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Asylberechtigte | bpb.de

Asylberechtigte

Asylberechtigte sind Menschen, die aus ihrem Herkunftsland geflüchtet sind und nach Art. 16a GG Asyl in Deutschland erhalten haben. Dafür mussten sie im Asylverfahren nachweisen, dass sie in ihrem Herkunftsland politisch verfolgt wurden und im Falle einer Rückkehr dorthin schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen befürchten müssen. Es gab für sie keine Alternative zur Flucht oder anderweitigen Schutz in ihrem Herkunftsland. Die Verfolgung muss zudem vom Staat ausgegangen sein und sie dürfen nicht über einen Interner Link: sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist sein. Da Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist, haben nur diejenigen Schutzsuchenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Deutschland gelangen, die Möglichkeit, als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt zu werden.

(Quelle: Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Fussnoten