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Köln-Prozess | bpb.de

Köln-Prozess

C. Roth

Der vom Europäischen Rat im Juni 1999 beschlossene K. bezieht sich auf die Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Verbesserung des wechselseitigen Zusammenwirkens von Lohnentwicklung sowie der Geld-, Haushalts- und Finanzpolitik durch einen makroökonomischen Dialog. Zweck ist, eine nachhaltige nicht inflationäre und beschäftigungsfördernde Wachstumsdynamik freizusetzen. Da die Träger dieser Politik (Europäische Kommission, nationale Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgeber) voneinander unabhängige Gestalter der makroökonomischen Rahmenbedingungen sind, kann und soll dieser Dialog keine rechtsverbindlichen Vereinbarungen zum Ziel haben. Dieser Dialog findet sowohl auf politischer als auch auf technischer (Experten-)Ebene 2-mal im Jahr statt.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: C. Roth

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Fussnoten

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