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Machteroberung 1933 | Nationalsozialismus: Aufstieg und Herrschaft | bpb.de

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Machteroberung 1933

Michael Wildt

/ 23 Minuten zu lesen

Nach dem Scheitern von Schleichers wird Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt. Durch Terror und halblegale Methoden gelingt den Nationalsozialisten in kürzester Zeit die Ausschaltung des Rechtsstaats und der Übergang zur Diktatur. Juden und politische Gegner sehen sich Terror und Willkür ausgeliefert.

Adolf Hitler zeigt sich am Abend des 30. Januars 1933 an einem Fenster der Reichkanzlei in der Berliner Wilhelmstraße. (© Bundesarchiv, Bild 146-1972-026-11 / Foto: Sennecke, Robert)

Einleitung

Hitler wird Reichskanzler

„Es ist fast ein Traum“, notierte Joseph Goebbels am 30. Januar 1933 in seinem Tagebuch. „Die Wilhelmstraße [Sitz der Reichskanzlei und verschiedener Ministerien in Berlin – Anm. d. Red.] gehört uns. Der Führer arbeitet bereits in der Reichskanzlei.“ Nachdem Hindenburg für Papens Plan eines vereinigten rechten Kabinetts unter Hitler gewonnen war, vereidigte der Reichspräsident am Mittag des 30. Januar die neue Regierung und ernannte Hitler zum Reichskanzler.

Formal war die Ernennung Hitlers durchaus legal, aber der Verfassung der ersten deutschen Republik entsprach sie keineswegs. Schon in den Jahren zuvor war die Verfassung durch die Praxis der Präsidialkabinette, die nur mit der Notverordnungsautorität des Reichspräsidenten regierten, unterhöhlt und de facto außer Kraft gesetzt. Das gewählte Parlament war seither von den politischen Entscheidungen ausgeschlossen; die Weimarer Republik hatte sich schon vor der Regierungsübernahme Hitlers von einer parlamentarischen Demokratie immer mehr entfernt.

Auf den ersten Blick sah es in der Tat so aus, als hätte sich gegenüber der bisherigen Politik nicht viel geändert. Der ehemalige Reichskanzler und Vertraute Hindenburgs, Franz von Papen, war Vizekanzler; Reichsaußenminister Konstantin von Neurath, Reichsfinanzminister Lutz Graf Schwerin von Krosigk und der Reichsjustizminister Franz Gürtner blieben im Amt. Als starker Mann im Kabinett galt Alfred Hugenberg, der sowohl das Wirtschafts- als auch das Landwirtschaftsministerium übernahm. Hinzu kam der Führer des „Stahlhelms“, Franz Seldte, als Reichsarbeitsminister und Generalleutnant Werner von Blomberg als neuer Reichswehrminister. Nur wenige Nationalsozialisten gehörten dem neuen Kabinett an. Neben Hitler als Reichskanzler wurden Wilhelm Frick Reichsinnenminister und Hermann Göring kommissarischer preußischer Innenminister und Reichsminister ohne Geschäftsbereich.

Doch zeigten die Fackelzüge in Berlin und überall im Reich am Abend des 30. Januar, dass die Nationalsozialisten ernst machen wollten mit der angekündigten „nationalen Erhebung“. Nicht die Einbindung der NS-Führung in die Kabinettsdisziplin, sondern die Zurückdrängung der Deutschnationalen in der Reichsregierung und die nationalsozialistische Machteroberung zeichnete die nächsten Monate aus. Einig waren sich Deutschnationale und Nationalsozialisten darin, dass die kommenden Wahlen die letzten sein sollten. Danach sollte unabhängig von der Verfassung mit Hilfe eines Ermächtigungsgesetzes diktatorisch regiert werden. Insofern markiert der 30. Januar 1933 tatsächlich das Ende der Weimarer Republik.

QuellentextReaktionen auf Hitlers Machtantritt

Klaus Mann, Sohn von Thomas Mann und selbst Schriftsteller, Tagebucheintrag vom 30. Januar 1933: „Die Nachricht, dass Hitler Reichskanzler. Schreck. Es nie für möglich gehalten. (Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten).“

Klaus Mann, Tagebücher 1931-1933. Hg. von Joachim Heimannsberg, Peter Laemmle, Wilfried Schoeller, rororo, Reinbek bei Hamburg (Dt. Erstausgabe München 1989) 1995, S. 113

Sebastian Haffner, demokratischer Publizist: „Ich weiß nicht genau, wie die allgemeine erste Reaktion war. Die meine war etwa eine Minute lang richtig: Eisiger Schreck. [...] Dann schüttelte ich das ab, versuchte zu lächeln, versuchte nachzudenken, und fand in der Tat viel Grund zur Beruhigung. Am Abend diskutierte ich die Aussichten der neuen Regierung mit meinem Vater, und wir waren uns einig darüber, daß sie zwar eine Chance hatte, eine ganze hübsche Menge Unheil anzurichten, aber kaum eine Chance, lange zu regieren.“

Sebastian Haffner, Geschichte eines Deutschen. Die Erinnerungen 1914-1933, Deutsche Verlags-Anstalt in der Gruppe Random House, München 2003, S. 104 f.

Luise Solmitz, deutschnationale Lehrerin in Hamburg: „Was für ein Kabinett!!! Wie wir es im Juli nicht zu erträumen wagten. Hitler, Hugenberg, Seldte, Papen!!! An jedem hängt ein großes Stück meiner deutschen Hoffnung. Nationalsozialistischer Schwung, deutschnationale Vernunft, der unpolitische Stahlhelm und der von uns unvergessene Papen. [...] Riesiger Fackelzug vor Hindenburg und Hitler durch Nationalsozialisten und Stahlhelm, die endlich, endlich wieder miteinandergehen. Das ist ein denkwürdiger 30. Januar!“

Tagebuch Luise Solmitz, Eintrag unter dem 30.1.1933, abgedruckt in: Werner Jochmann, Nationalsozialismus und Revolution. Ursprung und Geschichte der NSDAP in Hamburg 1922-1933. Dokumente, Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1963, S. 421

Victor Klemperer, jüdischer Hochschullehrer in Dresden, Tagebucheintrag vom 21. Februar 1933: "Seit etwa drei Wochen die Depression des reaktionären Regiments. Ich schreibe hier nicht Zeitgeschichte. Aber meine Erbitterung, stärker, als ich mir zugetraut hätte, sie noch empfinden zu können, will ich doch vermerken. Es ist eine Schmach, die jeden Tag schlimmer wird. Und alles ist still und duckt sich, am tiefsten die Judenheit und ihre demokratische Presse. - Eine Woche nach Hitlers Ernennung waren wir (am 5.2.) bei Blumenfelds mit Raab zusammen. Raab, Gschaftlhuber, Nationalökonom, Vorsitzender des Humboldtclubs, hielt eine große Rede und erklärte, man müsse die Deutschnationalen wählen, um den rechten Flügel der Koalition zu stärken. Ich trat ihm erbittert entgegen. Interessanter seine Meinung, daß Hitler im religiösen Irrsinn enden werde... Am meisten berührt, wie man den Ereignissen so ganz blind gegenübersteht, wie niemand eine Ahnung von der wahren Machtverteilung hat. Wer wird am 5.3. die Majorität haben? Wird der Terror hingenommen werden, und wie lange? Niemand kann prophezeien."

Victor Klemperer, Ich will Zeugnis ablegen bis zum letzten. Tagebücher 1933-1941. Hg. von Walter Nowojski unter Mitarbeit von Hadwig Klemperer, Aufbau Verlag, Berlin 1995, Bd. 1, S. 6 f.

André François-Ponçet, französischer Botschafter in Berlin, in einem Bericht nach Paris im April 1933: „Als am 30. Januar das Kabinett Hitler/Papen an die Macht kam, versicherte man, dass die Regierung der Deutschnationalen […] Hitler und seinen Mitkämpfern Paroli bieten würden, dass die Nationalsozialisten mit der Feindschaft der Arbeiterklasse zu rechnen haben und dass schließlich die Katholiken der Zentrumspartei die Legalität verteidigen würden. Sechs Wochen später muss man feststellen, dass all diese Dämme, die die Flut der Hitler-Regierung zurückhalten sollten, von der ersten Welle hinweggespült wurden.“

Hitlers Machtergreifung. Dokumente vom Machtantritt Hitlers 30. Januar 1933 bis zur Besiegelung des Einparteienstaates 14. Juli 1933, hg. von Josef und Ruth Becker, 3. Aufl., dtv, München 1993, S. 217

QuellentextHitler vor den Befehlshabern der Wehrmacht am 3. Februar 1933

Wiedergabe des Stichwortprotokolls, das ein anwesender General für sich anfertigte.

Ziel der Gesamtpolitik allein: Wiedergewinnung der politischen Macht. Hierauf muß gesamte Staatsführung eingestellt werden (alle Ressorts!).
1. Im Innern. Völlige Umkehrung der gegenwärtigen innenpolitischen Zustände in Deutschland. Keine Duldung der Betätigung irgendeiner Gesinnung, die dem Ziel entgegen steht (Pazifismus!). Wer sich nicht bekehren läßt, muß gebeugt werden. Ausrottung des Marxismus mit Stumpf und Stiel. Einstellung der Jugend und des ganzen Volkes auf den Gedanken, daß nur der Kampf uns retten kann und diesem Gedanken alles zurückzutreten hat. […] Ertüchtigung der Jugend und Stärkung des Wehrwillens mit allen Mitteln. Todesstrafe für Landes- und Volksverrat. Straffste autoritäre Staatsführung. Beseitigung des Krebsschadens der Demokratie!
2. Nach außen. Kampf gegen Versailles. Gleichberechtigung in Genf; aber zwecklos, wenn Volk nicht auf Wehrwillen eingestellt. Sorge für Bundesgenossen.
3. Wirtschaft! Der Bauer muß gerettet werden! Siedlungspolitik! Künftig Steigerung der Ausfuhr zwecklos. Aufnahmefähigkeit der Welt ist begrenzt und Produktion ist überall übersteigert. Im Siedeln liegt einzige Möglichkeit, Arbeitslosenheer zum Teil wieder einzuspannen. […]
4. Aufbau der Wehrmacht wichtigste Voraussetzung für Erreichung des Ziels: Wiedererringung der politischen Macht. Allgemeine Wehrpflicht muß wieder kommen. Zuvor aber muß Staatsführung dafür sorgen, daß die Wehrpflichtigen vor Eintritt nicht schon durch Pazifismus, Marxismus, Bolschewismus vergiftet werden oder nach Dienstzeit diesem Gift verfallen.
Wie soll politische Macht, wenn sie gewonnen ist, gebraucht werden? Jetzt noch nicht zu sagen. Vielleicht Erkämpfung neuer Export-Möglichkeiten, vielleicht – und wohl besser – Eroberung neuen Lebensraums im Osten und dessen rücksichtslose Germanisierung. Sicher, daß erst mit politischer Macht und Kampf jetzige wirtschaftliche Zustände geändert werden können. Alles, was jetzt geschehen kann – Siedlung – Aushilfsmittel.
Wehrmacht wichtigste und sozialistischste Einrichtung des Staates. Sie soll unpolitisch und überparteilich bleiben. Der Kampf im Innern nicht ihre Sache, sondern der Nazi -Organisationen. […]

Aus: Wolfgang Michalka (Hg.), Das Dritte Reich. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik, Band 1, dtv, München 1985, S. 23 f.

Terror im Wahlkampf

Was in den Wochen nach dem 30. Januar folgte, war die klare Willensbekundung, die errungene Macht niemals mehr aufzugeben und Deutschland radikal umzugestalten. Drei Tage nach seiner Ernennung zum Reichskanzler erklärte Hitler vor den Befehlshabern des Heeres und der Marine: „Ziel der Gesamtpolitik allein: Wiedergewinnung der politischen Macht. [...] Völlige Umkehrung der gegenwärtigen innenpolitischen Zustände in Deutschland. Keine Duldung der Betätigung irgendeiner Gesinnung, die dem Ziel entgegen steht (Pazifismus!). Wer sich nicht bekehren läßt, muß gebeugt werden. Ausrottung des Marxismus mit Stumpf und Stiel. […] Beseitigung des Krebsschadens der Demokratie!“

Am 1. Februar löste Reichspräsident Hindenburg den Reichstag auf und beraumte Neuwahlen für den 5. März an. Sie sollten mit einem demonstrativen Sieg für die Nationalsozialisten enden, dafür wurde alle staatliche Macht eingesetzt. Unter der Wahlparole „Kampf gegen den Marxismus“ richtete die NSDAP ihre ganze Kraft gegen die Linksparteien.

