsprechenden Filme einem breiteren Publikum zugänglich machen zu können. Aber diese kulturelle Filmförderung wird in einem relativ überschaubaren Umfang vor allem vom Bund, in mehreren Fällen auch von den Ländern und Kommunen gewährleistet.

Eine weitaus größere Bedeutung kommt der wirtschaftlichen Filmförderung zu. Sie begegnet in drei Formen. Der Bund setzt keine eigenen Mittel ein, sondern hat sich über ein Abgabengesetz - das Filmförderungsgesetz/FFG - den Rahmen geschaffen, Mittel der Filmwirtschaft für die Förderung des deutschen Films einzusetzen. Dabei, das sei am Rande bemerkt, bedient sich die dafür gegründete Filmförderungsanstalt/FFA mit Sitz in Berlin auch an Abgaben, die auf die Eintrittskarten und den Umsatz von nichtdeutschen Filmen erhoben werden. Zwischen 15 und 25 Cent an jeder Eintrittskarte geht an die FFA, um u.a. aus diesen Mitteln deutsche Filme zu fördern und im Verleih zu unterstützen. Neben der Kinowirtschaft ist vor allem die in den letzten Jahren durch den DVD-Boom prosperierende Videowirtschaft zur stärksten Zahlergruppe geworden. Die Fernsehwirtschaft konnte bislang nicht gesetzlich auf eine Abgabe verpflichtet werden, sondern zahlt auf der Basis freiwillig ausgehandelter Verträge Mittel an die FFA. Die FFA verwaltet zusätzlich Vermögen und verfügt über ein jährliches Budget von ca. 100 Millionen Euro.

Die zweite Variante der öffentlichen Filmförderung begegnet in den Bundesländern. Hier werden Steuermittel mit dem Ziel eingesetzt, standort- und industriepolitische Effekte zu erzielen und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Mittel werden im Regelfall an GmbHs und Stiftungen übertragen, die über Gremien entweder berichtspflichtig sind und in einzelnen Fällen auch entscheidungsseitig gesteuert werden. Vor allem Fernsehsender beteiligen sich an diesen Strukturen als Mitgesellschafter. Die größten Länderförderer finden sich in Bayern und NRW, die jeweils um die 40 bis 50 Millionen Euro jährlich mobilisieren. Daneben haben sich mit der Mitteldeutschen Medienförderung, dem Medienboard Berlin Brandenburg, der Filmstiftung Hamburg, Nordmedia Hannover und der Filmförderung Baden Würtemberg mittlere und kleinere Länderförderer etabliert.

Die Mittel werden aber im Regelfall nicht als Zuwendung oder verlorene Zuschüsse, sondern als bedingt oder unbedingt rückzahlbare Darlehen ausgereicht. Die Länder lassen sich im Erfolgsfall des jeweiligen Filmes die

Förderung auch teilweise oder ganz zurückerstatten. Diese Förderinstrumente erstrecken sich - wie bei der FFA - auf die Entwicklung von Stoffen, die Produktionsförderung und auf die Verleihförderung.

Die dritte Variante sei hier nur kurz erwähnt. Es handelt sich ebenfalls um öffentliche, in diesem Fall um europäische Mittel, die über das MEDIA Programm ausgereicht werden. Diese Mittel spielen komplementär zu den anderen Förderungen für bestimmte Filmproduktionen eine durchaus wichtige Rolle.

Die deutsche Filmwirtschaft hat ein spezifisches Problem. Sie kann ihre Produkte von kleinen Ausnahmen abgesehen, vor allem nur im deutschsprachigen Markt refinanzieren. Da den meisten Filmen der Weltmarkt verschlossen bleibt, kann man sicherlich auch verstehen, warum der deutsche Film in seiner Breite gar nicht existieren würde, wenn die öffentliche Hand sich nicht beteiligen würde. Diese Sprach - und in Teilen auch Kulturbarriere führt aber auf der Auswertungsseite zu einer überproportionalen Stellung des Fernsehens in der Wertschöpfungskette. Da man bei der Refinanzierung auf die Fernsehausstrahlungen angewiesen ist, diktieren die Fernsehanbieter, die oft schon als Koproduzenten an der Finanzierung beteiligt sind, die Preise und beeinflussen nicht selten auch die Formate der Filme. Vielen deutschen Filmen sieht man deshalb bereits im Kino an, daß sie eigentlich als Fernsehfilme gefertigt werden.

