Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Flüchtling | bpb.de

Flüchtling

Als Flüchtling gilt laut der 1951 verabschiedeten Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) eine Person, die wegen „der begründeten Angst vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.“ Für Interner Link: Staatenlose ist entscheidend, wo sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben und dorthin aus den genannten Gründen nicht zurückkehren können. Vereinfacht gesagt, handelt es sich also um Menschen, die über Staatsgrenzen hinweg fliehen, weil ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Rechte direkt oder sicher erwartbar bedroht sind.

(Quelle: Jochen Oltmer: Globale Migration. Geschichte und Gegenwart. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2017.)

Fussnoten