Der 6. Februar ist der internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung, der 2012 von den Vereinten Nationen (Englisch: United Nations, UN) mit der Externer Link: Resolution A/RES/67/146 ins Leben gerufen wurde.
Nach Angaben der UN aus dem Jahr 2024 wurden in 94 von 195 Ländern Fälle von "Female Genital Mutilation/Cutting" (FGM/C, dt.: Weibliche Genitalverstümmelung/Beschneidung) dokumentiert. Schätzungen der UN zufolge leben weltweit 230 Millionen betroffene Frauen und Mädchen. Genaue Zahlen liegen für 31 Staaten vor. Besonders viele Frauen sind demnach in Ländern Afrikas, Asiens und des Nahen Ostens betroffen. Jedes Jahr droht mehreren Millionen Frauen und Mädchen, Opfer einer FGM zu werden. In Ländern, in denen die Genitalverstümmelung praktiziert wird, ist sie sehr unterschiedlich verbreitet – in Somalia sind mehr als neun von zehn Frauen betroffen, in anderen Ländern wie Irak wird sie nur in manchen Regionen praktiziert.
Die Genitalverstümmelung ist eine Form der geschlechtsspezifischen Gewalt mit unterschiedlichen Ausprägungen und soziokulturellen Gründen. In einigen praktizierenden Gemeinschaften gilt die FGM als Zeichen der Jungfräulichkeit, bietet bessere Chancen auf dem Heiratsmarkt oder symbolisiert spirituelle Reinheit.
Was ist weibliche Genitalverstümmelung?
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Das Alter, in dem die FGM durchgeführt wird, ist je nach Land und Region unterschiedlich – zum Teil erfolgt der Eingriff bei kleinen Kindern oder gar Säuglingen. Bei der überwiegenden Mehrzahl der Betroffenen erfolgt die FGM spätestens bis zum 15. Geburtstag. Manche Frauen werden aber auch erst vor der Eheschließung oder der Geburt ihres ersten Kindes beschnitten.
Lange führten vor allem ältere Frauen, die in ihren Gemeinschaften mit der Aufgabe betraut wurden, oder traditionelle Geburtshelferinnen die Eingriffe durch. Häufig verwenden sie bei diesem ritualisierten Vorgang nicht sterilisierte Messer, Glasscherben, Rasierklingen, Scheren oder Skalpelle, ohne Narkose oder die Verwendung von Antiseptika. Es gibt Berichte, dass ein zunehmender Teil der FGM von medizinischem Personal vorgenommen wird. Laut der WHO wurde 2020 eine von vier FGM von medizinischem Personal durchgeführt. Auch hier empfiehlt eine WHO-Richtlinie, diese Praxis zu verbieten. Die WHO verweist auf Studien, die darauf hindeuten, dass Einschnitte durch medizinisches Personal zu schwereren Wunden führen können. Sie warnt davor, dass auch eine auf diesem Wege hinzugefügte FGM physisch wie psychisch schädlich ist und die vermeintlichen medizinischen Rahmenbedingungen diese Praxis fälschlicherweise legitimieren könnten.
Gesundheitliche Folgen
Die Weibliche Genitalverstümmelung kann viele verschiedene akute und langfristige gesundheitliche Probleme verursachen. Neben starken Schmerzen kann es durch den Eingriff zu starken Blutungen und auch zu Infektionen kommen, die tödlich sein können. Laut einer 2023 im Externer Link: Fachjournal Scientific Reports veröffentlichten Studie, die Daten aus 15 Ländern mit FGM-Vorkommen auswertete, stehen in diesen Ländern jährlich insgesamt rund 44.000 zusätzliche Todesfälle von Mädchen und jungen Frauen im Zusammenhang mit FGM.
Langzeitfolgen bei Überlebenden können Unfruchtbarkeit, chronische Unterleibsentzündungen, Harnwegsinfektionen und Abszesse sowie Schwierigkeiten und Schmerzen beim Urinieren und bei der Menstruation sein. Viele Betroffene beschäftigt das erlebte Trauma jahrelang. Langfristig kämpfen sie etwa mit Angstzuständen, Schamgefühlen, Depressionen oder einer posttraumatischen Störung.
Weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland
Dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zufolge lebten Ende 2024 schätzungsweise rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland, die von einer FGM „bereits betroffen sind oder als bedroht gelten“. Davon haben schätzungsweise 86.500 volljährige Frauen bereits eine Form der FGM erlitten, 83 Prozent mehr als noch im Jahr 2017. Zudem könnten gut 11.100 minderjährige Mädchen von einer FGM „potenziell betroffen sein“, d.h. es wird vermutet, dass sie womöglich bereits eine FGM erlitten haben. Weitere bis zu 25.000 Mädchen gelten als „gefährdet“, bald eine FGM zu erleiden. Die Zahl der gefährdeten Mädchen hat seit 2022 um fast ein Viertel zugenommen.
Grundlage der Schätzungen ist eine vom Bundesministerium beauftragte Externer Link: Studie des Unternehmens Prognos. Die Analyse stützt sich auf die Ausländerstatistik des Statistischen Bundesamts, die auf Daten aus dem Ausländerzentralregister basiert. Berücksichtigt wurden Frauen und Mädchen aus 31 Herkunftsländern, in denen Genitalverstümmelung nachweislich vorkommt. In die Berechnung flossen unter anderem Alter, Migrationsgeneration, Schutzstatus sowie das jeweilige FGM-Vorkommen in den Herkunftsländern ein. Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit aus diesen Ländern sowie illegal in Deutschland lebende Personen wurden nicht erfasst.
