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Vertrag von Prüm | bpb.de

Vertrag von Prüm

A. Maurer

Am 27.5.2005 wurde in Prüm/Eifel der »Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, zur Bekämpfung des Terrorismus, der Kriminalität und der illegalen Migration« zwischen Deutschland, Österreich, den Beneluxstaaten, Spanien und Frankreich unterzeichnet. Er stellt einen wichtigen Schritt zur Vertiefung der polizeilichen Zusammenarbeit in der EU dar. Der V. trat im November 2006 zunächst zwischen Österreich, Deutschland und Spanien in Kraft. Juristisch gesehen stellt der Vertrag lediglich eine »verstärkte Zusammenarbeit« zwischen einigen EU-Mitgliedstaaten dar und steht außerhalb des EU-Vertragsrahmens. Gleichwohl verfolgt er das Ziel, in den EU-Rahmen überführt zu werden. Der Vertrag sieht 2 Instrumente der Zusammenarbeit vor:

1. den vereinfachten Datenaustausch und

2. die operative Zusammenarbeit der Polizei-, Strafverfolgungs- und Immigrationsbehörden.

Im Einzelnen regelt der Vertrag Folgendes:

• Die Unterzeichnerstaaten gewähren sich gegenseitig einen direkten Zugriff (online) auf ihre DNA- und Fingerabdruckdateien. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann man künftig feststellen, ob zu einem bestimmten Fingerabdruck oder DNA-Identifizierungsmuster Daten in einem Vertragsstaat gespeichert sind (»Hit-/No Hit-Verfahren«). Bei einem Treffer werden diese personenbezogenen Daten auf dem Rechtshilfeweg übermittelt.

• Die Vertragsstaaten praktizieren außerdem den gegenseitigen, automatisierten Abruf von Eigentümer-, Halter- und Fahrzeugdaten aus den Fahrzeugregistern.

• Bei Großveranstaltungen und zur Terrorismusbekämpfung werden Daten zu kriminalitätspräventiven Zwecken auch ohne Ersuchen einer Vertragspartei ausgetauscht.

• Die Vertragsstaaten haben zwecks Beratung und Schulung auch den Einsatz sog. Dokumentenberater in Drittstaaten vereinbart, die als Ausgangs- oder Transitländer für illegale Migration eingestuft sind.

• Schließlich ist im V. der Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern geregelt.

Einige Teile des V. wurden bereits im Jahre 2007 in den EU-Vertrag aufgenommen.

Literatur

  • D. Kietz/A. Maurer: Der Vertrag von Prüm: Vertiefungs- und Fragmentierungstendenzen in der Justiz- und Innenpolitik der EU, in: integration, H. 3/2006, S. 201-212.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Maurer

Siehe auch:

Fussnoten

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