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Dreiklassenwahlrecht | bpb.de

Dreiklassenwahlrecht

Vordemokratisches Interner Link: Wahlrecht, das gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, nach dem allen Wahlberechtigten die gleiche Anzahl von Stimmen zusteht.

Das D. galt von 1850 bis 1918 in Preußen und teilte die Wahlbevölkerung entsprechend ihres Einkommens und Steueraufkommens in drei Gruppen mit unterschiedlichen Stimmenanteilen ein.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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