Die meisten der wahrscheinlich betroffenen Frauen und Mädchen in Deutschland kommen aus Somalia und Eritrea. In diesen Ländern gelten zwischen 69 bis 99 Prozent aller Mädchen und Frauen von einer FGM betroffen. Frauen und Mädchen mit irakischer Staatsangehörigkeit zählen in Deutschland zwar zu den größten Gruppen aus Herkunftsländern mit FGM-Vorkommen. Die Zahl der in Deutschland von FGM betroffenen Frauen und Mädchen mit irakischer Staatsangehörigkeit ist jedoch vergleichsweise gering, was auf die niedrige Prävalenzrate im Irak zurückzuführen ist.
Eine mögliche Ursache für den Anstieg der in Deutschland lebenden beschnittenen Frauen ist der Prognos-Erhebung zufolge, dass Deutschland zu den Hauptländern gehört, in welchen Frauen aus Herkunftsländern mit hohem FGM-Vorkommen Schutz suchen. Genaue Zahlen, wie oft die FGM bei Asylanträgen als Fluchtgrund angegeben wird, fehlen.
Rechtliche Situation in Deutschland und weltweit
In Deutschland ist die Durchführung der FGM seit 2013 ein eigener Straftatbestand im Bereich der Körperverletzungen. Laut Externer Link: Paragraph 226a des Strafgesetzbuchs (StGB) wird die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung mit mindestens einem Jahr Haft bestraft. Je nach Schwere der Tat kann die Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren betragen. Seit 2015 können Gerichte die Täter auch dann verurteilen, wenn die FGM im Ausland durchgeführt wurde. Ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die bei einer FGM mithelfen, droht der Entzug des Aufenthaltstitels. Eine drohende Genitalverstümmelung kann, da sie eine Menschenrechtsverletzung ist, ein möglicher Grund für die Anerkennung als Flüchtling in Deutschland sein.
FGM wird seit 1992 von den Vereinten Nationen als Menschenrechtsverletzung eingestuft. Außerdem gibt es internationale Abkommen wie die Frauenrechtskonvention, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Kinderrechtskonvention, in denen die weibliche Genitalverstümmelung explizit geächtet wird. In zahlreichen Ländern ist die FGM laut Gesetz verboten – dies gilt auch für die meisten Staaten, in denen sie noch praktiziert wird.
Sensibilisierung und Aufklärung
Es gibt heute diverse Organisationen, die sich in zahlreichen Ländern gegen Genitalverstümmlung einsetzen. Die WHO und andere Sonderorganisationen der Vereinten Nationen engagieren sich ebenso wie private Hilfsorganisationen und Aktivistinnen und Aktivisten für ein Ende dieser Praxis. In Somalia, Kenia und Guinea etwa wollen die Vereinten Nationen gemeinsam mit nationalen Partnern Krankenschwestern und andere Akteure des Gesundheitswese stärken. Der Fokus des Projekts liegt darauf, gemeinsam mit medizinischem Fachpersonal Kommunikationsstrategien zu entwickeln, die die Perspektive und den kulturellen Kontext jeder einzelnen Patientin anerkennen und ein gemeinsames Erarbeiten langfristiger Lösungen ermöglichen.
Deutschland unterstützt unter anderem ein gemeinsames Programm des Bevölkerungsfonds (UNFPA) und des Kinderhilfswerks (UNICEF) der Vereinten Nationen zur FGM-Prävention finanziell. Laut dem Externer Link: jährlichen Report der beiden Organisationen für das Jahr 2024 ist der Anteil von Mädchen im Alter von 15 bis 19 Jahren, die FGM erfahren haben, von 47 Prozent im Jahr 1993 auf 33 Prozent im Jahr 2023 gesunken. Trotz positiver Entwicklungen in Ländern wie Burkina Faso, Äthiopien oder Kenia reichen die bisherigen Fortschritte nicht aus, um das von den Vereinten Nationen verabschiedete globale Nachhaltigkeitsziel der vollständigen Abschaffung von FGM bis 2030 zu erreichen.
Seit 2021 gibt es einen von der Bundesregierung bereitgestellten Externer Link: „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“ in 16 Sprachen. Er soll dazu dienen, Familien im In- und Ausland darüber aufzuklären, dass weibliche Genitalverstümmelung nach deutschem Recht eine schwere Straftat darstellt, selbst wenn sie außerhalb Deutschlands durchgeführt wird.
Hilfe für Betroffene und Gefährdete
In Deutschland gibt es verschiedene Präventions- und Aufklärungsprojekte sowie Beratungsstellen. So bietet beispielsweise die Externer Link: vom Bundesland Baden-Württemberg geförderte zentrale Anlaufstelle für FGM/C verschiedene Angebote für Betroffene sowie Fortbildungen für medizinisches Personal an. Auch die Externer Link: vom Berliner Senat geförderte Koordinierungsstelle gegen FGM/C oder das Externer Link: vom Klinikum St. Georg und SAIDA International e.V. gegründete Kompetenzzentrum in Leipzig sind Anlaufstellen für Betroffene.