Am 2. Februar wurden in Preußen, Thüringen und anderen Ländern kommunistische Demonstrationen verboten. Zwei Tage später erging eine Notverordnung des Reichspräsidenten, mit der die Versammlungs- und Pressefreiheit eingeschränkt wurde. Dennoch versammelten sich in Berlin am 7. Februar rund 200000 Menschen im Lustgarten, um gegen die Einschränkungen der Bürgerrechte zu demonstrieren. Aber auch in anderen Städten wie Frankfurt am Main kam es zu großen Kundgebungen. Zwar gelang aufgrund der festgefahrenen Feindschaft zwischen SPD und KPD kein Bündnis auf der Führungsebene, aber vor Ort kam es durchaus zu gemeinsamen Demonstrationen, Kundgebungen und im württembergischen Mössingen und sächsischen Staßfurt sogar zu lokalen Generalstreiks. Rund tausend Künstlerinnen und Künstler, Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler versammelten sich am 19. Februar in der Berliner Kroll-Oper, um gegen die Knebelung von Kunst, Wissenschaft und Presse zu protestieren; und noch am 24. Februar hielt die KPD in Berlin eine letzte große Kundgebung ab.

Aber die Kräfte waren ungleich verteilt. Gleich nach seinem Amtsantritt entließ der kommissarische preußische Innenminister Hermann Göring neben politischen Spitzenbeamten auch 14 Polizeipräsidenten und besetzte die Posten mit politisch genehmen Kandidaten. Zugleich löste er die politische Polizeiabteilung aus ihrer bisherigen Verankerung in der preußischen Innen- und Polizeiverwaltung und verselbstständigte sie als Geheime Staatspolizei. Auch in den übrigen deutschen Ländern wurde die politische Polizei als Terrorinstrument ausgebaut. In einer Rede vom 3. März 1933 sagte Göring klar: „Meine Maßnahmen werden nicht angekränkelt sein durch irgendwelche juristischen Bedenken. Meine Maßnahmen werden nicht angekränkelt sein durch irgendeine Bürokratie. Hier habe ich keine Gerechtigkeit zu üben, hier habe ich nur zu vernichten und auszurotten, weiter nichts! […] Einen solchen Kampf führe ich nicht mit polizeilichen Mitteln. Das mag ein bürgerlicher Staat getan haben. Gewiß, ich werde die staatlichen und polizeilichen Machtmittel bis zum äußersten auch dazu benutzen, meine Herren Kommunisten, damit Sie hier nicht falsche Schlüsse ziehen, aber den Todeskampf, in dem ich Euch die Faust in den Nacken setze, führe ich mit denen da unten, das sind die Braunhemden. In Zukunft […] kommt in diesen Staat nur mehr hinein, wer aus den nationalen Kräften stammt […].“

Am 17. Februar wurde die Parteizentrale der KPD in Berlin von der Polizei besetzt und nach angeblichen Umsturzplänen durchsucht. Am selben Tag wies Göring die Polizei an, die nationale Propaganda mit allen Kräften zu unterstützen, dagegen „dem Treiben staatsfeindlicher Organisationen mit den schärfsten Mitteln entgegenzutreten“ und, „wenn nötig, rücksichtslos von der Schusswaffe Gebrauch zu machen“. Wenige Tage zuvor hatten mehrere hundert SA-Leute eine Veranstaltung der kommunistischen Roten Hilfe im sächsischen Eisleben angegriffen und ein Blutbad angerichtet. Insgesamt wurden offiziell 69 Tote und Hunderte von Verletzten in diesem Wahlkampf gezählt.

Sozialdemokratische und kommunistische Zeitungen, die über diese Geschehnisse kritisch berichteten, wurden über mehrere Tage hinweg verboten. Am 23. Februar ordnete Göring zur angeblichen Bekämpfung „zunehmender Ausschreitungen von linksradikaler, insbesondere kommunistischer Seite“ die Aufstellung von 50000 „Hilfspolizisten“ an, die ausschließlich aus SA, SS und Stahlhelm rekrutiert werden sollten und mit Knüppeln und Pistolen bewaffnet wurden. Nun konnten zehntausende von SA-Schlägern ihren gewalttätigen Terror gegen die Linke als staatliche Polizisten ausüben.

Vor allem ein Ereignis kam den Nationalsozialisten zu Hilfe: der Brand des Reichstages am Abend des 27. Februar. Im brennenden Gebäude wurde ein junger Niederländer, Marinus van der Lubbe, gefunden, der den Brand aus Protest gegen den Nationalsozialismus gelegt hatte. Sowohl in der zeitgenössischen Bewertung als auch lange Zeit in der Geschichtsschreibung war die Alleintäterschaft van der Lubbes umstritten. Lag es nicht näher, dass die Nationalsozialisten, die einwandfrei aus dem Reichstagsbrand politischen Nutzen ziehen konnten, selbst den Reichstag angezündet hatten? Neuere feuerwehrtechnische Erkenntnisse jedoch belegen die Annahme, dass van der Lubbe die Brandstiftung allein begangen hat. Für die NS-Führung stand von vornherein fest, dass der Brandanschlag das Fanal eines kommunistischen Aufstandsversuchs sei. Noch in der Nacht entschieden Hitler, Göring, Goebbels und von Papen in kleiner Runde, eine Notverordnung ausarbeiten zu lassen, die tags darauf dem Reichskabinett als Entwurf vorlag.

Am späten Nachmittag unterschrieb Reichspräsident Hindenburg die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933, mit der wesentliche Grundrechte der Verfassung wie Freiheit der Person, die Unverletzbarkeit der Wohnung, das Post- und Telefongeheimnis, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Vereinigungsrecht sowie die Gewährleistung des Eigentums außer Kraft gesetzt wurden. Statt wie bisher mit lebenslangem Zuchthaus konnten nun Hochverrat, Brandstiftung, Sprengstoffanschläge, Attentate und selbst die Beschädigung von Eisenbahnanlagen mit dem Tod bestraft werden.

Im Unterschied zu früheren Notstandsverordnungen, die die Exekutivgewalt entweder einem militärischen Befehlshaber oder zivilen Reichskommissar übertragen hatten, ließ die Reichstagsbrandverordnung diese Frage offen und bestärkte damit wiederum die Machtbefugnis der Reichsregierung, die über die „nötigen Maßnahmen“ entscheiden konnte. Die Reichstagsbrandverordnung stärkte besonders die Macht der Polizei im NS-Regime und ließ erkennen, wie wenig die nationalsozialistische Führung in den traditionellen Kategorien eines vorübergehenden Staatsnotstands oder Belagerungszustandes dachte. Vielmehr wollte sie ein Instrument zur dauerhaften Festschreibung nationalsozialistischer Herrschaft mittels Polizei und Konzentrationslager schaffen. Bis zum Ende des NS-Regimes stellte die Reichstagsbrandverordnung die formale Legitimation der Geheimen Staatspolizei für deren Verhaftungen und Verfolgungen von deutschen Staatsbürgern dar. Zugleich verstärkte die antikommunistische Hysterie die Selbstlähmung der Konservativen und Deutschnationalen, die die brutale und außergesetzliche Unterdrückung der Opposition widerstandslos hinnahmen.

Schon in den Morgenstunden des 28. Februar begannen die Verhaftungen nach vorbereiteten Listen; in den folgenden Tagen wurden allein in Preußen rund 5000 Menschen, in erster Linie Kommunisten und Sozialdemokraten, festgenommen und interniert. Die SA verfolgte ihrerseits die „Roten“ und verschleppte Angehörige der Arbeiterparteien und Gewerkschaften in Schulen, Kasernen, Keller und Parteilokale, wo sie geschlagen, gefoltert und ermordet wurden.

Trotz des Terrors gelang der NSDAP bei den Wahlen am 5. März 1933 nicht der erwartete Erfolg, sondern sie blieb auf die Stimmen der Deutschnationalen angewiesen. Zwar steigerten die Nationalsozialisten ihren Anteil noch einmal beachtlich und erhielten 43,9 Prozent der Stimmen, aber die erhoffte absolute Mehrheit errangen sie nicht, wohingegen das katholische Zentrum und die Sozialdemokraten trotz Unterdrückung ihren Stimmenanteil halten konnten und selbst die KPD noch 12,3 Prozent der Stimmen bekam.

Dennoch waren die Wahlerfolge der NSDAP in Nord- und Ostdeutschland, wo sie deutlich über 50 Prozent der Stimmen holte, nicht zu übersehen. Und auch im katholischen Bayern war es der NSDAP gelungen, starke Stimmenzuwächse zu erzielen, was bedeutete, dass die katholische Resistenz gegenüber dem Nationalsozialismus eingebrochen war. Die NS-Führung feierte das Wahlergebnis als Sieg und glaubte nun alle Legitimation zu besitzen, die „nationalsozialistische Revolution“ voranzutreiben.

QuellentextUnterdrückung demokratischer Parteien

SPD

Mir sind mehrere Versammlungen gesprengt worden, und ein erheblicher Teil der Versammlungsbesucher mußte schwer verletzt weggeschafft werden. Im Einverständnis mit dem Parteivorstand bitte ich daher, von den mit mir als Redner vorgesehenen Versammlungen abzusehen. Nach Lage der Dinge gibt es offenbar auch keinen polizeilichen Schutz mehr, der ausreichen würde, dem aggressiven Vorgehen der SA und SS in meinen Versammlungen zu begegnen.
In Hindenburg ist Genosse Nölting mit knapper Not dem Totschlag entronnen. Bei mir war es in Langenbielau ähnlich. Einer meiner Begleiter wurde niedergeschlagen. In Breslau ist gestern abend nur durch eine zufällige Verzögerung eingesetzter SA-Formationen namenloses Unglück verhindert worden. Eine große Anzahl von Verwundeten hat es trotzdem gegeben, in einer Stadt, die bisher stets Versammlungssprengungen von Andersgesinnten hat vorbeugend verhindern können.
Ich bedauere selbst am tiefsten, Euch diese Mitteilung machen und diesen Entschluß fassen zu müssen. Es ist auch erst nach reiflicher Überlegung mit Mitgliedern des Parteivorstandes geschehen, und nachdem auch in bezug auf andere Genossen ähnlich entschieden worden ist.

Aus einem Schreiben des ehemaligen preußischen Innenministers und Berliner Polizeipräsidenten Albert Grzesinski (SPD) an die SPD-Parteisekretäre in Dortmund, Frankfurt/M., Altona und Kiel vom 24. Februar 1933

BVP

Diese Regierungserklärung hat in Deutschland eine Kluft aufgerissen und hat alles zerschlagen, was in den 14 Jahren geleistet wurde. Wir hatten die Straßen dem Verkehr zurückerobert, die Parteifahnen von den Amtsgebäuden heruntergeholt, der Presse die Freiheit in Deutschland wieder gegeben, die Sicherheit im Staat wieder hergestellt. Und heute ist das alles wieder gefährdet. Wir erleben heute wieder den Bürgerkrieg auf den Straßen, der Terror ist in den Versammlungen wieder eingerissen, Leute wie Stegerwald [Adam Stegerwald, 1874-1945, Zentrumspolitiker, Reichsarbeitsminister 1930-32 – Anm. d. Red.] werden niedergeschlagen, es werden Feuerüberfälle auf die Bayern- und Pfalzwacht unternommen, die Presse wird wieder geknebelt, die freie Meinung versklavt, es regnet täglich Presseverbote. Die Regierungspresse darf aber schreiben, was sie will, ohne verboten zu werden. So durften die Hamburger Nachrichten kürzlich schreiben: Schmeißt die katholischen Bayern aus dem Reichsverbande hinaus, mit den anderen werden wir schon fertig. Die gleiche Zeitung durfte auch Hindenburg zum Verfassungsbruch auffordern. Die Zeitung wurde nicht verboten, wohl aber die katholische „Germania“, die nichts weiter getan hat, als einen Aufruf der katholischen Verbände abzudrucken, die voller Sorge über die kritische Entwicklung Deutschlands waren. […]

Rede des Vorsitzenden der Bayerischen Volkspartei, Fritz Schäffer, in Würzburg am 23. Februar 1933, in: Becker, S. 96

DDP

Die NSDAP, deren Führer Sie zum höchsten Beamten des Reichs ernannt haben, macht durch ein System von Gesetzwidrigkeiten einem anders denkenden bürgerlichen Politiker den Vortrag seiner politischen Anschauungen unmöglich, schüchtert die ruhige Bürgerschaft ein und leitet den Wahlkampf in einen offenen Bürgerkrieg über. Die ortspolizeilichen Organe leisten das Menschenmögliche. Sie können zwar die Person des Redners schützen, nicht aber die verfassungsmäßig gewährleistete Versammlungs- und Redefreiheit. Durch die Dezemberamnestie ist jede nachhaltige Achtung vor dem Gesetz geschwunden. Das besonnene Bürgertum in Württemberg blickt auf Sie, hochverehrter Herr Reichspräsident, als den letzten Hort für Recht und Ordnung in Deutschland. Wir geben Ihnen davon Kenntnis, wie eine große Regierungspartei vor der Entscheidungswahl des deutschen Volkes das Gesetz mit Füßen tritt, und bitten Sie, darauf einzuwirken, daß die NSDAP die Wahlfreiheit nicht weiter durch Mittel der Gewalt beeinträchtigt.

