Alle Deutschen haben das grundsätzliche Recht, sich "ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln" (Art. 8 GG). Für Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel gilt nach dem Versammlungsgesetz zusätzlich: Sie müssen bei der Ordnungsbehörde (Polizei) angemeldet werden und die Demonstrationsteilnehmer dürfen sich nicht uniformieren oder vermummen. Gegen das polizeiliche Verbot einer Demonstration können Interner Link: Rechtsmittel eingelegt werden.
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.