Die Bank behielt bei der Auszahlung von Zinsen den Zinsabschlag in Höhe von 30 % bei Zinseinnahmen aus festverzinslichen Wertpapieren, Termin- und Spareinlagen und 35 % bei Interner Link: Tafelgeschäften ein, wenn ihr kein Interner Link: Freistellungsauftrag (siehe dort) erteilt wurde. Seit 1. 1. 2009 ist der Zinsabschlag durch die Interner Link: Abgeltungsteuer (siehe dort) ersetzt worden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.