Beschwerde-Telegramm der württembergischen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) an Reichspräsident Hindenburg vom 22. Februar 1933

Alle in: Josef und Ruth Becker (Hg.), Hitlers Machtergreifung. Dokumente vom Machtantritt Hitlers 30. Januar 1933 bis zur Besiegelung des Einparteienstaates 14. Juli 1933, 3. Aufl., dtv, München 1993, S. 91 ff.

QuellentextZur Debatte um den Reichstagsbrand

Ein Dreivierteljahrhundert schon wird über den 27. Februar 1933 gestritten. […] Und trotzdem ist die Lage heute kaum klarer als bald nach der Brandstiftung – als einerseits Wolfgang Stresemann und Harry Graf Kessler wie selbstverständlich davon ausgingen, dass die Nazis die Brandstiftung zu verantworten hätten, andererseits die ermittelnden Kriminalbeamten Helmut Heisig und Walter Zirpins bereits den Eindruck gewonnen hatten, dass sie das Geständnis von Marinus van der Lubbe glauben sollten [...].
Entgegen häufig wiederholter Behauptungen konnte bislang niemand einen Beleg für die Täterschaft der NSDAP an dieser Brandstiftung vorlegen. [...] Neue echte Beweise sind nicht mehr zu erwarten; es gibt keine nennenswerten Quellen, die noch verschollen sind. Auch lebt längst niemand mehr, der 1933 in irgendeiner Form etwas bislang Unbekanntes hätte erfahren können und heute sein Schweigen brechen würde. [...]
Dagegen steht eine in sich schlüssige Darstellung der Brandstiftung durch Marinus van der Lubbe: Der holländische Anarchokommunist hatte mit seiner Tat ein Zeichen setzen wollen – gegen die Machtübernahme der Nationalsozialisten und gegen die Lähmung der radikalen Arbeiterbewegung; für eine Revolution von unten, ja eigentlich für Aufruhr als Selbstzweck. In mehr als 30 Verhören über Monate hinweg blieb van der Lubbe im Kern stets bei seiner Darstellung; wesentliche Widersprüche gibt es in den entsprechenden Akten gerade nicht. [...] [A]lle Ende Februar und Anfang März 1933 im Reichstag gesicherten objektiven Beweise [stützten] van der Lubbes Version [...] oder [widersprachen] ihr jedenfalls nicht [...]. Dagegen gibt es in den Voruntersuchungsakten keinerlei Hinweise auf unterdrückte oder verfälschte Spuren, die für mehrere Beteiligte gesprochen hätten. Das wäre auch seltsam gewesen, denn an der Unterdrückung mutmaßlicher Beweise für weitere Täter hätten die Nazis ja keinerlei Interesse haben können; sie behaupteten ja stets, van der Lubbe hätte Komplizen gehabt. Obwohl auf die Polizisten offensichtlich Druck ausgeübt wurde, Belege zu „finden“, wurden keinerlei Indizien für andere Täter dokumentiert, weder irgendwelche Brandbeschleuniger noch Zündmechanismen, die der „Strohmer“ van der Lubbe nicht hätte haben können. 99 Positionen lang war die Liste der „sichergestellten Beweismittel“ aus dem Reichstag – kein einziges davon wies auf etwas anderes hin als den vom Brandstifter geschilderten Tatverlauf. [...]
Hinzu kommt: Wenn hinter der Brandstiftung tatsächlich ein perfider Plan der SA oder der NSDAP gesteckt hätte, dann wären die offensichtlich skrupellosen Täter wohl schlau genug gewesen, ausreichend „Spuren“ zu legen, um ihr Ziel auch sicher zu erreichen. Eine tatsächliche NS-Provokation sechseinhalb Jahre später, der fingierte Überfall von SS-Leuten in polnischen Uniformen auf den deutschen Sender Gleiwitz am 31. August 1939, zeigt, dass der Einsatz gefälschter Indizien Hitlers Schergen keineswegs fremd war. [...]
[...] Warum wird noch immer über die Täterschaft gestritten? Der wichtigste Grund dürfte sein, dass den Nazis angesichts ihrer zahlreichen anderen und bei weitem schlimmeren Verbrechen auch die Brandstiftung im Parlament ohne weiteres zuzutrauen gewesen wäre. […] Zweitens haben Hitler und Göring ja den Brand tatsächlich geradezu virtuos für ihre Zwecke eingesetzt; die vorsätzlich in Szene gesetzte Explosion der innenpolitischen Gewalt im März 1933 leitete die Eroberung der totalen Macht über Deutschland ein. [...] Ein dritter Grund ist die Feststellung im Urteil des Reichsgerichts, van der Lubbe habe Mittäter haben müssen. Doch dies war wahrscheinlich ein Zugeständnis der Richter an die Reichsregierung, die sie nicht völlig bloßstellen wollten, nachdem sie bereits die vier mitangeklagten Kommunisten aus Mangel an Beweisen freigesprochen hatten.
Alles spricht dafür, die zahlreichen Geständnisse Marinus van der Lubbes ernst zu nehmen. Aber warum ist die Frage der Täterschaft überhaupt seit 75 Jahren derartig umkämpft? [...] Woher rührte die Bedeutung für die deutsche Zeitgeschichte? [...] Die Antwort liegt in der grundsätzlichen Einschätzung des Dritten Reichs: Gehörte die Brandstiftung zu einem bis ins Detail vorbereiteten Plan der NSDAP? Oder reagierten der „Führer“ und seine Paladine spontan auf den Reichstagsbrand, setzten sie sich also wegen ihrer Rücksichtslosigkeit gegen die zögernden politischen Gegner durch, die Sozialdemokratie und das Zentrum? Wer schon den Reichstagsbrand für ein inszeniertes Schurkenstück der Hitler-Partei hält, muss zwangsläufig die NS-Herrschaft insgesamt zu präzise durchgeplanter Machtpolitik erklären – einschließlich Auschwitz. Allerdings hat diese Annahme eine unvermeidliche Folge: Automatisch wird damit die Verantwortung der deutschen Gesellschaft insgesamt, hunderttausender, ja Millionen Deutscher an all diesen Verbrechen stark reduziert. [...] Aus der Annahme der NS-Verantwortung folgt letztlich eine Exkulpierung der damaligen deutschen Gesellschaft. [...]
Es bleibt eine letzte Frage: Wie kam es zu dem verheerenden Brand im Plenarsaal, wenn wirklich nur Marinus van der Lubbe mit seinen auf den ersten Blick ungenügenden Mitteln wie Kohlenanzündern, Kleidungsstücken und Tischdecken als Täter in Frage kommt? [...]
[…] Es dürfte am 27. Februar 1933 gegen 21.27 Uhr zu einem heute als „Backdraft“ bekannten und gefürchteten Phänomen gekommen sein, das bei Bränden in geschlossenen Räumen auftritt. Dabei verbraucht zunächst ein offen brennendes Feuer einen Großteil des verfügbaren Sauerstoffs. Verlöschen die Flammen, führen die stark gestiegenen Temperaturen zum chemischen Phänomen der Pyrolyse: Organische Moleküle spalten sich; unoxidierte, das heißt brennbare Gase steigen auf und sammeln sich unter der Decke. Gleichzeitig sinkt durch die nunmehr nur noch schwelenden Brandstellen die Temperatur etwas. Dadurch entsteht ein Unterdruck, der Luft ansaugt, sobald das möglich ist. Kommt in dieser Situation Sauerstoff in den bis dahin abgeschlossenen Raum, lässt sich eine Katastrophe kaum mehr abwenden: Nach dem Öffnen einer Tür scheint die gestaute Hitze zunächst wie ein Schlag hinauszudrängen, doch unmittelbar darauf bildet sich ein starker Luftzug ins Innere des nun geöffneten Brandraums. Der Sauerstoff vermischt sich, je nach Größe des Raums in wenigen Sekunden bis mehr als einer Minute, mit den heißen Rauchgasen. Sobald die Mischung zündfähig ist, kommt es zu einer Rauchgasexplosion, die Temperatur von bis zu 10 00 Grad entwickeln kann und nicht mehr unter Kontrolle zu bringen ist.

Sven Felix Kellerhoff, Der Reichstagsbrand. Die Karriere eines Kriminalfalls, be.bra verlag, Berlin-Brandenburg, S. 131 ff.

"Gleichschaltung" der Länder

Gleich nach der Wahl vom 5. März wurden Länder und Kommunen „gleichgeschaltet“. Handhabe dazu bot Paragraph 2 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat, der den Reichsinnenminister ermächtigte, in die Souveränität der Länder einzugreifen, falls diese nicht selbst geeignete Schutzvorkehrungen trafen. Innerhalb von nur wenigen Tagen setzte die Hitler-Regierung nationalsozialistische Reichskommissare in Hamburg, Bremen, Hessen, Baden, Württemberg, Sachsen und Bayern ein. Die Machtübernahme erfolgte nach stets gleichem Muster. Die jeweils örtliche SA marschierte vor den Rathäusern und Regierungsgebäuden auf, verlangte, dass die Hakenkreuzfahne gehisst werde, und drohte damit, die Gebäude zu stürmen. Das bot dem nationalsozialistischen Reichsinnenminister Frick den Vorwand, unter Berufung auf Artikel 2 der Reichstagsbrandverordnung einzugreifen und die gewählten Landesregierungen abzusetzen. Die neuen nationalsozialistischen Machthaber ernannten in der Regel gleich jeweils neue Polizeipräsidenten und bauten den Polizeiapparat massiv aus. Der Reichsführer SS Heinrich Himmler und der Chef des Sicherheitsdienstes der SS (SD) Reinhard Heydrich verstanden es erfolgreich, insbesondere die politische Polizei ihrer Kontrolle zu unterstellen.

Dass diese Machtübernahme so reibungslos funktionierte, ohne auf nennenswerten Widerstand der abgesetzten Landesregierungen zu stoßen, zeigt, wie resigniert mittlerweile viele Demokraten waren. Zudem hatte die NS-Führung gezielt jene Länder ausgewählt, in denen die jeweiligen Landesregierungen keine parlamentarischen Mehrheiten mehr besaßen und nur noch geschäftsführend im Amt waren.

Mit dem Gleichschaltungsgesetz vom 31. März wurden die Landtage (bis auf Preußen), Bürgerschaften und kommunalen Parlamente sämtlich aufgelöst und nach den regionalen bzw. lokalen Stimmenverhältnissen der Reichstagswahl vom 5. März neu zusammengesetzt. Die kommunistischen Stimmen durften nicht gezählt werden, die sozialdemokratischen Sitze wurden einbehalten, so dass bald nur noch nationalsozialistisch dominierte Einheitsorgane übrig blieben. Diese Gebilde galten auf vier Jahre gewählt, es fanden keine Wahlen mehr zu Repräsentativorganen der Bürger statt. Anfang April wurden in allen deutschen Ländern, bis auf Preußen, Reichsstatthalter eingesetzt, die meist identisch mit den jeweiligen Gauleitern der NSDAP waren und die Landesgewalt übernahmen.

