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Lagebild der Kriminalität | Kriminalität und Strafrecht | bpb.de

Kriminalität und Strafrecht Editorial Lagebild der Kriminalität Ursachen von Kriminalität Vom Sinn und Zweck des Strafens Politische Strafjustiz in Deutschland Strafrechtsprinzipien und Strafverfahren Sanktionensystem Ziele und Aufgaben des Jugendstrafrechts Beispiele schwerer Formen der Kriminalität Aufgaben und Ausgestaltung des Strafvollzugs Literaturhinweise Impressum

Lagebild der Kriminalität

Heribert Ostendorf

/ 13 Minuten zu lesen

Das objektive Ausmaß von Kriminalität lässt sich nur unvollständig ermitteln. Die Angst, Opfer eines Verbrechens zu werden, ist unabhängig von statistischen Befunden und wird von Mediendarstellungen ebenso beeinflusst wie die stark unterschiedlichen Einstellungen zu staatlich verhängten Strafen.

Das Lagebild der Kriminalität beruht nicht nur auf statistischen Angaben, es wird auch von subjektiven Unsicherheitsempfindungen beeinflusst. (© picture-alliance, Karl-Heinz Spremberg / Chromorange)

Das Verhältnis vieler Menschen zu Kriminalität und Strafe ist gespalten: Kriminalität wird einerseits eindeutig negativ bewertet, aus moralischer Sicht ist kriminelles Verhalten schlecht, und Kriminalität macht Angst. Andererseits werden besonders raffiniert durchgeführte Verbrechen bewundert, finden Kriminalromane und Kriminalfilme seit jeher ein außerordentlich großes Interesse. Neben die Freude am Zuschauen tritt in der Realität eine Anfälligkeit vieler Menschen für kriminelles Handeln. Auch die Einstellungen zur staatlich angeordneten Strafe fallen unterschiedlich aus: Einmal werden aus der Sicht potenzieller oder tatsächlicher Opfer mehr bzw. härtere Strafen verlangt. Der Ruf nach einer strengeren Strafjustiz ist weit verbreitet. Ein andermal wird Strafrecht zumindest in manchen Bereichen aus der Sicht potenzieller oder tatsächlicher Täter als Interessen verletzende Einmischung des Staates aufgefasst. Die strafrechtlichen Anforderungen vonseiten des Finanzamtes oder im Straßenverkehr, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, werden von manchen als zu hoch empfunden. Dementsprechend zeigen sich auch in der Kriminalpolitik Widersprüche: Auf der einen Seite bestehen – fortschreitende – Tendenzen, das Strafrecht auszuweiten, auf der anderen Seite gibt es immer wieder Anstöße, Handlungen oder Taten vom Strafrecht auszunehmen. Jüngst ist die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (§ 103 StGB) aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden.
Das Lagebild der Kriminalität ist ein Mosaik, das sich aus unterschiedlichen Informationen zusammensetzt. Da gibt es die persönlichen Erfahrungen mit Kriminalität als Opfer, Zeuge oder Täter. Es gibt Gespräche über Kriminalität in der Nachbarschaft und Umgebung sowie Berichte seitens der Medien, die sich bevorzugt sensationellen Kriminalfällen widmen. Hinzu kommt eine Anhäufung von fiktiven Verbrechen in Kriminalfilmen. Aus all dem ergeben sich subjektive, selektive Wahrnehmungen, die zu Verzerrungen führen können.
Außerdem existieren unterschiedliche Vorstellungen darüber, was kriminell ist. Im Sinne des Gesetzes ist nur etwas kriminell, wenn der Gesetzgeber es so definiert hat. Das Strafgesetzbuch (StGB) sowie die in viele andere Gesetze aufgenommenen strafrechtlichen Bestimmungen sind den meisten Bürgerinnen und Bürgern aber nur "im Groben" bekannt. Demgegenüber bemühen sich amtliche Stellen sowie die kriminologische Forschung um objektive Lagebeschreibungen, wobei sich aber auch hier unterschiedliche Ergebnisse zeigen. Dementsprechend wird zwischen der subjektiven – persönlich empfundenen – und der objektiven – tatsächlichen, auf empirischen Daten fußenden – Sicherheitslage unterschieden. Man kann auch von einem gefühlten und einem gemessenen Sicherheitsklima sprechen.

