Nach der Landtagswahl in Hessen am 28. Oktober 2018 steht fest, dass erstmals sechs Parteien in das Landesparlament in Wiesbaden einziehen werden. Dem Externer Link: vorläufigen amtlichen Endergebnis zufolge erzielte die CDU 27,0 Prozent der Wählerstimmen (2013: 38,3). Damit erreichte sie ihr schlechtestes Ergebnis bei den hessischen Landtagswahlen. Die zweitmeisten Stimmen erhielten die Grünen mit 19,8 Prozent (2013: 11,1). Die SPD kam mit 94 Stimmen weniger ebenfalls auf 19,8 Prozent (2013: 30,7) und erzielte, wie die CDU, damit ihr niedrigstes Ergebnis bei einer hessischen Landtagswahl. Die viertstärkste Partei in Hessen wurde die AfD mit 13,1 Prozent der Stimmen (2013: 4,1), die damit erstmals in den Landtag einziehen konnte. Sie ist nun in allen Landtagen und im Deutschen Bundestag vertreten. Die FDP erhielt 7,5 Prozent der gültigen Landesstimmen (2013: 5,0). Die Linke erreichte mit 6,3 Prozent ihr bestes Landtagswahlergebnis in Hessen (2013: 5,2).
Landtagswahl in Hessen
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Hessen wählte am 28. Oktober ein neues Parlament. CDU und SPD verzeichneten starke Verluste, Grüne und AfD gewannen deutlich hinzu. Auch FDP und Linke erzielten Stimmengewinne.
Das Stadtschloss in Wiesbaden: Hier sitzt der Hessische Landtag. (© picture-alliance, imageBROKER)
Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten wird der hessische Landtag mit 137 Abgeordneten so groß wie noch nie. Für eine Mehrheit zur Regierungsbildung werden 69 Abgeordnete benötigt. Die CDU stellt mit 40 Sitzen die größte Fraktion, gefolgt von den Grünen und der SPD mit je 29 Sitzen, der AfD mit 19 Sitzen, der FDP mit 11 Sitzen und der Linken mit 9 Sitzen. Es sind mehrere Optionen zur Koalitionsbildung in der Diskussion. Für eine Fortsetzung der schwarz-grünen Regierung würde es ebenso reichen wie für eine große Koalition aus CDU und SPD. Auch eine „grüne Ampel“, eine Koalition aus Grünen, SPD und FDP, wäre möglich. Für Rot-Rot-Grün – eine Koalition aus SPD, Grünen und Die Linke – besteht keine Mehrheit. Eine Koalition mit der AfD wurde jeweils von den anderen im Parlament vertretenen Parteien ausgeschlossen.
Am 28. Oktober waren fast 4,4 Millionen Menschen in Hessen aufgerufen, ein neues Parlament zu wählen. Knapp 285.000 von ihnen durften zum ersten Mal den hessischen Landtag wählen. Von den Wahlberechtigten gaben 67,3 Prozent ihre Stimme ab, 2013 waren es 73,2 Prozent. Die Abgeordneten wurden für fünf Jahre gewählt. Zugleich stimmten die Wählerinnen und Wähler auch per Volksabstimmung über 15 Gesetze zur Änderung der hessischen Landesverfassung ab.
Wahlumfragen und Prognosen
Der Nutzen und die Effekte von Umfragen im Vorfeld von Wahlen sind umstritten. In Deutschland werden Wahlumfragen in der Regel von privaten Meinungs- und Marktforschungsinstituten im Auftrag von Medien durchgeführt.
Die Umfrageinstitute wiesen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass ihre Erhebungen nicht den Wahlausgang vorhersagen könnten. So schreibt Externer Link: infratest dimap zu den Werten der sogenannten Sonntagsfrage: "Die Sonntagsfrage misst aktuelle Wahlneigungen und nicht tatsächliches Wahlverhalten. Sie ermittelt einen Zwischenstand im Meinungsbildungsprozess der Wahlbevölkerung, der erst am Wahlsonntag abgeschlossen ist. Rückschlüsse auf den Wahlausgang sind damit nur bedingt möglich. Viele Wähler legen sich kurzfristig vor einer Wahl fest. Eine große Bedeutung hat zudem die letzte Phase des Wahlkampfs mit der gezielten Ansprache von unentschlossenen und taktischen Wählern." Die Umfragewerte unterliegen zudem einer Schwankungsbreite von 1 bis zu 3 Prozentpunkten.
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Wahlumfragen und Themen
So funktioniert das hessische Wahlsystem
Wahlberechtigt in Hessen ist jede Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten in dem Land lebt und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Jede Wählerin und jeder Wähler in Hessen hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme entscheidet sich, welche oder welcher Abgeordnete für den eigenen Wahlkreis in den hessischen Landtag einzieht (Direktmandat). Mit der Zweitstimme wählt die wahlberechtigte Person die Landesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidatinnen und Kandidaten, die für die Partei in den Landtag einziehen sollen.
In den 55 Wahlkreisen werden die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen direkt in den Landtag gewählt. Ausschlaggebend für die Zahl der Sitze, die eine Partei im Landtag insgesamt erhält, ist aber in erster Linie deren Anteil an den gültigen Zweitstimmen (Landesstimmen). Zudem gilt in Hessen eine Fünf-Prozent-Hürde: Um in den Landtag einzuziehen, benötigt eine Partei mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen.
Sollte in einem Wahlkreis eine Kandidatin oder ein Kandidat gewinnen, ohne auf der Landesliste vertreten zu sein, oder von einer Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist, werden diese Sitze von der vorgesehenen Gesamtzahl von 110 Sitzen abgezogen. In der Praxis kommt dies jedoch nur selten vor. Falls eine Partei mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr normalerweise über die Zweitstimme zustehen, wird die Zahl der Abgeordneten so lange auf die nächst höhere, ungerade Zahl aufgestockt, bis für alle Parteien eine Sitzverteilung nach dem Verhältnis der Zweitstimmen möglich ist. Man spricht in diesem Zusammenhang von Überhang- und Ausgleichsmandaten.
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Seit 1999 regierten erst Roland Koch und dann Bouffier, beide aus der CDU; zuvor kamen die hessischen Ministerpräsidenten von 1946 an fast durchgängig aus der
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Volksabstimmung über 15 Verfassungsänderungen
Wählerinnen und Wähler in Hessen entschieden am Sonntag nicht nur über den neuen Landtag. Zur Abstimmung standen zudem 15 Änderungen der Landesverfassung. Festgeschrieben werden sollten unter anderem:
die ausdrückliche Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau,
die Abschaffung der Todesstrafe, die bislang noch in der Verfassung steht,
die Aufnahme von Kinderrechten.
Die Vorschläge wurden von einer Enquetekommission erarbeitet und sind im Mai 2018 bereits vom Hessischen Landtag verabschiedet worden. Die Änderungen treten erst in Kraft, wenn die Wählerinnen und Wähler ihnen mehrheitlich zugestimmt haben. Den Vorschlägen konnte entweder einzeln oder allen 15 Änderungen zusammen zugestimmt werden. Das vorläufige amtliche Endergebnis wird Externer Link: hier veröffentlicht.
Die Hessische Landesverfassung trat am 1. Dezember 1946 in Kraft. Sie ist damit älter als das Grundgesetz.