Für meine Begriffe nutzt das Fernsehen seine starke Stellung unverhältnismäßig aus, beteiligt sich aber unterproportional an der Finanzierung und damit am Risiko des Erfolgs. Problematisch ist auch ihre Beteiligung in den Länderförderungen, über die sie schon im Entwicklungsprozeß einen Einstieg in die Rechteverwertung generieren. Die Macht der TV-Anbieter geht leider zu Lasten einer unabhängigen Produzentenschaft und beeinflußt auch andere Auswertungsphasen der Filme. In der Entstehung eines Films, von dem man ja vorher nur bedingt abschätzen kann, ob er erfolgreich sein wird, sind also neben den Produzenten, denen es aufgrund fehlenden Eigenkapitals und unausgebildeter industriepolitischer Strukturen oft an Einfluß mangelt, vor allem die Filmförderer beteiligt.

Hinzu treten private Mittel aus den sogenannten Medienfonds, deren Abschreibungsmöglichkeiten gerade beendet wurden, Bankkredite und Bürgschaften von den Investitionsbanken der Länder. Diesen freien Finanzierungsformen kommt angesichts der steigenden Produktions- und Verleihbudgets eine wachsende Bedeutung zu. Schließlich, zumeist schon zu einem relativ frühen Zeitpunkt der Filmfinanzierung beteiligen sich auch die an der Auswertung des Films verdienenden Branchen, vor allem der Filmverleih, als Koproduzenten oder mit Garantiezahlungen, die sie in der Auswertung vorrangig und vorab refinanzieren.

Ist der Film einmal hergestellt, beginnt seine Auswertung im Kino. Dafür muß ein Film jedoch beworben und herausgebracht werden, was die Filmverleiher mit Budgets bestreiten, die nicht selten dem gesamten Produktionsbudget nahekommen. Die Verleiher refinanzieren als erste ihre Mittel. Die nächste Auswertungsstufe ist der sogenannte Zweitverwertungsmarkt. Der Verkauf und Verleih von Datenträgern wie der DVD oder früher der VHS erzielt nicht unbeträchtliche Gewinne. Für die Höhe der Gewinne ist der Erfolg im Kino oft von herausragender Bedeutung. Die dritte Auswertungsstufe sind Individualdienste, von denen in Deutschland das Pay TV am weitesten entwickelt ist. Die monopolistische Struktur in Deutschland führt jedoch zu unterproportionalen Erträgen bei den Rechteinhabern. Schließlich kommt das Fernsehen an die Reihe, die entweder ihre Rechte bereits als Koproduzenten gesichert haben oder Lizenzen für Ausstrahlungen erwerben.

In absehbarer Zeit können sich durchaus auch weitere Verwertungsstufen etablieren. Insbesondere Abrufdienste und die Internetdienste kommen, sollten sich Geschäftsmodelle durchsetzen, in Frage. Filmfinanzierung ist, wie man sieht, ein sehr kompliziertes Geschäft. Diese wenigen skizzenhaften Bemerkungen machen deutlich, wie komplex und auch risikovoll Kulturwirtschaft sich darstellt, selbst wenn öffentliches Geld mit im Spiel ist. Die Filmwirtschaft ist, und jetzt erinnere ich an die verschiedenen Perspektiven, die ich eingangs erläutert habe, auf verschiedene Komponenten angewiesen.

7. Das Publikum

Das Publikum entscheidet im Kino über Erfolg und Mißerfolg eines Films. Aber das Publikum ist wählerisch. Es kann zwischen einer Vielzahl von Filmen entscheiden. Hier spielen Filmstoffe, Stars und vor allem die Bewerbung eine große Rolle. Heute werden viele Filme innerhalb weniger Wochen ausgewertet, oft entscheidet sogar schon das Startwochenende über Top oder Flop. Das Publikum kann aber auch zwischen verschiedenen Kinos entscheiden. In den 90ger Jahren hat sich ein völlig neues Kinoformat durchgesetzt. Digitale Technik, bequeme Sitze, Aufenthaltsqualität und Soundinnovationen haben das Kinoerlebnis verändert und mit den sogenannten Multiplexen, die heute bereits mehr als die Hälfte des Kinoangebots bestreiten ein neues Kino geschaffen.

8. Die Künstler

An einem Film sind viele Künstlerinnen und Künstler beteiligt. Nur ein Teil von den Beteiligten erscheint im Abspann und wird auf diese Weise angemessen gewürdigt. Jeder größere Film ist ein mittelständisches, manchmal sogar industrielles befristetes Projekt. Es gibt Urheber an den Filmen, deren Beitrag stattlich und andere Urheber, deren Beitrag mickrig honoriert wird. Die Schauspielergagen gelten z.B. in Deutschland bezogen auf das Gesamtbudget der Filme als relativ hoch. Der Drehbuchautor erhält dagegen, wenn er nicht zu den Topautoren gehört, eine relativ überschaubare Honorierung. Im Regelfall verdienen die Kreativen in den Filmen nicht am Erfolg eines Filmes, weil sie ihre Ansprüche einmalig abgegolten bekommen. Ausgenommen davon sind Stars, die Ansprüche vertraglich geltend machen können.