Entwicklung bei registrierten Straftaten insgesamt (© Bundeskriminalamt)

Objektive Sicherheitslage

Das objektive Lagebild der Kriminalität lässt sich aus drei Faktoren zusammenstellen:

  • Polizeiliche Kriminalstatistik,

  • gerichtliche Verurteiltenstatistik,

  • Dunkelfelduntersuchungen.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird vom Bundeskriminalamt (BKA) in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern erstellt. In der PKS werden die polizeilich registrierten Straftaten wiedergegeben – allerdings ohne Verkehrsdelikte (seit 1963) und ohne Staatsschutzdelikte. Mit letzteren sind Straftaten gegen den äußeren und inneren Bestand des Staates gemeint wie zum Beispiel Landesverrat oder die Verbreitung von NS-Propaganda. Diese werden in den Berichten der Verfassungsschutzämter erfasst. Die Nichtberücksichtigung gerade der Verkehrsdelikte, soweit sie Straftaten darstellen wie beispielsweise Trunkenheit im Straßenverkehr und nicht "bloße" Ordnungswidrigkeiten wie etwa falsches Parken, führt wegen ihrer großen Zahl zu einer erheblichen statistischen Verzerrung.
Eine Straftat ist ein vom Gesetzgeber definiertes sozialschädliches Verhalten (Unrecht), das nicht ausnahmsweise, zum Beispiel durch Notwehr, gerechtfertigt ist. Für eine Bestrafung ist zusätzlich erforderlich, dass der Täter schuldhaft gehandelt hat. Eine Ordnungswidrigkeit ist kein kriminelles Unrecht, sondern lediglich sogenanntes Verwaltungsunrecht, das mit einer Geldbuße – bei gröberen Verkehrsverstößen auch mit einem Fahrverbot – geahndet wird.

Erfasste Straftaten in Deutschland 2016 (© Bundeskriminalamt)

Generell wird nur ein Bruchteil der tatsächlich begangenen Straftaten polizeilich registriert, da längst nicht alle Straftaten bekannt werden. Letzteres hängt vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung und von der polizeilichen Kontrolltätigkeit ab. Zu beachten ist weiterhin, dass es sich um eine erste Einstufung von Straftaten handelt und dass die Polizei immer nur Verdächtigungen aussprechen kann. Staatsanwaltschaft und Gerichte kommen nicht selten zu anderen Beurteilungen, es erfolgt so ein "Tatverdächtigenschwund". Auch werden in der PKS, was nicht immer beachtet wird, ebenso die Versuche von Straftaten mitgezählt.
Der Gesetzgeber hat einen ausdifferenzierten Deliktskatalog aufgestellt. So gibt es nicht nur den Diebstahl: Er wird vielmehr unterteilt in den "einfachen" Diebstahl, den besonders schweren Fall des Diebstahls, den Diebstahl mit Waffen und den Bandendiebstahl, den Wohnungseinbruchdiebstahl, den Haus- und Familiendiebstahl und den Diebstahl geringwertiger Sachen. Wird hierbei Gewalt gegen Personen angewendet, wird aus dem Diebstahl ein Raub.

Ebenso unterscheidet der Gesetzgeber bei den Tötungsdelikten – entgegen dem Laienverständnis, das jede vorsätzliche Tötung als "Mord" interpretiert – zwischen Mord und Totschlag. Mörder ist, wer einen anderen Menschen vorsätzlich tötet und dabei hinsichtlich des Motivs, der Ausführung oder des Zwecks der Tat besonders verwerflich, zum Beispiel aus Habgier, heimtückisch oder grausam, handelt. Wer ohne eine solche "Mordqualifikation" einen anderen Menschen vorsätzlich tötet, wird als Totschläger bestraft. Auch ist nicht jeder Versuch einer Straftat strafbar, sondern nur, wenn es sich um ein besonders schweres Delikt handelt (Verbrechen) oder wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich so bestimmt hat.

Ein Beispiel dafür, wie die Medien das Phänomen Kriminalität nicht nur "reproduzieren", sondern auch "produzieren" können, ist die Meldung in einer großen Tageszeitung vom 30. Mai 1992: "2555 Morde in 1991". Tatsächlich waren von den 2555 "Ermordeten" 1635 Menschen am Leben, das heißt in 1635 Fällen blieb es bei einem versuchten Tötungsdelikt, so schlimm auch diese Tatversuche sind. Im juristischen Sinne waren von den "2555 Morden" nur 863 wirklich als solche zu bezeichnen, während 57 vollendete und 1635 versuchte Tötungsdelikte unterhalb der Schwelle des Mordes blieben.

Schließlich ist zu beachten, dass – notwendigerweise – auch Registrierfehler in der Polizeilichen Kriminalstatistik auftauchen können. Nach einer polizeiinternen Analyse ergibt sich eine Fehlerquote bei den erfassten Merkmalen (zum Beispiel Art der Kriminalität, Schusswaffeneinsatz, Versuchsanteil, Schadenshöhen, Opfergeschlecht) von knapp 14,5 Prozent, ohne dass sich dies als eine methodische Manipulation bezeichnen lässt.

Jugendkriminalität

Um einen verlässlichen Vergleichsmaßstab anzulegen, wird Kriminalität auf 100.000 Einwohner der Gesamtbevölkerung bezogen; die so errechnete Zahl heißt Häufigkeitszahl. Sie betrug im Jahr 2016 für die gesamte Bundesrepublik Deutschland 7755, das heißt, nach der polizeilichen Registrierung wurden von 100.000 Einwohnern 7755 Straftaten begangen.
Bezogen auf je 100.000 Personen lassen sich auch spezifische Kriminalitätsbelastungen für bestimmte Altersgruppen errechnen (Kriminalitätsbelastungszahl = Anzahl der Straftaten berechnet auf 100.000 derselben Bevölkerungsgruppe). Dabei zeigt sich, dass von Jugendlichen (14 bis 17 Jahre), noch mehr von Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) generell häufiger Straftaten begangen werden als von Erwachsenen. So betrugen die Kriminalitätsbelastungszahlen für deutsche Tatverdächtige im Jahr 2016 für

  • Jugendliche (14 bis einschließlich 17 Jahre): 4503

  • Heranwachsende (18 bis einschließlich 20 Jahre): 5528

  • Erwachsene (über 21 Jahre): 1876.

Wegen der begrenzten Aufklärungsquote – 2016 betrug sie 56,2 Prozent der polizeilich registrierten Straftaten – kann ein Großteil der Straftaten nicht bestimmten Personengruppen zugerechnet werden, sodass die Kriminalitätsbelastungszahlen unterhalb der Häufigkeitszahl liegen.

Die statistisch überdurchschnittliche Jugend- und Heranwachsendenkriminalität wurde bereits in einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage im Dezember 1986 wie folgt relativiert: "Die bloße Darstellung statistischer Ergebnisse vermittelt indes kein realistisches Bild über die tatsächliche Lage der Kriminalität junger Menschen. Zu oft wird durch undifferenzierte Berichterstattung der falsche Eindruck hervorgerufen, unsere Jugend werde immer krimineller. Demgegenüber muss ein verantwortlicher Umgang mit der Kriminalstatistik auch die Besonderheit der Struktur der Jugendkriminalität berücksichtigen. Danach ergibt sich unter anderem, dass die überwiegende Zahl aller Straftaten Jugendlicher dem Bereich der Massen- und Bagatellkriminalität zuzurechnen ist und dass die Straffälligkeit Jugendlicher meist ein episodenhaftes Phänomen ist, das sich mit zunehmendem Alter durch das Hineinwachsen in die Lebenswelt der Erwachsenen, in berufliche und familiäre Verpflichtungen von selbst verliert."

Dies gilt auch weiterhin, wie der Zweite Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung von 2006, S. 357 f., belegt: "Delinquentes Verhalten bei jungen Menschen ist, nach gesicherten Erkenntnissen nationaler wie auch internationaler jugendkriminologischer Forschung, weit überwiegend als episodenhaftes, d. h. auf einen bestimmten Entwicklungsabschnitt beschränktes, ubiquitäres, d. h. in allen sozialen Schichten vorkommendes, und zudem im statistischen Sinne normales, d. h. bei der weit überwiegenden Mehrzahl junger Menschen auftretendes Phänomen zu bezeichnen. Fast 90 Prozent der männlichen Jungerwachsenen haben irgendwann einmal im Kindes- und Jugendalter gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen.

Jugendliche Delinquenz ist insofern nicht per se Indikator einer dahinterliegenden Störung oder eines Erziehungsdefizits. Im Prozess des Normlernens ist eine zeitweilige Normabweichung in Form von strafbaren Verhaltensweisen zu erwarten. Dies hängt mit zentralen Entwicklungsaufgaben des Jugendalters, nämlich der Herstellung sozialer Autonomie, sozialer Integration und Identitätsbildung, zusammen. Damit ist Normübertretung ein notwendiges Begleitphänomen im Prozess der Entwicklung einer individuellen und sozialen Identität. Es ist von einem Kontinuum auszugehen, an dessen einem Ende die massenhafte und gelegentliche Begehung von Straftaten durch junge Menschen steht, quasi der Pol der Normalität, und an dessen anderem Ende sich die nur selten auftretende, länger andauernde und gehäufte Begehung schwerer Straftaten befindet.