Terror und Zustimmung

Mit rasanter Dynamik und einem geschickten Spiel mit Gemeinschaftsversprechen und Inklusionsangeboten auf der einen sowie radikaler Exklusion, Terror und Verfolgung auf der anderen Seite gelang es den Nationalsozialisten, die republikanische Verfassungsordnung, auch wenn sie formal erhalten blieb, auszusetzen und eine auf Volk, Rasse und Führer gegründete Diktatur zu errichten, die sich der Zustimmung einer großen Mehrheit der Deutschen sicher sein konnte.

Ohne die Rücksichtslosigkeit, mit der nicht bloß die Nationalsozialisten, sondern auch die Deutschnationalen die Weimarer Verfassungsordnung zu Grabe tragen wollten, aber auch ohne den Terror durch Gestapo und Konzentrationslager hätte dieser Prozess der Auflösung der verfassungsmäßigen politischen Ordnung nicht diesen Verlauf nehmen können. Aber ebenso unerlässlich war die aktive Mithilfe etlicher gesellschaftlicher Organisationen. Es gab, kommentierte Sebastian Haffner im Rückblick, „ein sehr verbreitetes Gefühl der Erlösung und Befreiung von der Demokratie. Was macht eine Demokratie, wenn eine Mehrheit des Volkes sie nicht mehr will?“

Sozialstruktur der NSDAP und ihrer Führung 1933 und 1935 (© Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1914-1949. C. H. Beck, München 2008, S. 778)

Hatte die NSDAP im Januar 1933 noch rund 850000 Mitglieder besessen, beantragten nach dem 30. Januar und vor allem nach dem 5. März, also nach den Wahlen, Hunderttausende die Aufnahme in die Partei, so dass schließlich die Parteiführung zum 1. Mai bei einem Stand von 2,5 Millionen Mitgliedern einen Aufnahmestopp verfügte, um der zuströmenden Massen Herr zu werden.

Tag von Potsdam

So bemühte sich das Regime unter der Regie von Joseph Goebbels, der zehn Tage zuvor Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda geworden war, die Eröffnung des neuen Reichstages – ohne die sozialdemokratischen und kommunistischen Abgeordneten – am 21. März in der Potsdamer Garnisonskirche als Tag der nationalen Einigung mit Festgottesdienst, Salutschüssen und Aufmarsch von Reichswehr, SA und SS zu zelebrieren. Das Bild des Kanzlers, der sich ehrerbietig vor dem greisen Reichspräsidenten verbeugte, der Handschlag zwischen dem Gefreiten und dem Feldmarschall, sollte den Höhepunkt der Inszenierung bilden – und konnte doch nicht die unterschiedlichen Erwartungen, die an die neue Regierung gerichtet waren, kaschieren. Gerade in der anscheinend demutsvollen, zahmen Art, wie sich Hitler an diesem Tag gab, zeigte sich die Absicht der NS-Führung, die nationalkonservativen Anhänger nicht zu verprellen, sondern weiterhin an sich zu binden. Aber die terroristische Dimension verschwand deshalb nicht.

Noch am selben Tag verkündete die Regierung sowohl eine Amnestie für Straftaten, die „im Kampfe für die nationale Erhebung des Deutschen Volkes“ begangen worden waren und unter anderem den Mördern im schlesischen Potempa zugute kam (Sie wurden im März 1933 freigelassen), als auch eine Verordnung zur „Abwehr heimtückischer Angriffe“, mit der jedwede Kritik an der Regierung mit Gefängnis bestraft werden konnte.

Ermächtigungsgesetz

Zwei Tage später, am 23. März, verabschiedete der Reichstag – gegen die Stimmen der SPD – das „Ermächtigungsgesetz“, das der Regierung zunächst für vier Jahre das Recht verlieh, eigenmächtig Gesetze, sogar verfassungsändernde, zu erlassen, soweit sie nicht die Stellung des Parlaments, der Ländervertretung oder des Reichspräsidenten betrafen. Damit wurde die verfassungsmäßige Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive zerstört und das alleinige Recht des Parlaments, als gewählte Volksvertretung Gesetze zu erlassen, aufgehoben.

Die notwendige Zweidrittelmehrheit konnte nur durch die Zustimmung der katholischen Parteien, des Zentrums und der Bayerischen Volkspartei, erreicht werden. Die Verhandlungen mit den Nationalsozialisten hatten die Zentrumspartei vor eine schwere Zerreißprobe gestellt. Doch schließlich siegte die Furcht, bei einer Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes wieder wie unter Bismarck als „innerer Reichsfeind“ dazustehen, und Hitler versprach ausdrücklich, die Rechte der katholischen Kirche auf ungestörte Religionsausübung und eigenständige Schulen nicht anzutasten. Zudem schien der Reichstagsbrand die angebliche kommunistische Bedrohung und damit die Forderung nach einem starken Staat zu bestätigen, der hart gegen linke Umsturzabsichten durchgreifen müsse.

Außerdem enthielt das Ermächtigungsgesetz die Klausel, dass die Stellung des Reichstages und des Reichspräsidenten nicht angetastet werden dürften. Zusätzlich galt die Laufzeit des Gesetzes vorerst für vier Jahre und musste dann vom Reichstag neu beschlossen werden. Dass der Reichstag 1937 kein frei gewähltes Parlament mehr war, sondern ein ausschließlich mit Nationalsozialisten besetztes willfähriges Instrument der Diktatur, konnten sich die republikanischen Abgeordneten, darunter auch der spätere Bundespräsident Theodor Heuss, kaum vorstellen. Mit 444 Ja-Stimmen gegen 94 Nein-Stimmen beschloss der Reichstag seine eigene Entmachtung.

Allein die SPD, deren Fraktion aufgrund von Verhaftungen, Verfolgung und Flucht nicht mehr vollzählig anwesend sein konnte, stimmte gegen das Gesetz. Der Fraktionsvorsitzende Otto Wels begründete in einer mutigen Rede, die immer wieder hasserfüllt von den nationalsozialistischen Abgeordneten unterbrochen wurde, und angesichts im Saal aufmarschierter SA- und SS-Milizen die Stellung seiner Partei. Und Wels schloss mit einem Gruß an die „Verfolgten und Bedrängten“, deren Standhaftigkeit Bewunderung verdiene.

QuellentextErmächtigungsgesetz vom 24. März 1933

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:

Art. 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. […]

Art. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

Art. 3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nicht anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. […]

Art. 4. Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.

Art. 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Reichsgesetzblatt T. I. (1933), Nr. 25, S. 141. Online abrufbar unter: Externer Link: www.servat.unibe.ch (Universität Bern)

(Redaktioneller Hinweis: Quelle und Link aktualisiert, 23.03.2023)

QuellentextAus der Reichstagsdiskussion am 23. März 1933 in der Berliner Krolloper

Rede von Otto Wels (SPD)

[...] Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht. [...] Nach den Verfolgungen, die die Sozialdemokratische Partei in der letzten Zeit erfahren hat, wird billigerweise niemand von ihr verlangen oder erwarten können, daß sie für das hier eingebrachte Ermächtigungsgesetz stimmt. [...] Noch niemals, seit es einen Deutschen Reichstag gibt, ist die Kontrolle der öffentlichen Angelegenheiten durch die gewählten Vertreter des Volkes in solchem Maße ausgeschaltet worden, wie es jetzt geschieht, und wie es durch das neue Ermächtigungsgesetz noch mehr geschehen soll. Eine solche Allmacht der Regierung muß sich um so schwerer auswirken, als auch die Presse jeder Bewegungsfreiheit entbehrt. [...]
Wir haben gleiches Recht für alle und ein soziales Arbeitsrecht geschaffen. Wir haben geholfen, ein Deutschland zu schaffen, in dem nicht nur Fürsten und Baronen, sondern auch Männern aus der Arbeiterklasse der Weg zur Führung des Staates offen steht. Davon können Sie nicht zurück, ohne Ihren eigenen Führer preiszugeben. Vergeblich wird der Versuch bleiben, das Rad der Geschichte zurückzudrehen.
[...] Wir deutschen Sozialdemokraten bekennen uns in dieser geschichtlichen Stunde feierlich zu den Grundsätzen der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit, der Freiheit und des Sozialismus. Kein Ermächtigungsgesetz gibt Ihnen die Macht, Ideen, die ewig und unzerstörbar sind, zu vernichten. [...] Das Sozialistengesetz hat die Sozialdemokratie nicht vernichtet. Auch aus neuen Verfolgungen kann die deutsche Sozialdemokratie neue Kraft schöpfen.
Wir grüßen die Verfolgten und Bedrängten. Wir grüßen unsere Freunde im Reich. Ihre Standhaftigkeit und Treue verdienen Bewunderung. Ihr Bekennermut, ihre ungebrochene Zuversicht verbürgen eine hellere Zukunft.

Bayerische Staatsbibliothek: Externer Link: www.reichstagsprotokolle.de

Erwiderung Adolf Hitlers

[...] Sie sind wehleidig, meine Herren, und nicht für die heutige Zeit bestimmt, wenn Sie jetzt schon von Verfolgungen sprechen. [...] Auch Ihre Stunde hat geschlagen, und nur, weil wir Deutschland sehen und seine Not und die Notwendigkeit des nationalen Lebens, appellieren wir in dieser Stunde an den Deutschen Reichstag, uns zu genehmigen, was wir auch ohnedem hätten nehmen können. [...]
Ich glaube, daß Sie (zu den Sozialdemokraten) für dieses Gesetz nicht stimmen, weil Ihnen Ihrer innersten Mentalität nach die Absicht unbegreiflich ist, die uns dabei beseelt. [...] Und ich kann Ihnen nur sagen: Ich will auch gar nicht, daß Sie dafür stimmen! Deutschland soll frei werden, aber nicht durch Sie!

