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Erklärung zu der Barriere-Freiheit | Über die Bundes-Zentrale für politische Bildung | bpb.de

Erklärung zu der Barriere-Freiheit Mit Feedback-Mechanismus zum Melden von Barrieren

/ 5 Minuten zu lesen

Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit ist für unsere Internet-Seite: Interner Link: www.bpb.de

Wir sind die Bundes-Zentrale für politische Bildung. Bundes-Zentrale für politische Bildung wird bpb abgekürzt. Wir möchten unsere Internet-Seite barriere-frei anbieten. Dafür beachten wir:

  • das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
    Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz wird BGG abgekürzt.

  • die Barriere-Freie Informations-Technik Verordnung 2.0.
    Die Barriere-Freie Informations-Technik Verordnung 2.0 wird BITV 2.0 abgekürzt.

Wie barriere-frei ist unsere Internet-Seite?

Die Gesetze zu der Barriere-Freiheit von Internet-Seiten gibt es wegen dem Paragraphen 1 2 d in dem BGG.
In dem Gesetz steht ein Pflicht zu der Barriere-Freiheit.
Die Voraussetzungen zu der Barriere-Freiheit von Internet-Seiten stehen in dem Paragraph 3 und 4 von der BiTV 2.0.
Die Internet-Seite www.bpb.de erfüllt nicht alle Anforderungen.
Das hat eine Bewertung von unserer Internet-Seite ergeben.
Die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen haben wir selbst durch-geführt.
Wir haben die Erfüllung der Anforderung selbst eingeschätzt.
In dem Monat Januar von dem Jahr 2 0 2 2 haben wir unsere Internet-Seite neu gestaltet.
Damit wir unserer Internet-Seite barriere-frei anbieten können.
Die Neu-Gestaltung unserer Internet-Seite berücksichtigt:

  • die Anforderungen von der BITV 2.0

  • die Web Content Accessibility Guidelines
    Die Web Content Accessibility Guidelines werden WCAG abgekürzt

Die WCAG sind Richt-Linien für die barriere-freie Gestaltung von Internet-Angeboten.
Die Richt-Linien der WCAG sind für die Länder von der Europäischen Union einzuhalten.
Nach der Veröffentlichung unserer neuen Internet-Seite erfolgt eine Überprüfung.
Die Überprüfung soll unsere Internet-Seite auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barriere-Freiheit kontrollieren.
Danach wird die Erklärung zu der Barriere-Freiheit erneuert.

Welche Barrieren gibt es auf unserer Internet-Seite?

Zuerst müssen wir unsere neue Internet-Seite überprüfen.
Dann werden wir an dieser Stelle alle Inhalte mit Barrieren auf-listen.
Die hier auf-gelisteten Bereiche stimmen nicht mit den Anforderungen von der BITV 2.0 überein.
Unsere Internet-Seite wird bald noch mehr Inhalte in Leichter Sprache enthalten.
Die Inhalte in Leichter Sprache sind aber erst auf unserer Internet-Seite, wenn die neue Erklärung der Barriere-Freiheit fertig ist.
Die neuen Inhalte unserer Internet-Seite www.bpb.de in Leichter Sprache sind:

  • die Erklärung unserer Internet-Seite

  • die Erklärung der Navigation

  • die Erklärung von dem Bestell-Prozess

Unsere Internet-Seite wird bald noch mehr Inhalte in Deutscher Gebärden-Sprache enthalten.
Die Inhalte in Deutscher Gebärden-Sprache sind aber erst auf unserer Internet-Seite, wenn die neue Erklärung der Barriere-Freiheit fertig ist.
Die neuen Inhalte unserer Internet-Seite www.bpb.de in Deutscher Gebärden-Sprache sind:

  • die Erklärung der Bundes-Zentrale für politische Bildung

  • die Erklärung der Navigation

  • die Erklärung von dem Bestell-Prozess

  • die Erklärung zu der Barriere-Freiheit

  • die Erklärung zu dem Feedback-Mechanismus
    Feedback ist englisch.
    Es bedeutet soviel wie: Rück-Meldung.
    Der Feedback-Mechanismus ist eine Möglichkeit für Rück-Meldungen zu Barrieren.