Zahlreiche kriminologische Längsschnittstudien belegen die Existenz einer recht kleinen Gruppe junger Menschen, die über viele Jahre – teilweise bis in das mittlere und späte Erwachsenenalter hinein – kriminelle Delikte begeht. Mittlerweile lassen sich gewisse Regularitäten jener Entwicklungsverläufe benennen, die zu massiver, länger dauernder Delinquenz führen. Wenn sich auch die Forschung in der Frage der genauen Anzahl von möglichen Verläufen und der relativen Bedeutsamkeit von Risikofaktoren nicht einig ist, so kann doch als gesichert gelten, dass die Kumulation von Risikofaktoren die Wahrscheinlichkeit späterer massiver und längerfristiger, d. h. bis ins Erwachsenenalter reichender Delinquenz substanziell erhöht. Einflüsse, die hier relevant sind, beziehen sich sowohl auf Persönlichkeitsmerkmale und Temperamentsfaktoren auf der individuellen Ebene als auch auf die familiäre Sozialisation, hier insbesondere die Eltern-Kind-Bindung sowie Gewalterfahrungen im familiären Nahraum, die einer der relevantesten Prädikatoren der Entwicklung von Aggression und Delinquenz zu sein scheinen. Von hoher Bedeutung sind dabei die Entwicklung sozialer Informationsverarbeitung, die Entwicklung von Empathiefähigkeit und die Herausbildung von Fähigkeiten zur Affekt- und Selbstkontrolle."

Entwicklung der Jugendgewalt

Die Jugendkriminalität ist in Deutschland im vergangenen Jahrzehnt stark gesunken. Zwischen 2007 und 2015 hat sich der Anteil der Tatverdächtigen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren pro 100 000 Jugendliche halbiert, er ging um 50,4 Prozent zurück. Das zeigt eine neue Langzeitstudie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums.

Für die Autoren der Studie, die Kriminologen Dirk Baier, Christian Pfeiffer und Sören Kliem, ist das "ein historisch einzigartiger Rückgang". Die Forscher machen aber auch auf neue Probleme aufmerksam, etwa auf die wachsende Gefahr des sogenannten Cyberbullyings, also nicht-physischer Gewalt im Internet oder über Handys.

Zu dem starken Rückgang der Jugendgewalt haben laut den Autoren vor allem neun Faktoren beigetragen. Dazu gehören etwa der Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit, der deutlich gesunkene Alkoholkonsum oder der Anstieg des Bildungsniveaus. Die Forscher stellen aber auch Zusammenhänge zum Schulschwänzen her, einem "Risikofaktor für Gewaltverhalten". Der Anteil der Jugendlichen, die sehr häufig vom Unterricht fernbleiben, ist demnach rückläufig.

Das passt zu einem anderen Faktor, der den Rückgang der Jugendgewalt begünstigt: Jugendliche verbringen immer weniger Zeit "unstrukturiert und von Erwachsenen unkontrolliert", etwa in Diskos oder Kneipen. Der Studie zufolge ist diese Zeit in den vergangenen Jahren etwa um ein Drittel geschrumpft, von 67 auf 42 Minuten pro Tag. Ein direkter Zusammenhang zwischen Gewaltverhalten und Medienkonsum – der bei Jugendlichen inzwischen durchschnittlich acht Stunden des Tages beansprucht – konnte in der Studie allerdings nicht hergestellt werden.

Dass die Jugendgewalt abgenommen hat, hat demnach aber auch mit veränderten Erziehungsstilen zu tun. Den Autoren zufolge gibt es immer mehr Jugendliche, die in Schülerbefragungen angeben, in ihrer Kindheit keine Gewalt erlebt zu haben. Zudem schenkten Eltern ihren Kindern mehr emotionale Zuwendung und bemühten sich um ein positives Verhältnis zu ihnen.

Aber nicht nur in den Familien wird körperliche Gewalt mittlerweile geächtet. Die Untersuchung verweist darauf, dass auch Gleichaltrige körperliche Gewalt zunehmend missbilligen. Die Jugendlichen haben außerdem weniger Kontakte zu Freunden, die selbst gewalttätig oder kriminell sind.

Anders verhält es sich allerdings im Hinblick auf emotionale Gewalt oder Gewalterfahrungen im virtuellen Raum. Denn im Internet oder über Handy-Messenger machen Jugendliche der Studie zufolge durchaus Opfererfahrungen. Und auch in intimen Beziehungen kommt es demnach vermehrt zu Übergriffen. Die sogenannte Teen Dating Violence reicht von Beleidigungen über das Verbreiten von Gerüchten bis hin zu sexueller Gewalt.