Bayerische Staatsbibliothek: Externer Link: www.reichstagsprotokolle.de

QuellentextMisshandlung einer demokratischen Stadträtin

In der Nacht vom 20. zum 21. März dieses Jahres gegen halb 2 Uhr wurde an meiner Wohnungstür heftig geklingelt und geklopft. Im Glauben, daß meine Kinder nach Hause gekommen waren, stand ich sofort auf und fragte „Wer ist da?“ Mit einer barschen Stimme wurde mir darauf geantwortet: „Machen Sie sofort auf, hier ist die Polizei, sonst wird gewaltsam geöffnet.“ […] Mein Mann schloß die Tür auf. Es traten 6 – 8 Mann herein. Verschiedene waren mit Karabinern bewaffnet. Bis auf einen Mann, der ein blaues Jackett und eine blaue Mütze trug, waren alle in SA-Uniform. Die Leute, die in meine Wohnung eintraten, kenne ich vom Sehen alle. Es sind alles junge Leute, die mit meinen Kindern zusammen in die Schule gegangen sind. […] Einer von denen, der sicher der Führer war, forderte mich mit den Worten „Bitte ziehen Sie sich an. Sie kommen mit.“ auf. Ich forderte von diesem Mann einen Ausweis. Er antwortete mir mit flotter Armbewegung: „Ach Quatsch, machen Sie keinen Heckmeck. Sie kommen mit!“. […] Ich mußte nun das Auto (ein Wäscheauto), das vor dem Hause bereit stand, mit den Leuten, die bei mir in der Wohnung waren, besteigen und mitfahren. […]
Die Fahrt ging weiter nach der Elisabethstraße in die SA-Kaserne. […] Dort auf dem Hof mußte ich aussteigen und mit in das Hintergebäude des Hofes (unten Stall, oben sicher Heuboden) mitgehen. Erwähnen will ich noch, daß sich außer mir noch ein gewisser Herr Heber und Herr Flieger im Wagen befanden. Diese Leute mußten ebenfalls mit mir in das Gebäude gehen. […]
Der Führer, der auch in meiner Wohnung mit war, meldete uns dem dort befindlichen Führer. Als der Führer, der mich aus der Wohnung holte, dem dort befindlichen Führer meinen Namen Jankowski nannte, antwortete der dort anwesende Führer „Ach Jankowski, die alte, fette Sau!“ Wir wurden aufgefordert, uns in eine Ecke zu stellen. Jetzt mußte der junge Mann, Heber […], vortreten, und es wurden ihm die Haare geschnitten. Es wurden jetzt von uns dreien die Personalien aufgenommen. Bei der Aufnahme der Personalien fielen allerlei Bemerkungen, zum Beispiel „Aas, dreckiges Luder“ usw. […] Der Führer richtete nun an mich die Frage, wieviel Gehalt ich von der Stadt beziehe. Ich gab ihm zur Antwort, daß ich nur eine Aufwandsentschädigung von 48,75 RM den Monat beziehe. Der Führer antwortete mir „Du verschwindeltes Aas, du kriegst kein Gehalt, dir werden wir schon“ und gab dann den Leuten, die zum Schlagen bereit standen, die Zahl 20 an. […] Nach Verabfolgung der Schläge mußte ich mich zu Flieger wieder in die Ecke stellen. […] Als ich zum zweiten Mal herankam, beschuldigte der Führer mich, daß ich Listen verbreitet hätte, wonach nationalsozialistische Geschäftsleute boykottiert werden sollten. Ich erklärte ihm, daß ich nichts davon weiß. Er antwortet mir: „Du weißt ja überhaupt nichts“, und ich bekam zum zweiten Mal 20 Schläge. […] Nach einer gewissen Zeit wurde ich wieder in Ruhe gelassen, und es kamen jetzt wieder Heber und Flieger und ich heran, sich auf den Tisch zu legen und zum dritten Male Schläge zu bekommen […]
Wir mußten uns nachdem in eine Reihe stellen und das Deutschlandlied durchsingen. Nach Absingen des Deutschlandliedes erklärte uns der Führer, daß er uns jetzt eine halbe Stunde in Ruhe lassen würde. Er würde jetzt hinuntergehen, und wenn er wiederkäme, würde er an uns bestimmte Fragen richten. Sollten wir die Fragen nicht beantworten, „so wird uns nochmal so eine Wucht verabfolgt [...] und dann werden wir in den Wagen eingeladen und nach Schmöckwitz gefahren, wo wir unsere Kute (Grube) graben können.“ Während der Abwesenheit des Führers sowie einiger anderer SA-Leute, wurden wir von der zurückbleibenden Wache mit allerlei Schimpfworten bedacht. Was für schmutzige Wörter von den Leuten zu uns gesagt wurden, kann ich heute hier nicht mehr wiedergeben.
Nach Rückkehr des Führers bekamen wir der Reihe nach auf dieselbe Art und Weise wie vorher zum 4. Male je 20 Schläge. […]
Mir wurde jetzt erklärt, daß ich jetzt entlassen werde, müßte aber vorher noch ein Revers unterschreiben. Das Revers war schon mit der Maschine vorgeschrieben. Es enthielt, daß ich alle Ämter niederzulegen habe, daß ich aus der Partei austrete und mich politisch nicht mehr betätige. Außerdem solle ich mich von Donnerstag, den 23. März 33 ab in der dort befindlichen SA-Kaserne, wo ich geschlagen wurde, abends von 19 – 20 Uhr täglich melden. Am Donnerstag, den 23. März 33, hätte ich auch die Liste sämtlicher Funktionäre der Partei mitzubringen. […] Da ich nun allein auf der Straße stand und nicht laufen konnte, war es mir nicht möglich, meinen Heimweg anzutreten. […]
Am 31. März wurde ich auf Grund einer Verfügung des Hauptgesundheitsamts aus dem Krankenhaus entlassen. Ich befinde mich heute noch in ärztlicher Behandlung. […]
Aus Furcht, daß mir evtl. nochmals dieses Unglück widerfahren könnte und damit ich nun in Ruhe gelassen werde, stelle ich gegen die Täter keinen Strafantrag.
Aus dem Vernehmungsprotokoll der Berliner Kriminalpolizei vom 17. Mai 1933, in: Josef und Ruth Becker (Hg.), Hitlers Machtergreifung. Dokumente vom Machtantritt Hitlers 30. Januar 1933 bis zur Besiegelung des Einparteienstaates 14. Juli 1933, 3. Aufl., dtv, München 1993, S. 150 ff.

Verfolgung der Juden

Nach der Ausschaltung der politischen Opposition richtete sich der nächste Schlag des Regimes gegen die deutschen Juden. Bereits zwei Tage nach den Reichstagswahlen begannen im Ruhrgebiet, namentlich in Essen, Bottrop sowie Mülheim, Boykottaktionen gegen jüdische Geschäfte. Der NS-Kampfbund für den gewerblichen Mittelstand nutzte die Boykottaktionen, um Juden aus den Mittelstandsvereinigungen zu verdrängen. Rasch breiteten sich die Boykottaktionen, häufig begleitet von gewalttätigen Ausschreitungen, über das gesamte Reich aus, und die nationalsozialistische Provinzpresse berichtete intensiv über die Aktionen, um sie weiter zu forcieren. Die NS-Führung bemühte sich dagegen, die „Einzelaktionen“, wie sie in der NS-Terminologie hießen, unter Kontrolle zu bekommen. Doch obwohl Hitler persönlich in einem Aufruf am 10. März im „Völkischen Beobachter“ an die Partei- und SA-Mitglieder „höchste Disziplin“ beschwor, hielt der Druck von der Parteibasis weiter an.

Die Parteiführung entschloss sich daher Ende März, einen reichsweiten Boykott jüdischer Geschäfte zu organisieren. Als Begründung dienten die internationalen Proteste, vor allem in den USA, gegen die Verfolgung von Juden in Deutschland, die von den Nationalsozialisten als jüdisch gesteuerte Greuelprogaganda hingestellt wurde. Gegen sie sollte der Boykott eine Gegendemonstration darstellen. Überall in Deutschland standen am Samstag, dem 1. April, SA-Posten vor Geschäften mit jüdischen Inhabern, die aber angesichts der Drohungen ihre Läden an diesem Tag sowieso geschlossen hatten. Obwohl die Regimeführung immer wieder betonte, dass die Boykottaktion mit Ruhe und Disziplin vonstatten gegangen sei, brach die Gewalt an etlichen Orten auf.

Außenpolitisch war der Boykott ein Fehlschlag, weil er den Eindruck von den Judenverfolgungen in Deutschland bestätigte; und auch innenpolitisch erwies er sich als wenig erfolgreich, weil offenkundig zahlreiche Deutsche die Aktion missbilligten, zumal ja auch nicht-jüdische Angestellte in Mitleidenschaft gezogen wurden. So blieb der Boykott offiziell auf einen Tag beschränkt, aber in der Provinz, außerhalb der Großstädte, wurden die Aktionen vehement fortgeführt. Gerade in den kleinen und mittleren Orten stellten die Boykottaktionen ein entscheidendes Politikfeld dar, um soziale Distanzen zwischen Juden und „Volksgenossen“ zu schaffen und die jüdischen Nachbarn zu isolieren.

Wenige Tage nach dem Boykott nutzte die Hitler-Regierung die ihr durch das Ermächtigungsgesetz verliehene Kompetenz, um mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April sogenannte Nicht-Arier – es genügte, wenn ein Großelternteil jüdischer Religion war – aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen. Zugleich wurde die Betätigung jüdischer Rechtsanwälte eingeschränkt und zwei Wochen später ein Numerus clausus für jüdische Studenten eingeführt. Waren viele mit den Boykottmethoden und der antisemitischen Gewalt auch nicht einverstanden, so billigten sie doch die Verdrängung von Juden aus Berufen, in denen sie angeblich überproportional vertreten waren – nicht zuletzt profitierten zahlreiche Jungakademiker von den Entlassungen, da sie jetzt die Stellen der vertriebenen jüdischen Kolleginnen und Kollegen erhielten.

Auch wenn die Zahl der Betroffenen durch Ausnahmeregelungen zunächst noch eingeschränkt blieb und diejenigen Juden vorerst von der Entlassung verschonte, die als Soldaten im Ersten Weltkrieg gekämpft hatten, war der Wille des Regimes, von Anfang an eine antisemitische Politik zu verfolgen, unmissverständlich zu erkennen. Rund 37000 Juden flüchteten im ersten Jahr der NS-Herrschaft aus Deutschland, um der Verfolgung zu entgehen. Doch blieben die meisten jüdischen Deutschen in ihrer Heimat, weil sie annahmen, dass der antisemitische Kurs der NS-Regierung wieder abklingen würde und, wenn auch unter deutlich erschwerten Bedingungen, ein normales Leben in Deutschland auch weiterhin möglich sein würde.

QuellentextVerfolgung der Juden – Boykottaufruf der NSDAP

Deutsche Volksgenossen!

Die Schuldigen an diesem wahnwitzigen Verbrechen, an dieser niederträchtigen Greuel- und Boykotthetze sind die Juden in Deutschland. Sie haben ihre Rassegenossen im Ausland zum Kampf gegen das deutsche Volk aufgerufen. Sie haben die Lügen und Verleumdungen hinausgemeldet.
Darum hat die Reichsleitung der deutschen Freiheitsbewegung beschlossen, in Abwehr der verbrecherischen Hetze ab Samstag, den 1. April 1933, vormittags 10 Uhr, über alle jüdischen Geschäfte, Warenhäuser, Kanzleien usw. den Boykott zu verhängen. Dieser Boykottierung Folge zu leisten, dazu rufen wir euch, deutsche Frauen und Männer, auf!
Kauft nichts in jüdischen Geschäften und Warenhäusern! Geht nicht zu jüdischen Rechtsanwälten! Meidet jüdische Ärzte! Zeigt den Juden, daß sie nicht ungestraft Deutschland in seiner Ehre herabwürdigen und beschmutzen können!
Wer gegen diese Aufforderung handelt, beweist damit, daß er auf Seite der Feinde Deutschlands steht.
Es lebe der ehrwürdige Generalfeldmarschall aus dem großen Kriege, der Reichspräsident Paul von Hindenburg! Es lebe der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler! Es lebe das deutsche Volk und das heilige deutsche Vaterland!

Aus dem Vernehmungsprotokoll der Berliner Kriminalpolizei vom 17. Mai 1933, in: Josef und Ruth Becker (Hg.), Hitlers Machtergreifung. Dokumente vom Machtantritt Hitlers 30. Januar 1933 bis zur Besiegelung des Einparteienstaates 14. Juli 1933, 3. Aufl., dtv, München 1993, S. 200 ff.

QuellentextBoykottaktion

...aus Sicht der Betroffenen...