9. Die Kulturinstitutionen

Hinter den relevanten Kulturinstitutionen stehen in unserem Fall mit den Kinos Wirtschaftsbetriebe. Sie sind auf Publikum angewiesen. Von den Erträgen führen die Filmtheater aber neben der Abgabe an die FFA mittlerweile annähernd die Hälfte an den jeweiligen Filmverleih ab. Wenn man bedenkt, daß Filmtheater auch noch unterhalten und personell betrieben sein wollen, kann man ermessen, wie labil diese Branche ist, wenn ihr das Publikum ausbleibt. Anspruchsvolle Filmtheater, denen es auf ein gutes Programm ankommt, kalkulieren nicht selten mit den Einnahmen aus den sogenannten Kinoprogrammpreisen, um überhaupt rentabel zu wirtschaften. Das Kino der Zukunft bedarf deshalb, mehr denn je, einer umsichtigen Stadt- und Regionalentwicklung und einer Einbeziehung in die Kulturraumplanung. Der Kinobranche muß das besondere Augenmerk der Politik gelten. In absehbarer Zeit sind neue Kinoformate denkbar, die auch öffentliches Fernsehen und die rasant sich entwickelnde Spieleindustrie einbeziehen könnte, wenn sich Geschäftsmodelle dafür entwickeln lassen.

Mit dem Home-Entertainment Markt haben die weniger zahlungskräftigen Menschen schon heute eine qualitativ gute Alternative. Die rasante Entwicklung der Technik macht heute quasi das Heimkino möglich. Dieser Markt hat sich enorm entwickelt und trägt zur Finanzierung des deutschen Films erhebliches bei. Leider wird dieses Marktsegment von vielen Branchenteilen, insbesondere einem überkommenen, altbackenen Selbstverständnis von Produzenten als billige cash cow gesehen. Dabei handelt es sich hier um einen wichtigen Wachstums- und Entwicklungsbereich, den es auch zu gestalten und zu unterstützen gilt, um dem deutschen Film nachhaltig auf die Beine zu helfen. Ich halte schließlich Initiativen, wie die Vision Kino GmbH, die vom Bund und der Filmwirtschaft ins Leben gerufen wurde, für wichtig. Dabei soll es darum gehen, Kinder bereits im Schulalter und integriert in den Schulunterricht mit dem Kinofilm vertraut zu machen, um seine kulturellen Qualitäten schätzen zu lernen und zu einer medienkompetenten Rezeption beizutragen.

10. Die Kulturpolitik

Da ich den Dritten Sektor in der Filmwirtschaft vernachlässigen kann - er kommt so gut, wie nicht vor - und wenn dann eher in kleinen Sparten wie dem Dokumentarfilm - will ich abschließend einige Konsequenzen für die Kulturpolitik skizzieren.

Die Kulturpolitik hat nämlich - mit Ausnahme des Bundesbeauftragten für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien - mit der Filmwirtschaft kaum etwas zu tun. Im Regelfall sind für diesen Bereich die Staatskanzleien und Wirtschaftsministerien der Länder zuständig. Die Filmwirtschaft bedarf aber eines umfassenden integrierten politischen Geschäfts. Einige Beispiele: Die sogenannte Filmpiraterie - jeder kennt sicher die warnenden Spots in den Kinos - stellt mittlerweile ein Kardinalproblem dar. Diese Form von geistigem Diebstahl, die durch illegal hergestellte Kopien downloads ermöglichen, die in schweren Fällen zu einem illegalen Vertrieb führen, schädigt allein die deutsche Filmindustrie jährlich mit einem zwei bis dreistelligen Millionenbetrag. Auf Dauer geht das an die Substanz eines vielfältigen deutschen Films.

Vor diesem Hintergrund darf man auf die Urheberrechtsgesetzgebung verweisen, die Fragestellungen der Filmwirtschaft präzise bedenken sollte. Die sogenannte Bagatellklausel darf nicht zum staatlich sanktionierten Einfallstor für organisierte Kriminalität werden. Das Bundeskriminalamt könnte diese Thematik durch Bildung einer Sonderkommission aufgreifen und damit die Strafverfolgung optimieren. Andere Beispiele: Im Bereich der Jugendschutzgesetzgebung muß z.B. an den Alterseinstufungen und Sendezeitenregelungen, sowie an der Zugänglichkeit von Videotheken gearbeitet werden. Die Arbeitsschutzregelungen schützen zurecht Kinder - aber wenn diese in Filmen als Bezugspersonen nicht mehr ausreichend vorkommen können, verschenkt man ein elementares und wichtiges Ziel kultureller Bildung. Von der deutschen Politik muß schließlich - trotz der Kostenexpansion - ein konstruktives Engagement für das MEDIA-Programm erwartet werden, da die deutsche Filmwirtschaft insbesondere bei europäischen Koproduktionen auf derartige Programme angewiesen ist.