Auf diese neuen Herausforderungen weisen die Autoren der Studie nachdrücklich hin, auch im Hinblick auf Präventions- und Interventionsmaßnahmen, die – anders als bei körperlicher Gewalt oder etwa Raubdelikten – derzeit noch nicht ausreichend vorhanden seien. Das gelte auch für ein weiteres Problemfeld, auf das Pfeiffer und seine Kollegen hinweisen: die hohe Zustimmung zu verschiedenen Formen des politischen Extremismus. Laut einer Schülerbefragung von 2015 ist etwa jeder fünfte deutsche Jugendliche ausländerfeindlich eingestellt, etwa jeder vierzehnte stimmt linksextremen Ansichten zu und jeder neunte vertritt islamisch-fundamentalistische Positionen.

Für ihre Untersuchung haben die Kriminologen neben den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik noch weitere Daten herangezogen: zum einen die Zahl der sogenannten Raufunfälle an Schulen, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erfasst werden, zum anderen Selbstauskünfte von Jugendlichen zu ihrem Gewaltverhalten. Für diese befragt das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) seit 1998 Neuntklässler.

In allen drei Fällen waren die Zahlen rückläufig. Während etwa 1999 noch 14,9 Raufunfälle pro 1000 Schülern registriert wurden, waren es 2015 nur noch 8,7. Die Fälle schwerer innerschulischer Gewalt, also von Raufereien, die mit Knochenbrüchen endeten, halbierten sich in diesem Zeitraum sogar.

Zwischen den Jahren 2015 und 2016 nahm die Jugendgewalt allerdings wieder zu, um 12,3 Prozent. Grund dafür ist den Autoren zufolge vor allem der Zuzug von Flüchtlingen. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen habe sich innerhalb des entsprechenden Jahres um 21,4 Prozent erhöht, der Anteil von Deutschen sei bei einem Anstieg von 3,1 Prozent nahezu konstant geblieben.
Die Autoren der Studie weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass diese Zahlen mit Vorsicht interpretiert werden müssten. Es sei nämlich nicht sicher, wie sich in diesem Zeitraum die Bevölkerungszahlen entwickelt hätten. Dennoch empfehlen Pfeiffer, Baier und Kliem der Politik, noch mehr für die Integration von Migranten und vor allem von Flüchtlingen zu tun, um Gewalt vorzubeugen.

alri, "Jugendkriminalität in Deutschland stark gesunken – bis 2015", in: FAZnet vom 3. Januar 2018 © Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv.

Kinderdelinquenz

Kinderdelinquenz (© bpb, Bundeskriminalamt)

Selbst Kindergartenkinder geraten somit in die polizeiliche Kriminalstatistik, weil zum Beispiel im Fall einer Brandstiftung zunächst Anzeige gegen Unbekannt erstattet wird und erst später Kinder als Tatverdächtige ermittelt werden.
Kinderdelinquenz ist darüber hinaus nicht so gefährlich wie die Kriminalität der Erwachsenen, der Jugendlichen oder der Heranwachsenden. 33,4 Prozent der tatverdächtigen Kinder wurden 2016 wegen Ladendiebstahls angezeigt, 16,4 Prozent wegen Sachbeschädigung, berechnet ohne ausländerrechtliche Verstöße. Hinzu kommen Körperverletzungen, "schwere" Diebstähle, Beleidigungen und Brandstiftungen.
Bei alledem wird mit der polizeilichen Registrierung nur ein Verdacht festgeschrieben, der in Abweichung zur Strafverfolgung Jugendlicher/Heranwachsender und Erwachsener nicht durch die Staatsanwaltschaft und durch die Justiz überprüft wird. Hier können deshalb auch falsche Anzeigen registriert werden, insbesondere kann der Tatvorwurf überhöht sein, wenn zum Beispiel von der Polizei ein Raub registriert wird, tatsächlich aber "nur" ein Diebstahl vorlag.

Ausländerkriminalität

Nach der polizeilichen Kriminalstatistik werden Menschen ohne deutschen Pass häufiger als Deutsche strafrechtlich auffällig, wobei der prozentuale Anteil in den Jahren 2015/2016 aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen deutlich angestiegen ist.
Bei einem Vergleich der Kriminalität von Deutschen und Nichtdeutschen kann der Polizeilichen Kriminalstatistik aber nur ein äußerst beschränkter Aussagewert zugebilligt werden; bezüglich der Kriminalitätsbelastung der beiden Bevölkerungsgruppen ist deshalb auf die verschiedenen Verzerrungsfaktoren hinzuweisen. Ein Vergleich der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung mit der deutschen ist schon wegen des Dunkelfeldes der nicht ermittelten Täter in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht möglich. Ferner enthält die Bevölkerungsstatistik bestimmte Ausländergruppen wie vor allem Illegale, Touristen/Durchreisende, Besucher, Grenzpendler und Stationierungsstreitkräfte nicht, die in der Kriminalstatistik als Tatverdächtige mitgezählt werden.

