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Entspannungspolitik | bpb.de

Entspannungspolitik

Allg.: E. bezeichnet politische Maßnahmen, die darauf angelegt sind, Krisensituationen zu mildern und mögliche Konflikte zu vermeiden.

Spez.: E. bezeichnet die politische Zusammenarbeit zur Regulierung des Ost-West-Konfliktes. Ende der 1960er-/Anfang der 1970er-Jahre einsetzend und immer wieder von Interner Link: Krisen unterbrochen, trugen Serien von Interner Link: Verhandlungen, Rüstungskontrollgesprächen und -verträgen, wirtschaftliche Kooperationen und gegenseitige Interner Link: Anerkennung bestehender Grenzen schließlich entscheidend zur Auflösung der Systemgrenzen bei.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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