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Gemeinnützigkeit | bpb.de

Gemeinnützigkeit

G. bezeichnet die Sonderstellung privater oder öffentlicher Tätigkeiten, die aufgrund ihres wohltätigen, sozialen, kirchlichen o. ä. Charakters nicht auf die Erzielung von Gewinn, sondern auf die Erhöhung der Wohlfahrt und des Interner Link: Gemeinwohls gerichtet sind und deshalb v. a. steuerrechtlich begünstigt werden (z. B. gemeinnütziger Wohnungsbau).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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