Wir bemühen uns die neuen Inhalte sehr schnell anzubieten.
Die Veröffentlichung von den neuen Inhalten soll späten bis zum Ende von dem Monat März in dem Jahr 2 0 2 2 geschehen.
Auf unserer Internet-Seite Externer Link: www.bpb.de gibt es Inhalte mit eingeschränkter Barriere-Freiheit.
Hier erklären wir Beispiele für Inhalte von unserer Internet-Seite mit eingeschränkter Barriere-Freiheit:

  • PDF-Downloads
    Ein PDF ist eine Text-Datei.
    Manchmal auch mit Bildern.

Egal von welchem Endgerät eine PDF geöffnet wird.
Die PDF sieht immer gleich aus.
Unsere Internet-Seite hat bereits viele barriere-freie PDF.
Manchmal haben aber ältere PDF Barrieren.
Wir bemühen uns die Barrieren zu beseitigen.

  • Unter-Titel von Videos
    Wir möchten die Videos auf unserer Internet-Seite mit Unter-Titeln anbieten.

Bei den neuen Videos klappt das meistens auch.
Manche Videos sind aber leider ohne Unter-Titel.
Die Videos ohne Unter-Titel sind meistens ältere Videos.

  • Bilder

Auf unserer Internet-Seite gibt es für Bilder einen Alternativ-Text.
Aber nicht alle Texte beachten die Anforderungen.
Wir bemühen uns alle Alternativ-Texte barriere-frei zu gestalten.
Texte mit Barrieren werden nach und nach über-arbeitet.

  • Inhalte von Dritten
    Manchmal gibt es Inhalte auf unserer Internet-Seite von Dritten.
    Inhalte von Dritten bedeutet:
    Die Inhalte sind nicht von uns.
    Sondern von dem Anbieter einer anderen Internet-Seite.

Ein Inhalt von Dritten ist also zum Beispiel ein Video von dem Anbieter YouTube.
Oder Inhalte von Sozialen Netz-Werken.
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung hat keinen Einfluss auf die Barriere-Freiheit der Inhalte von Dritten.
Wir bemühen uns aber ausschließlich barriere-freie Inhalte von Dritten anzubieten.

Wann die Erklärung zu der Barriere-Freiheit geschrieben wurde.

Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit wurde am 12. April 2 0 2 1 geschrieben.

Wann die Erklärung zu der Barriere-Freiheit über-arbeitet wurde.

Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit wurde am 25. Januar 2 0 2 2 über-arbeitet.

Wo kann ich eine Barriere melden?

Vielleicht sind Ihnen Barrieren zu den Inhalten auf unserer Internet-Seite aufgefallen.
Dann können Sie uns die Barrieren direkt melden.
Bitte schreiben Sie uns dafür eine E-Mail.
Unsere E-Mail-Adresse ist:
E-Mail Link: online@bpb.de

Sie können uns aber auch:

  • einen Brief schreiben

  • anrufen

Dafür müssen Sie nur den Kontakt zu unserem Bürger-Service nutzen.
Klicken Sie dafür auf diesen Link:
Interner Link: Kontakt zu unserem Bürger-Service

Bitte beschreiben Sie uns in Ihrer Nachricht die Barriere so genau wie möglich.
Am besten können Sie uns diese Fragen zu der Barriere beantworten:

  • Auf welcher Seite ist die Barriere?

  • Bei welchem Inhalt ist die Barriere?

  • Bei welcher Funktion ist die Barriere?

  • Bei welcher Nutzung merken Sie die Barriere?

Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht.
Dann bemühen wir uns um eine schnelle Antwort.

Ihre Rückmeldung ist eine große Hilfe für uns.
Denn so schaffen wir es unsere Internet-Seite möglichst barriere-frei anzubieten.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Wer hilft mir bei Nicht-Beachtung einer mitgeteilten Barriere?

Sie können uns Barrieren von unserer Internet-Seite www.bpb.de mitteilen.
Vielleicht sind Sie dann aber mit der Antwort nicht zufrieden.
Oder Sie haben das Gefühl unsere Internet-Seite benachteiligt Sie.
Dann hilft eine Schlichtungs-Stelle.
Die Hilfe der Schlichtungs-Stelle gibt es wegen dem § 1 6 BGG.
Schlichtungs-Stelle bedeutet:
Gerechte Menschen helfen bei einer Einigung.
Hier finden Sie alle Informationen zu der Schlichtungsstelle-Stelle.
Die Internet-Seite heißt: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Auf der Internet-Seite finden Sie Informationen zu dem Schlichtungs-Verfahren.
Zudem finden Sie dort Informationen zu der Antrags-Stellung.
Sie können der Schlichtungs-Stelle auch eine E-Mail schreiben an:
E-Mail Link: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Fussnoten