Migranten in Deutschland (© bpb, Statistisches Bundesamt)

Die Kriminalitätsbelastung der Deutschen und Nichtdeutschen ist zudem aufgrund der unterschiedlichen strukturellen Zusammensetzung (Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur) nicht vergleichbar. Die sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechts. Sie leben eher in Großstädten, gehören zu einem größeren Anteil unteren Einkommens- und Bildungsschichten an und sind häufiger arbeitslos. Dies alles führt zu einem höheren Risiko, als Tatverdächtige polizeiauffällig zu werden. Dies gilt insbesondere für die Flüchtlinge aus Kriegsgebieten mit verletzten Biografien und ohne Bleibeperspektive in Deutschland.

Deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige bei Straftaten insgesamt, ohne ausländerrechtliche Verstöße (© Bundeskriminalamt)

Zu berücksichtigen ist weiterhin ein beachtlicher Anteil ausländerspezifischer Delikte, die naturgemäß fast ausschließlich von Ausländern gegangen werden. Es sind dies Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz und gegen das Freizügigkeitsgesetz/EU. 2016 wurden 487.711 ausländerrechtliche Verstöße von der Polizei registriert, eine Steigerung gegenüber 2015 um 21,1 Prozent.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die sozialen Probleme jugendlicher und heranwachsender Menschen ohne deutschen Pass kaum einen Vergleich zulassen. Verglichen werden dürften nur Deutsche wie Nichtdeutsche, die sich in einer vergleichbaren sozialen Lage befinden, sodass schon der Begriff "Ausländerkriminalität" aufs falsche Gleis führen kann. Sozialwissenschaftliche Analysen belegen zudem, dass die Anzeigebereitschaft gegenüber Zugewanderten in der Bevölkerung größer ist als gegenüber Deutschen.

Tatverdächtige laut Polizeilicher Kriminalstatistik (© bpb, Bundeskriminalamt)

Diese Korrekturen und Erläuterungen dürfen jedoch nicht den Blick davor verschließen, dass gerade in manchen Großstädten durch Bandenbildungen Jugendlicher und Heranwachsender mit Migrationshintergrund ein besonderes Gefährdungspotenzial entstanden ist. Auf der anderen Seite werden Asylbewerber und Flüchtlinge Opfer von rechtsextremistischen Gewalttätern. Rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund sind von 512 im Jahr 2014 auf 918 im Jahr 2015 gestiegen, Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte von 15 (2014) auf 153 (2015).

Das Trichtermodell von Strafandrohung und Strafumsetzung (© Heribert Ostendorf)

Verurteiltenstatistik

Die Verurteiltenstatistik wird vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden in Zusammenarbeit mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Statistischen Landesämtern erstellt. In ihr spiegeln sich die gerichtlichen Entscheidungen über die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklagen wider. Da nur ein Teil der polizeilich registrierten Straftaten aufgeklärt wird, das heißt Beschuldigte überhaupt ermittelt werden – im Jahre 2016 betrug die polizeiliche Aufklärungsquote 56,2 Prozent –, kann bei einem Großteil der Straftaten gar keine Anklage erhoben werden. Ein weiterer, nicht unerheblich großer Teil wird von der Staatsanwaltschaft aus Opportunitätsgründen (Ermessensprinzip) entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eingestellt.

Dies geschieht insbesondere bei Bagatelldelikten von Ersttätern. Diese Fälle tauchen dementsprechend nicht mehr in der Verurteiltenstatistik auf. Zudem wird zusätzlich von gerichtlicher Seite eine Vielzahl von Verfahren eingestellt. So wurden im Jahre 2015 insgesamt trotz der weit höheren Anzahl von Straftaten "nur" 739.487 Personen verurteilt. Die Diskrepanz zwischen polizeilich registrierten Straftaten und den gerichtlichen Verurteilungen weist darauf hin, dass eine Vielzahl der Straftaten Bagatellcharakter hat, zur Klein- oder Leichtkriminalität zählt, und auch in der kriminalpolitischen Diskussion nicht jede Straftat – vom Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrkarte bis zu Straftaten gegen das Leben – "mit gleicher Elle" gemessen werden darf.

Neben der anonymen Gesamtregistrierung gibt es die Einzelregistrierung von Verurteilten im Bundeszentralregister, das in Berlin vom Bundesamt für Justiz geführt wird. Die Dauer der Registrierungen ist unterschiedlich: Für Geldstrafen und kurze Freiheitsstrafen beträgt sie beispielsweise fünf Jahre. Neben dem Zentralregister für Strafverurteilungen wird vom Bundeszentralregister ebenso das Erziehungsregister geführt, in das die vom Jugendgericht angeordneten erzieherischen Maßnahmen eingetragen werden; diese bleiben in der Regel bis zum 24. Lebensjahr der Betroffenen dort registriert.