„Auch bei uns machten die Nazibanden die Straßen unsicher. So näherte sich der 1. April, der Tag des Judenboykotts. Bereits am frühen Morgen des Freitag sah man die SA mit ihren Transparenten durch die Stadt ziehen. ‚Die Juden sind unser Unglück‘. […] In den Vormittagsstunden begannen sich die Posten der Nazis vor die jüdischen Geschäfte zu stellen, und jeder Käufer wurde darauf aufmerksam gemacht, nicht bei Juden zu kaufen.
Auch vor unserem Lokal postierten sich zwei junge Nazis und hinderten die Kunden am Eintritt. […] Und für dieses Volk hatten wir jungen Juden einst im Schützengraben gestanden und haben unser Blut vergossen, um das Land vor dem Feind zu beschützen. Gab es keinen Kameraden mehr aus dieser Zeit, den dieses Treiben anekelte? Da sah man sie auf der Straße vorübergehen, darunter gar viele, denen man Gutes erwiesen hatte. Sie hatten ein Lächeln auf dem Gesicht, das ihre heimtückische Freude verriet. […] Ich schämte mich, daß ich einst zu diesem Volk gehörte. Ich schämte mich über das Vertrauen, das ich so vielen geschenkt hatte, die sich nun als meine Feinde demaskierten. Plötzlich erschien mir auch die Straße fremd, ja die ganze Stadt war mir fremd geworden. […]
Trotz alledem kamen auch noch an diesem Tage eine Anzahl Kunden zu mir, besonders Katholiken, und es war so mancher dabei, der mich nur aus Protest gegen das Treiben da draußen besuchte. Auch der Bürodirektor des Landrats kam, um, wie er so schön sagte, mir nur die Hand zu drücken. Als ich ihm dankerfüllt sagte, er möge meinetwegen nicht seine Stellung aufs Spiel setzen und an seine Familie denken, antwortete er voll Stolz: ‚Ich bin Parteimitglied Nr. 20 der Deutschnationalen Volkspartei; was soll mir passieren?‘ Der arme Idealist, er sollte bald gewahr werden, daß auch diese Partei nicht mehr gelten sollte. Aber ich war ihm von Herzen dankbar, denn in mir war es wund. […] Das Personal sah mich traurig an und fragte,ob es am nächsten Tage kommen solle. Ich verneinte […] die Leute gingen weg […].
In der Wohnung rüstete meine Frau zum Sabbat. Ich ging in die Synagoge wie viele andere Juden. Dort sah ich verzweifelte Gesichter […]. Wenig Trost gab mir das Gebet, und ebenso erschüttert ging ich nach Hause zur Frau und zu den Kindern.
Und als ich dort, wie stets, im Kreise meiner Familie den Sabbat einweihte, als ich an die Stelle im Gebet kam, ‚der Du uns erwählt hast von allen anderen Völkern‘ und meine Kinder sah, die mich mit ihren unschuldigen und fragenden Augen anblickten, da war es mit meiner Fassung vorbei; da entlud sich in mir die Schwere des erlebten Tages, und ich brach zusammen, die letzten Worte nur noch stammelnd. Die Kinder wußten oder begriffen nicht, warum ich heftig weinte, aber ich wußte: Das war mein Abschied vom Deutschtum, meine innere Trennung vom gewesenen Vaterland – ein Begräbnis. Ich begrub 43 Jahre meines Lebens. Und wäre es nur der eine und einzige Tag solchen Erlebens gewesen, jetzt konnte ich kein Deutscher mehr sein.“

Monika Richarz (Hg.), Bürger auf Widerruf. Lebenszeugnisse deutscher Juden 1780-1945, C. H. Beck, München 1989, S. 385 ff.

...und aus Sicht Unbeteiligter

„[…] Man fragte mich, ob ich wüßte, daß das ein jüdisches Geschäft sei. Ich sagte ja, ich hätte aber etwas bestellt, und das wolle ich abholen. Es passierte mir nichts. Allerdings muß ich sagen, es war eine merkwürdige Atmosphäre, wenn man dann in das Geschäft kam. Man wurde so unglaublich zuvorkommend empfangen. Man fühlte eine Verpflichtung, nun unbedingt etwas zu kaufen, ob man etwas fand oder nicht. Es stellte sich eine gewisse Scheu ein, das muß ich bekennen. Ich ging hin, wenn ich glaubte, ich könnte etwas finden. Aber ich hatte Angst hineinzugehen, wenn ich keine konkreten Wünsche hatte; ich fürchtete mich hinauszugehen, ohne etwas zu kaufen. Herr Gräfenberg war so ungeheuer freundlich. Dahinter stand wohl Dankbarkeit, aber diese Dankbarkeit […] Das empfand man als unangemessen. Man wollte nicht als Held dastehen. Es sollte einfach nur eine natürliche Handlung sein. Das war es dann eben nicht mehr.“

Thomas Berger, Lebenssituationen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus, Hirschgraben-Verlag, Frankfurt a. M. 1985, S. 92

QuellentextGesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums

vom 7. April 1933
§ 1. Zur Wiederherstellung eines nationalen Berufsbeamtentums und zur Vereinfachung der Verwaltung können Beamte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus dem Amt entlassen werden, auch wenn die nach dem geltenden Recht hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen […]
§ 2. Beamte, die seit dem 9. November 1918 in das Beamtenverhältnis eingetreten sind, ohne die für ihre Laufbahn vorgeschriebene oder übliche Ausbildung oder sonstige Eignung zu besitzen, sind aus dem Dienst zu entlassen. […]
§ 3. Beamte, die nichtarischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand […] zu versetzen. Soweit es sich um Ehrenbeamte handelt, sind sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen.
Absatz 1 gilt nicht für Beamte, die bereits seit dem 1. August 1914 Beamte gewesen sind oder die im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben oder deren Väter oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind. Weitere Ausnahmen können der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem zuständigen Reichsminister oder die obersten Landesbehörden für Beamte im Ausland zulassen.
§ 4. Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden. […]
§ 14. Gegen die auf Grund dieses Gesetzes in den Ruhestand versetzten oder entlassenen Beamten ist auch nach ihrer Versetzung in den Ruhestand oder nach ihrer Entlassung die Einleitung eines Dienststrafverfahrens wegen der während des Dienstverhältnisses begangenen Verfehlungen mit dem Ziele der Aberkennung des Ruhegeldes, der Hinterbliebenenversorgung, der Amtsbezeichnung, des Titels […] zulässig. […]

Wolfgang Michalka (Hg.), Das Dritte Reich. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik, Band 1, dtv, München 1985, S. 37 ff.

Erklärung über „arische Abstammung“
Ich versichere hiermit pflichtgemäß: Mir sind trotz sorgfältiger Prüfung keine Umstände bekannt, die die Annahme rechtfertigen könnten, daß ich nicht arischer Abstammung sei oder daß einer meiner Eltern- oder Großelternteile zu irgendeiner Zeit der jüdischen Religion angehört habe. Ich bin mir bewußt, daß ich mich dienststrafrechtlicher Verfolgung mit dem Ziele auf Dienstentlassung aussetze, wenn diese Erklärung nicht der Wahrheit entspricht.

Aus dem Vernehmungsprotokoll der Berliner Kriminalpolizei vom 17. Mai 1933, in: Josef und Ruth Becker (Hg.), Hitlers Machtergreifung. Dokumente vom Machtantritt Hitlers 30. Januar 1933 bis zur Besiegelung des Einparteienstaates 14. Juli 1933, 3. Aufl., dtv, München 1993, S. 220

QuellentextWirkungen des Berufsbeamtengesetzes auf die Hochschulen

[...] Eine tiefe Zäsur in der Welt der Hochschulen hinterließ das Berufsbeamtengesetz vom April 1933. Denn die unverzüglich anlaufende „Säuberung“ der Professorenschaft von jüdischen und politisch mißliebigen Wissenschaftlern führte bereits bis Ende 1934 dazu, daß 15 Prozent des Lehrkörpers, 11 Prozent aller ordentlichen Professoren, insgesamt 1684 Hochschullehrer entlassen worden waren. Durchweg waren die Universitäten mehr betroffen als die Technischen Hochschulen, die 10,7 Prozent ihres Lehrkörpers verloren. Bis 1939 aber hat diese beispiellose Vertreibungsaktion mehr als ein Drittel, 39 Prozent, aller Professoren erfaßt.
Die Zwangsausschaltung vollzog sich in drei Formen: als abrupte Pensionierung oder als Versetzung in den Ruhestand mit gekürzten Bezügen, meist aber in Gestalt der frist- und entschädigungslosen Entlassung.
Bis zum Kriegsbeginn haben rd. 3000 Wissenschaftler, darunter 756 Professoren, Deutschland verlassen müssen. Längst ehe 1944 die ersten deutschen Flüchtlinge aus dem Osten vertrieben wurden, erlebte Deutschland seine von der eigenen Regierung initiierte Vertreibung stigmatisierter Spitzenkräfte.
[...] Als Ergebnis dieses fatalen Aderlasses und der evidenten Stagnation seither schrumpfte der Lehrkörper aller Hochschulen (Professoren einschließlich der Lektoren und Lehrbeauftragten) von 1932 = 7984 auf 1939 = 7265 Wissenschaftler. Die Anzahl der ordentlichen Professoren (ohne reguläre Emeriti) ging von 2354 auf 2164 zurück. In der Jurisprudenz z.B. fiel ihre Zahl von 200 auf 156, in den Geisteswissenschaften von 402 auf 393, sogar in den Naturwissenschaften von 560 auf 522.
Die protestlose Hinnahme aller Ungeheuerlichkeiten an der Alma Mater enthüllte eine bestürzende Gleichgültigkeit gegenüber dem Willkürschicksal enger Fachgenossen. Nicht selten verband sie sich auch noch mit der inhumanen Entschuldigung „Wo gehobelt wird, da fallen Späne“. [...] Zu besichtigen ist daher ein grenzenloses moralisches Debakel der Mehrheit, die nicht nur die Vertreibung ihrer Zunftgenossen hinnahm, sondern auch unverzichtbare wissenschaftliche Normen, ethische Prinzipien und den vielbeschworenen Korporationsgeist schnöde verriet. Ein vernichtenderes Urteil über diese politische Mentalität des Schweigens ist kaum denkbar.
Dieselbe Feigheit zeigte sich, wenn es um neue Zumutungen von außen ging. Der bayerische Kultusminister Hans Schemm, ein „alter Kämpfer“, forderte 1933 von den Professoren: „Von jetzt ab kommt es für Sie nicht mehr darauf an, festzustellen, ob etwas wahr ist, sondern ob es im Sinn der nationalsozialistischen Revolution ist.“ Widerspruch wurde nicht laut. [...]
In einer Bilanz, die der Heidelberger Statistikdozent Emil Gumbel zog – einst umstrittener Kritiker der politischen Morde in der Weimarer Republik, jetzt ins Exil vertrieben –, fiel das Urteil bitter, aber treffsicher aus: „Gegenüber diesem gewaltsamen Einbruch in ihr geistiges und materielles Leben haben die deutschen Professoren im Ganzen keinen Charakter gezeigt. Kein Wort des Protests gegen die Absetzung so vieler verdienter Lehrer wurde laut. Die Würde der akademischen Korporation zerflatterte. Die Idee der Universität zerging vor der Frage nach der Pensionsberechtigung.“[...]

Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1914-1949, C. H. Beck, München 2003, S. 824 ff.

Zerschlagung der Gewerkschaften

Obwohl Teile der Gewerkschaftsführung versuchten, ihre Unabhängigkeit im NS-Regime dadurch zu bewahren, dass sie sich von der SPD distanzierten und eine Zusammenarbeit mit der neuen Regierung anboten, standen die traditionsreichen freien Arbeiterorganisationen im Visier der neuen Regierung und wurden mit Hilfe der SA im Mai zerschlagen. Erneut bildeten Inklusion und Gewalt die beiden Seiten nationalsozialistischer „Volksgemeinschaftspolitik“.

So wurde einerseits der 1. Mai von der Hitler-Regierung erstmals in der deutschen Geschichte unter der Bezeichnung „Tag der nationalen Arbeit“ zum Feiertag erklärt. Unter dem Motto „Ehret die Arbeit und achtet den Arbeiter!“ fanden reichsweit große Kundgebungen statt, zu denen auch die Gewerkschaften aufriefen und auf denen Nationalsozialisten Reden hielten. Auf der zentralen Massenversammlung in Berlin verkündete Goebbels: „Am heutigen Abend findet sich über Klassen, Stände und konfessionelle Unterschiede hinweg das ganze deutsche Volk zusammen, um endgültig die Ideologie des Klassenkampfes zu zerstören und der neuen Idee der Verbundenheit und der Volksgemeinschaft die Bahn freizulegen.“ Die mehrstündige Kundgebung auf dem Tempelhofer Feld in Berlin wurde im Rundfunk übertragen. Gleichzeitig fanden in vielen Provinzstädten Aufmärsche, oftmals auch der örtlichen Belegschaften samt Lautsprecherübertragung der Berliner Kundgebung statt, so dass die zentrale nationalsozialistische Propagandaveranstaltung simultan im ganzen Reich erlebt werden konnte.

Auf der anderen Seite stürmte tags darauf, am 2. Mai, die SA überall im Reich die Gewerkschaftsbüros, verhaftete die Funktionäre, beschlagnahmte das Eigentum. Die Regierung erklärte die freien Gewerkschaften für aufgelöst und bildete die Deutsche Arbeitsfront (DAF) unter Robert Ley als Zwangsvereinigung für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Mit rund 20 Millionen Mitgliedern (Stand 1939) stellte die DAF nicht nur die mitgliederstärkste, sondern aufgrund des Raubs des Gewerkschaftseigentums und der millionenfachen Mitgliedsbeiträge auch die reichste angegliederte Organisation der NSDAP dar.

