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Vereidigung / Diensteid | bpb.de

Vereidigung / Diensteid

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Konrad Adenauer (links im Bild) wurde am 15. September 1949 als erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland vereidigt. (© picture alliance / akg-images)

Bei der Wahrheit bleiben

Im Begriff "Vereidigung" steckt das Wort "Eid". Gemeint ist damit die feierliche Bekräftigung oder Bestätigung einer Aussage. In Gerichtsfilmen kann man oft sehen, wenn ein Zeuge "vereidigt" wird: der Richter weist den Zeugen auf die Bedeutung des Eides hin, dann hebt der Zeuge die rechte Hand und spricht die Eidesformel "Ich schwöre es". Wenn der Zeuge dann die Unwahrheit sagt, den Eid also bricht und einen sogenannten Meineid leistet, wird er bestraft.

Bundeskanzler Olaf Scholz spricht vor der Bundestagspräsidentin den Amtseid. (© picture alliance / SvenSimon | Malte Ossowski)

Öffentliches Amt

Einen Dienst- oder Amtseid legen alle diejenigen ab, die ein öffentliches Amt ausüben. So schwören zum Beispiel die Bundeskanzlerin, der Bundespräsident, ein Minister oder eine Ministerin zu Beginn ihrer Arbeit in einer feierlichen Vereidigung im Bundestag, alles zum Wohle des Volkes zu tun und die Verfassung zu achten.

In Artikel 56 des Grundgesetzes steht der Text des Amtseides. Er lautet: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung, als ohne den letzten Satz geleistet werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten