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Monitoring | bpb.de

Monitoring

K. Reinhardt

Der Begriff M. [engl.: überwachen] bezeichnet eine wichtige Stufe im Beitrittsverfahren der EU; hier prüft die Europäische Kommission, ob und inwiefern ein Staat, der in die EU aufgenommen werden will, in den Bereichen Politik, Recht und Wirtschaft die sog. Kopenhagener Kriterien erfüllt (nachgewiesen werden müssen: Demokratie, Rechtsstaat, Marktwirtschaft und Bereitschaft zur Übernahme des EU-Rechts). Im Mittelpunkt des M. steht die Analyse der erreichten und noch notwendigen Reformen im Kandidatenstaat. Dieser Anpassungsprozess wird auch als »Europäisierung« beschrieben. In den Beitrittsverhandlungen werden zwischen der EU und den Kandidatenstaaten in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Recht individuelle Zielvorgaben (sog. »Benchmarks«) vereinbart; die Aufgabe der EU-Kommission ist es, in den jährlich vorgelegten »Fortschrittsberichten« die Erreichung dieser Zielvorgaben zu prüfen und Erfolge bzw. Misserfolge bei der Anpassung an das EU-Recht (sog. »Acquis communautaire«, frz. »gemeinschaftlicher Besitzstand«) aufzuzeigen. Die EU-Kommission veröffentlicht im Rahmen des M. auch Strategiepapiere zur Erweiterungspolitik. Das M. endet normalerweise mit dem Beitritt der Staaten; bei den zum 1.1.2007 beigetretenen Staaten Bulgarien und Rumänien wird das M. jedoch im Rahmen des sog. Kooperations- und Verifikationsmechanismus fortgeführt.

Literatur

  • M. A. Vachudova/A. Spendzharova: The EU’s Cooperation and Verification Mechanism: Fighting Corruption in Bulgaria and Romania after EU Accession, Sieps-Analyse, Stockholm 2012 (Download: www. sieps.se).

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: K. Reinhardt

Siehe auch:

Fussnoten

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