Das Filmförderungsgesetz/FFG selber wird regelmäßig einer Überprüfung unterzogen. Eine integrierte Kulturpolitik muß dieses Gesetz stärker in seinen Zusammenhängen berücksichtigen und wenn irgend möglich als Artikelgesetz ausgestalten, um verwandte Regelungsbereiche in den Blick zu nehmen. Allerdings lohnt auch der Blick in die eigenen Strukturen. Die FFA-Gremien sind für meine Begriffe überholungsbedürftig. Mittlerweile unbedeutende Branchen halten dort immer noch Sitze und die Branchenteile, die die Abgaben erwirtschaften setzen sich oft mit randständigen Branchenvertretern auseinander, deren Ziel oft darin besteht, aus einem Wirtschaftsförderungsgesetz ein Kulturförderungsgesetz zu machen.

Vornehmliches Ziel des FFG muß es sein, aktuelle Entwicklungen in der Filmwirtschaft durch dieses Förderinstrument industriepolitisch und branchenbezogen zu unterstützen. Wenn z.B. die Verleihbudgets und Auswertungen steigen und wichtiger werden, muß die Förderpolitik diesen Prozeß nachvollziehen und die Instrumente dem Bedarf anpassen. Eine zentrale Aufgabe wird sein, die Gleichbehandlung der Branchen zu garantieren. Wenn man am Abgabengesetz festhalten will, dann muß das Fernsehen einer Abgabe oder zumindestens vergleichbaren Zahlungen unterworfen werden. Völlig unverständlich wäre, wenn die mit den Kino- und Videoabgaben vergleichbaren Individualdienste, wie das Pay TV, abgabenfrei blieben.

Die Kulturwirtschaft insgesamt bedarf einer fachlichen und öffentlichen Aufwertung. Vor kurzem konnte man in den NRW Zeitungen lesen, daß im Ruhrpott mittlerweile mehr Menschen in der Kulturwirtschaft tätig sind als im hochsubventionierten Kohleabbau. Die Realität hat sich verändert. Wir haben es nicht mehr mit einem Nischenprogramm zu tun, sondern mit zugegebenermaßen konjunkturabhängigen Wachstumsbranchen.

Es geht wirtschaftspolitisch gesehen dabei durchaus um Standorteffekte in globalisierten Märkten, um regionale Effekte im Beschäftigungssektor und um die Stärkung endogener regionaler Potentiale. Die Kulturwirtschaft bedarf deshalb - ich hoffe, das ist deutlich geworden - einer interdisziplinären und integrierten Politik. Wir haben es bei der Filmwirtschaft gesehen: Piraterie, europäische Filmförderung und der Jugendmedienschutz. Das sind alles Fragen, die je nach politischer Konstellation und gewachsener Tradition in den verschiedensten Ressorts bearbeitet und entschieden werden und in denen die Kulturwirtschaft jeweils unterschiedliche Prioritätensetzung genießt. Es ist deshalb unausweichlich, dass die Kulturpolitik selber sich dieser Fragen annimmt und zum zentralen Sachwalter der Kulturwirtschaft wird. Damit ist sowohl eine Entgrenzung der Kulturpolitik und ihrer klassischen Agenda, aber auch eine besonnene und ergebnisorientierte ressortübergreifende Politik gemeint, die sich nicht an rivalisierenden Zuständigkeiten abarbeitet.

Ohne eine integrierte Kommunikation des gesamten Kulturbetriebes, ohne ein zielgerichtetes integriertes Benchmarking und Marketing und ohne die Erschließung kulturrelevanter Märkte wird man eine prosperierende Kulturwirtschaft in globalisierenden Märkten auf Dauer nicht reproduzieren und florieren lassen können. Kulturwirtschaft braucht deshalb die Politik. Ich bin davon überzeugt, daß es an der Zeit ist, der Kulturwirtschaft in Deutschland eine angemessene fachpolitische Anerkennung und vor allem eine gedeihliche integrierte Kulturpolitik zukommen zu lassen.

- Es gilt das gesprochene Wort -

Fussnoten