Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Aufenthaltsgestattung | bpb.de

Aufenthaltsgestattung

Asylsuchende dürfen sich während ihres Asylverfahrens rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Dafür erhalten sie eine sogenannte Aufenthaltsgestattung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), nachdem sie einen Asylantrag gestellt haben. Sie ist kein Aufenthaltstitel, erlaubt aber den Aufenthalt bis zur Entscheidung über den Antrag – auch bei einem möglichen Gerichtsverfahren oder Folgeantrag. Während dieser Zeit haben Asylsuchende Pflichten, z. B. in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen oder sich an bestimmte Aufenthaltsorte zu halten (Residenzpflicht). Sie haben aber auch Rechte, wie etwa Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Zugang zu Schulbildung zu erhalten oder unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten oder eine Ausbildung zu machen. Die Aufenthaltsgestattung endet, wenn der Asylantrag endgültig abgelehnt ist, eine Abschiebung angeordnet wird oder der Antrag zurückgenommen bzw. nicht rechtzeitig gestellt wurde.

(Quelle: Externer Link: Informationsverbund Asyl & Migration)

Fussnoten