Asylberechtigte sind Menschen, die aus ihrem Herkunftsland geflüchtet sind und nach Art. 16a GG Asyl in Deutschland erhalten haben. Dafür mussten sie im Asylverfahren nachweisen, dass sie in ihrem Herkunftsland politisch verfolgt wurden und im Falle einer Rückkehr dorthin schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen befürchten müssen. Es gab für sie keine Alternative zur Flucht oder anderweitigen Schutz in ihrem Herkunftsland. Die Verfolgung muss zudem vom Staat ausgegangen sein und sie dürfen nicht über einen
(Quelle: Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)