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Zeichnung | bpb.de

Zeichnung Zeichnen

Bezeichnung für den Kauf neu ausgegebener Wertpapiere. Die Zeichnung ist die Verpflichtung zur Übernahme (Kauf) eines bestimmten Betrages der aus einer Interner Link: Emission (siehe dort) angebotenen Effekten (z. B. Aktien, Anleihen). Nach Schluss der Zeichnung (Ablauf der Zeichnungsfrist) werden die Wertpapiere von der Zeichnungsstelle (meist einer Bank) den Käufern übergeben, bei Überzeichnung erfolgt eine Interner Link: Zuteilung (siehe dort).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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