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Europäischer Gerichtshof (EuGH) | bpb.de

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der EuGH ist das rechtsprechende Organ der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)) mit Sitz in Luxemburg. Es wurde 1957 als einheitliches Gericht der EG errichtet und sorgt für die Wahrung des Interner Link: Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge (Interner Link: Vertrag). Es befasst sich mit der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe der EU und prüft, ob die Mitgliedsstaaten den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus den Verträgen ergeben. Seine Interner Link: Entscheidungen sind endgültig und für alle Mitgliedsstaaten bindend.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (CVRIA), wie das gesamte Gerichtssystem der EU bezeichnet wird, umfasst den Gerichtshof (EuGH), das 1988 errichtete Gericht (EuG; früher Gericht erster Instanz) und das 2004 errichtete und seit dem 1.9.2016 aufgelöste Gericht für den Öffentlichen Dienst.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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