Die Industrieverbände sahen im neuen Regime eine Chance, die Unternehmerinteressen nachhaltig zu festigen, und passten sich geschickt an. Als am 1. April ein SA-Trupp die Geschäftsstelle des Reichsverbands der Deutschen Industrie (RDI) besetzte, nutzte die NSDAP wie so oft die Gewalt „von unten“, um die Verbandsspitze zum Rücktritt zu zwingen, darunter Paul Silverberg, der trotz seines Eintretens für ein Bündnis mit der NSDAP wegen seiner jüdischen Herkunft gehen musste. Nach einem Gespräch zwischen Hitler und führenden Industriellen am 29. Mai verwandelte sich der RDI in eine Zentralorganisation mit Führerprinzip, dem Reichsstand der Deutschen Industrie, geleitet von Gustav Krupp von Bohlen und Halbach, der eng mit der NS-Führung kooperierte.

Die Agrarverbände waren schon seit 1929/30 nationalsozialistisch durchsetzt. Gleich im März 1933 drängte Richard Walther Darré, Vorsitzender des Agrarpolitischen Apparates der NSDAP, erfolgreich alle Bauernverbände zum Zusammenschluss und übernahm selbst den Vorsitz. Ebenfalls schlossen sich die landwirtschaftlichen Genossenschaften und die Landwirtschaftskammern an, so dass Darré sich Ende Mai „Reichsbauernführer“ nennen durfte und, nachdem er Ende Juni zusätzlich Landwirtschaftsminister wurde, die gesamte Agrarpolitik kontrollierte.

QuellentextAus einem Brief Peter Dürrenmatts, eines Schweizer Journalisten, 20. April 1933:

„Eines hätte ich mir ja nie träumen lassen: daß ich noch einmal den ersten Mai feiern würde. Dieser erste Mai ist zum offiziellen Feiertag der deutschen Arbeit erklärt worden, folglich schulfrei! Das ist einer der genialsten Demagogenstreiche von Goebbels, über den sich die Sozialdemokraten schwarz ärgern werden. Denn natürlich wird unter den Nazis eine Maifeier von Stapel gelassen, wie sie während der Herrschaft der Sozialdemokraten nie annähernd zustande kam. Den Deutschnationalen ist diese Maifeier gar nicht recht.“

Hitlers Machtergreifung. Dokumente vom Machtantritt Hitlers 30. Januar 1933 bis zur Besiegelung des Einparteienstaats 14. Juli 1933, hg. von Josef und Ruth Becker, 3. Aufl., dtv, München 1993, S. 249

Auflösung der Parteien

Im Juni folgte die Auflösung der Parteien, nachdem die KPD durch die Verfolgungen bereits zerschlagen worden war. Die Mehrheit der SPD-Führung ging nach dem Schlag gegen die Gewerkschaften ins Exil nach Prag und rief von dort zum Sturz des Hitler-Regimes auf. Daraufhin erklärte Reichsinnenminister Frick die SPD am 22. Juni zur „volks- und staatsfeindlichen Organisation“. Alle sozialdemokratischen Parlamentsmandate wurden aufgehoben, die noch nicht emigrierten Parteiführer verhaftet.

Die bürgerlichen Parteien kamen ihrer absehbaren Abschaffung entgegen und beschlossen eine nach der anderen ihre Selbstauflösung. Die Deutsche Staatspartei, bis 1930 als Deutsche Demokratische Partei der politische Ort des liberalen Bürgertums, löste sich am 27. Juni auf. Die vom langjährigen Außenminister der Weimarer Republik Gustav Stresemann 1919 gegründete rechtsliberale Deutsche Volkspartei folgte einen Tag später.

Selbst die Deutschnationalen, die die Regierung mit der NSDAP bildeten, ergriff der Prozess der Aushöhlung der republikanischen Verfassung, den sie selbst forciert hatten. Am 26. Juni musste der DNVP-Chef Hugenberg nach ungeschicktem Taktieren auf internationalem wie nationalem Parkett zurücktreten; einen Tag später legte ein „Freundschaftsabkommen“ fest, dass deutschnationale Abgeordnete als „Hospitanten“ in die NSDAP aufgenommen würden. Der Stahlhelm wurde am 21. Juni, nachdem sein Führer Seldte bereits Ende April der NSDAP beigetreten war, in die SA überführt. Diejenigen, die noch im Januar die Nationalsozialisten „zähmen“ wollten, waren wenige Monate später deren Mitglieder.

Den Schluss bildete das katholische Zentrum. Mit dem Konkordat vom 20. Juli schloss der Vatikan als erste ausländische Macht mit dem neuen Regime einen Vertrag, der die Konfessionsrechte der katholischen Kirche, insbesondere der katholischen Schulen, weiterhin gewährleistete. Dafür hatte Rom in den Verhandlungen dem Verbot einer politischen Tätigkeit katholischer Geistlicher zugestimmt und damit dem Zentrum als politischer Partei des Katholizismus die Grundlage entzogen. Die Parteiführung gab Anfang Juli resigniert auf, nachdem in Bayern etliche Parteifunktionäre von der politischen Polizei verhaftet worden waren, und löste das Zentrum auf. Am 14. Juli, nur ein halbes Jahr nach der Machtübernahme, erließ die Reichsregierung das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“, das die NSDAP zur einzigen Partei in Deutschland erklärte.

QuellentextGesetz gegen die Neubildung von Parteien

vom 14. Juli 1933
§ 1. In Deutschland besteht als einzige politische Partei die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei.
§ 2.Wer es unternimmt, den organisatorischen Zusammenhalt einer anderen politischen Partei aufrechtzuerhalten oder eine neue politische Partei zu bilden, wird […] mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder mit Gefängnis von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft […]

Wolfgang Michalka (Hg.), Das Dritte Reich. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik, Band 1, dtv, München 1985, S. 43

QuellentextGesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat

vom 1. Dezember 1933
§ 1. Nach dem Sieg der Nationalsozialistischen Revolution ist die nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staate unlöslich verbunden.
Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
§ 2. Zur Gewährleistung engster Zusammenarbeit der Dienststellen der Partei und der SA. mit den öffentlichen Behörden werden der Stellvertreter des Führers und der Chef des Stabes der SA. Mitglied der Reichsregierung.
§ 3. Den Mitgliedern der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und der SA. (einschließlich der ihr unterstellten Gliederungen) als der führenden und bewegenden Kraft des nationalsozialistischen Staates obliegen erhöhte Pflichten gegenüber Führer, Volk und Staat.
Sie unterstehen wegen Verletzung dieser Pflichten einer besonderen Partei- und SA.-Gerichtsbarkeit.
Der Führer kann diese Bestimmungen auf die Mitglieder anderer Organisationen erstrecken.
§ 4. Als Pflichtverletzung gilt jede Handlung oder Unterlassung, die den Bestand, die Organisation, die Tätigkeit oder das Ansehen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei angreift oder gefährdet, bei Mitgliedern der SA. (einschließlich der ihr unterstellten Gliederungen) insbesondere jeder Verstoß gegen Zucht und Ordnung. […]
§ 8. Der Reichskanzler erläßt als Führer der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und als Oberster SA.-Führer die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften […]

Walther Hofer (Hg.), Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1965, S. 61 f.

QuellentextManipulierte Wahlen

am 12. November 1933
Karl Dürkefälden, geb. 1902, ein Maschinenbautechniker aus Hämelerwald bei Hannover, beschreibt in seinen Tagebuchaufzeichnungen auch die Auswirkungen der politischen Entwicklung von 1932 bis 1945 auf sein unmittelbares Lebensumfeld. Die letzte Reichstagswahl und den gleichzeitigen Volksentscheid gegen den Young-Plan erlebt er folgendermaßen:
[...] Am 12. November 1933 war die letzte Reichstagswahl und der Volksentscheid. Die Regierung war aus dem Völkerbund ausgetreten und legte dem Volke die Frage vor, ob es diesen Schritt billige. Eine riesige Reklame machte die Regierung und die Partei. Täglich tausende von Wahlversammlungen, schrieb die Zeitung. Die Leute kriegten Propagandazettel ins Haus gebracht, die sollten sie an die Fenster kleben. „Stimme mit Ja“ stand darauf. Man hatte die Fenster tatsächlich ganz bunt gemacht in den Dörfern und Städten am Wahltage, auch Leute, die mit der Partei nicht auf gutem Fuße stehen. Als ich in Peine einkaufte, kriegte ich dieselben Zettel mit eingepackt. [...]
Beim Volksentscheid hieß es: für Ehre, Freiheit und Gleichberechtigung, auch schrieben die Zeitungen: für Freiheit und Brot usw. Es drehte sich um den Austritt aus dem Völkerbund. Einen Krieg zöge das nicht nach, behauptete die Regierung, und die Fragen waren so gestellt, daß nur ein „Ja“ darauf folgen konnte. Trotzdem waren in Hämelerwald zwölf Nein-Stimmen und zwei ungültige.
Auf dem Zettel für den Volksentscheid waren zwei Kreise, ja, nein. Auf dem Zettel für die Reichstagswahl war nur ein Kreis für die Ja-Stimme; es war nur eine Partei zugelassen. Als die Wahl vorüber war, hatte man in Hämelerwald nur zwei ungültige Stimmen; die andern sollten für die Partei gestimmt haben. Dann mußten ja meine Frau und ich die einzigen gewesen sein, die nicht für die Partei gestimmt hatten. Ich kannte aber mehr. Gerda machte mehrere Striche quer über den Zettel und ich einen Strich. Auf einem der Zettel hat aber „Nein“ gestanden, wie mir H. Schwenke, der bei dem Zählausschuß war, erklärte. Einige Tage später erzählte mir Willi Greve, daß vor der Wahl im „Hann[overschen] Anzeiger“ eine Notiz gestanden haben soll, wonach man alle Zettel, auf den[en] überhaupt kein Zeichen stände, nicht als ungültig, sondern als „Ja“ zählen wolle, außerdem alle, die irgendwie ein Zeichen hatte[n]. [Anmerkung: Ha (Hannoverscher Anzeiger)] vom 11. November, Stadtbeilage: „Der Wahlzettel vom 12. November“: „Eine einzige Liste wird ihm [dem Wähler] vorgelegt, und die einzige Entscheidung, die er nunmehr noch zu treffen hat, besteht lediglich darin, ob er gewillt ist, ihr sein Kreuz zu geben. Die klare Frage der Reichsregierung nach der Billigung ihrer Politik heischt auch eine klare Antwort. Sie kann nicht anders lauten als: Ja! Die Einheitsliste zur Reichstagswahl stellt an den Wähler eine gleich klare Frage, ob er den auf dieser offiziellen Liste angegebenen Kandidaten seine Stimme geben will. Auch hier ist die Antwort nicht schwer. Das Kreuz gehört in das offene Feld, das auf gleicher Höhe mit dem Namen Adolf Hitlers steht“.]
Was sollte man da noch mit dem Zettel machen? Werger sagte mir, er wäre mit seiner Frau des morgens zur Wahl gegangen, da hätte man ihm gesagt: „Mal‘ Dein Kreuz man gleich hier hin, das Ding dahinten ist für Leute, die nicht zeigen mögen, was sie gewählt haben“. Er mußte also wohl oder übel für die Partei stimmen. A. Grebenstein wählte in Hannover. Er behauptet, da sei der Schutz nur so gewesen, daß er hätte sehen können, was die Leute vor ihm gewählt haben. Zu alten Frauen, die nicht kommen konnten [...] oder wollten, ging man zu Zweien und ließ sich die „Ja“ auf die Zettel machen [...].
Das Peiner Wahlverhältnis war etwa wie in Hämelerwald, mehr Stimmen für die Partei als für den Austritt aus dem Völkerbund. 93 % ungefähr stimmten für die Partei. Wenn die Zählung mit rechten Dingen zugegangen wäre, betrügen die Parteistimmen höchstens 80 % trotz aller Reklame. Es haben sich jetzt wohl schon viele mit der neuen Richtung ausgesöhnt. [...]

Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (Hg.), „Schreiben, wie es wirklich war ...“. Die Aufzeichnungen Karl Dürkefäldens aus der Zeit des Nationalsozialismus, Hannover 1985, S. 75 ff.