Verbrechen und Strafe: Verurteilte Straftäter 1955-2016 (© bpb)

Dunkelfeld

Zirka 90 Prozent der in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Straftaten werden durch Anzeigen aus der Bevölkerung bekannt. So wird bei der Anzeige eines Ladendiebstahls in der Regel gleich auch der Ladendieb "mitgeliefert". Andererseits gibt es auch Deliktsbereiche, die fast ausschließlich von der Polizei ermittelt werden wie Trunkenheit im Straßenverkehr und Drogendelikte. Bereits hieraus lässt sich ersehen, dass nur ein Teil der tatsächlich begangenen Straftaten polizeilich bekannt wird.

Es gibt daneben ein großes Dunkelfeld von Straftaten. Dieses ist deliktspezifisch unterschiedlich, hängt von Wahrnehmungsmöglichkeiten, von der Anzeigebereitschaft und der polizeilichen Kontrolldichte ab. Bei Delikten, die nicht "auf der Straße" begangen werden, sowie bei Delikten, bei denen niemand persönlich verletzt oder geschädigt wird, ist die Dunkelziffer naturgemäß größer.

Um das Dunkelfeld zu erhellen, wurde eine Vielzahl von sozialwissenschaftlichen Untersuchungen durchgeführt. Es hat sich in der Kriminologie eine eigenständige Dunkelfeldforschung herausgebildet, die auf dem Wege repräsentativer Befragungen vorgeht:

  • Täterbefragungen (Täter bekennen Kriminalität),

  • Opferbefragungen (Opfer berichten über Kriminalität),

  • Umfeldbefragungen (Unbeteiligte geben Auskunft über Straftaten in ihrem Umfeld).

Aus diesen Untersuchungen wird geschlossen, dass – auch wenn eine gestiegene Anzeigebereitschaft berücksichtigt wird – die Kriminalität in der letzten Zeit nicht angestiegen ist. Dies gilt ebenso für die Jugendkriminalität.
"In der Gesamtschau ergibt sich somit ein konsistentes Bild: Dunkelfeldstudien an verschiedenen Orten sowie bezogen auf verschiedene Zeiträume bieten für die These eines Anstiegs der Jugendkriminalität keine empirische Abstützung. Die verfügbaren Befunde deuten eher in die Richtung, dass es zu Rückgängen der Jugenddelinquenz sowohl bei Eigentums- als auch bei Gewaltdelikten gekommen ist, bei Letzteren nicht nur beim Raub, sondern auch bei den Körperverletzungsdelikten. Dies ist verbunden mit einem Anstieg der Anzeigebereitschaft sowie der Wahrscheinlichkeit offizieller Registrierungen. In Kombination mit Feststellungen dazu, dass für einen wichtigen Risikofaktor, die Verbreitung innerfamiliärer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, ebenfalls Rückgänge festzustellen sind, erscheint eine solche Tendenz abnehmender Delinquenz Jugendlicher sowohl theoretisch plausibel als auch empirisch abgesichert", so der Zweite Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung von 2006, S. 398.

Subjektive Sicherheitslage

Die objektive (tatsächliche, auf empirischen Daten fußende) Kriminalitätslage ist für den sogenannten Normalbürger schwer überschaubar. In der Bevölkerung dominiert eine subjektive Sichtweise, die gerade bei älteren Menschen zum Teil von Furcht und Angst bestimmt wird. Aus dem Gefühl von Ohnmacht heraus wird gleichzeitig vielfach nach einem härteren Strafrecht gerufen. Als eine wesentliche Ursache dieser besonderen Kriminalitätsängste müssen ein allzu pauschaler Umgang mit Kriminalität in der Politik sowie überzogene, reißerische Darstellungen in den Medien vermutet werden. Hierbei stehen Kriminalitätsängste im unmittelbaren Zusammenhang mit dem allgemeinen Lebensgefühl; sie drücken auch Unbehagen und/oder Verdruss über die gegenwärtige Befindlichkeit sowie Zukunftsängste aus.
Bei genauerer Betrachtung zeigen sich aber Ungereimtheiten, wenn nicht Widersprüche:

  • Die große Mehrheit in der Bevölkerung geht entgegen der tatsächlichen Entwicklung von einem starken, bei einzelnen Delikten von einem dramatischen Kriminalitätsanstieg aus.

  • Das allgemeine Strafverlangen ist dementsprechend ebenfalls gestiegen, wenngleich deliktspezifisch unterschiedlich.

  • Die Kriminalitätsfurcht ist trotzdem in den letzten Jahren gesunken, was offensichtlich auf den persönlichen Erfahrungen im eigenen Umfeld gründet. Nur die Angst vor terroristischen Anschlägen ist aufgrund vermehrter Attentate gestiegen.

