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Vor 95 Jahren: Das "Lied der Deutschen" wird Nationalhymne | Hintergrund aktuell | bpb.de

Vor 95 Jahren: Das "Lied der Deutschen" wird Nationalhymne Hintergrund aktuell

Redaktion

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Am 11. August 1922 bestimmte Reichspräsident Friedrich Ebert das Deutschlandlied zur Hymne der Weimarer Republik. Die Entscheidung sollte symbolpolitisch die Einheit der jungen Republik stärken – war aber nicht unumstritten.

Die deutsche Nationalhymne wurde in ihrer Geschichte schon viele Male vertont - so etwa auch hier auf diesem Bild: Schlagersänger Heino nahm das "Deutschlandlied" im September 1977 auf Schallplatte auf. (© dpa - Report)

"Einigkeit und Recht und Freiheit! Dieser Dreiklang aus dem Liede des Dichters gab in Zeiten innerer Zersplitterung und Unterdrückung der Sehnsucht aller Deutschen Ausdruck; es soll auch jetzt unseren harten Weg zu einer besseren Zukunft begleiten." Mit diesen Worten hatte Reichspräsident Friedrich Ebert in seiner Festansprache zum dritten Verfassungstag der Weimarer Republik seine Entscheidung begründet, das Deutschlandlied zur Hymne des Deutschen Reiches zu erklären. Ebert betonte in seiner Rede am 11. August 1922 zudem, die Hymne solle keinesfalls "Ausdruck nationalistischer Überhebung" sein. Ein Großteil der Weimarer Öffentlichkeit begrüßte Eberts Entscheidung. Kritik kam aus dem Lager der politischen Linken im Weimarer Parlament. Ihnen ging insbesondere der imperialistische Tonfall der ersten Strophe ("Deutschland, Deutschland über alles…") zu weit.

aus dem Berliner Tageblatt vom 11. August 1922Friedrich Eberts Ansprache

Friedrich Ebert ließ in zahlreichen deutschen Tageszeitungen am 11. August 1922 eine Ansprache zum dritten Verfassungstag der Weimarer Republik abdrucken.
Darin war zu lesen:

"Einigkeit und Recht und Freiheit! Dieser Dreiklang aus dem Liede des Dichters gab in Zeiten innerer Zersplitterung und Unterdrückung der Sehnsucht aller Deutschen Ausdruck; es soll auch jetzt unseren harten Weg zu einer besseren Zukunft begleiten. Ein Lied gesungen gegen Zwietracht und Willkür soll nicht Mißbrauch finden im Parteikampf, es soll nicht der Kampfgesang derer werden, gegen die es gerichtet war, es soll auch nicht dienen als Ausdruck nationalistischer Ueberhebung. Aber so, wie einst der Dichter, so lieben wir heute Deutschland über alles. In Erfüllung seiner Sehnsucht soll unter den schwarzrotgoldenen Fahnen der Sang von Einigkeit und Recht und Freiheit der festliche Ausdruck unserer vaterländischen Gefühle sein."

Faksimile der dritten Strophe der von Hoffmann von Fallersleben 1841 handgeschriebenen Fassung von "Das Lied der Deutschen"

(© picture-alliance/dpa – Report, Foto: Peer Grimm)

Text und Melodie des Deutschlandliedes, das auch "Lied der Deutschen" genannt wird, sind deutlich älter als die Weimarer Republik. Den Text hatte der Dichter August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874) am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland geschrieben – Fallersleben hatte damit seinen Wunsch nach einer nationalen Einheit Deutschlands ausdrücken wollen. In der Mitte des 19. Jahrhunderts bestand ‚Deutschland‘ noch aus einer Vielzahl kleiner Fürsten- und Herzogtümer, die im Deutschen Bund zusammengefasst waren. Die Melodie des Deutschlandliedes gehörte ursprünglich zur österreichischen Kaiserhymne "Gott erhalte Franz, den Kaiser" des Komponisten Joseph Haydn (1732-1809).

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Hymne, ebenso wie die Flagge, im Sinne der Diktatur umgedeutet: Man sang die erste Strophe des Deutschlandlieds in Verbindung mit dem Horst-Wessel-Lied, einem nationalsozialistischen Kampflied.

Die junge Bundesrepublik tat sich mit der Entscheidung über eine Nationalhymne schwer. Im Gegensatz zur Bundesflagge sieht das Grundgesetz keine Regelung zur Hymne vor. Erst 1952 bat der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer den Bundespräsidenten Theodor Heuss in einem Brief, das Deutschlandlied als Interner Link: Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen. Bei staatlichen Veranstaltungen sollte die dritte Strophe gesungen werden. Theodor Heuss gab hierzu mit seinem Antwortschreiben vom 2. Mai 1952 seine Zustimmung. Sein vorausgehender Versuch, eine neue Hymne zu initiieren, hatte keinen Erfolg gehabt.

Nach der deutschen Wiedervereinigung nahmen immer wieder Intellektuelle einen Anlauf, alternativ eine neue, zurückhaltendere Hymne vorzuschlagen, wie die Kinderhymne von Bertolt Brecht.

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