Bücherverbrennung

Doch nicht nur die Parteien passten sich der politischen Entwicklung an. Auch innerhalb der Gesellschaft gab es viele Initiativen, die den „nationalen Aufbruch“, den sie mit Hitlers Ernennung zum Reichskanzler zu erkennen glaubten, nach Kräften unterstützten. Am Abend des 10. Mai 1933 organisierten Studenten in allen Universitätsstädten als „Aktion wider den undeutschen Geist“ öffentliche Bücherverbrennungen von Autoren wie Albert Einstein, Sigmund Freud, Erich Kästner, Bert Brecht, Kurt Tucholsky, Erich Maria Remarque, Alfred Döblin, Stefan Zweig oder Heinrich Heine, der schon 1821 geschrieben hatte: „Wo man Bücher verbrennt, dort verbrennt man am Ende auch Menschen“. Die Ideen der Aufklärung, der Französischen Revolution und des Humanismus galten der völkischen Rechten als „jüdisch-liberal“, die aus dem Gedankengut einer „deutschen Volksgemeinschaft“ zu löschen seien. Joseph Goebbels, der die Initiative zu den öffentlichen Bücherverbrennungen förderte, hatte bereits am 1. April im Rundfunk über die nationalsozialistische Revolution verkündet: „Damit wird das Jahr 1789 aus der deutschen Geschichte gestrichen.“

Kritische und jüdische Journalisten wurden im vorauseilenden Gehorsam von vielen Zeitungen entlassen, durch ein sogenanntes Schriftleitergesetz wurde die Presse unter staatliche Aufsicht gestellt. Wer sich künstlerisch oder publizistisch betätigen wollte, musste der von Goebbels kontrollierten Reichskulturkammer angehören. Die Mitglieder der Sektion Dichtkunst der Preußischen Akademie der Künste ließen gehorsam den Ausschluss von Heinrich Mann, Alfred Döblin, Jakob Wassermann und anderen geschehen – mit der rühmlichen Ausnahme von Ricarda Huch, die daraufhin ihren Austritt erklärte.

Nicht zuletzt müssen die unzähligen örtlichen Vereine erwähnt werden, ob Sport-, Gesangs-, Schützenverein oder die lokale Feuerwehr, die allesamt im Laufe des Jahres 1933 den „Arierparagraphen“ in ihr Vereinsstatut übernahmen, das heißt die jüdischen Mitglieder aus ihren Vereinen ausschlossen. Unter vielen anderen erklärte auch der Vorstand des Deutschen Fußballverbandes am 19. April 1933, dass ein „Angehöriger der jüdischen Rasse ebenso auch Personen, die sich als Mitglieder der marxistischen Bewegung herausgestellt haben, in führenden Stellungen der Landesverbände nicht für tragbar“ gehalten werden könnten und die Vereinsvorstände daher aufgefordert würden, die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen. Der bekannte Nationalspieler Julius Hirsch trat daraufhin aus dem Karlsruher Fußballclub aus; Alfred Meyers legte den Vereinsvorsitz in Frankfurt nieder; der Verbandspionier und Herausgeber des „Kickers“, Walther Bensemann, emigrierte noch im April in die Schweiz.

Kirchen

Die katholische Kirche, die vor 1933 noch ihren Priestern verboten hatte, Mitglied der NSDAP zu werden, war durch das Konkordat, das sie mit der Hitler-Regierung abgeschlossen hatte, mit dem NS-Regime vertraglich verbunden und hoffte, dadurch ihre bisherige Unabhängigkeit bewahren zu können. Das katholische Milieu, das sich vor allem in Bayern lange Zeit als recht resistent gegenüber dem Nationalsozialismus erwiesen hatte, öffnete sich erkennbar in den Reichstagswahlen im März 1933. Auch unter der katholischen Bevölkerung gewann der Nationalsozialismus an Zustimmung, obwohl zum Beispiel in den katholischen Jugendverbänden nach wie vor der Wille zur Selbstbehauptung stark war.

Demgegenüber hatten zahlreiche protestantische Wähler der NSDAP schon in der Weimarer Republik ihre Stimmen gegeben, evangelische Pastoren hatten für sie geworben. Der bekannte protestantische Berliner Bischof Otto Dibelius, der später Mitglied der Bekennenden Kirche wurde, schrieb zu Ostern 1933 an die Pastoren seiner Provinz in einem vertraulichen Rundbrief, dass für die Motive, aus denen die völkische Bewegung hervorging, „wir alle nicht nur Verständnis, sondern volle Sympathie haben. Ich habe mich trotz des bösen Klanges, den das Wort vielfach angenommen hat, immer als Antisemiten gewusst. Man kann nicht verkennen, dass bei allen zersetzenden Erscheinungen der modernen Zivilisation das Judentum eine führende Rolle spielt.“

Doch die Zuversicht der NS-Führung auf rasche „Gleichschaltung“ auch der protestantischen Kirchen trog. Der Versuch, den Königsberger Pfarrer Ludwig Müller zum Reichsbischof zu ernennen und damit eine politisch konforme zentrale Leitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche zu installieren, stieß auf das innerkirchliche Beharrungsvermögen zugunsten der traditionellen föderalen Struktur. Als die nationalsozialistischen Eiferer unter den Protestanten, die sich „Deutsche Christen“ nannten, im November 1933 auf einer Großkundgebung lauthals die Abschaffung des Alten Testaments und der angeblich jüdischen Theologie des Paulus forderten, gründeten evangelische Pastoren einen Notbund.

Im Mai 1934 versammelten sich Vertreter aus allen evangelischen Glaubensgemeinschaften in Barmen zu einer Bekenntnissynode, auf der an der Heiligen Schrift als unantastbarem Fundament des Glaubens festgehalten wurde. Insbesondere der Theologe Karl Barth trat mit unmissverständlichen Stellungnahmen gegen jeden Versuch, den protestantischen Glauben nationalsozialistisch zu instrumentalisieren, hervor. Die evangelischen Gemeinden, in denen es zahlreiche Anhänger des Nationalsozialismus gab, wurden damit gespalten, mitunter sogar zerrissen, auch wenn sich die große Mehrheit der Kirchenmitglieder weder den Deutschen Christen noch den Bekenntnischristen anschlossen, sondern ihren christlichen Glauben durchaus mit ihrer Zustimmung zum Regime verbinden konnten.

Entmachtung der SA

Die einzige tatsächliche Bedrohung des Regimes kam von innen. Die SA, 1933 mit rund zwei Millionen Mitgliedern um etliches größer als die Reichswehr, die laut Versailler Vertrag nicht mehr als 100000 Soldaten umfassen durfte, stellte einen virulenten Unruheherd dar, zumal zahlreiche SA-Angehörige, die sich mit der Machtübernahme auch persönliche Vorteile, vor allem einen Arbeitsplatz im neuen Staat, erhofft hatten, noch leer ausgegangen waren. Darüber hinaus existierte im SA-Führerkorps, dessen Chef Ernst Röhm zu den frühen Förderern und langjährigen Weggefährten Hitlers zählte, die Vorstellung, die SA könne als braune Volksarmee die Reichswehr ablösen. Zwar kursierte das Wort von der zweiten Revolution, aber an einen Putsch dachte in der SA-Führung niemand.

Außerdem kriselte das Regime zu Beginn des Jahres 1934, weil der Schwung der anfänglichen Begeisterung dem nüchternen Alltag wich. Insbesondere im bürgerlich-konservativen Lager kamen, nachdem die Deutschnationalen als Machtfaktor weggebrochen waren, Befürchtungen auf, das NS-Regime könne doch noch zu einer braunen Diktatur der Massen werden. Im Juni 1934 hielt Vizekanzler von Papen eine von Edgar Jung, einem seiner engagiert „jungkonservativen“ Mitarbeiter geschriebene Rede, in der er Korruption, Charakterlosigkeit und Anmaßung der neuen NS-Machtelite anprangerte.

Mit einem entschlossenen Zugreifen erhoffte sich Hitler, sowohl die SA als Machtzentrum wie auch eine mögliche konservative Opposition zu liquidieren und dabei gleichzeitig das Militär eng an das NS-Regime zu binden. Göring, SS-Chef Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich, der mittlerweile zum Chef der preußischen Geheimen Staatspolizei ernannt worden war, betrieben eifrig die Ausschaltung ihrer Machtkonkurrenten. Am 30. Juni 1934 nahmen SS- und Polizeieinheiten in Anwesenheit von Hitler, der persönlich angereist war, die SA-Führung in Bad Wiessee fest und ermordeten sie. Zugleich wurden anhand vorbereiteter Listen in Berlin und in anderen Städten hohe SA-Führer, aber auch Personen wie Edgar Jung, Papens Privatsekretär Herbert von Bose, der Leiter der Katholischen Aktion Erich Klausener, der ehemalige bayerische Generalstaatskommissar und Verbündete beim Putsch im November 1923, Gustav Ritter von Kahr, der ehemalige Reichskanzler und Reichswehrgeneral Kurt von Schleicher sowie dessen Mitarbeiter Generalmajor Ferdinand von Bredow und der einstige innerparteiliche Gegner Gregor Straßer erschossen. Insgesamt fielen etwa 300 Menschen den Morden zum Opfer. Hitler ließ am 3. Juli im Nachhinein per Gesetz die „vollzogenen Maßnahmen als Staatsnotwehr für rechtens“ erklären, nicht zuletzt unterstützt vom Staatsrechtler Carl Schmitt, der unter dem Titel „Der Führer schützt das Recht“ die staatlichen Morde nachträglich in einem Artikel juristisch rechtfertigte.

Das Bürgertum zeigte sich erleichtert, dass nun anscheinend Ordnung geschaffen wurde, und die Reichswehr war zufrieden, da sie sich in ihrem Anspruch als „einziger Waffenträger der Nation“ bestätigt sah. Die Hamburger Lehrerin Luise Solmitz rühmte in ihrem Tagebuch, was Hitler „in München geleistet hat an persönlichem Mut, an Entschluss- und Schlagkraft, das ist einzigartig“. Auch Claus Schenk Graf von Stauffenberg verglich die staatlich angeordneten Morde mit dem Platzen einer Eiterbeule, mit dem endlich klare Verhältnisse geschaffen worden seien. Von keiner Seite, auch nicht von den Kirchen, wurden die Morde missbilligt, obwohl sich Offiziere ebenso wie der katholische Politiker Klausener unter den Opfern befanden.

Als Reichspräsident Hindenburg wenige Wochen später im Alter von 86 Jahren am 2. August starb, entwarf die Reichswehrführung aus eigener Initiative eine neue Eidesformel, mit der alle Soldaten nicht mehr auf die Verfassung oder das Vaterland, sondern auf den „Führer des deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler“ vereidigt wurden, dem „unbedingter Gehorsam“ zu leisten sei. Am 19. August 1934 stimmten nahezu 90 Prozent in einer Volksabstimmung, die allerdings nicht mehr frei und kaum noch geheim war, zu, dass Hitler nunmehr die Ämter des Staatsoberhauptes, Reichskanzlers, Parteiführers und Obersten Befehlshabers in seiner Person vereinigte. Der „Führerstaat“ war konstituiert.

Michael Wildt ist gelernter Buchhändler und arbeitete von 1976 bis 1979 im Rowohlt-Verlag. Anschließend studierte er von 1979 bis 1985 Geschichte, Soziologie, Kulturwissenschaften und Theologie an der Universität Hamburg. 1991 schloss er seine Promotion zum Thema „Auf dem Weg in die ‚Konsumgesellschaft‘. Studien über Konsum und Essen in Westdeutschland 1949-1963“ ab und war anschließend Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsstelle für die Geschichte des Nationalsozialismus in Hamburg. Von 1997 bis 2009 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hamburger Institut für Sozialforschung und habilitierte 2001 mit einer Studie über das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Seit 2009 ist er Professor für Deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert mit Schwerpunkt in der Zeit des Nationalsozialismus an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Seine Forschungsschwerpunkte sind Nationalsozialismus, Holocaust, Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts und soziale wie politische Ordnungsvorstellungen in der Moderne.

Kontakt: E-Mail Link: michael.wildt@geschichte.hu-berlin.de

Peter Krumeich, Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Wildt, hat an der inhaltlichen Entwicklung des Heftes mitgewirkt und insbesondere in Abstimmung mit der Redaktion die Bildrecherche für dieses Heft übernommen.