QuellentextSicherheit schafft Vertrauen

Ein paar schnelle Schritte und der Mann gibt auf. Von zwei Seiten haben sie ihm den Weg abgeschnitten. […] Dann blitzen die Handschellen im Licht der Straßenlaternen. Im Hintergrund […] der Kölner Dom, dessen mächtige Türme in den Dezembernebel ragen. Widerstandslos lässt der Mann sich abführen. Nach zwei Minuten ist alles vorbei. Zwei ältere Damen gucken verängstigt, während sie eilig weiter in Richtung Philharmonie laufen.

[Der Polizeipräsident von Köln] Uwe Jacob […] merkt, dass viele Menschen das Gefühl haben, das Land sei nicht mehr so sicher wie früher. Doch auf der anderen Seite sagen seine Statistiken, dass die Wirklichkeit dafür eigentlich keinen Grund liefert […]. […]

Doch der Polizeipräsident weiß auch, dass Zahlen nicht alles sind. […] Die Furcht vor Verbrechen […] beziehe sich eben nicht unbedingt auf ein bestimmtes Kriminalitätsphänomen, beruht nicht auf konkreten Zahlen, sondern auf einem allgemeinen Gefühl der Unsicherheit. [...]

Der Münchener Soziologe Armin Nassehi hat sich mit dem Zusammenhang zwischen gefühlter Sicherheit und Vertrauen befasst. […] Das Gefühl von Sicherheit, sagt er […], sei systematisch an Vertrauen gekoppelt. Und ohne Vertrauen sei unser moderner Alltag gar nicht möglich. Jeder müsse ständig mit Fremden interagieren, in der Erwartung, dass sich das Gegenüber schon an die Regeln halten werde. […] Überall bewegten wir uns in unserem Alltag letztlich in Schutzlosigkeit. Vertrauen sei eine existentielle Ressource der modernen Gesellschaft. [...]

Was geschieht, wenn das Vertrauen erschüttert wird, ist aus der Forschung über Verbrechensopfer bekannt, führt Nassehi […] aus: "Etwa bei Opfern von Wohnungseinbrüchen, für die die Wohnung nicht mehr der geschützte Raum von vorher ist." Das Gefühl von Sicherheit gehe verloren. Die fremdländischen Männer, die in allen deutschen Innenstädten zu sehen waren, seien nach der Kölner Silvesternacht [2015/2016] plötzlich mit diesen Bildern verknüpft und noch intensiver wahrgenommen worden.

"Die Silvesternacht war sicher ein Tiefpunkt für die Polizei in Köln und ganz Nordrhein-Westfalen", sagt Polizeipräsident Jacob. "Wir haben in der Stadt gemerkt, dass wir das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen müssen." Die Polizei zeigt heute eine nie dagewesene Präsenz uniformierter Kräfte und schreitet schnell ein. "Wenn wir Regelverstöße bemerken, und seien sie auch nur im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, greifen wir ein." An den Kölner Ringen, wo sich abends das Partypublikum tummelt, […] sind die Sicherheitskräfte an jedem Wochenende mit Hundertschaften unterwegs. An mehreren Orten wurde zudem Videoüberwachung installiert. Doch Jacob weiß, dass solche Maßnahmen nicht sofort wirken. "Gefühle kann man eben nur ganz langsam beeinflussen", sagt der Polizeipräsident. Nicht zu vergessen, dass die Bürger gerade durch allgegenwärtige Polizeipräsenz ständig an die Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit erinnert werden.

[…] Es sei gefährlich, wenn alle nur noch davon sprächen, wie furchtbar es an bestimmten Orten sei. "Unsere Verhältnisse hier sind nicht fürchterlich", sagt Jacob. […]

Alexander Haneke, "Angst in der Stadt", in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. Dezember 2017 © Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv.

Prof. Dr. Heribert Ostendorf, geb. 1945, war nach dem Studium viereinhalb Jahre als Richter, vornehmlich als Jugendrichter, tätig. Anschließend lehrte er acht Jahre als Professor für Strafrecht an der Universität Hamburg. Von 1989 bis 1997 war er Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein. Von Oktober 1997 bis Februar 2013 leitete er die Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Professor Ostendorf hat neben Lehrbüchern und Gesetzeskommentaren zahlreiche wissenschaftliche Abhandlungen publiziert, vor allem zum Jugendstrafrecht. Sein Lehrbuch "Jugendstrafrecht" sowie sein Kommentar "Jugendgerichtsgesetz" sind in der 9. bzw. 10. Auflage erschienen und gelten als Standardwerke.